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Gesetz über die Feststellung des Wirtschaftsplans des ERP-Sondervermögens für das Jahr 2013 (ERP-Wirtschaftsplangesetz 2013 - ERP-WPG 2013 k.a.Abk.)


Eingangsformel



Der Bundestag hat das folgende Gesetz beschlossen:


§ 1 Feststellung des Wirtschaftsplans des ERP-Sondervermögens



Der Wirtschaftsplan des ERP-Sondervermögens für das Jahr 2013, der diesem Gesetz als Anlage beigefügt und nach § 8 Absatz 1 Satz 1 des ERP-Verwaltungsgesetzes vom 26. Juni 2007 (BGBl. I S. 1160) aufgestellt worden ist, wird in Einnahmen und Ausgaben auf

771.000.000
Euro

festgestellt.


§ 2 Ermächtigung zur Kreditaufnahme



Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie wird ermächtigt, Kredite bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau bis zur Höhe von 30 Prozent des in § 1 festgestellten Betrages aufzunehmen.


§ 3 Zulässige Mehrausgaben ohne Nachtragswirtschaftsplan



Wird gegenüber dem ERP-Wirtschaftsplan infolge eines unvorhergesehenen und unabweisbaren Bedürfnisses eine Mehrausgabe erforderlich (Artikel 112 des Grundgesetzes), so bedarf es keines Nachtragswirtschaftsplans, wenn die Mehrausgabe im Einzelfall einen Betrag von 5.000.000 Euro nicht überschreitet oder wenn Rechtsverpflichtungen zu erfüllen sind.


§ 4 Übernahme von Gewährleistungen



(1) Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie wird ermächtigt, mit Einwilligung des Bundesministeriums der Finanzen Bürgschaften, Garantien oder sonstige Gewährleistungen zur Förderung der gewerblichen Wirtschaft einschließlich der Freien Berufe bis zum Gesamtbetrag von 1.845 Millionen Euro zu Lasten des ERP-Sondervermögens zu übernehmen.

(2) Auf den Höchstbetrag nach Absatz 1 werden die aufgrund der Ermächtigungen der früheren Wirtschaftsplangesetze übernommenen Garantien und sonstige Gewährleistungen angerechnet, soweit das ERP-Sondervermögen noch in Anspruch genommen werden kann oder in Anspruch genommen worden ist und für die erbrachten Leistungen keinen Ersatz erlangt hat.

(3) Eine Bürgschaft, Garantie oder sonstige Gewährleistung ist auf den Höchstbetrag in der Höhe anzurechnen, in der das ERP-Sondervermögen daraus in Anspruch genommen werden kann. Zinsen und Kosten sind auf den Ermächtigungsrahmen nur anzurechnen, soweit bei der Übernahme ein gemeinsamer Haftungsbetrag für Hauptverpflichtung, Zinsen und Kosten festgelegt wird.

(4) Soweit das ERP-Sondervermögen ohne Inanspruchnahme von seiner Haftung frei wird oder Ersatz für erbrachte Leistungen erlangt hat, ist eine übernommene Gewährleistung auf den Höchstbetrag nicht mehr anzurechnen.


§ 5 Vom Verwendungszweck ausgenommene Beträge



Die in Kapitel 1 Titel 681 02 und 681 03 veranschlagten Beträge und Verpflichtungsermächtigungen sind von der Begrenzung der in § 2 des ERP-Verwaltungsgesetzes festgelegten Zweckbestimmung ausgenommen.


§ 6 Befristung



Die §§ 2 bis 5 treten am Tag der Verkündung des ERP-Wirtschaftsplangesetzes 2014 außer Kraft. *)


---
*)
Anm. d. Red.: Das ERP-Wirtschaftsplangesetz 2014 wurde am 29.04.2014 verkündet.




§ 7 Inkrafttreten



Dieses Gesetz tritt am 1. Januar 2013 in Kraft.


Schlussformel



Die verfassungsmäßigen Rechte des Bundesrates sind gewahrt.

Das vorstehende Gesetz wird hiermit ausgefertigt. Es ist im Bundesgesetzblatt zu verkünden.

