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Gesetz über die Feststellung des Wirtschaftsplans des ERP-Sondervermögens für das Jahr 2014 (ERP-Wirtschaftsplangesetz 2014 - ERP-WPG 2014 k.a.Abk.)


Eingangsformel



Der Bundestag hat das folgende Gesetz beschlossen:


§ 1 Feststellung des Wirtschaftsplans des ERP-Sondervermögens



Der Wirtschaftsplan des ERP-Sondervermögens für das Jahr 2014, der diesem Gesetz als Anlage beigefügt und nach § 8 Absatz 1 Satz 1 des ERP-Verwaltungsgesetzes vom 26. Juni 2007 (BGBl. I S. 1160) aufgestellt worden ist, wird in Einnahmen und Ausgaben auf

 
793.300.000 Euro

festgestellt.


§ 2 Ermächtigung zur Kreditaufnahme



Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie wird ermächtigt, Kredite bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau bis zur Höhe von 30 Prozent des in § 1 festgestellten Betrages aufzunehmen.


§ 3 Zulässige Mehrausgaben ohne Nachtragswirtschaftsplan



Wird gegenüber dem ERP-Wirtschaftsplan infolge eines unvorhergesehenen und unabweisbaren Bedürfnisses eine Mehrausgabe erforderlich (Artikel 112 des Grundgesetzes), so bedarf es keines Nachtragswirtschaftsplans, wenn die Mehrausgabe im Einzelfall einen Betrag von 5.000.000 Euro nicht überschreitet oder wenn Rechtsverpflichtungen zu erfüllen sind.


§ 4 Übernahme von Gewährleistungen



(1) Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie wird ermächtigt, mit Einwilligung des Bundesministeriums der Finanzen Bürgschaften, Garantien oder sonstige Gewährleistungen zur Förderung der gewerblichen Wirtschaft einschließlich der Freien Berufe bis zum Gesamtbetrag von 2.400 Millionen Euro zu Lasten des ERP-Sondervermögens zu übernehmen.

(2) Auf den Höchstbetrag nach Absatz 1 werden die aufgrund der Ermächtigungen der früheren Wirtschaftsplangesetze übernommenen Garantien und sonstige Gewährleistungen angerechnet, soweit das ERP-Sondervermögen noch in Anspruch genommen werden kann oder in Anspruch genommen worden ist und für die erbrachten Leistungen keinen Ersatz erlangt hat.

(3) Eine Bürgschaft, Garantie oder sonstige Gewährleistung ist auf den Höchstbetrag in der Höhe anzurechnen, in der das ERP-Sondervermögen daraus in Anspruch genommen werden kann. Zinsen und Kosten sind auf den Ermächtigungsrahmen nur anzurechnen, soweit bei der Übernahme ein gemeinsamer Haftungsbetrag für Hauptverpflichtung, Zinsen und Kosten festgelegt wird.

(4) Soweit das ERP-Sondervermögen ohne Inanspruchnahme von seiner Haftung frei wird oder Ersatz für erbrachte Leistungen erlangt hat, ist eine übernommene Gewährleistung auf den Höchstbetrag nicht mehr anzurechnen.


§ 5 Vom Verwendungszweck ausgenommene Beträge



Die in Kapitel 1 Titel 681 02 und 681 03 veranschlagten Beträge und Verpflichtungsermächtigungen sind von der Begrenzung der in § 2 des ERP-Verwaltungsgesetzes festgelegten Zweckbestimmung ausgenommen.


§ 6 Befristung



Die §§ 2 bis 5 treten am Tag der Verkündung des ERP-Wirtschaftsplangesetzes 2015 außer Kraft. *)


---
*)
Anm. d. Red.: Das ERP-Wirtschaftsplangesetz 2015 wurde am 04.12.2014 verkündet.




§ 7 Inkrafttreten


§ 7 ändert mWv. 30. April 2014 ERP-WPG 2013 § 6

Dieses Gesetz tritt am 1. Januar 2014 in Kraft.


Schlussformel



Die verfassungsmäßigen Rechte des Bundesrates sind gewahrt.

Das vorstehende Gesetz wird hiermit ausgefertigt. Es ist im Bundesgesetzblatt zu verkünden.

