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Änderung Anlage 13 ZApprO vom 01.12.2024
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Anlage 13 ZApprO a.F. (alte Fassung) in der vor dem 01.12.2024 geltenden Fassung | Anlage 13 ZApprO n.F. (neue Fassung) in der am 01.12.2024 geltenden Fassung durch Artikel 1 V. v. 21.11.2024 BGBl. 2024 I Nr. 360 |
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(Text alte Fassung) Anlage 13 (zu § 34 Absatz 3 Satz 1, § 82 Absatz 2 Nummer 9) Niederschrift über die mündliche Prüfung des Ersten Abschnitts der Zahnärztlichen Prüfung | (Text neue Fassung)Anlage 13 (zu § 34 Absatz 3 Satz 1, § 82 Absatz 2 Nummer 9) Niederschrift über die mündliche Prüfung des Ersten Abschnitts der Zahnärztlichen Prüfung *) |
(Textabschnitt unverändert) | |
--- *) In der Bilddatei nicht konsolidierte Änderungen: a) Nach dem Wort 'Fach' werden die Wörter '/in der Fächergruppe' eingefügt. b) Die Wörter 'Tragende Gründe des Prüfungsergebnisses: ...' werden gestrichen. c) Nach dem Wort 'Unterschrift' werden jeweils die Wörter 'oder qualifizierte elektronische Signatur' eingefügt. | |
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