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Gesetz über die Feststellung des Wirtschaftsplans des ERP-Sondervermögens für das Jahr 2013 (ERP-Wirtschaftsplangesetz 2013 - ERP-WPG 2013 k.a.Abk.)
G. v. 05.12.2012 BGBl. I S. 2387 (Nr. 57)
Geltung ab 01.01.2013; FNA: 640-7 Bestand des Bundesvermögens
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Geltung ab 01.01.2013; FNA: 640-7 Bestand des Bundesvermögens
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Eingangsformel
Der Bundestag hat das folgende Gesetz beschlossen:
§ 1 Feststellung des Wirtschaftsplans des ERP-Sondervermögens
§ 1 wird in 2 Vorschriften zitiert
Der Wirtschaftsplan des ERP-Sondervermögens für das Jahr 2013, der diesem Gesetz als Anlage beigefügt und nach § 8 Absatz 1 Satz 1 des ERP-Verwaltungsgesetzes vom 26. Juni 2007 (BGBl. I S. 1160) aufgestellt worden ist, wird in Einnahmen und Ausgaben auf
- 771.000.000
- Euro
§ 2 Ermächtigung zur Kreditaufnahme
§ 2 wird in 1 Vorschrift zitiert
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie wird ermächtigt, Kredite bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau bis zur Höhe von 30 Prozent des in § 1 festgestellten Betrages aufzunehmen.
§ 3 Zulässige Mehrausgaben ohne Nachtragswirtschaftsplan
§ 3 wird in 1 Vorschrift zitiert
Wird gegenüber dem ERP-Wirtschaftsplan infolge eines unvorhergesehenen und unabweisbaren Bedürfnisses eine Mehrausgabe erforderlich (Artikel 112 des Grundgesetzes), so bedarf es keines Nachtragswirtschaftsplans, wenn die Mehrausgabe im Einzelfall einen Betrag von 5.000.000 Euro nicht überschreitet oder wenn Rechtsverpflichtungen zu erfüllen sind.
§ 4 Übernahme von Gewährleistungen
§ 4 wird in 1 Vorschrift zitiert
(1) Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie wird ermächtigt, mit Einwilligung des Bundesministeriums der Finanzen Bürgschaften, Garantien oder sonstige Gewährleistungen zur Förderung der gewerblichen Wirtschaft einschließlich der Freien Berufe bis zum Gesamtbetrag von 1.845 Millionen Euro zu Lasten des ERP-Sondervermögens zu übernehmen.
(2) Auf den Höchstbetrag nach Absatz 1 werden die aufgrund der Ermächtigungen der früheren Wirtschaftsplangesetze übernommenen Garantien und sonstige Gewährleistungen angerechnet, soweit das ERP-Sondervermögen noch in Anspruch genommen werden kann oder in Anspruch genommen worden ist und für die erbrachten Leistungen keinen Ersatz erlangt hat.
(3) Eine Bürgschaft, Garantie oder sonstige Gewährleistung ist auf den Höchstbetrag in der Höhe anzurechnen, in der das ERP-Sondervermögen daraus in Anspruch genommen werden kann. Zinsen und Kosten sind auf den Ermächtigungsrahmen nur anzurechnen, soweit bei der Übernahme ein gemeinsamer Haftungsbetrag für Hauptverpflichtung, Zinsen und Kosten festgelegt wird.
(4) Soweit das ERP-Sondervermögen ohne Inanspruchnahme von seiner Haftung frei wird oder Ersatz für erbrachte Leistungen erlangt hat, ist eine übernommene Gewährleistung auf den Höchstbetrag nicht mehr anzurechnen.
§ 5 Vom Verwendungszweck ausgenommene Beträge
Die in Kapitel 1 Titel 681 02 und 681 03 veranschlagten Beträge und Verpflichtungsermächtigungen sind von der Begrenzung der in § 2 des ERP-Verwaltungsgesetzes festgelegten Zweckbestimmung ausgenommen.