Der Bundespräsident

Joachim Gauck

Die Bundeskanzlerin

Dr. Angela Merkel

Der Bundesminister für Wirtschaft und Technologie

Dr. Philipp Rösler

Der Bundesminister der Finanzen

Schäuble


Anlage (zu § 1) Wirtschaftsplan nach § 8 des ERP-Verwaltungsgesetzes vom 26. Juni 2007



Kapitel 1 (Ausgaben): Investitionsfinanzierung

Kapitel 2 (Sonstige Ausgaben): Sonstige Ausgaben

Kapitel 3 (Einnahmen): Einnahmen

Anlage 1: Übersicht über die Verpflichtungsermächtigungen

Anlage 2: Nachweisung des ERP-Sondervermögens nach dem Stand vom 31. Dezember 2011

Anlage 3: Bericht der KfW gemäß § 8 des ERP-Verwaltungsgesetzes über die Verwendung des eingebrachten Eigenkapitals und des gewährten Nachrangdarlehens

Kapitel 1 Investitionsfinanzierung


Titel
und
Funktion
Zweckbestimmung Betrag
für
2013
1.000 €
Betrag
für
2012
1.000 €
Ist-Ergebnis
2011
1.000 €
Erläuterungen
12 3456
 Ausgaben     
892 01-691 Finanzierungshilfen zur Unterstützung von Unternehmensgründungen und
-übernahmen, zur Leistungssteigerung mittelständischer privater Unterneh-
men sowie für Exporte der gewerblichen Wirtschaft.
Die veranschlagten Mittel werden zur Verbilligung von KfW-refinanzierten
Darlehen eingesetzt.
44.500 29.100 22.100

