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Gesetz über die Feststellung des Wirtschaftsplans des ERP-Sondervermögens für das Jahr 2014 (ERP-Wirtschaftsplangesetz 2014 - ERP-WPG 2014 k.a.Abk.)
G. v. 23.04.2014 BGBl. I S. 413 (Nr. 17)
Geltung ab 01.01.2014; FNA: 640-7 Bestand des Bundesvermögens
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Geltung ab 01.01.2014; FNA: 640-7 Bestand des Bundesvermögens
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Eingangsformel
Der Bundestag hat das folgende Gesetz beschlossen:
§ 1 Feststellung des Wirtschaftsplans des ERP-Sondervermögens
§ 1 wird in 2 Vorschriften zitiert
Der Wirtschaftsplan des ERP-Sondervermögens für das Jahr 2014, der diesem Gesetz als Anlage beigefügt und nach § 8 Absatz 1 Satz 1 des ERP-Verwaltungsgesetzes vom 26. Juni 2007 (BGBl. I S. 1160) aufgestellt worden ist, wird in Einnahmen und Ausgaben auf
- 793.300.000 Euro
§ 2 Ermächtigung zur Kreditaufnahme
§ 2 wird in 2 Vorschriften zitiert
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie wird ermächtigt, Kredite bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau bis zur Höhe von 30 Prozent des in § 1 festgestellten Betrages aufzunehmen.
§ 3 Zulässige Mehrausgaben ohne Nachtragswirtschaftsplan
§ 3 wird in 1 Vorschrift zitiert
Wird gegenüber dem ERP-Wirtschaftsplan infolge eines unvorhergesehenen und unabweisbaren Bedürfnisses eine Mehrausgabe erforderlich (Artikel 112 des Grundgesetzes), so bedarf es keines Nachtragswirtschaftsplans, wenn die Mehrausgabe im Einzelfall einen Betrag von 5.000.000 Euro nicht überschreitet oder wenn Rechtsverpflichtungen zu erfüllen sind.
§ 4 Übernahme von Gewährleistungen
§ 4 wird in 2 Vorschriften zitiert
(1) Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie wird ermächtigt, mit Einwilligung des Bundesministeriums der Finanzen Bürgschaften, Garantien oder sonstige Gewährleistungen zur Förderung der gewerblichen Wirtschaft einschließlich der Freien Berufe bis zum Gesamtbetrag von 2.400 Millionen Euro zu Lasten des ERP-Sondervermögens zu übernehmen.
(2) Auf den Höchstbetrag nach Absatz 1 werden die aufgrund der Ermächtigungen der früheren Wirtschaftsplangesetze übernommenen Garantien und sonstige Gewährleistungen angerechnet, soweit das ERP-Sondervermögen noch in Anspruch genommen werden kann oder in Anspruch genommen worden ist und für die erbrachten Leistungen keinen Ersatz erlangt hat.
(3) Eine Bürgschaft, Garantie oder sonstige Gewährleistung ist auf den Höchstbetrag in der Höhe anzurechnen, in der das ERP-Sondervermögen daraus in Anspruch genommen werden kann. Zinsen und Kosten sind auf den Ermächtigungsrahmen nur anzurechnen, soweit bei der Übernahme ein gemeinsamer Haftungsbetrag für Hauptverpflichtung, Zinsen und Kosten festgelegt wird.
(4) Soweit das ERP-Sondervermögen ohne Inanspruchnahme von seiner Haftung frei wird oder Ersatz für erbrachte Leistungen erlangt hat, ist eine übernommene Gewährleistung auf den Höchstbetrag nicht mehr anzurechnen.
§ 5 Vom Verwendungszweck ausgenommene Beträge
§ 5 wird in 1 Vorschrift zitiert
Die in Kapitel 1 Titel 681 02 und 681 03 veranschlagten Beträge und Verpflichtungsermächtigungen sind von der Begrenzung der in § 2 des ERP-Verwaltungsgesetzes festgelegten Zweckbestimmung ausgenommen.
§ 6 Befristung
§ 6 hat 1 frühere Fassung
Die §§ 2 bis 5 treten am Tag der Verkündung des ERP-Wirtschaftsplangesetzes 2015 außer Kraft. *)
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- *)
- Anm. d. Red.: Das ERP-Wirtschaftsplangesetz 2015 wurde am 04.12.2014 verkündet.