§ 6 Befristung
§ 6 hat 1 frühere Fassung
Die §§ 2 bis 5 treten am Tag der Verkündung des ERP-Wirtschaftsplangesetzes 2014 außer Kraft. *)
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- *)
- Anm. d. Red.: Das ERP-Wirtschaftsplangesetz 2014 wurde am 29.04.2014 verkündet.
Text in der Fassung des § 7 ERP-Wirtschaftsplangesetz 2014 G. v. 23. April 2014 BGBl. I S. 413 m.W.v. 30. April 2014
§ 7 Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt am 1. Januar 2013 in Kraft.
Schlussformel
Die verfassungsmäßigen Rechte des Bundesrates sind gewahrt.
Das vorstehende Gesetz wird hiermit ausgefertigt. Es ist im Bundesgesetzblatt zu verkünden.
Der Bundespräsident
Joachim Gauck
Die Bundeskanzlerin
Dr. Angela Merkel
Der Bundesminister für Wirtschaft und Technologie
Dr. Philipp Rösler
Der Bundesminister der Finanzen
Schäuble
Das vorstehende Gesetz wird hiermit ausgefertigt. Es ist im Bundesgesetzblatt zu verkünden.
Der Bundespräsident
Joachim Gauck
Die Bundeskanzlerin
Dr. Angela Merkel
Der Bundesminister für Wirtschaft und Technologie
Dr. Philipp Rösler
Der Bundesminister der Finanzen
Schäuble
Anlage (zu § 1) Wirtschaftsplan nach § 8 des ERP-Verwaltungsgesetzes vom 26. Juni 2007
Kapitel 1 (Ausgaben): Investitionsfinanzierung
Kapitel 2 (Sonstige Ausgaben): Sonstige Ausgaben
Kapitel 3 (Einnahmen): Einnahmen
Anlage 1: Übersicht über die Verpflichtungsermächtigungen
Anlage 2: Nachweisung des ERP-Sondervermögens nach dem Stand vom 31. Dezember 2011
Anlage 3: Bericht der KfW gemäß § 8 des ERP-Verwaltungsgesetzes über die Verwendung des eingebrachten Eigenkapitals und des gewährten Nachrangdarlehens
Im Jahr 2011 wurde in der Mittelstandsfinanzierung aus den ERP-Förderprogrammen ein Finanzierungsvolumen von rd. 4,4 Mrd. EUR gebunden, die Förderlast belief sich im genannten Zeitraum auf 334,0 Mio. EUR.
Die ERP-Förderrücklage und das Nachrangdarlehen werden im Rahmen dieses Finanzierungsbedarfs eingesetzt, das Eigenkapital dient zudem der risikoseitigen Unterlegung der ERP-Förderkredite.