Zu Tit. 892 01
Die ERP-Finanzierungshilfen sollen der Unterstützung von Unterneh-
mensgründungen und -übernahmen, der Leistungssteigerung mittel-
ständischer privater Unternehmen sowie der Förderung von Exporten
der gewerblichen Wirtschaft dienen. Des Weiteren können Förderbei-
träge zur Förderung von Energieeffizienzmaßnahmen geleistet werden.
Dementsprechend sollen mit den Mitteln folgende Finanzierungszwe-
cke mit einem Volumen von rd. 6,350 Mrd. € zinsbegünstigt werden:
a) Vorhaben in regionalen Fördergebieten 300 Mio. €
b) Existenzgründungen und Wachstumsfinanzierungen 3.750 Mio. €
c) Refinanzierung privater Kapitalbeteiligungs-
gesellschaften
100 Mio. €
d) Innovationen 1.200 Mio. €
e) Exportfinanzierung 1.000 Mio. €
Wenn es die Nachfrage erfordert, können Zinsverbilligungen ange-
passt, Vergabevolumina entsprechend verändert und Verschiebungen
zwischen den einzelnen Förderbereichen vorgenommen werden.
Bei der Planung des Neugeschäfts wurde sichergestellt, dass das
ERP-Sondervermögen die daraus resultierenden Belastungen dauer-
haft tragen kann. Dabei wurde das für das Jahr 2013 geplante Förder-
volumen auch für die kommenden Jahre zugrunde gelegt.
Entsprechend der vorstehenden Aufteilung und mit der Zielsetzung,
dass dadurch zu einer nachhaltigen Entwicklung im Sinne der
Agenda 21 beigetragen werden soll, können Finanzierungshilfen mit
Zinsverbilligung für folgende Zwecke gewährt werden:
a) Investitionen mittelständischer Unternehmen in den Gebieten der
Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschafts-
struktur".
b) Existenzgründungen, Unternehmensübernahmen und Wachstums-
finanzierungen mittelständischer Unternehmen der gewerblichen
Wirtschaft und der Freien Berufe.
c) Refinanzierung für private Kapitalbeteiligungsgesellschaften, die
mittelständischen Unternehmen die Beschaffung von haftendem
Kapital erleichtern.
d) Langfristige Förderung marktnaher Forschung und Entwicklung
neuer Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen sowie ihrer
Markteinführung.
e) Finanzierung von Lieferungen und Leistungen im Zusammenhang
mit der Ausfuhr von Investitionsgütern in Entwicklungsländer.
Im Rahmen der veranschlagten Mittel können auch bis zu 10 Mio. € für
neue Förderansätze gewährt werden.
Aus dem Ansatz können auch Ausgaben für Mandatar-/Projekt-/Ver-
waltungskosten geleistet werden.
Zu Tit. 682 01
Im Rahmen der Neuordnung der ERP-Förderung wurde die Förderung
im Grundsatz auf eine Zinsverbilligung von durch die KfW aufgenom-
menen und ausgereichten Krediten umgestellt und ein Teil der beste-
henden Kreditforderungen auf den Bund übertragen mit der Maßgabe,
dass das ERP-Sondervermögen anfallende Zwischenfinanzierungs-
kosten trägt. Diese Zwischenfinanzierungskosten sind im ERP-Wirt-
schaftsplan auszuweisen.
Die Zahlungsverpflichtungen werden voraussichtlich in 2013 abgear-
beitet sein.
Zu Tit. 683 01
Der Titelansatz enthält die Zahlungsverpflichtungen aus den im Zuge
der Neuordnung nicht auf den Bund übertragenen Kreditforderungen
(Altgeschäft) und aus sonstigen Verpflichtungen im Zuge der Neuord-
nung der ERP-Wirtschaftsförderung sowie die Kosten aus Zusagen
nach der Neuordnung der ERP-Wirtschaftsförderung bis einschließlich
31. Dezember 2011.
Die Zahlungsverpflichtungen in künftigen Haushaltsjahren belaufen
sich auf 1.022 Mio. €, davon fällig:
Jahr 2014 bis zu 226,7 Mio. €
Jahr 2015 bis zu 186,3 Mio. €
Jahr 2016 bis zu 154,0 Mio. €
in künftigen Haushaltsjahren 455,0 Mio. €
Zu Tit. 682 02
Der Ansatz umfasst insbesondere:
- die Dotierung der ERP/EIF-Dachfonds mit dem Ziel, mittelständi-
schen Unternehmen die Beschaffung von haftendem Kapital so-
wohl in der Früh- und Wachstumsphase (Venture Capital) als auch
in der Expansionsphase (Private Equity, Mezzaninkapital) zu er-
leichtern. Das zugesagte Gesamtvolumen (ERP-Teil) beträgt zum
31. Dezember 2012 rund 253 Mio. €, davon sind zum 31. Dezember
2011 rund 149 Mio. € ausgezahlt.
- neu ab dem Jahr 2013 die Finanzierung der High-Tech-Gründer-
fonds I und II (HTGF I und II). HTGF I und II stellen technologie-
orientierten Neugründungen eine erste Finanzierung auf Basis von
Beteiligungskapitel bereit und leisten damit einen wichtigen Beitrag
zur Schließung der Finanzierungslücke bei diesen sogenannten
Seed-Finanzierungen. Der HTGF I hat ein Gesamtvolumen von