Der Bundespräsident

Joachim Gauck

Die Bundeskanzlerin

Dr. Angela Merkel

Der Bundesminister für Wirtschaft und Energie

Sigmar Gabriel

Der Bundesminister der Finanzen

Schäuble


Anlage (zu § 1) Wirtschaftsplan nach § 8 des ERP-Verwaltungsgesetzes vom 26. Juni 2007



Kapitel 1 (Ausgaben): Investitionsfinanzierung
Kapitel 2 (Sonstige Ausgaben): Sonstige Ausgaben
Kapitel 3 (Einnahmen): Einnahmen
Anlage 1: Übersicht über die Verpflichtungsermächtigungen
Anlage 2: Nachweisung des ERP-Sondervermögens nach dem Stand vom 31. Dezember 2012
Anlage 3: Bericht der KfW gemäß § 8 des ERP-Verwaltungsgesetzes über die Verwendung des eingebrachten Eigenkapitals und des gewährten Nachrangdarlehens

Kapitel 1 Investitionsfinanzierung


Titel
und
Funktion
Zweckbestimmung Betrag
für
2014
1.000 €
Betrag
für
2013
1.000 €
Ist-Ergebnis
2012
1.000 €
Erläuterungen
12 3456
 Ausgaben

Zu Tit. 892 01
Die ERP-Finanzierungshilfen sollen der Unterstützung von Unterneh-
mensgründungen und -übernahmen, der Leistungssteigerung mittel-
ständischer privater Unternehmen sowie der Förderung von Exporten
der gewerblichen Wirtschaft dienen. Des Weiteren können Förderbei-
träge zur Förderung von Energieeffizienzmaßnahmen geleistet werden.
Dementsprechend sollen mit den Mitteln folgende Finanzierungszwe-
cke mit einem Volumen von rd. 6.170,0 Mio. Euro zinsbegünstigt wer-
den:
a) Vorhaben in regionalen Fördergebieten 300 Mio. Euro
b) Existenzgründungen und Wachstums-
finanzierungen
3.780 Mio. Euro
c) Refinanzierung privater Kapitalbeteiligungs-
gesellschaften
90 Mio. Euro
d) Innovationen 1.000 Mio. Euro
e) Exportfinanzierung 1.000 Mio. Euro.
Wenn es die Nachfrage erfordert, können Zinsverbilligungen ange-
passt, Vergabevolumina entsprechend verändert und Verschiebungen
zwischen den einzelnen Förderbereichen vorgenommen werden.
Bei der Planung des Neugeschäfts wurde sichergestellt, dass das
ERP-Sondervermögen die daraus resultierenden Belastungen dauer-
haft tragen kann. Dabei wurde das für das Jahr 2014 geplante Förder-
volumen auch für die kommenden Jahre zugrunde gelegt.
Entsprechend der vorstehenden Aufteilung und mit der Zielsetzung,
dass dadurch zu einer nachhaltigen Entwicklung im Sinne der
Agenda 21 beigetragen werden soll, können Finanzierungshilfen mit
Zinsverbilligung für folgende Zwecke gewährt werden:
a) Investitionen mittelständischer Unternehmen in den Gebieten der
Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschafts-
struktur".
b) Existenzgründungen, Unternehmensübernahmen und Wachstums-
finanzierungen mittelständischer Unternehmen der gewerblichen
Wirtschaft und der Freien Berufe.
c) Refinanzierung für private Kapitalbeteiligungsgesellschaften, die
mittelständischen Unternehmen die Beschaffung von haftendem
Kapital erleichtern.
d) Langfristige Förderung marktnaher Forschung und Entwicklung
neuer Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen sowie ihrer
Markteinführung.
e) Finanzierung von Lieferungen und Leistungen im Zusammenhang
mit der Ausfuhr von Investitionsgütern in Entwicklungsländer.
Im Rahmen der veranschlagten Mittel können auch bis zu 10 Mio. Euro
für neue Förderansätze gewährt werden.
Aus dem Ansatz können auch Ausgaben für Mandatar-/Projekt-/Ver-
waltungskosten geleistet werden.
Zu Tit. 682 01
Im Rahmen der Neuordnung der ERP-Förderung wurde die Förderung
im Grundsatz auf eine Zinsverbilligung von durch die KfW aufgenom-
menen und ausgereichten Krediten umgestellt und ein Teil der beste-
henden Kreditforderungen auf den Bund übertragen mit der Maßgabe,
dass das ERP-Sondervermögen anfallende Zwischenfinanzierungs-
kosten trägt. Diese Zwischenfinanzierungskosten sind im ERP-Wirt-
schaftsplan auszuweisen.
Die Zahlungsverpflichtungen wurden bis zum 31. Dezember 2012 voll-