Das eingebrachte Kapital hat die KfW für den Zeitraum vom 01.01. bis 31.12.2011 wie folgt vergütet:
Kapitel 2 (Sonstige Ausgaben): Sonstige Ausgaben
Kapitel 3 (Einnahmen): Einnahmen
Anlage 1: Übersicht über die Verpflichtungsermächtigungen
Anlage 2: Nachweisung des ERP-Sondervermögens nach dem Stand vom 31. Dezember 2011
Anlage 3: Bericht der KfW gemäß § 8 des ERP-Verwaltungsgesetzes über die Verwendung des eingebrachten Eigenkapitals und des gewährten Nachrangdarlehens
Kapitel 1 Investitionsfinanzierung
Titel und Funktion | Zweckbestimmung | Betrag für 2013 1.000 € | Betrag für 2012 1.000 € | Ist-Ergebnis 2011 1.000 € | Erläuterungen | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
1 | 2 | 3 | 4 | 5 | 6 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ausgaben | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
892 01-691 | Finanzierungshilfen zur Unterstützung von Unternehmensgründungen und -übernahmen, zur Leistungssteigerung mittelständischer privater Unterneh- men sowie für Exporte der gewerblichen Wirtschaft. Die veranschlagten Mittel werden zur Verbilligung von KfW-refinanzierten Darlehen eingesetzt. | 44.500 | 29.100 | 22.100 |
| |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Verpflichtungsermächtigung davon fällig: | 327.400 T€ | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Jahr 2014 bis zu | 50.800 T€ | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Jahr 2015 bis zu | 51.100 T€ | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Jahr 2016 bis zu | 46.800 T€ | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
in künftigen Haushaltsjahren | 178.800 T€ | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Haushaltsvermerk: 1. Einsparungen dienen der Deckung von Mehrausgaben bei den Titeln 682 01, 683 01 und 870 01. 2. Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe von 10.000 T€ der Einsparungen bei Titeln 682 01 und 683 01 geleistet werden. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
682 01-691 | Kosten der Zwischenfinanzierung aus den vom Bund übernommenen För- derkrediten aus der Neuordnung der ERP-Wirtschaftsförderung Haushaltsvermerk: 1. Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Einsparungen bei den Titeln 892 01 und 683 01 geleistet werden. 2. Einsparungen dienen bis zur Höhe von 5.000 T€ der Deckung von Mehrausgaben bei Titel 892 01. | 9.600 | 73.100 | 163.660 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
683 01-691 | Förderkosten aus Zusagen bis zum 31.12.2012 sowie sonstigen Verpflich- tungen aus der Neuordnung der ERP-Wirtschaftsförderung. | 247.900 | 221.400 | 135.640 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Verpflichtungen Folgejahre davon fällig: | 1.021.900 T€ | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Jahr 2014 bis zu | 226.700 T€ | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Jahr 2015 bis zu | 186.300 T€ | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Jahr 2016 bis zu | 154.000 T€ | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
in künftigen Haushaltsjahren | 454.900 T€ | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Haushaltsvermerk: 1. Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Einsparungen bei den Titeln 892 01 und 682 01 geleistet werden. 2. Einsparungen dienen bis zur Höhe von 10.000 T€ der Deckung von Mehrausgaben bei Titel 892 01. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
