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Anlage 4 - Pflanzenschutz-Geräteverordnung (PflSchGerätV k.a.Abk.)
Artikel 2 V. v. 27.06.2013 BGBl. I S. 1953, 1962 (Nr. 34); zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 18.04.2019 BGBl. I S. 507
Geltung ab 06.07.2013; FNA: 7823-7-4 Schädlingsbekämpfung und Pflanzenschutz
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Geltung ab 06.07.2013; FNA: 7823-7-4 Schädlingsbekämpfung und Pflanzenschutz
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Anlage 4 (zu § 3 Absatz 2) Beschaffenheit der Pflanzenschutzgeräte
Anlage 4 wird in 2 Vorschriften zitiert
Pflanzenschutzgeräte müssen so beschaffen sein, dass
- 1.
- sie zuverlässig funktionieren,
- 2.
- sie sich bestimmungsgemäß und sachgerecht verwenden lassen,
- 3.
- sie ausreichend genau dosieren und verteilen,
- 4.
- sie sich sicher befüllen lassen,
- 5.
- sie gegen Verschmutzung so gesichert sind, dass ihre Funktion nicht beeinträchtigt wird,
- 6.
- Pflanzenschutzmittel nicht unbeabsichtigt austreten können,
- 7.
- der Vorrat an Behandlungsflüssigkeit leicht erkennbar ist,
- 8.
- sie sich leicht, genügend genau und reproduzierbar einstellen lassen,
- 9.
- sie ausreichend mit genügend genau anzeigenden Betriebsmesseinrichtungen ausgestattet sind,
- 10.
- sie sich vom Arbeitsplatz sicher bedienen, kontrollieren und sofort abstellen lassen,
- 11.
- sie sich sicher, leicht und völlig entleeren lassen,
- 12.
- sie sich leicht und gründlich reinigen lassen und
- 13.
- die jeweils zu ihrer Kontrolle erforderlichen Messgeräte einfach angeschlossen werden können.
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Zitierungen von Anlage 4 Pflanzenschutz-Geräteverordnung
Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 4 PflSchGerätV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
PflSchGerätV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 3 PflSchGerätV Grundsatz der Prüfung (vom 30.04.2019)
... 16 Absatz 1 des Pflanzenschutzgesetzes erfüllt. Bei der Prüfung sind die in Anlage 4 genannten Anforderungen anhand der vom Julius Kühn-Institut bekannt gemachten Merkmale ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Erste Verordnung zur Änderung der Pflanzenschutz-Geräteverordnung
V. v. 18.04.2019 BGBl. I S. 507
Artikel 1 1. PflSchGerätVÄndV
... 3 Absatz 2 Satz 2 wird wie folgt gefasst: „Bei der Prüfung sind die in Anlage 4 genannten Anforderungen anhand der vom Julius Kühn-Institut bekannt gemachten Merkmale ...
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