ständig abgearbeitet.
Zu Tit. 683 01
Der Titelansatz enthält die Zahlungsverpflichtungen aus den im Zuge
der Neuordnung nicht auf den Bund übertragenen Kreditforderungen
(Altgeschäft) und aus sonstigen Verpflichtungen im Zuge der Neuord-
nung der ERP-Wirtschaftsförderung sowie die Kosten aus Zusagen
nach der Neuordnung der ERP-Wirtschaftsförderung bis einschließlich
31. Dezember 2013.
Die Zahlungsverpflichtungen in künftigen Haushaltsjahren belaufen
sich auf 1.006,4 Mio. Euro, davon fällig:
Jahr 2015 bis zu 221,7 Mio. Euro
Jahr 2016 bis zu 186,4 Mio. Euro
Jahr 2017 bis zu 151,5 Mio. Euro
in künftigen Haushaltsjahren 446,8 Mio. Euro.
Zu Tit. 682 02
Der Ansatz umfasst insbesondere:
- die Dotierung der ERP/EIF-Dachfonds mit dem Ziel, mittelständi-
schen Unternehmen die Beschaffung von haftendem Kapital so-
wohl in der Früh- und Wachstumsphase (Venture Capital) als auch
in der Expansionsphase (Private Equity, Mezzaninkapital) zu er-
leichtern.
- Belastungen aus der Übernahme der Beteiligung an High-Tech
Gründerfonds I + II.
Weitere Maßnahmen sind der Mikrokreditfonds und der Mikromezza-
ninfonds zusammen mit dem Europäischen Sozialfonds (ESF), Betei-
ligungen an mittelstandsorientierten Beteiligungsgesellschaften sowie
Projekte im Rahmen der Energiewende im Umfang von rd. 750 Mio.
Euro.
In dem Titel sind Doppelveranschlagungen als Ansatz im Haushalts-
jahr 2014 beziehungsweise als Verpflichtungsermächtigung mit Aus-
zahlung in den Jahren 2015 ff. erforderlich, da es die Entscheidungs-
freiheit der Verwalter der refinanzierten Fonds ist, ob sie Zusagen mit
Auszahlungen im Haushaltsjahr 2014 oder in Folgejahren tätigen.
Die ausgewiesenen Mittel sind Teil des Sondervermögens (Umschich-
tung) und gehen nicht zu Lasten der erwirtschafteten Erträge.
Aus dem Ansatz können auch Ausgaben für Mandatar-/Projektträger-/
Verwaltungskosten geleistet werden.
Die Verpflichtungsermächtigungen zu Lasten künftiger Haushaltsjahre
belaufen sich auf 1.500,0 Mio. Euro.
Zu Tit. 681 02
Von dem veranschlagten Baransatz entfallen auf Stipendienprogram-
me, und zwar
- 1,040 Mio. Euro auf das MOE/GUS-Stipendienprogramm, mit dem
Studenten der Wirtschaftswissenschaften aus mittel-, ost- und
südosteuropäischen Ländern ein Studienaufenthalt in Deutschland
ermöglicht wird,
- 0,830 Mio. Euro auf das ERP-Stipendienprogramm USA, mit dem
jungen deutschen postgraduierten Wissenschaftlern die Möglich-
keit gegeben wird, ihre Ausbildung an einer führenden Hochschule
in den Vereinigten Staaten von Amerika fortzusetzen,
- 0,210 Mio. Euro zur Mitfinanzierung des McCloy Academic Scholar-
ship Program.
Darüber hinaus können in diesem Zusammenhang auch Ausgaben für
die Bereitstellung von Lehr- und Lernmaterial für Universitäten in Mit-
tel-, Ost- und Südosteuropa, den befristeten Aufenthalt deutscher
Hochschullehrer an Universitäten dieser Länder sowie Ausgaben für
Evaluierung und Stipendiatenauswahl der genannten Stipendienpro-
gramme finanziert werden.
Bis zu 0,580 Mio. Euro des Baransatzes entfallen auf ein deutsch/
jüdisch-amerikanisches Begegnungsprojekt, mit dem jungen ameri-
kanischen Juden und Multiplikatoren die Möglichkeit gegeben wird,
sich an Ort und Stelle selbst ein Bild über die Situation im heutigen
Deutschland und über das Verhältnis zu den jüdischen Mitbürgern zu
machen. Dieses Projekt ist langfristig angelegt.
Grundsätzlich sollen Reisen in die USA nicht gefördert werden.
Außer dem Baransatz ist bei diesem Titel eine Verpflichtungsermäch-
tigung in Höhe von 3,220 Mio. Euro veranschlagt, fällig in den Jahren
2015 bis 2017, um auch mehrjährige Projekte fördern zu können.
Aus dem Ansatz können auch Mandatar-/Projektträger-/Verwaltungs-
kosten geleistet werden.
  
