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Anlage 3 - Maritime-Medizin-Verordnung (MariMedV)
Artikel 1 V. v. 14.08.2014 BGBl. I S. 1383 (Nr. 40); zuletzt geändert durch Artikel 3 V. v. 12.05.2022 BGBl. I S. 777
Geltung ab 21.08.2014; FNA: 9513-38-7 Schiffsbesatzung
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Geltung ab 21.08.2014; FNA: 9513-38-7 Schiffsbesatzung
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Anlage 3 (zu § 5 Absatz 1 Nummer 2 und § 9 Absatz 4) Muster der Zulassungsstempel
Anlage 3 wird in 3 Vorschriften zitiert
Die Zulassungsstempel haben einen Durchmesser von 3 cm.
- a)
- Zulassungsstempel für Seediensttauglichkeitszeugnisse, die durch Ärzte des seeärztlichen Dienstes erteilt werden
Der Zulassungsstempel ist für jeden Arzt mit einer ihm zugeordneten fortlaufenden Nummer zu versehen.
- b)
- Zulassungsstempel für Seediensttauglichkeitszeugnisse, die durch zugelassene Ärzte erteilt werden
Der Zulassungsstempel ist für jeden zugelassenen Arzt mit einer fortlaufenden ihm zugeordneten Nummer zu versehen.
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Zitierungen von Anlage 3 MariMedV
Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 3 MariMedV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
MariMedV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 5 MariMedV Seediensttauglichkeitszeugnis
... und zu unterschreiben, 2. den Vordruck mit einem Stempel nach dem Muster der Anlage 3 zu versehen und 3. das Seediensttauglichkeitszeugnis der untersuchten Person ...
§ 9 MariMedV Zulassung von Ärzten
... stellt jedem zugelassenen Arzt einen Zulassungsstempel nach dem Muster der Anlage 3 zur Verfügung. (5) Die Berufsgenossenschaft veröffentlicht eine Liste der von ...
Zitat in folgenden Normen
Seelotseignungsverordnung (SeeLotsEigV)
Artikel 1 V. v. 12.05.2022 BGBl. I S. 777, 2097
§ 5 SeeLotsEigV Seelotseignungszeugnis
... vollständig auszufüllen, zu unterschreiben und mit einem Stempel nach dem Muster der Anlage 3 der Maritime-Medizin-Verordnung zu versehen und 2. das Seelotseignungszeugnis der untersuchten Person ...
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/11263/a188784.htm