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Anlage 5 - Seeleute-Befähigungsverordnung (See-BV)
V. v. 08.05.2014 BGBl. I S. 460 (Nr. 19); zuletzt geändert durch Artikel 72 Abs. 5 G. v. 23.10.2024 BGBl. 2024 I Nr. 323
Geltung ab 01.06.2014; FNA: 9513-39 Schiffsbesatzung
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Geltung ab 01.06.2014; FNA: 9513-39 Schiffsbesatzung
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Anlage 5 (zu § 34) Anforderungen für den Nachweis der fachlichen Eignung zum Erwerb der Befähigungszeugnisse für den nautischen Schiffsdienst auf Fischereifahrzeugen
Die nach § 34 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 und Absatz 2 notwendigen Kenntnisse und Fertigkeiten müssen die Bewerber befähigen, die nachstehend in Nummer 1 aufgeführten Tätigkeiten auszuüben. Unter Beachtung der unter Nummer 2 aufgeführten allgemeinen Ausbildungsziele hat sich die Ausbildung auf die Vermittlung der notwendigen Kenntnisse und Fertigkeiten auf den in Nummer 3 genannten Gebieten zu erstrecken.
Für den Erwerb des Befähigungszeugnisses zum Nautischen Wachoffizier BGW, BKW oder zum Kapitän BKü sind die notwendigen Kenntnisse und Fertigkeiten auf den folgenden Gebieten nachzuweisen:
- 1.
- Tätigkeiten der Schiffsoffiziere und Kapitäne mit Befähigungszeugnissen nach § 33
Schiffsoffiziere und Kapitäne haben im Rahmen ihrer Befugnisse folgende Tätigkeiten im nautischen Dienst auf Fischereifahrzeugen auszuüben: - 1.1
- Navigieren und Manövrieren eines Schiffes, Bedienen und Überwachen der technischen Einrichtungen auf der Brücke, Organisieren und Überwachen des Brücken- und Wachdienstes,
- 1.2
- Überwachen des Seeraums und Führen des Schiffes,
- 1.3
- Durchführen und Überwachen des Seefunkverkehrs,
- 1.4
- Planen, Durchführen und Überwachen der im nautischen Bereich anfallenden Arbeiten im Schiffsbetrieb und während der Fischerei,
- 1.5
- Einschätzen von Abläufen im Maschinenbetrieb,
- 1.6
- Herstellen und Überwachen der Seetüchtigkeit des Schiffes,
- 1.7
- Überwachen der Vollständigkeit, Funktionsfähigkeit und Einsatzbereitschaft der Feuerschutz-, Rettungs- und sonstigen Sicherheitseinrichtungen des Schiffes,
- 1.8
- Vorbereitung des Schiffes für den Fischfang,
- 1.9
- Fürsorge für den Fang während der Reise und im Hafen,
- 1.10
- Durchführen und Überwachen von Verwaltungsaufgaben,
- 1.11
- Wahrnehmen der Fürsorgepflicht für die Besatzung,
- 1.12
- Führen von Menschen im Schiffsbetrieb, Planen und Durchführen des Arbeitseinsatzes und der Ausbildung an Bord,
- 1.13
- Instandhaltung,
- 1.14
- Durchführen der durch Gesetz und anderer Rechtsvorschriften übertragenen Aufgaben und
- 1.15
- Durchführen der vom Reeder übertragenen Aufgaben.
- 2.
- Allgemeine Ausbildungsziele
Nautische Wachoffiziere BKW und Kapitäne BKü sollen in der Lage sein, die Kenntnisse und Fertigkeiten auf den in Nummer 3 aufgeführten Gebieten sicher anzuwenden. Nautische Wachoffiziere BGW sollen in der Lage sein, die Kenntnisse und Fertigkeiten auf den in Nummer 3 aufgeführten Gebieten sicher anzuwenden und die fachlichen Zusammenhänge und technischen Vorgänge im Schiffsbetrieb zu beurteilen.