Zu Tit. 681 03
Die Mittel dienen der Durchführung des Deutschen Programms für
transatlantische Begegnung (Transatlantik-Programm). Im Rahmen
dieses Programms werden völkerverbindende, insbesondere transat-
lantische Projekte im Sinne von George C. Marshall finanziell geför-
dert. Über die Förderung entscheidet das Bundesministerium für Wirt-
schaft und Energie (BMWi) grundsätzlich im Einvernehmen mit dem
Interministeriellen Ausschuss (IMA).
Außer dem Baransatz ist bei diesem Titel eine Verpflichtungsermäch-
tigung in Höhe von insgesamt 5,1 Mio. Euro veranschlagt, fällig in den
Jahren 2015 bis 2018, um auch mehrjährige Projekte fördern zu kön-
nen.
Aus dem Ansatz können auch Mandatar-/Projektträger-/Verwaltungs-
kosten geleistet werden.
Zu Tit. 870 01
Der Betrag ist für Inanspruchnahme aus Gewährleistungen, Bürg-
schaften, Haftungsfreistellungen und Haftungszusagen vorgesehen.
Die Ermächtigung zur Übernahme von Gewährleistungen ergibt sich
aus § 4 des jeweiligen ERP-Wirtschaftsplangesetzes.
Die Verpflichtungen aus Gewährleistungen betrugen am 31. Dezember
2012 rund 1.400 Mio. Euro.
  


892 01-691 Finanzierungshilfen zur Unterstützung von Unternehmensgründungen und
-übernahmen, zur Leistungssteigerung mittelständischer privater Unterneh-
men sowie für Exporte der gewerblichen Wirtschaft.
32.200 44.500 24.695
Die veranschlagten Mittel werden zur Verbilligung von KfW-refinanzierten
Darlehen eingesetzt.
Verpflichtungsermächtigung
davon fällig:
330.700 T€
Jahr 2015 bis zu 51.300 T€
Jahr 2016 bis zu 49.700 T€
Jahr 2017 bis zu 44.900 T€
in künftigen Haushaltsjahren 184.800 T€
Haushaltsvermerk:
1. Einsparungen dienen der Deckung von Mehrausgaben bei den Titeln 682 01, 683 01
und 870 01.
2. Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe von 10.000 T€ der Einsparungen bei
Titeln 682 01 und 683 01 geleistet werden.
682 01-691 Kosten der Zwischenfinanzierung aus den vom Bund übernommenen För-
derkrediten aus der Neuordnung der ERP-Wirtschaftsförderung
0 9.600 77.518
Haushaltsvermerk:
1. Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Einsparungen bei den Titeln 892 01 und
683 01 geleistet werden.
2. Einsparungen dienen bis zur Höhe von 5.000 T€ der Deckung von Mehrausgaben bei
Titel 892 01.
683 01-691 Förderkosten aus Zusagen bis zum 31.12.2013 sowie sonstigen Verpflich-
tungen aus der Neuordnung der ERP-Wirtschaftsförderung.
252.000 247.900 227.388
Zahlungsverpflichtungen
davon fällig:
1.006.400 T€
Jahr 2015 bis zu 221.700 T€
Jahr 2016 bis zu 186.400 T€
Jahr 2017 bis zu 151.500 T€
in künftigen Haushaltsjahren 446.800 T€
Haushaltsvermerk:
1. Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Einsparungen bei den Titeln 892 01 und
682 01 geleistet werden.
2. Einsparungen dienen bis zur Höhe von 10.000 T€ der Deckung von Mehrausgaben
bei Titel 892 01.
682 02-330 Finanzierungen von Projekten mit deutschen und europäischen Partnern zur
Bereitstellung von haftendem Kapital für kleine und mittlere Unternehmen in
Deutschland sowie von Vorhaben im Zusammenhang mit der Energiewende.
Mehrausgaben für Energieprojekte können bis zur Höhe der Einnahmen aus
Kap. 3 Tit. 129 01 geleistet werden. In diesem Zusammenhang können mit
Zustimmung des BMF Verpflichtungen für künftige Haushaltsjahre eingegan-
gen werden.
500.000 460.000 41.117
Verpflichtungsermächtigung
davon fällig:
1.500.000 T€
in künftigen Haushaltsjahren 1.500.000 T€
Haushaltsvermerk:
Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Mehreinnahmen bei Titel 129 01 geleistet
werden.
681 02-029 Gewährung von Stipendien an Studenten und junge Wissenschaftler sowie
langfristige Förderung von Informationsreisen von deutsch/jüdisch-amerika-
nischen Jugendlichen und von Multiplikatoren nach Deutschland.
2.700 2.600 2.550
Verpflichtungsermächtigung
davon fällig:
3.220 T€
Jahr 2015 bis zu 1.140 T€
Jahr 2016 bis zu 1.040 T€
Jahr 2017 bis zu 1.040 T€
Haushaltsvermerk:
1. Ausgaben sind mit folgendem Titel gegenseitig deckungsfähig: 681 03.
2. Die Ausgaben sind übertragbar.
681 03-029 Förderung von Maßnahmen im Rahmen des Deutschen Programms für
transatlantische Begegnung
3.600 3.600 1.444
Verpflichtungsermächtigung
davon fällig:
5.100 T€
Jahr 2015 bis zu 1.500 T€
Jahr 2016 bis zu 1.300 T€
Jahr 2017 bis zu 1.300 T€
Jahr 2018 bis zu 1.000 T€
Haushaltsvermerk:
1. Ausgaben sind mit folgendem Titel gegenseitig deckungsfähig: 681 02.
2. Die Ausgaben sind übertragbar.
870 01-680 Inanspruchnahme aus Gewährleistungen 1.000 1.000 0
Haushaltsvermerk:
Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Einsparungen bei Titel 892 01 geleistet wer-
den.
 Gesamtsumme Investitionsfinanzierung 791.500 769.200  
Abschluss   
Zuweisungen und Zuschüsse 6.300 6.200  
Ausgaben für Investitionen 785.200 763.000  
Gesamtsumme Investitionsfinanzierung 791.500 769.200  