682 02-330 | Finanzierungen von Projekten mit deutschen und europäischen Partnern zur Bereitstellung von haftendem Kapital für mittelständische Unternehmen in Deutschland sowie von Vorhaben im Zusammenhang mit der Energiewende. Mehrausgaben für Energieprojekte können bis zur Höhe der Einnahmen aus Kap. 3 Tit. 129 01 geleistet werden. In diesem Zusammenhang können mit (Zustimmung des BMF) Verpflichtungen für künftige Haushaltsjahre einge- gangen werden. | 460.000 | 100.000 | 26.646 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Verpflichtungsermächtigung davon fällig: | 728.400 T€ | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Jahr 2014 bis zu | 360.000 T€ | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Jahr 2015 bis zu | 100.000 T€ | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Jahr 2016 bis zu | 93.400 T€ | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
in künftigen Haushaltsjahren | 175.000 T€ | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Haushaltsvermerk: Die Ausgaben sind übertragbar. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
681 02-029 | Gewährung von Stipendien an Studenten und junge Wissenschaftler sowie langfristige Förderung von Informationsreisen von deutsch/jüdisch-amerika- nischen Jugendlichen und von Multiplikatoren nach Deutschland. | 2.600 | 2.600 | 2.579 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Verpflichtungsermächtigung davon fällig: | 3.120 T€ | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Jahr 2014 bis zu | 1.040 T€ | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Jahr 2015 bis zu | 1.560 T€ | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Jahr 2016 bis zu | 520 T€ | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Haushaltsvermerk: 1. Ausgaben sind mit folgendem Titel gegenseitig deckungsfähig: 681 03. 2. Die Ausgaben sind übertragbar. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
681 03-029 | Förderung von Maßnahmen im Rahmen des Deutschen Programms für transatlantische Begegnung | 3.600 | 3.600 | 1.643 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Verpflichtungsermächtigung davon fällig: | 5.100 T€ | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Jahr 2014 bis zu | 1.500 T€ | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Jahr 2015 bis zu | 1.300 T€ | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Jahr 2016 bis zu | 1.300 T€ | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Jahr 2017 bis zu | 1.000 T€ | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Haushaltsvermerk: 1. Ausgaben sind mit folgendem Titel gegenseitig deckungsfähig: 681 02. 2. Die Ausgaben sind übertragbar. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
870 01-680 | Inanspruchnahme aus Gewährleistungen Haushaltsvermerk: Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Einsparungen bei Titel 892 01 geleistet wer- den. | 1.000 | 1.000 | 0 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Gesamtsumme Investitionsfinanzierung | 769.200 | 430.800 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Abschluss | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Zuweisungen und Zuschüsse | 6.200 | 6.200 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ausgaben für Investitionen | 763.000 | 424.600 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Gesamtsumme Investitionsfinanzierung | 769.200 | 430.800 |
Kapitel 2 Sonstige Ausgaben
Titel und Funktion | Zweckbestimmung | Betrag für 2013 1.000 € | Betrag für 2012 1.000 € | Ist-Ergebnis 2011 1.000 € | Erläuterungen | ||||||||||
1 | 2 | 3 | 4 | 5 | 6 | ||||||||||
Sonstige Ausgaben | |||||||||||||||
531 01-013 | Kosten für Veröffentlichungen und Untersuchungen sowie sonstige Kosten des ERP-Sondervermögens | 750 | 750 | 160 |
| ||||||||||
575 01-680 | Zinsaufwendungen | 1.000 | 1.000 | 0 | |||||||||||
671 01-680 | Bearbeitungsgebühren | 50 | 50 | 0 | |||||||||||
595 01-062 | Tilgung von Krediten gemäß § 2 ERP-Wirtschaftsplangesetz 2012 | - | - | 0 | |||||||||||
697 01-389 | Ausgleich von Liquiditätszuflüssen | 132.713 | 0 | ||||||||||||
Summe Sonstige Ausgaben | 1.800 | 134.513 | 160 | ||||||||||||