272 Mio. €, der HTGF II hat ein Gesamtvolumen von 293,5 Mio. €.
Der Bundeshaushalt, der die Finanzierung beider Fonds bislang
vollständig abgedeckt hatte, wird 2013 eine Zuweisung von
20 Mio. €, die dem Substanzerhalt des ERP-Sondervermögens
dient, leisten.
- die Finanzierung des ERP-Startfonds, mit dem gemeinsam mit pri-
vaten Partnern jungen Unternehmen Beteiligungskapital zur Verfü-
gung gestellt wird.
Weitere Maßnahmen sind der Mikrokreditfonds und eine Mikromezza-
ninfazilität zusammen mit dem Europäischen Sozialfonds (ESF), ein
Mezzanin-Dachfonds zusammen mit dem EIF und den Ländern. Betei-
ligungen an mittelstandsorientierten Beteiligungsgesellschaften sowie
Projekte im Rahmen der Energiewende.
Zum Teil sind in dem Titel Doppelveranschlagungen als Ansatz im
Haushaltsjahr 2013 beziehungsweise als Verpflichtungsermächtigung
mit Auszahlung in den Jahren 2014 ff. erforderlich, da es die Entschei-
dungsfreiheit der Verwalter der refinanzierten Fonds ist, ob sie Zu-
sagen mit Auszahlungen im Haushaltsjahr 2013 oder in Folgejahren
tätigen.
Die ausgewiesenen Mittel sind Teil des Sondervermögens (Umschich-
tung) und gehen nicht zu Lasten der erwirtschafteten Erträge.
Aus dem Ansatz können auch Ausgaben für Mandatar-/Projektträger-/
Verwaltungskosten geleistet werden.
Die Zahlungsverpflichtungen in künftigen Haushaltsjahren belaufen
sich auf 728,4 Mio. €, davon fällig:
Jahr 2014 bis zu 360 Mio. €
Jahr 2015 bis zu 100 Mio. €
Jahr 2016 bis zu 93,4 Mio. €
in künftigen Haushaltsjahren 175 Mio. €
Zu Tit. 681 02
Von dem veranschlagten Baransatz entfallen auf Stipendienprogram-
me, und zwar
- 1,040 Mio. € auf das MOE/GUS-Stipendienprogramm, mit dem Stu-
denten der Wirtschaftswissenschaften aus mittel-, ost- und südost-
europäischen Ländern ein Studienaufenthalt in Deutschland er-
möglicht wird,
- 0,830 Mio. € auf das ERP-Stipendienprogramm USA, mit dem jun-
gen deutschen postgraduierten Wissenschaftlern die Möglichkeit
gegeben wird, ihre Ausbildung an einer führenden Hochschule in
den Vereinigten Staaten von Amerika fortzusetzen,
- 0,210 Mio. € zur Mitfinanzierung des McCloy Academic Scholarship
Program.
Darüber hinaus können in diesem Zusammenhang auch Ausgaben für
die Bereitstellung von Lehr- und Lernmaterial für Universitäten in Mit-
tel-, Ost- und Südosteuropa, den befristeten Aufenthalt deutscher
Hochschullehrer an Universitäten dieser Länder sowie Ausgaben für
Evaluierung und Stipendiatenauswahl der genannten Stipendienpro-
gramme finanziert werden.
Bis zu 0,520 Mio. € des Baransatzes entfallen auf ein deutsch/jüdisch-
amerikanisches Begegnungsprojekt, mit dem jungen amerikanischen
Juden und Multiplikatoren die Möglichkeit gegeben wird, sich an Ort
und Stelle selbst ein Bild über die Situation im heutigen Deutschland
und über das Verhältnis zu den jüdischen Mitbürgern zu machen. Die-
ses Projekt ist langfristig angelegt.
Grundsätzlich sollen Reisen in die USA nicht gefördert werden.
Außer dem Baransatz ist bei diesem Titel eine Verpflichtungsermäch-
tigung in Höhe von 3,120 Mio. € veranschlagt, fällig in den Jahren
2014 bis 2017, um auch mehrjährige Projekte fördern zu können.
Aus dem Ansatz können auch Mandatar-/Projektträger-/Verwaltungs-
kosten geleistet werden.
Zu Tit. 681 03
Die Mittel dienen der Durchführung des Deutschen Programms für
transatlantische Begegnung (Transatlantik-Programm). Im Rahmen
dieses Programms werden völkerverbindende, insbesondere transat-
lantische Projekte im Sinne von George C. Marshall finanziell geför-
dert. Über die Förderung entscheidet das Bundesministerium für Wirt-
schaft und Technologie (BMWi) grundsätzlich im Einvernehmen mit
dem Interministeriellen Ausschuss (IMA).
Außer dem Baransatz ist bei diesem Titel eine Verpflichtungsermäch-
tigung in Höhe von insgesamt 5,1 Mio. € veranschlagt, fällig in den
Jahren 2014 bis 2017, um auch mehrjährige Projekte fördern zu kön-
nen.
Aus dem Ansatz können auch Mandatar-/Projektträger-/Verwaltungs-
kosten geleistet werden.
Zu Tit. 870 01
Der Betrag ist für Inanspruchnahme aus Gewährleistungen, Bürg-
schaften, Haftungsfreistellungen und Haftungszusagen vorgesehen.
Die Ermächtigung zur Übernahme von Gewährleistungen ergibt sich
aus § 4 des jeweiligen ERP-Wirtschaftsplangesetzes.
Die Verpflichtungen aus Gewährleistungen betrugen am 31. Dezember
2011 rund 756 Mio. €.