Kapitel 2 Sonstige Ausgaben


Titel
und
Funktion
ZweckbestimmungBetrag
für
2014
1.000 €
Betrag
für
2013
1.000 €
Ist-Ergebnis
2012
1.000 €
Erläuterungen
123456
 Sonstige Ausgaben

Zu Tit. 531 01
Durch diese Mittel sollen Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit und der
Fortentwicklung der ERP-Programme finanziert werden. Hierzu gehören
Publikationen, in denen über Tätigkeit und Programme des ERP-Sonder-
vermögens auch im Internet informiert wird.
Ferner können aus dem Ansatz sonstige Ausgaben des ERP-Sonderver-
mögens geleistet werden, soweit sie nicht vom Bund übernommen wer-
den.
Finanziert werden können auch Evaluierungen von ERP-Programmen
sowie praxisnahe Untersuchungsformen (z. B. Seminare, Workshops, Ta-
gungen u. Ä.), die zur Fortentwicklung der ERP-Förderung beitragen
können.
Zu Tit. 575 01
Der Betrag ist für die Verzinsung der von der Kreditanstalt für Wieder-
aufbau gemäß ERP-Wirtschaftsplan 2013 aufgenommenen Mittel vorge-
sehen.
Zu Tit. 671 01
Veranschlagt sind zu erstattende Bearbeitungsgebühren, die nicht aus
der Zinsmarge zu decken sind. Dazu gehören insbesondere die Gebüh-
ren für die treuhänderische Verwaltung von ERP-Darlehen und sonstigen
Forderungen (z. B. wenn das ERP-Sondervermögen aus Bürgschaften in
Anspruch genommen wird und den Förderinstituten die Weiterverfolgung
der auf das ERP-Sondervermögen übergegangenen Forderungen über-
tragen worden ist). Aus dem Ansatz können auch Gerichts-, Prüfungs-
und ähnliche Kosten gezahlt werden.
Zu Tit. 595 01
Der Titel ist für die Rückzahlung von Mitteln vorgesehen, die bei der
Kreditanstalt für Wiederaufbau aufgenommen wurden.
Zu Tit. 697 01
Mit dem Bundesrechnungshof wurde im Zusammenhang mit der Prüfung
der Jahresrechnung 2008 vereinbart, dass im Rahmen des ERP-Wirt-
schaftsplans alle Zahlungsströme erfasst werden, also auch solche, die
sich nicht im Wirtschaftsförderungsbereich sondern im Vermögensbe-
reich des ERP-Sondervermögens abspielen (z. B. Rückzahlungen von
ausgereichten Darlehen oder Einnahmen, die dem Erhalt der Vermögens-
substanz dienen). Der Ausgleichstitel gleicht Einnahmen und Ausgaben
durch einen Korrekturposten aus und trägt so dem Grundsatz des Haus-
haltsausgleichs im ERP-Verwaltungsgesetz Rechnung.
Aus dem Titel können auch Zahlungen im Rahmen der Förderabrech-
nung der ERP-Wirtschaftsförderung des Vorjahres geleistet werden.