Abschluss | |||||||||||||||
Sonstige Ausgaben | 1.800 | 134.513 | 160 | ||||||||||||
Zinskosten | - | - | |||||||||||||
Gesamtsumme Sonstige Ausgaben | 1.800 | 134.513 | 160 |
Kapitel 3 Einnahmen
Titel und Funktion | Zweckbestimmung | Betrag für 2013 1.000 € | Betrag für 2012 1.000 € | Ist-Ergebnis 2011 1.000 € | Erläuterungen | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
1 | 2 | 3 | 4 | 5 | 6 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Einnahmen |
| |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
119 99-680 | Vermischte Einnahmen | - | - | 109 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
141 02-680 | Rückflüsse aus der Inanspruchnahme aus Gewährleistungen | - | - | 1 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
162 01-691 | Erträge aus Vermögen | 386.527 | 401.351 | 491.528 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
182 01-691 | Tilgung von Darlehen | 34.587 | 30.077 | 21.532 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
129 01-873 | Einnahmen aus Vermögen Haushaltsvermerk: Einnahmen dürfen für Ausgaben in Kapitel 1 verwendet werden. | 265.786 | - | 30.165 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
231 01-699 | Zinszuschüsse aus dem Bundeshaushalt zur Leistungssteigerung mittel- ständischer privater Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft | 84.100 | 60.100 | 56.300 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
a) ERP-Innovationsprogramm: | 46.780 T€ | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
b) Sonderfonds Energieeffizienz: | 8.320 T€ | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
c) ERP-Startfonds: | 9.000 T€ | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
d) High-Tech Gründerfonds I und II: | 20.000 T€ | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Haushaltsvermerk: Ist-Einnahmen sind zweckgebunden. Sie dienen zur Leistung der Ausgaben für den Bundesanteil des ERP-Innovationsprogramms, für das ERP-Umwelt- und Energieeffi- zienzprogramm (Sonderfonds Energieeffizienz/Investitionsdarlehen), des ERP-Start- fonds sowie der High-Tech Gründerfonds I und II bei folgenden Titeln: 892 01, 683 01 und 682 02. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
325 02-928 | Einnahmen aus Kreditaufnahmen bei der KfW | - | - | 0 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Gesamteinnahmen | 771.000 | 491.528 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Abschluss | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Verwaltungseinnahmen | - | - | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Übrige Einnahmen | 771.000 | 491.528 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Gesamteinnahmen | 771.000 | 491.528 |
Abschluss
Ka- pitel | Bezeichnung | Einnahmen | Ausgaben | davon entfallen auf | |||
sonstige Ausgaben | Zinskosten | Zuweisungen und Zuschüsse | Investitionen | ||||
1.000 € | 1.000 € | 1.000 € | 1.000 € | 1.000 € | 1.000 € | ||
1 | Investitions- und Exportfinanzierung | 771.000 | 769.200 | 1.800 | 6.200 | 763.000 | |
2 | Sonstige Ausgaben/ Einnahmen | 1.800 | |||||
771.000 | 771.000 | 1.800 | 6.200 | 763.000 |
Anlage 1 Übersicht über die Verpflichtungsermächtigungen
Titel sowie Zweckbestimmung (stichwortartig) | Ausgaben- soll so 2013 | a) Bis einschl. 31.12.2011 eingegangene Verpflichtungen b) VE 2012 c) VE 2013 | davon fällig | ||||
2014 | 2015 | 2016 | 2017 ff. | ||||
in Mio. € | |||||||
1 | 2 | 3 | 4 | 5 | 6 | 7 | |
892 01 | Mittelständische Unternehmen, Exportfinanzierung | 44,5 | a) - | - | - | - | - |
b) - | - | - | - | - | |||
c) 327,400 | 50,800 | 51,100 | 46,800 | 178,800 | |||
682 01 | Kosten der Zwischenfinanzierung | 38,9 | - | - | - | - | - |
683 01 | Förderkosten | 247,9 | a) - | - | - | - | - |