Verpflichtungsermächtigung
davon fällig:
327.400 T€
Jahr 2014 bis zu 50.800 T€
Jahr 2015 bis zu 51.100 T€
Jahr 2016 bis zu 46.800 T€
in künftigen Haushaltsjahren 178.800 T€
Haushaltsvermerk:
1. Einsparungen dienen der Deckung von Mehrausgaben bei den Titeln 682 01, 683 01
und 870 01.
2. Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe von 10.000 T€ der Einsparungen bei
Titeln 682 01 und 683 01 geleistet werden.
682 01-691 Kosten der Zwischenfinanzierung aus den vom Bund übernommenen För-
derkrediten aus der Neuordnung der ERP-Wirtschaftsförderung
Haushaltsvermerk:
1. Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Einsparungen bei den Titeln 892 01 und
683 01 geleistet werden.
2. Einsparungen dienen bis zur Höhe von 5.000 T€ der Deckung von Mehrausgaben bei
Titel 892 01.
9.600 73.100 163.660
683 01-691 Förderkosten aus Zusagen bis zum 31.12.2012 sowie sonstigen Verpflich-
tungen aus der Neuordnung der ERP-Wirtschaftsförderung.
247.900 221.400 135.640
Verpflichtungen Folgejahre
davon fällig:
1.021.900 T€
Jahr 2014 bis zu 226.700 T€
Jahr 2015 bis zu 186.300 T€
Jahr 2016 bis zu 154.000 T€
in künftigen Haushaltsjahren 454.900 T€
Haushaltsvermerk:
1. Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Einsparungen bei den Titeln 892 01 und
682 01 geleistet werden.
2. Einsparungen dienen bis zur Höhe von 10.000 T€ der Deckung von Mehrausgaben
bei Titel 892 01.
682 02-330 Finanzierungen von Projekten mit deutschen und europäischen Partnern zur
Bereitstellung von haftendem Kapital für mittelständische Unternehmen in
Deutschland sowie von Vorhaben im Zusammenhang mit der Energiewende.
Mehrausgaben für Energieprojekte können bis zur Höhe der Einnahmen aus
Kap. 3 Tit. 129 01 geleistet werden. In diesem Zusammenhang können mit
(Zustimmung des BMF) Verpflichtungen für künftige Haushaltsjahre einge-
gangen werden.
460.000 100.000 26.646
Verpflichtungsermächtigung
davon fällig:
728.400 T€
Jahr 2014 bis zu 360.000 T€
Jahr 2015 bis zu 100.000 T€
Jahr 2016 bis zu 93.400 T€
in künftigen Haushaltsjahren 175.000 T€
Haushaltsvermerk:
Die Ausgaben sind übertragbar.
681 02-029 Gewährung von Stipendien an Studenten und junge Wissenschaftler sowie
langfristige Förderung von Informationsreisen von deutsch/jüdisch-amerika-
nischen Jugendlichen und von Multiplikatoren nach Deutschland.
2.600 2.600 2.579
Verpflichtungsermächtigung
davon fällig:
3.120 T€
Jahr 2014 bis zu 1.040 T€
Jahr 2015 bis zu 1.560 T€
Jahr 2016 bis zu 520 T€
Haushaltsvermerk:
1. Ausgaben sind mit folgendem Titel gegenseitig deckungsfähig: 681 03.
2. Die Ausgaben sind übertragbar.
681 03-029 Förderung von Maßnahmen im Rahmen des Deutschen Programms für
transatlantische Begegnung
3.600 3.600 1.643
Verpflichtungsermächtigung
davon fällig:
5.100 T€
Jahr 2014 bis zu 1.500 T€
Jahr 2015 bis zu 1.300 T€
Jahr 2016 bis zu 1.300 T€
Jahr 2017 bis zu 1.000 T€
Haushaltsvermerk:
1. Ausgaben sind mit folgendem Titel gegenseitig deckungsfähig: 681 02.
2. Die Ausgaben sind übertragbar.
870 01-680 Inanspruchnahme aus Gewährleistungen
Haushaltsvermerk:
Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Einsparungen bei Titel 892 01 geleistet wer-
den.
1.000 1.000 0
 Gesamtsumme Investitionsfinanzierung 769.200 430.800  
Abschluss    
Zuweisungen und Zuschüsse 6.200 6.200  
Ausgaben für Investitionen 763.000 424.600  
Gesamtsumme Investitionsfinanzierung 769.200 430.800  