Text in der Fassung des § 7 ERP-Wirtschaftsplangesetz 2015 G. v. 29. November 2014 BGBl. I S. 1805 m.W.v. 5. Dezember 2014
§ 7 Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt am 1. Januar 2014 in Kraft.
Schlussformel
Die verfassungsmäßigen Rechte des Bundesrates sind gewahrt.
Das vorstehende Gesetz wird hiermit ausgefertigt. Es ist im Bundesgesetzblatt zu verkünden.
Der Bundespräsident
Joachim Gauck
Die Bundeskanzlerin
Dr. Angela Merkel
Der Bundesminister für Wirtschaft und Energie
Sigmar Gabriel
Der Bundesminister der Finanzen
Schäuble
Das vorstehende Gesetz wird hiermit ausgefertigt. Es ist im Bundesgesetzblatt zu verkünden.
Der Bundespräsident
Joachim Gauck
Die Bundeskanzlerin
Dr. Angela Merkel
Der Bundesminister für Wirtschaft und Energie
Sigmar Gabriel
Der Bundesminister der Finanzen
Schäuble
Anlage (zu § 1) Wirtschaftsplan nach § 8 des ERP-Verwaltungsgesetzes vom 26. Juni 2007
Kapitel 1 (Ausgaben): Investitionsfinanzierung
Kapitel 2 (Sonstige Ausgaben): Sonstige Ausgaben
Kapitel 3 (Einnahmen): Einnahmen
Anlage 1: Übersicht über die Verpflichtungsermächtigungen
Anlage 2: Nachweisung des ERP-Sondervermögens nach dem Stand vom 31. Dezember 2012
Anlage 3: Bericht der KfW gemäß § 8 des ERP-Verwaltungsgesetzes über die Verwendung des eingebrachten Eigenkapitals und des gewährten Nachrangdarlehens
Zusammenstellung der Vermögenswerte und Verpflichtungen
Im Jahr 2012 wurde in der Mittelstandsfinanzierung aus den ERP-Förderprogrammen ein Finanzierungsvolumen von rd. 4 Mrd. EUR gebunden, die Förderlast belief sich im genannten Zeitraum auf 283,9 Mio. EUR.
Die ERP-Förderrücklage und das Nachrangdarlehen werden im Rahmen dieses Finanzierungsbedarfs eingesetzt, das Eigenkapital dient zudem der risikoseitigen Unterlegung der ERP-Förderkredite.
Das eingebrachte Kapital hat die KfW für den Zeitraum vom 01.01. bis 31.12.2012 wie folgt vergütet:
• Vergütung der ERP-Förderrücklage gemäß § 4 des Durchführungsvertrags mit einem Zinssatz von 4,43 %. Die Erträge in Höhe von 205,0 Mio. EUR wurden vollständig zur Abdeckung der Förderlasten für das Jahr 2012 verwendet.
• Verzinsung des Nachrangdarlehens gemäß § 3 des Durchführungsvertrags mit einem Zinssatz von 4,5 %.
• Der Zinsbetrag aus dem Nachrangdarlehen in Höhe von 146,1 Mio. EUR wurde wie folgt verwendet:
• Beitrag zum ERP-Förderzuschuss 2012 (117,7 Mio. EUR) in Höhe von 105,2 Mio. EUR.
• Abdeckung der Auszahlungen in den ERP-Zuschussprogrammen in Höhe von 3,9 Mio. EUR.
• Gutschrift des Restbetrages in Höhe von 37,1 Mio. EUR auf das Konto des ERP-Sondervermögens.
Die vom ERP-Sondervermögen aus der Vergütung der ERP-Förderrücklage (205,9 Mio. EUR) und dem ERP-Förderzuschuss (117,7 Mio. EUR) bereitgestellten Mittel in Höhe von 323,6 Mio. EUR wurden in Höhe von 278,6 Mio. EUR zur Abdeckung der Lasten aus der ERP-Wirtschaftsförderung des Jahres 2012 verwendet. Die verbleibenden Mittel in Höhe von 45,0 Mio. EUR wurden gemäß § 4 Absatz 6 in Verbindung mit § 11 Absatz 5 des Durchführungsvertrags einer separaten Gewinnrücklage des ERP-Sondervermögens bei der KfW zugewiesen. Diese Gewinnrücklage steht zur Abdeckung von ERP-Förderlasten der kommenden Jahre zur Verfügung.