b) - | - | - | - | - | |||
c) 1.022,000 | 226,700 | 186,300 | 154,000 | 455,000 | |||
682 02 | Kooperationsprojekte | 460 | a) - | - | - | - | - |
b) 896,800 | 415,000 | 155,000 | 141,800 | 185,000 | |||
c) 728,400 | 360,000 | 100,000 | 93,400 | 175,000 | |||
681 02 | Gewährung von Stipendien und Förderung von Informationsreisen | 2,6 | a) 1,038 | 0,434 | 0,382 | 0,122 | - |
b) - | - | - | - | - | |||
c) 3,120 | 1,040 | 1,560 | 0,520 | - | |||
681 03 | Förderung von Maßnamen im Rahmen des Deutschen Programms für trans- atlantische Begegnung | 3,6 | a) 6,200 | 2,060 | 2,580 | 1,560 | - |
b) 5,100 | 1,500 | 1,300 | 1,300 | 1,000 | |||
c) 5,100 | 1,500 | 1,300 | 1,300 | 1,000 | |||
Summe | 797,5 | a) 7,238 | 2,494 | 2,962 | 1,682 | 0,100 | |
b) 901,900 | 416,500 | 156,300 | 143,100 | 186,000 | |||
c) 2.086,020 | 640,040 | 340,260 | 296,020 | 809,800 | |||
2.995,158 | 1.059,034 | 499,522 | 440,802 | 995,900 |
Anlage 2 Nachweisung des ERP-Sondervermögens nach dem Stand vom 31. Dezember 2011
Zusammenstellung der Vermögenswerte und Verpflichtungen
Aktiva:
Stand am 31.12.2011 € | Stand am 31.12.2010 € | ||
A. | Bankguthaben | 1.907.714.758 | 1.766.330.075 |
KfW-Nachrangdarlehen | 3.246.588.990 | 3.246.588.990 | |
B. | Darlehensforderungen | 160.694.735 | 132.308.480 |
C. | Sonstige Forderungen | 34.168.851 | 38.078.719 |
1. Zins- und Provisionsforderungen | 34.157.713 | 38.058.198 | |
2. Tilgungsforderungen | 11.138 | 20.522 | |
D. | Beteiligungen | ||
1. Kreditanstalt für Wiederaufbau | 1.082.876.331 | 1.082.876.331 | |
2. KfW-Rücklage aus Mitteln des ERP-Sondervermögens | 1.055.663.271 | 977.034.530 | |
3. Kapitalrücklage II | 1.000.000.000 | 1.000.000.000 | |
4. Gesonderte Kapitalrücklage | 614.280.731 | 614.280.731 | |
5. Erträge aus Kapitalrücklage | 660.473.104 | 429.589.841 | |
6. ERP-Förderrücklage | 4.650.000.000 | 4.650.000.000 | |
7. Gesetzliche Rücklage der KfW | 615.270.643 | 603.096.122 | |
8. Sondergewinnrücklage | 0 | 0 | |
15.027.731.414 | 14.540.183.820 |
Passiva:
Stand am 31.12.2011 | Stand am 31.12.2010 | ||
€ | € | ||
A. | Rückstellungen Vermögensabsicherung | 380.000.000 | 380.000.000 |
B. | Verbindlichkeiten | 0 | 0 |
C. | Vermögen | 14.647.731.414 | 14.160.183.820 |
15.027.731.414 | 14.540.183.820 | ||
Verpflichtungen aus Gewährleistungen | 756.000.000 | 1.035.000.000 |
Anlage 3 Bericht der KfW gemäß § 8 des ERP-Verwaltungsgesetzes über die Verwendung des eingebrachten Eigenkapitals und des gewährten Nachrangdarlehens
Im Jahr 2011 wurde in der Mittelstandsfinanzierung aus den ERP-Förderprogrammen ein Finanzierungsvolumen von rd. 4,4 Mrd. EUR gebunden, die Förderlast belief sich im genannten Zeitraum auf 334,0 Mio. EUR.
Die ERP-Förderrücklage und das Nachrangdarlehen werden im Rahmen dieses Finanzierungsbedarfs eingesetzt, das Eigenkapital dient zudem der risikoseitigen Unterlegung der ERP-Förderkredite.
Das eingebrachte Kapital hat die KfW für den Zeitraum vom 01.01. bis 31.12.2011 wie folgt vergütet:
- • Vergütung der ERP-Förderrücklage gemäß § 4 des Durchführungsvertrages mit einem Zinssatz von 4,59 %. Die Erträge in Höhe von 213,6 Mio. EUR wurden vollständig zur Abdeckung der Förderlasten für das Jahr 2011 verwendet.
• Verzinsung des Nachrangdarlehens gemäß § 3 Durchführungsvertrag mit einem Zinssatz von 4,5 %. Vom Zinsbetrag in Höhe von 146,1 Mio. EUR wurden Mittel in Höhe von insgesamt 107,8 Mio. EUR als Förderzuschuss des ERP-Sondervermögens zur Abdeckung der Förderlast des ERP-Sondervermögens verwendet.
Der verbleibende Zinsbetrag in Höhe von 38,3 Mio. EUR wurde zur Abdeckung der Auszahlungen in den ERP-Zuschussprogrammen verwendet (4,1 Mio. EUR) bzw. dem Konto des ERP-Sondervermögens (34,2 Mio. EUR) gutgeschrieben.
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