531 01-013 Kosten für Veröffentlichungen und Untersuchungen sowie sonstige Kosten
des ERP-Sondervermögens
7507501.256
575 01-680 Zinsaufwendungen 1.000 1.000 0
671 01-680 Bearbeitungsgebühren 50500
595 01-062 Tilgung von Krediten gemäß § 2 ERP-Wirtschaftsplangesetz 2014 --0
697 01-389 Ausgleich von Liquiditätszuflüssen   0
 Summe Sonstige Ausgaben 1.800 1.800  
Abschluss   
Sonstige Ausgaben 1.800 1.800  
Zinskosten -- 
Gesamtsumme Sonstige Ausgaben 1.800 1.800  


Kapitel 3 Einnahmen


Titel
und
Funktion
Zweckbestimmung Betrag
für
2014
1.000 €
Betrag
für
2013
1.000 €
Ist-Ergebnis
2012
1.000 €
Erläuterungen
12 3456
 Einnahmen

Zu Tit. 119 99
Der Titel ist für Eingänge aus bereits ausgebuchten Forderungen vorge-
sehen.
Zu Tit. 162 01
Erwartet werden folgende liquide Erträge des ERP-Vermögens:
a) Vergütung ERP-Förderrücklage I 176.179 T€
b) Verzinsung Nachrangdarlehen 110.656 T€
c) Erträge aus Darlehen an Unternehmen 45.706 T€
Summe 332.541 T€
Diese Erträge werden für Fördermaßnahmen im Rahmen des ERP-Wirt-
schaftsplans eingesetzt. Die überschießenden Erträge dienen zusammen
mit dem erwarteten Zuwachs der nichtliquiden Vermögensbestandteile
des ERP-Sondervermögens in der KfW dem Substanzerhalt. Nichtliquide
Erträge des ERP-Sondervermögens sind die Zuschreibungen zur ERP-
Rücklage in Höhe von rund 40 Mio. Euro und die auf die weiteren Anteile
des ERP-Sondervermögens am haftenden Kapital der KfW entfallenden
Gewinne.
Für Erträge aus der ERP-Förderrücklage II, die lediglich in der KfW
liquide und dort ausschließlich für Förderung einsetzbar sind, wird kein
Ansatz ausgebracht, da der Ertrag abhängig ist vom KfW-Gewinn, des-
sen Entstehung und Höhe ungewiss ist.
Um einen dauerhaften Substanzerhalt des ERP-Sondervermögens zu
gewährleisten, haben BMWi und BMF eine Ausgleichsvereinbarung ab-
geschlossen, nach der Jahresfehlbeträge zum fortgeschriebenen Ge-
genwertaufkommen des ERP-Sondervermögens jährlich ausgeglichen
werden. Die zum Ausgleich erforderlichen Beträge werden jeweils im Zu-
sammenhang mit der Aufstellung der jährlichen Bilanz des ERP-Sonder-
vermögens ermittelt und mit Wirkung für diese Bilanz gebucht.
Zu Tit. 182 01
Veranschlagt sind Tilgungen von ERP-Darlehen:
Unternehmen 42.427 T€
Zu Tit. 129 01
Es werden u. a. Einnahmen aus der Rückzahlung des Nachrangdarle-
hens erwartet. Die Einnahmen dienen der Deckung der Ausgaben bei
Titel 682 02.
Zu Tit. 231 01
Der Bundeshaushalt beteiligt sich an den aus dem Titel 682 01 (Finan-
zierungshilfen zur Leistungssteigerung mittelständischer privater Unter-
nehmen der gewerblichen Wirtschaft) des ERP-Wirtschaftsplans im Rah-
men des Innovationsprogramms gewährten Zinszuschüssen und den im
Rahmen des Energie-Effizienzprogramms sowie des ERP-Startfonds ge-
währten Zinsverbilligungen. Die vom Bundeshaushalt dem ERP-Sonder-
vermögen zu erstattenden Beträge werden bei diesem Titel vereinnahmt.
Neuzusagen ab 2012 werden aus dem Bundeshaushalt nur noch im
ERP-Innovationsprogramm bezuschusst; im Übrigen handelt es sich
um die Ausfinanzierung von Altzusagen.
Als Kompensation für die mit der Verlagerung der High-Tech Gründer-
fonds I und II verbundenen zusätzlichen Lasten des ERP-Sondervermö-
gens leistet der Bundeshaushalt bis zum Jahr 2016 Zuweisungen in
Höhe von 5 Mio. Euro jährlich, die dem gebotenen Substanzerhalt beim
ERP-Sondervermögen dienen. Eine Nachschusspflicht des Bundes über
die veranschlagten Mittel hinaus besteht nicht. Die Zuweisungen werden
bei diesem Titel vereinnahmt.
Zu Tit. 325 02
Nach § 2 ERP-Wirtschaftsplangesetz können Geldmittel durch Kredite
beschafft werden.