Somit wurden die aus dem eingebrachten Kapital erzielten Erträge für die ERP-Förderung eingesetzt bzw. dem ERP-Sondervermögen zugeführt. Die Ordnungsmäßigkeit der Berichterstattung zum 31.12.2012 wird vertragsgemäß durch einen Wirtschaftsprüfer geprüft und bestätigt.
Kapitel 2 (Sonstige Ausgaben): Sonstige Ausgaben
Kapitel 3 (Einnahmen): Einnahmen
Anlage 1: Übersicht über die Verpflichtungsermächtigungen
Anlage 2: Nachweisung des ERP-Sondervermögens nach dem Stand vom 31. Dezember 2012
Anlage 3: Bericht der KfW gemäß § 8 des ERP-Verwaltungsgesetzes über die Verwendung des eingebrachten Eigenkapitals und des gewährten Nachrangdarlehens
Kapitel 1 Investitionsfinanzierung
Titel und Funktion | Zweckbestimmung | Betrag für 2014 1.000 € | Betrag für 2013 1.000 € | Ist-Ergebnis 2012 1.000 € | Erläuterungen | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
1 | 2 | 3 | 4 | 5 | 6 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ausgaben |
| |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
892 01-691 | Finanzierungshilfen zur Unterstützung von Unternehmensgründungen und -übernahmen, zur Leistungssteigerung mittelständischer privater Unterneh- men sowie für Exporte der gewerblichen Wirtschaft. | 32.200 | 44.500 | 24.695 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Die veranschlagten Mittel werden zur Verbilligung von KfW-refinanzierten Darlehen eingesetzt. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Verpflichtungsermächtigung davon fällig: | 330.700 T€ | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Jahr 2015 bis zu | 51.300 T€ | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Jahr 2016 bis zu | 49.700 T€ | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Jahr 2017 bis zu | 44.900 T€ | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
in künftigen Haushaltsjahren | 184.800 T€ | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Haushaltsvermerk: 1. Einsparungen dienen der Deckung von Mehrausgaben bei den Titeln 682 01, 683 01 und 870 01. 2. Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe von 10.000 T€ der Einsparungen bei Titeln 682 01 und 683 01 geleistet werden. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
682 01-691 | Kosten der Zwischenfinanzierung aus den vom Bund übernommenen För- derkrediten aus der Neuordnung der ERP-Wirtschaftsförderung | 0 | 9.600 | 77.518 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Haushaltsvermerk: 1. Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Einsparungen bei den Titeln 892 01 und 683 01 geleistet werden. 2. Einsparungen dienen bis zur Höhe von 5.000 T€ der Deckung von Mehrausgaben bei Titel 892 01. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
683 01-691 | Förderkosten aus Zusagen bis zum 31.12.2013 sowie sonstigen Verpflich- tungen aus der Neuordnung der ERP-Wirtschaftsförderung. | 252.000 | 247.900 | 227.388 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Zahlungsverpflichtungen davon fällig: | 1.006.400 T€ | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Jahr 2015 bis zu | 221.700 T€ | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Jahr 2016 bis zu | 186.400 T€ | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Jahr 2017 bis zu | 151.500 T€ | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
in künftigen Haushaltsjahren | 446.800 T€ | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Haushaltsvermerk: 1. Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Einsparungen bei den Titeln 892 01 und 682 01 geleistet werden. 2. Einsparungen dienen bis zur Höhe von 10.000 T€ der Deckung von Mehrausgaben bei Titel 892 01. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
682 02-330 | Finanzierungen von Projekten mit deutschen und europäischen Partnern zur Bereitstellung von haftendem Kapital für kleine und mittlere Unternehmen in Deutschland sowie von Vorhaben im Zusammenhang mit der Energiewende. Mehrausgaben für Energieprojekte können bis zur Höhe der Einnahmen aus Kap. 3 Tit. 129 01 geleistet werden. In diesem Zusammenhang können mit Zustimmung des BMF Verpflichtungen für künftige Haushaltsjahre eingegan- gen werden. | 500.000 | 460.000 | 41.117 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Verpflichtungsermächtigung davon fällig: | 1.500.000 T€ | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