Für den Erwerb des Befähigungszeugnisses zum Nautischen Wachoffizier BGW, BKW oder zum Kapitän BKü sind die notwendigen Kenntnisse und Fertigkeiten auf den folgenden Gebieten nachzuweisen:
Gebiete | Entfällt bei BGW | Entfällt bei BKW | Entfällt bei BKü | |
3.1 | Navigation | | ||
3.1.1 | Terrestrische Navigation | | ||
Kursbestimmung | | |||
Standlinien, Schiffsorte und Koppeln | | |||
Loxodromische und orthodromische Navigation | X | X | ||
Stromnavigation | | |||
Nautische Druckschriften und Veröffentlichungen | | |||
Arbeiten in der Seekarte, Seezeichen und Betonnungssysteme | | |||
Kompasskontrollverfahren | | |||
Grundlagen der Gezeiten | | |||
3.1.2 | Astronomische Navigation | X | ||
Standlinien und Schiffsorte | | |||
Orientierung am Sternenhimmel | | |||
Kompasskontrollverfahren | | |||
3.1.3 | Technische Navigation | | ||
Lot- und Fahrtmessanlagen, Bedienung, Aufbau und Wirkungsweise | | |||
Hydroakustische Grundlagen, Schall und Schallaus- breitung im Wasser | | |||
Grundverfahren der Ortung unter Wasser | X | |||
Echolote, Sonare, Netzsonde und Catchsensoren, Aufbau, Wirkungsweise, Bedienung und Auswertung von Lotbilder | X | |||
Auswertung der Messergebnisse von Lot- und Fahrtmessanlagen | | |||
Kompassanlagen, Bedienung, Aufbau und Wirkungsweise | | |||
Erd- und Schiffsmagnetismus, Kompensation | | |||
Satellitennavigationsverfahren | | |||
Radaranlagen, Aufbau, Wirkungsweise und Bedie- nung | | |||
Radarnavigations- und Plottverfahren, ARPA-Anlagen | | |||
ECDIS, Aufbau, Wirkungsweise und Bedienung | X | |||
Bridgeteam Management | X | |||
Selbststeueranlagen, Bedienung, Aufbau und Wirkungsweise | | |||
3.2 | Seeschifffahrtsrecht | | ||
3.2.1 | Öffentliches Schifffahrtsrecht und Seearbeitsrecht | | ||
Vorschriften über die Aufgaben des Bundes auf dem Gebiet der Seeschifffahrt | | |||
Flaggenrecht | X | |||
Seesicherheits-Untersuchungsgesetz | | |||
Seearbeitsgesetz und die auf Grund dieses Gesetzes erlassenen Verordnungen | | |||
Schiffssicherheitsgesetz, Schiffssicherheitsverord- nung und Umweltschutz | | |||
SOLAS | X | |||
Internationale und nationale Vorschriften zum Schutze der Meere (MARPOL) | | |||
Internationale und nationale Verkehrsvorschriften (KVR) | | |||
Fischereirecht | | |||
Seevölkerrecht | X | |||
Vorschriften über das Führen von Schiffs-, Fang- und Öltagebüchern; elektronisches Fangtagebuch | | |||
Schiffsregisterordnung | X | |||
Konsular-, Pass- und Ausländerrecht | X | |||
Strandordnung | | |||
Amtliche Schiffspapiere | | |||
Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften | | |||
Die für die Schiffssicherheit und Arbeitsschutz zu- ständigen Stellen und ihre wesentlichen Aufgaben | X | |||
Sozialversicherungsrecht, Kündigungsschutzgesetz, Betriebsverfassungsgesetz und Tarifvertragsrecht | X | |||
3.3 | Seemannschaft | | ||
3.3.1 | Sicherheitstechnik | | ||
Brandschutz, Brandbekämpfung | | |||
Rettung von Personen, Schiff und Ladung, Verhalten bei Schiffsunfällen | | |||
Überleben in Seenot, Sicherheitsdienst | | |||
Instandhaltung der Sicherheitseinrichtungen | | |||
3.3.2 | Ladungs- und Fangtechnik | | ||