119 99-680 Vermischte Einnahmen 00215
141 02-680 Rückflüsse aus der Inanspruchnahme aus Gewährleistungen 001
162 01-691 Erträge aus Vermögen 332.541 386.527 392.070
182 01-691 Tilgung von Darlehen 42.427 34.587 34.455
129 01-873 Einnahmen aus Vermögen 350.232 265.786 0
Haushaltsvermerk:
Einnahmen dürfen für Ausgaben in Kapitel 1 verwendet werden. Mehreinnahmen die-
nen zur Leistung der Mehrausgaben bei Titel 682 02-330.
231 01-699 Zinszuschüsse und Erstattungen aus dem Bundeshaushalt zur Leistungs-
steigerung mittelständischer privater Unternehmen der gewerblichen Wirt-
schaft
68.100 84.100 60.100
a) ERP-Innovationsprogramm: 45.780 T€
b) Sonderfonds Energieeffizienz: 8.320 T€
c) ERP-Startfonds: 9.000 T€
d) High-Tech Gründerfonds I und II: 5.000 T€
Haushaltsvermerk:
Ist-Einnahmen sind zweckgebunden. Sie dienen zur Leistung der Ausgaben für den
Bundesanteil des ERP-Innovationsprogramms, für das ERP-Umwelt- und Energieeffi-
zienzprogramm (Sonderfonds Energieeffizienz/Investitionsdarlehen), des ERP-Start-
fonds sowie der High-Tech Gründerfonds I und II bei folgenden Titeln: 892 01, 683 01
und 682 02.
325 02-928 Einnahmen aus Kreditaufnahmen bei der KfW 000
 Gesamteinnahmen 793.300 771.000  
Abschluss   
Verwaltungseinnahmen 00 
Übrige Einnahmen 793.300 771.000  
Gesamteinnahmen 793.300 771.000  


Abschluss


    davon entfallen auf
Ka-
pitel
BezeichnungEinnahmen
1.000 €
Ausgaben
1.000 €
sonstige
Ausgaben
1.000 €
Zinskosten
1.000 €
Zuweisungen
und
Zuschüsse
1.000 €
Investitionen
1.000 €
1Investitions- und
Exportfinanzierung
793.300 791.500 1.800  6.300 785.200
2Sonstige Ausgaben/
Einnahmen
 1.800     
  793.300 793.300 1.800  6.300 785.200


Anlage 1 Übersicht über die Verpflichtungsermächtigungen


Titel sowie Zweckbestimmung
(stichwortartig)
Ausgaben-
soll
2014
a) Bis einschl.
31.12.2012
eingegangene
Verpflichtungen
b) VE 2013
c) VE 2014
davon fällig
2015201620172018 ff.
in Mio. €
1 234567
892 01 Mittelständische Unternehmen,
Exportfinanzierung
32,2 a) - ----
b) - ----
c) 330,70051,30049,70044,900184,800
682 01 Kosten der Zwischenfinanzierung 0     
683 01 Förderkosten 252,0 a) - ----
b) - ----
c) 1.006,400 221,700186,400151,500 446,800
681 02 Gewährung von Stipendien und
Förderung von Informationsreisen
2,7 a) - ----
b) 2,0801,5600,520--
c) 3,2201,1401,0401,040-
681 03 Förderung von Maßnahmen im Rahmen
des Deutschen Programms für trans-
atlantische Begegnung
3,6 a) 0,2440,1440,100--
b) 3,6001,3001,3001,000-
c) 5,1001,5001,3001,3001,000
Summe 290,5 a) 0,2440,1440,100--
b) 5,6802,8601,8201,000-
c) 1.345,420 275,640238,440198,740632,600
682 02 Kooperationsprojekte 500,0 a) -     
b) -    
c) 1.500,000  2015 ff. 1.500,000  


Anlage 2 Nachweisung des ERP-Sondervermögens nach dem Stand vom 31. Dezember 2012