in künftigen Haushaltsjahren | 1.500.000 T€ | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Haushaltsvermerk: Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Mehreinnahmen bei Titel 129 01 geleistet werden. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
681 02-029 | Gewährung von Stipendien an Studenten und junge Wissenschaftler sowie langfristige Förderung von Informationsreisen von deutsch/jüdisch-amerika- nischen Jugendlichen und von Multiplikatoren nach Deutschland. | 2.700 | 2.600 | 2.550 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Verpflichtungsermächtigung davon fällig: | 3.220 T€ | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Jahr 2015 bis zu | 1.140 T€ | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Jahr 2016 bis zu | 1.040 T€ | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Jahr 2017 bis zu | 1.040 T€ | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Haushaltsvermerk: 1. Ausgaben sind mit folgendem Titel gegenseitig deckungsfähig: 681 03. 2. Die Ausgaben sind übertragbar. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
681 03-029 | Förderung von Maßnahmen im Rahmen des Deutschen Programms für transatlantische Begegnung | 3.600 | 3.600 | 1.444 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Verpflichtungsermächtigung davon fällig: | 5.100 T€ | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Jahr 2015 bis zu | 1.500 T€ | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Jahr 2016 bis zu | 1.300 T€ | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Jahr 2017 bis zu | 1.300 T€ | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Jahr 2018 bis zu | 1.000 T€ | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Haushaltsvermerk: 1. Ausgaben sind mit folgendem Titel gegenseitig deckungsfähig: 681 02. 2. Die Ausgaben sind übertragbar. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
870 01-680 | Inanspruchnahme aus Gewährleistungen | 1.000 | 1.000 | 0 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Haushaltsvermerk: Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Einsparungen bei Titel 892 01 geleistet wer- den. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Gesamtsumme Investitionsfinanzierung | 791.500 | 769.200 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Abschluss | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Zuweisungen und Zuschüsse | 6.300 | 6.200 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ausgaben für Investitionen | 785.200 | 763.000 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Gesamtsumme Investitionsfinanzierung | 791.500 | 769.200 |
Kapitel 2 Sonstige Ausgaben
Titel und Funktion | Zweckbestimmung | Betrag für 2014 1.000 € | Betrag für 2013 1.000 € | Ist-Ergebnis 2012 1.000 € | Erläuterungen | ||||||||||
1 | 2 | 3 | 4 | 5 | 6 | ||||||||||
Sonstige Ausgaben |
| ||||||||||||||
531 01-013 | Kosten für Veröffentlichungen und Untersuchungen sowie sonstige Kosten des ERP-Sondervermögens | 750 | 750 | 1.256 | |||||||||||
575 01-680 | Zinsaufwendungen | 1.000 | 1.000 | 0 | |||||||||||
671 01-680 | Bearbeitungsgebühren | 50 | 50 | 0 | |||||||||||
595 01-062 | Tilgung von Krediten gemäß § 2 ERP-Wirtschaftsplangesetz 2014 | - | - | 0 | |||||||||||
697 01-389 | Ausgleich von Liquiditätszuflüssen | 0 | |||||||||||||
Summe Sonstige Ausgaben | 1.800 | 1.800 | |||||||||||||
Abschluss | |||||||||||||||
Sonstige Ausgaben | 1.800 | 1.800 | |||||||||||||
Zinskosten | - | - | |||||||||||||
Gesamtsumme Sonstige Ausgaben | 1.800 | 1.800 |
Kapitel 3 Einnahmen
Titel und Funktion | Zweckbestimmung | Betrag für 2014 1.000 € | Betrag für 2013 1.000 € | Ist-Ergebnis 2012 1.000 € | Erläuterungen | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||
