Änderungen an Vermögensanlagen-Verkaufsprospektgebührenverordnung (VermVerkProspGebV)

chronologisch absteigend nach Spalte 1 = Datum Inkrafttreten, ggf. in Klammern Verkündung, falls rückwirkend; Spalte 2 = Auflistung der geänderten Paragrafen ggf. mit Link zur Synopse bzw. Gegenüberstellung von alter (a.F.) und neuer Fassung (n.F.); Spalte 3 = Link zum Wortlaut des Änderungsartikels, dort sind ggf. die Begründung des Gesetzgebers und weitere Änderungen dokumentiert

m.W.v.
(verkündet)
wurden ...
(Synopse/Diff)
durch folgende Änderungsgesetze und/oder -verordnungen geändert

vergangene und konsolidierte Änderungen (Verpasst? )

 01.10.2021(Aufhebung)Artikel 4 Gesetz zur Aktualisierung der Strukturreform des Gebührenrechts des Bundes
vom 18. Juli 2016 (BGBl. I S. 1666)
 15.07.2020AnlageArtikel 8 Gesetz zur weiteren Ausführung der EU-Prospektverordnung und zur Änderung von Finanzmarktgesetzen
vom 8. Juli 2019 (BGBl. I S. 1002)
 16.07.2019AnlageArtikel 8 Gesetz zur weiteren Ausführung der EU-Prospektverordnung und zur Änderung von Finanzmarktgesetzen
vom 8. Juli 2019 (BGBl. I S. 1002)
 27.08.2015Synopse gesamt oder einzeln für
§ 3, Anlage
Artikel 1 Dritte Verordnung zur Änderung der Vermögensanlagen-Verkaufsprospektgebührenverordnung
vom 19. August 2015 (BGBl. I S. 1433)
 15.08.2013Synopse gesamt oder einzeln für
§ 1, § 2, § 3, § 3a
Artikel 2 Gesetz zur Strukturreform des Gebührenrechts des Bundes
vom 7. August 2013 (BGBl. I S. 3154)
 01.06.2012Synopse gesamt oder einzeln für
§ 1, § 3, § 3a (neu), Anlage
Artikel 1 Zweite Verordnung zur Änderung der Vermögensanlagen-Verkaufsprospektgebührenverordnung
vom 25. Mai 2012 (BGBl. I S. 1216)
 01.01.2011Synopse gesamt oder einzeln für
§ 2, § 3, Anlage
Artikel 1 Erste Verordnung zur Änderung der Vermögensanlagen-Verkaufsprospektgebührenverordnung
vom 6. Dezember 2010 (BGBl. I S. 1824)

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



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