Zusammenstellung der Vermögenswerte und Verpflichtungen

Aktiva:
Stand
am 31.12.2012
Stand
am 31.12.2011
A. Bankguthaben1.749.015.018 1.907.714.758
 KfW-Nachrangdarlehen3.246.588.990 3.246.588.990
B. Darlehensforderungen189.462.272 160.694.735
C. Sonstige Forderungen37.081.117 34.168.851
1. Zins- und Provisionsforderungen 37.081.117 34.157.713
2. Tilgungsforderungen 011.138
D. Beteiligungen  
1. Kreditanstalt für Wiederaufbau 1.082.876.331 1.082.876.331
2. KfW-Rücklage aus Mitteln des ERP-Sondervermögens 1.113.261.654 1.055.663.271
3. Kapitalrücklage II 1.000.000.000 1.000.000.000
4. Gesonderte Kapitalrücklage 614.280.731 614.280.731
5. Erträge aus Kapitalrücklage 1.296.092.393 660.473.104
6. ERP-Förderrücklage I 4.650.000.000 4.650.000.000
7. Gesetzliche Rücklage der KfW 615.270.643 615.270.643
8. Sondergewinnrücklage 00
9. ERP-Förderrücklage II 250.000.000  
10. ERP-Gewinnrücklage I 44.952.004  
 15.888.881.153 15.027.731.414


Passiva:
Stand
am 31.12.2012
Stand
am 31.12.2011
A. Rückstellungen380.000.000 380.000.000
 Vermögensabsicherung  
B. Verbindlichkeiten 00
C. Vermögen15.508.881.153 14.647.731.414
15.888.881.153 15.027.731.414
  
Verpflichtungen aus Gewährleistungen 756.000.000 756.000.000


Anlage 3 Bericht der KfW gemäß § 8 des ERP-Verwaltungsgesetzes über die Verwendung des eingebrachten Eigenkapitals und des gewährten Nachrangdarlehens


Im Jahr 2012 wurde in der Mittelstandsfinanzierung aus den ERP-Förderprogrammen ein Finanzierungsvolumen von rd. 4 Mrd. EUR gebunden, die Förderlast belief sich im genannten Zeitraum auf 283,9 Mio. EUR.

Die ERP-Förderrücklage und das Nachrangdarlehen werden im Rahmen dieses Finanzierungsbedarfs eingesetzt, das Eigenkapital dient zudem der risikoseitigen Unterlegung der ERP-Förderkredite.

Das eingebrachte Kapital hat die KfW für den Zeitraum vom 01.01. bis 31.12.2012 wie folgt vergütet:

• Vergütung der ERP-Förderrücklage gemäß § 4 des Durchführungsvertrags mit einem Zinssatz von 4,43 %. Die Erträge in Höhe von 205,0 Mio. EUR wurden vollständig zur Abdeckung der Förderlasten für das Jahr 2012 verwendet.

• Verzinsung des Nachrangdarlehens gemäß § 3 des Durchführungsvertrags mit einem Zinssatz von 4,5 %.

• Der Zinsbetrag aus dem Nachrangdarlehen in Höhe von 146,1 Mio. EUR wurde wie folgt verwendet:

• Beitrag zum ERP-Förderzuschuss 2012 (117,7 Mio. EUR) in Höhe von 105,2 Mio. EUR.

• Abdeckung der Auszahlungen in den ERP-Zuschussprogrammen in Höhe von 3,9 Mio. EUR.

• Gutschrift des Restbetrages in Höhe von 37,1 Mio. EUR auf das Konto des ERP-Sondervermögens.

Die vom ERP-Sondervermögen aus der Vergütung der ERP-Förderrücklage (205,9 Mio. EUR) und dem ERP-Förderzuschuss (117,7 Mio. EUR) bereitgestellten Mittel in Höhe von 323,6 Mio. EUR wurden in Höhe von 278,6 Mio. EUR zur Abdeckung der Lasten aus der ERP-Wirtschaftsförderung des Jahres 2012 verwendet. Die verbleibenden Mittel in Höhe von 45,0 Mio. EUR wurden gemäß § 4 Absatz 6 in Verbindung mit § 11 Absatz 5 des Durchführungsvertrags einer separaten Gewinnrücklage des ERP-Sondervermögens bei der KfW zugewiesen. Diese Gewinnrücklage steht zur Abdeckung von ERP-Förderlasten der kommenden Jahre zur Verfügung.

Somit wurden die aus dem eingebrachten Kapital erzielten Erträge für die ERP-Förderung eingesetzt bzw. dem ERP-Sondervermögen zugeführt. Die Ordnungsmäßigkeit der Berichterstattung zum 31.12.2012 wird vertragsgemäß durch einen Wirtschaftsprüfer geprüft und bestätigt.