1 | 2 | 3 | 4 | 5 | 6 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Einnahmen |
| |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
119 99-680 | Vermischte Einnahmen | 0 | 0 | 215 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
141 02-680 | Rückflüsse aus der Inanspruchnahme aus Gewährleistungen | 0 | 0 | 1 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
162 01-691 | Erträge aus Vermögen | 332.541 | 386.527 | 392.070 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
182 01-691 | Tilgung von Darlehen | 42.427 | 34.587 | 34.455 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
129 01-873 | Einnahmen aus Vermögen | 350.232 | 265.786 | 0 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Haushaltsvermerk: Einnahmen dürfen für Ausgaben in Kapitel 1 verwendet werden. Mehreinnahmen die- nen zur Leistung der Mehrausgaben bei Titel 682 02-330. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
231 01-699 | Zinszuschüsse und Erstattungen aus dem Bundeshaushalt zur Leistungs- steigerung mittelständischer privater Unternehmen der gewerblichen Wirt- schaft | 68.100 | 84.100 | 60.100 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
a) ERP-Innovationsprogramm: | 45.780 T€ | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
b) Sonderfonds Energieeffizienz: | 8.320 T€ | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
c) ERP-Startfonds: | 9.000 T€ | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
d) High-Tech Gründerfonds I und II: | 5.000 T€ | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Haushaltsvermerk: Ist-Einnahmen sind zweckgebunden. Sie dienen zur Leistung der Ausgaben für den Bundesanteil des ERP-Innovationsprogramms, für das ERP-Umwelt- und Energieeffi- zienzprogramm (Sonderfonds Energieeffizienz/Investitionsdarlehen), des ERP-Start- fonds sowie der High-Tech Gründerfonds I und II bei folgenden Titeln: 892 01, 683 01 und 682 02. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
325 02-928 | Einnahmen aus Kreditaufnahmen bei der KfW | 0 | 0 | 0 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Gesamteinnahmen | 793.300 | 771.000 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Abschluss | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Verwaltungseinnahmen | 0 | 0 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Übrige Einnahmen | 793.300 | 771.000 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Gesamteinnahmen | 793.300 | 771.000 |
Abschluss
davon entfallen auf | |||||||
Ka- pitel | Bezeichnung | Einnahmen 1.000 € | Ausgaben 1.000 € | sonstige Ausgaben 1.000 € | Zinskosten 1.000 € | Zuweisungen und Zuschüsse 1.000 € | Investitionen 1.000 € |
1 | Investitions- und Exportfinanzierung | 793.300 | 791.500 | 1.800 | 6.300 | 785.200 | |
2 | Sonstige Ausgaben/ Einnahmen | 1.800 | |||||
793.300 | 793.300 | 1.800 | 6.300 | 785.200 |
Anlage 1 Übersicht über die Verpflichtungsermächtigungen
Titel sowie Zweckbestimmung (stichwortartig) | Ausgaben- soll 2014 | a) Bis einschl. 31.12.2012 eingegangene Verpflichtungen b) VE 2013 c) VE 2014 | davon fällig | ||||
2015 | 2016 | 2017 | 2018 ff. | ||||
in Mio. € | |||||||
1 | 2 | 3 | 4 | 5 | 6 | 7 | |
892 01 | Mittelständische Unternehmen, Exportfinanzierung | 32,2 | a) - | - | - | - | - |
b) - | - | - | - | - | |||
c) 330,700 | 51,300 | 49,700 | 44,900 | 184,800 | |||
682 01 | Kosten der Zwischenfinanzierung | 0 | |||||
683 01 | Förderkosten | 252,0 | a) - | - | - | - | - |
b) - | - | - | - | - | |||
c) 1.006,400 | 221,700 | 186,400 | 151,500 | 446,800 | |||
681 02 | Gewährung von Stipendien und Förderung von Informationsreisen | 2,7 | a) - | - | - | - | - |
b) 2,080 | 1,560 | 0,520 | - | - | |||
c) 3,220 | 1,140 | 1,040 | 1,040 | - | |||
681 03 | Förderung von Maßnahmen im Rahmen des Deutschen Programms für trans- atlantische Begegnung | 3,6 | a) 0,244 | 0,144 | 0,100 | - | - |
b) 3,600 | 1,300 | 1,300 | 1,000 | - | |||
c) 5,100 | 1,500 | 1,300 | 1,300 | 1,000 | |||