Aufbau, Wirkungsweise und Handhabung von pelagischen Schleppnetzen, Grundschleppnetzen und Langleinenfischerei | | |||
Berechnungen am Fanggerät, Netzen und Netzteilen, Schnittrhythmus, Anstellung von Netzteilen, schräge Kante und Laschenverstärkung | | |||
Scherbretter, Aufbau, Wirkungsweise, Handhabung, Anstellung und Berechnung | | |||
Pflege und Behandlung von Kurrleinen an Bord | | |||
Ladungs- und Seetüchtigkeit | | |||
Umschlageinrichtungen, Laderaumeinrichtungen und Ballastverteilung | | |||
Tragfähigkeit und Arbeitsfähigkeit des Schiffes | | |||
3.3.3 | Konstruktion und Bau des Schiffes | | ||
Schiffsbauteile, Schiffbau und Schiffsverbände | X | |||
Fischbearbeitungsanlagen | X | |||
Werftunterlagen, Freibord, Vermessung und Klassifi- kation | | |||
Bau- und Reparaturaufsicht | X | |||
3.3.4 | Stabilität und Trimm des Schiffes | | ||
Methoden zur Feststellung, Beurteilung und Beein- flussung von Stabilität und Trimm | | |||
Einflüsse auf die Stabilität | X | |||
Stabilität und Schwimmfähigkeit des beschädigten Schiffes | X | |||
3.3.5 | Manövrieren | | ||
Manövrierverhalten und Handhabung von Schiffen im Hafen, auf dem Revier, auf See, in schwerem Wetter, im Eis und während des Aussetzens, Schleppens und Hieven des Fanggerätes | | |||
Aufbau und Wirkungsweise von Steuereinrichtungen | X | |||
Manövriereigenschaften, Manöverversuche und Manöverunterlagen | | |||
Anker- und Schleppmanöver | | |||
Maßnahmen bei Suche und Rettung und Hilfeleistung | | |||
Sicheres Führen des Fanggerätes über den Meeres- grund | X | |||
3.4 | Schiffsbetriebstechnik | | ||
Kraft- und Arbeitsmaschinen | X | |||
Apparate und Behälter, Aufbau, Wirkungsweise und Einsatz | | |||
Lesen von technischen Zeichnungen | | |||
Wellenleitung, Propeller und Ruderanlagen; Aufbau und Wirkungsweise | X | |||
Stromverteilung, Grundlagen der Schiffsautomation | X | |||
Hydraulik | X | |||
Antriebsanlagen bis 300 Kilowatt; Bedienung und Systemüberwachung | X | X | | |
3.5 | Meteorologie und Ozeanographie | | ||
Grundlagen der Meteorologie und Ozeanographie | | |||
Aufbereitung meteorologischer und ozeanogra- phischer Informationen | | |||
Meteorologische Instrumente, Ablesen, Aufbau und Wirkungsweise | X | |||
Wetterlagen und Wetterentwicklungen | | |||
Typische Wetterlagen und Klimate | | |||
3.6 | Fischereibiologie und Lebensmittelhygiene | | ||
Mariner Lebensraum | | |||
Nutzfischarten | | |||
Nachhaltige Fischerei | | |||
Lebensmittelhygiene Verordnung, Hygienekonzept HACCP | | |||
Postmortale Veränderungen, Totenstarre (Rigor mortes) | | |||
Fischverderb, Verderbgeschwindigkeit und Einfluss der Temperatur | | |||
Qualitätseinschätzung der gefangenen Rohware; Karlsruher Schema, Qualitätsindexmethode | | |||
Konservierungsmethoden auf See; Kühlen und Fros- ten | | |||
3.7 | Nachrichtenwesen und Funkverkehr | | ||
Nachrichteverkehr nach dem Internationalen Signal- buch | | |||
Allgemeines Betriebszeugnis für Funker (GOC) | X | |||
Beschränkt gültiges Betriebszeugnis für Funker (ROC) | | |||
3.8 | Medizinische Behandlung von Verletzten und Erkrankungen | | ||
Diagnose und Behandlung | X | |||
Grundlagen der Schifffahrtsmedizin | | |||
Anatomie | X | |||
