Diese Verordnung regelt
- 1.
- die Feststellung der Seediensttauglichkeit von Personen,
- 2.
- die Zulassung von Ärzten zur Durchführung von Seediensttauglichkeitsuntersuchungen sowie die Qualitätssicherung dieser Untersuchungen,
- 3.
- die medizinische Betreuung an Bord,
- 4.
- die Zulassung von medizinischen Wiederholungslehrgängen und
- 5.
- die Registrierung von Schiffsärzten.
Der Anwendungsbereich der Verordnung erstreckt sich auch auf Sachverhalte an Land, soweit diese einen unmittelbaren Bezug zu den in Satz 1 Nummer 1 bis 5 aufgeführten Bereichen aufweisen.
BMDV-Wasserstraßen und Schifffahrt Besondere Gebührenverordnung (BMDV-WS-BesGebV)
V. v. 28.10.2021 BGBl. I S. 4744; zuletzt geändert durch Artikel 2 V. v. 29.01.2025 BGBl. 2025 I Nr. 28