Kapitel 2 Sonstige Ausgaben


Titel
und
Funktion
ZweckbestimmungBetrag
für
2013
1.000 €
Betrag
für
2012
1.000 €
Ist-Ergebnis
2011
1.000 €
Erläuterungen
123456
 Sonstige Ausgaben     
531 01-013 Kosten für Veröffentlichungen und Untersuchungen sowie sonstige Kosten
des ERP-Sondervermögens
750750160

Zu Tit. 531 01
Durch diese Mittel sollen Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit und der
Fortentwicklung der ERP-Programme finanziert werden. Hierzu gehören
Publikationen, in denen über Tätigkeit und Programme des ERP-Sonder-
vermögens auch im Internet informiert wird.
Ferner können aus dem Ansatz sonstige Ausgaben des ERP-Sonderver-
mögens geleistet werden, soweit sie nicht vom Bund übernommen wer-
den.
Finanziert werden können auch Evaluierungen von ERP-Programmen
sowie praxisnahe Untersuchungsformen (z. B. Seminare, Workshops, Ta-
gungen u. Ä.), die zur Fortentwicklung der ERP-Förderung beitragen
können.
Zu Tit. 575 01
Der Betrag ist für die Verzinsung der von der Kreditanstalt für Wieder-
aufbau gemäß ERP-Wirtschaftsplan 2012 aufgenommenen Mittel vorge-
sehen.
Zu Tit. 671 01
Veranschlagt sind zu erstattende Bearbeitungsgebühren, die nicht aus
der Zinsmarge zu decken sind. Dazu gehören insbesondere die Gebüh-
ren für die treuhänderische Verwaltung von ERP-Darlehen und sonstigen
Forderungen (z. B. wenn das ERP-Sondervermögen aus Bürgschaften in
Anspruch genommen wird und den Förderinstituten die Weiterverfolgung
der auf das ERP-Sondervermögen übergegangenen Forderungen über-
tragen worden ist). Aus dem Ansatz können auch Gerichts-, Prüfungs-
und ähnliche Kosten gezahlt werden.
Zu Tit. 595 01
Der Titel ist für die Rückzahlung von Mitteln vorgesehen, die bei der
Kreditanstalt für Wiederaufbau aufgenommen wurden.
Zu Tit. 697 01
Mit dem Bundesrechnungshof wurde im Zusammenhang mit der Prüfung
der Jahresrechnung 2008 vereinbart, dass im Rahmen des ERP-Wirt-
schaftsplans alle Zahlungsströme erfasst werden, also auch solche, die
sich nicht im Wirtschaftsförderungsbereich sondern im Vermögensbe-
reich des ERP-Sondervermögens abspielen (z. B. Rückzahlungen von
ausgereichten Darlehen oder Einnahmen, die dem Erhalt der Vermögens-
substanz dienen). Der Ausgleichstitel gleicht Einnahmen und Ausgaben
durch einen Korrekturposten aus und trägt so dem Grundsatz des Haus-
haltsausgleichs im ERP-Verwaltungsgesetz Rechnung.
Aus dem Titel können auch Zahlungen im Rahmen der Förderabrech-
nung der ERP-Wirtschaftsförderung des Vorjahres geleistet werden.


575 01-680 Zinsaufwendungen 1.000 1.000 0
671 01-680 Bearbeitungsgebühren 50500
595 01-062 Tilgung von Krediten gemäß § 2 ERP-Wirtschaftsplangesetz 2012 --0
697 01-389 Ausgleich von Liquiditätszuflüssen  132.713 0
 Summe Sonstige Ausgaben 1.800 134.513 160
 Abschluss   
Sonstige Ausgaben 1.800 134.513 160
Zinskosten -- 
Gesamtsumme Sonstige Ausgaben 1.800 134.513 160



Kapitel 3 Einnahmen


Titel
und
Funktion
Zweckbestimmung Betrag
für
2013
1.000 €
Betrag
für
2012
1.000 €
Ist-Ergebnis
2011
1.000 €
Erläuterungen
12 3456
 Einnahmen    

Zu Tit. 119 99
Der Titel ist für Eingänge aus bereits ausgebuchten Forderungen vorge-
sehen.
Zu Tit. 162 01
Erwartet werden folgende liquide Erträge des ERP-Vermögens:
a) Vergütung KfW-Förderrücklage 215.285 T€
b) Verzinsung Nachrangkapital 126.096 T€
c) Erträge aus Darlehen an Unternehmen 44.645 T€
d) Sonstige 501 T€
Summe 386.527 T€
Diese Erträge werden mit einem Anteil von rund 331,3 Mio. € für Förder-
maßnahmen im Rahmen des ERP-Wirtschaftsplans eingesetzt. Die über-
schießenden Erträge dienen zusammen mit dem erwarteten Zuwachs
der nichtliquiden Vermögensbestandteile des ERP-Sondervermögens in
der KfW dem Substanzerhalt. Nichtliquide Erträge des ERP-Sonderver-
mögens sind die Zuschreibungen zur ERP-Rücklage in Höhe von rund
40 Mio. € und die auf die weiteren Anteile des ERP-Sondervermögens
am haftenden Kapital der KfW entfallenden Gewinne.
Um einen dauerhaften Substanzerhalt des ERP-Sondervermögens zu
gewährleisten, haben BMWi und BMF eine Ausgleichsvereinbarung ab-
geschlossen, nach der Jahresfehlbeträge zum fortgeschriebenen Ge-
genwertaufkommen des ERP-Sondervermögens jährlich ausgeglichen
werden. Die zum Ausgleich erforderlichen Beträge werden jeweils im Zu-
sammenhang mit der Aufstellung der jährlichen Bilanz des ERP-Sonder-
vermögens ermittelt und mit Wirkung für diese Bilanz gebucht.
Zu Tit. 182 01
Veranschlagt sind Tilgungen von ERP-Darlehen:
Landesbank Berlin/IBB 0 T€
Unternehmen 34.587 T€
Summe 34.587 T€
Zu Tit. 129 01
Es werden u. a. Einnahmen aus der Rückzahlung des Nachrangdarle-
hens erwartet. Die Einnahmen dienen der Deckung der Ausgaben bei
Kapitel 1.
Zu Tit. 231 01
Der Bundeshaushalt beteiligt sich an den aus dem Titel 682 01 (Finan-
zierungshilfen zur Leistungssteigerung mittelständischer privater Unter-
nehmen der gewerblichen Wirtschaft) des ERP-Wirtschaftsplans im Rah-
men des Innovationsprogramms gewährten Zinszuschüssen und den im
Rahmen des Energie-Effizienzprogramms sowie des ERP-Startfonds ge-
währten Zinsverbilligungen. Die vom Bundeshaushalt dem ERP-Sonder-
vermögen zu erstattenden Beträge werden bei diesem Titel vereinnahmt.
Neuzusagen ab 2012 werden aus dem Bundeshaushalt nur noch im
ERP-Innovationsprogramm bezuschusst; im Übrigen handelt es sich
um die Ausfinanzierung von Altzusagen.
Als Kompensation für die mit der Verlagerung der High-Tech Gründer-
fonds I und II verbundenen zusätzlichen Lasten des ERP-Sondervermö-
gens leistet der Bundeshaushalt bis maximal zum Jahr 2016 Zuweisun-
gen, die dem gebotenen Substanzerhalt beim ERP-Sondervermögen
dienen. Eine Nachschusspflicht des Bundes über die veranschlagten
Mittel hinaus besteht nicht. Die Zuweisungen werden bei diesem Titel
vereinnahmt.
Zu Tit. 325 02
Nach § 2 ERP-Wirtschaftsplangesetz können Geldmittel durch Kredite
beschafft werden.