Physiologie, einschließlich Ernährungs-, Arbeits- und Klimaphysiologie | X | |||
Medizinische Schiffsausrüstung, Anwendung der Arzneimittel | X | |||
Maritime Medizin-Verordnung | X | |||
Funkärztliche Beratung | | |||
Injektionstechnik, Verbandlehre, Krankenpflege und Wundbehandlung | X | |||
Erkrankungen und Verletzungen von Hals, Nase, Ohren, Augen und Haut | X | |||
Innere Erkrankungen und Infektionskrankheiten, Impfungen | X | |||
Nerven- und psychische Erkrankungen, Sucht- probleme | X | |||
Not- und Unfallbehandlung (Schnittwunden, Knochenbrüche etc.) | X | |||
Vergiftungen | X | |||
Medizinische Probleme bei Seenot | | |||
Tropenkrankheiten | X | X | ||
Unfallmeldungen | X | |||
Erweiterte Erste Hilfe Kursus | X | X | | |
3.9 | Personalführung | X | ||
Soziales Verhalten | | |||
Personalführung | | |||
Aufgaben des Vorgesetzten | | |||
Führungsmittel und Führungsstil | | |||
Gruppenprobleme | | |||
Beurteilung von Mitarbeitern | | |||
Ausbildung und Unterweisung am Arbeitsplatz | | |||
Konfliktmanagement | | |||
3.10 | Betriebswirtschaft | X | ||
Funktion und Struktur von Seeschifffahrtsunter- nehmen | | |||
Wettbewerbsfähigkeit in der Seeschifffahrt | | |||
Preisbildung auf den Seefischmärkten (nur allgemeine Informationen) | | |||
Internationale und nationale Fischereipolitik | | |||
Risiken und Versicherungen in der Seeschifffahrt, Fischerei | | |||
Reedereikosten und -leistungen | | |||
3.11 | Englisch | | ||
Englische Fachsprache | | |||
Seefahrtstandardvokabular | X | |||
Seeprotest und Berichte | X | |||
Fischereistandardvokabular (Fischarten, Fanggeräte, Teile vom Fanggerät, Fanggebiete und fischerei- rechtliche Bestimmungen) | X |
Text in der Fassung des Artikels 1 Erste Verordnung zur Änderung der Seeleute-Befähigungsverordnung V. v. 28. Juli 2021 BGBl. I S. 3236 m.W.v. 31. Juli 2021
Frühere Fassungen von Anlage 5 See-BV
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
---|---|---|
aktuell vorher | 31.07.2021 | Artikel 1 Erste Verordnung zur Änderung der Seeleute-Befähigungsverordnung vom 28.07.2021 BGBl. I S. 3236 |
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitierungen von Anlage 5 See-BV
Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 5 See-BV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
See-BV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 34 See-BV Voraussetzungen für den Erwerb der Befähigungszeugnisse (vom 31.07.2021)
... Bewerber den Abschluss einer mindestens zweijährigen Ausbildung nach den Anforderungen der Anlage 5 an einer nach Landesrecht eingerichteten Ausbildungsstätte nachzuweisen. (2) ... mit einer Dauer von mindestens einem halben Halbjahr nach den Anforderungen der Anlage 5 an einer nach Landesrecht eingerichteten Ausbildungsstätte nachzuweisen. (3) ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Erste Verordnung zur Änderung der Seeleute-Befähigungsverordnung
V. v. 28.07.2021 BGBl. I S. 3236
Artikel 1 1. See-BVÄndV Änderung der Seeleute-Befähigungsverordnung
... sowie Bücher und jegliche Art von Notizzetteln oder Ähnliches." 62. Anlage 5 Nummer 3 wird wie folgt gefasst: „3. Kenntnis- und Fertigkeitsgebiete ...
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