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Änderung Anlage 13 ZApprO vom 01.12.2024

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Hervorhebungen: alter Text, neuer Text

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Anlage 13 ZApprO a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 01.12.2024 geltenden Fassung
Anlage 13 ZApprO n.F. (neue Fassung)
in der am 01.12.2024 geltenden Fassung
durch Artikel 1 V. v. 21.11.2024 BGBl. 2024 I Nr. 360

(Text alte Fassung) nächste Änderung

Anlage 13 (zu § 34 Absatz 3 Satz 1, § 82 Absatz 2 Nummer 9) Niederschrift über die mündliche Prüfung des Ersten Abschnitts der Zahnärztlichen Prüfung


(Text neue Fassung)

Anlage 13 (zu § 34 Absatz 3 Satz 1, § 82 Absatz 2 Nummer 9) Niederschrift über die mündliche Prüfung des Ersten Abschnitts der Zahnärztlichen Prüfung *)


(Textabschnitt unverändert)

Niederschrift über die mündliche Prüfung des Ersten Abschnitts der Zahnärztlichen Prüfung (BGBl. 2019 I S. 978)


vorherige Änderung

 



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*) In der Bilddatei nicht konsolidierte Änderungen:

a) Nach dem Wort 'Fach' werden die Wörter '/in der Fächergruppe' eingefügt.

b) Die Wörter 'Tragende Gründe des Prüfungsergebnisses: ...' werden gestrichen.

c) Nach dem Wort 'Unterschrift' werden jeweils die Wörter 'oder qualifizierte elektronische Signatur' eingefügt.