119 99-680 Vermischte Einnahmen --109
141 02-680 Rückflüsse aus der Inanspruchnahme aus Gewährleistungen --1
162 01-691 Erträge aus Vermögen 386.527 401.351 491.528
182 01-691 Tilgung von Darlehen 34.587 30.077 21.532
129 01-873 Einnahmen aus Vermögen
Haushaltsvermerk:
Einnahmen dürfen für Ausgaben in Kapitel 1 verwendet werden.
265.786 -30.165
231 01-699 Zinszuschüsse aus dem Bundeshaushalt zur Leistungssteigerung mittel-
ständischer privater Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft
84.100 60.100 56.300
a) ERP-Innovationsprogramm: 46.780 T€
b) Sonderfonds Energieeffizienz: 8.320 T€
c) ERP-Startfonds: 9.000 T€
d) High-Tech Gründerfonds I und II: 20.000 T€
Haushaltsvermerk:
Ist-Einnahmen sind zweckgebunden. Sie dienen zur Leistung der Ausgaben für den
Bundesanteil des ERP-Innovationsprogramms, für das ERP-Umwelt- und Energieeffi-
zienzprogramm (Sonderfonds Energieeffizienz/Investitionsdarlehen), des ERP-Start-
fonds sowie der High-Tech Gründerfonds I und II bei folgenden Titeln: 892 01, 683 01
und 682 02.
325 02-928 Einnahmen aus Kreditaufnahmen bei der KfW --0
 Gesamteinnahmen 771.000 491.528  
 Abschluss    
Verwaltungseinnahmen -- 
Übrige Einnahmen 771.000 491.528  
Gesamteinnahmen 771.000 491.528  



Abschluss


Ka-
pitel
Bezeichnung Einnahmen Ausgaben davon entfallen auf
sonstige
Ausgaben
ZinskostenZuweisungen
und
Zuschüsse
Investitionen
1.000 € 1.000 € 1.000 € 1.000 € 1.000 € 1.000 €
1Investitions- und
Exportfinanzierung
771.000 769.200 1.800  6.200 763.000
2Sonstige Ausgaben/
Einnahmen
 1.800     
  771.000 771.000 1.800  6.200 763.000


Anlage 1 Übersicht über die Verpflichtungsermächtigungen


Titel sowie Zweckbestimmung
(stichwortartig)
Ausgaben-
soll
so
2013
a) Bis einschl.
31.12.2011
eingegangene
Verpflichtungen
b) VE 2012
c) VE 2013
davon fällig
2014201520162017 ff.
in Mio. €
 1234567
892 01 Mittelständische Unternehmen,
Exportfinanzierung
44,5 a) - ----
b) - ----
c) 327,40050,80051,10046,800178,800
682 01 Kosten der Zwischenfinanzierung 38,9-----
683 01 Förderkosten 247,9 a) - ----
b) - ----
c) 1.022,000 226,700186,300154,000455,000
682 02 Kooperationsprojekte 460 a) - ----
b) 896,800415,000155,000141,800185,000
c) 728,400360,000100,00093,400175,000
681 02 Gewährung von Stipendien und
Förderung von Informationsreisen
2,6 a) 1,0380,4340,3820,122-
b) - ----
c) 3,1201,0401,5600,520-
681 03 Förderung von Maßnamen im Rahmen
des Deutschen Programms für trans-
atlantische Begegnung
3,6 a) 6,2002,0602,5801,560-
b) 5,1001,5001,3001,3001,000
c) 5,1001,5001,3001,3001,000
Summe 797,5 a) 7,2382,4942,9621,6820,100
b) 901,900416,500156,300143,100186,000
c) 2.086,020 640,040340,260296,020809,800
   2.995,158 1.059,034 499,522440,802995,900


