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Änderung Anlage 7 Fahrschüler-Ausbildungsordnung vom 01.04.2021

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Anlage 7 a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 01.04.2021 geltenden Fassung
Anlage 7 n.F. (neue Fassung)
in der am 01.04.2021 geltenden Fassung
durch Artikel 3 V. v. 16.11.2020 BGBl. I S. 2704
 

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Anlage 7 (neu)


(Text neue Fassung)

Anlage 7 (zu § 5a Absatz 4) Nachweis über die praktische Ausbildung zum Führen von Fahrzeugen mit Schaltgetriebe der Klasse B


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Muster Nachweis über die praktische Ausbildung zum Führen von Fahrzeugen mit Schaltgetriebe der Klasse B (BGBl. 2020 I S. 2707)