Summe | 290,5 | a) 0,244 | 0,144 | 0,100 | - | - | |
b) 5,680 | 2,860 | 1,820 | 1,000 | - | |||
c) 1.345,420 | 275,640 | 238,440 | 198,740 | 632,600 | |||
682 02 | Kooperationsprojekte | 500,0 | a) - | ||||
b) - | |||||||
c) 1.500,000 | 2015 ff. | 1.500,000 |
Anlage 2 Nachweisung des ERP-Sondervermögens nach dem Stand vom 31. Dezember 2012
Zusammenstellung der Vermögenswerte und Verpflichtungen
Aktiva: | |||
Stand am 31.12.2012 € | Stand am 31.12.2011 € | ||
A. Bankguthaben | 1.749.015.018 | 1.907.714.758 | |
KfW-Nachrangdarlehen | 3.246.588.990 | 3.246.588.990 | |
B. Darlehensforderungen | 189.462.272 | 160.694.735 | |
C. Sonstige Forderungen | 37.081.117 | 34.168.851 | |
1. Zins- und Provisionsforderungen | 37.081.117 | 34.157.713 | |
2. Tilgungsforderungen | 0 | 11.138 | |
D. Beteiligungen | |||
1. Kreditanstalt für Wiederaufbau | 1.082.876.331 | 1.082.876.331 | |
2. KfW-Rücklage aus Mitteln des ERP-Sondervermögens | 1.113.261.654 | 1.055.663.271 | |
3. Kapitalrücklage II | 1.000.000.000 | 1.000.000.000 | |
4. Gesonderte Kapitalrücklage | 614.280.731 | 614.280.731 | |
5. Erträge aus Kapitalrücklage | 1.296.092.393 | 660.473.104 | |
6. ERP-Förderrücklage I | 4.650.000.000 | 4.650.000.000 | |
7. Gesetzliche Rücklage der KfW | 615.270.643 | 615.270.643 | |
8. Sondergewinnrücklage | 0 | 0 | |
9. ERP-Förderrücklage II | 250.000.000 | ||
10. ERP-Gewinnrücklage I | 44.952.004 | ||
15.888.881.153 | 15.027.731.414 |
Passiva: | |||
Stand am 31.12.2012 € | Stand am 31.12.2011 € | ||
A. Rückstellungen | 380.000.000 | 380.000.000 | |
Vermögensabsicherung | |||
B. Verbindlichkeiten | 0 | 0 | |
C. Vermögen | 15.508.881.153 | 14.647.731.414 | |
15.888.881.153 | 15.027.731.414 | ||
Verpflichtungen aus Gewährleistungen | 756.000.000 | 756.000.000 |
Anlage 3 Bericht der KfW gemäß § 8 des ERP-Verwaltungsgesetzes über die Verwendung des eingebrachten Eigenkapitals und des gewährten Nachrangdarlehens
Im Jahr 2012 wurde in der Mittelstandsfinanzierung aus den ERP-Förderprogrammen ein Finanzierungsvolumen von rd. 4 Mrd. EUR gebunden, die Förderlast belief sich im genannten Zeitraum auf 283,9 Mio. EUR.
Die ERP-Förderrücklage und das Nachrangdarlehen werden im Rahmen dieses Finanzierungsbedarfs eingesetzt, das Eigenkapital dient zudem der risikoseitigen Unterlegung der ERP-Förderkredite.
Das eingebrachte Kapital hat die KfW für den Zeitraum vom 01.01. bis 31.12.2012 wie folgt vergütet:
• Vergütung der ERP-Förderrücklage gemäß § 4 des Durchführungsvertrags mit einem Zinssatz von 4,43 %. Die Erträge in Höhe von 205,0 Mio. EUR wurden vollständig zur Abdeckung der Förderlasten für das Jahr 2012 verwendet.
• Verzinsung des Nachrangdarlehens gemäß § 3 des Durchführungsvertrags mit einem Zinssatz von 4,5 %.
• Der Zinsbetrag aus dem Nachrangdarlehen in Höhe von 146,1 Mio. EUR wurde wie folgt verwendet:
• Beitrag zum ERP-Förderzuschuss 2012 (117,7 Mio. EUR) in Höhe von 105,2 Mio. EUR.
• Abdeckung der Auszahlungen in den ERP-Zuschussprogrammen in Höhe von 3,9 Mio. EUR.
• Gutschrift des Restbetrages in Höhe von 37,1 Mio. EUR auf das Konto des ERP-Sondervermögens.
Die vom ERP-Sondervermögen aus der Vergütung der ERP-Förderrücklage (205,9 Mio. EUR) und dem ERP-Förderzuschuss (117,7 Mio. EUR) bereitgestellten Mittel in Höhe von 323,6 Mio. EUR wurden in Höhe von 278,6 Mio. EUR zur Abdeckung der Lasten aus der ERP-Wirtschaftsförderung des Jahres 2012 verwendet. Die verbleibenden Mittel in Höhe von 45,0 Mio. EUR wurden gemäß § 4 Absatz 6 in Verbindung mit § 11 Absatz 5 des Durchführungsvertrags einer separaten Gewinnrücklage des ERP-Sondervermögens bei der KfW zugewiesen. Diese Gewinnrücklage steht zur Abdeckung von ERP-Förderlasten der kommenden Jahre zur Verfügung.
Somit wurden die aus dem eingebrachten Kapital erzielten Erträge für die ERP-Förderung eingesetzt bzw. dem ERP-Sondervermögen zugeführt. Die Ordnungsmäßigkeit der Berichterstattung zum 31.12.2012 wird vertragsgemäß durch einen Wirtschaftsprüfer geprüft und bestätigt.
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