Anlage 2 Nachweisung des ERP-Sondervermögens nach dem Stand vom 31. Dezember 2011


Zusammenstellung der Vermögenswerte und Verpflichtungen


Aktiva:


  Stand
am 31.12.2011
Stand
am 31.12.2010
A. Bankguthaben 1.907.714.758 1.766.330.075
KfW-Nachrangdarlehen 3.246.588.990 3.246.588.990
B.Darlehensforderungen 160.694.735 132.308.480
C. Sonstige Forderungen 34.168.851 38.078.719
1. Zins- und Provisionsforderungen 34.157.713 38.058.198
2. Tilgungsforderungen 11.138 20.522
D. Beteiligungen  
1. Kreditanstalt für Wiederaufbau 1.082.876.331 1.082.876.331
2. KfW-Rücklage aus Mitteln des ERP-Sondervermögens 1.055.663.271 977.034.530
3. Kapitalrücklage II 1.000.000.000 1.000.000.000
4. Gesonderte Kapitalrücklage 614.280.731 614.280.731
5. Erträge aus Kapitalrücklage 660.473.104 429.589.841
6. ERP-Förderrücklage 4.650.000.000 4.650.000.000
7. Gesetzliche Rücklage der KfW 615.270.643 603.096.122
8. Sondergewinnrücklage 00
 15.027.731.414 14.540.183.820


Passiva:


  Stand
am 31.12.2011
Stand
am 31.12.2010
  
A.Rückstellungen
Vermögensabsicherung
380.000.000 380.000.000
B.Verbindlichkeiten 00
C.Vermögen 14.647.731.414 14.160.183.820
  15.027.731.414 14.540.183.820
Verpflichtungen aus Gewährleistungen 756.000.000 1.035.000.000


Anlage 3 Bericht der KfW gemäß § 8 des ERP-Verwaltungsgesetzes über die Verwendung des eingebrachten Eigenkapitals und des gewährten Nachrangdarlehens


Im Jahr 2011 wurde in der Mittelstandsfinanzierung aus den ERP-Förderprogrammen ein Finanzierungsvolumen von rd. 4,4 Mrd. EUR gebunden, die Förderlast belief sich im genannten Zeitraum auf 334,0 Mio. EUR.

Die ERP-Förderrücklage und das Nachrangdarlehen werden im Rahmen dieses Finanzierungsbedarfs eingesetzt, das Eigenkapital dient zudem der risikoseitigen Unterlegung der ERP-Förderkredite.

Das eingebrachte Kapital hat die KfW für den Zeitraum vom 01.01. bis 31.12.2011 wie folgt vergütet:

 
• Vergütung der ERP-Förderrücklage gemäß § 4 des Durchführungsvertrages mit einem Zinssatz von 4,59 %. Die Erträge in Höhe von 213,6 Mio. EUR wurden vollständig zur Abdeckung der Förderlasten für das Jahr 2011 verwendet.

• Verzinsung des Nachrangdarlehens gemäß § 3 Durchführungsvertrag mit einem Zinssatz von 4,5 %. Vom Zinsbetrag in Höhe von 146,1 Mio. EUR wurden Mittel in Höhe von insgesamt 107,8 Mio. EUR als Förderzuschuss des ERP-Sondervermögens zur Abdeckung der Förderlast des ERP-Sondervermögens verwendet.

Der verbleibende Zinsbetrag in Höhe von 38,3 Mio. EUR wurde zur Abdeckung der Auszahlungen in den ERP-Zuschussprogrammen verwendet (4,1 Mio. EUR) bzw. dem Konto des ERP-Sondervermögens (34,2 Mio. EUR) gutgeschrieben.

Somit wurden die aus dem eingebrachten Kapital erzielten Erträge für die ERPFörderung eingesetzt bzw. dem ERP-Sondervermögen zugeführt. Die Ordnungsmäßigkeit der Berichterstattung zum 31.12.2011 wird vertragsgemäß durch einen Wirtschaftsprüfer geprüft und bestätigt.