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Abschnitt 3 - Bankkaufleuteausbildungsverordnung (BankkflAusbV)

V. v. 05.02.2020 BGBl. I S. 121 (Nr. 5); zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 30.04.2021 BGBl. I S. 865
Geltung ab 01.08.2020; FNA: 806-22-1-123 Berufliche Bildung
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Abschnitt 3 Schlussvorschriften

§ 17 Inkrafttreten, Außerkrafttreten


§ 17 ändert mWv. 1. August 2020 BankKfmAusbV

1Diese Verordnung tritt am 1. August 2020 in Kraft. 2Gleichzeitig tritt die Verordnung über die Berufsausbildung zum Bankkaufmann/zur Bankkauffrau vom 30. Dezember 1997 (BGBl. 1998 I S. 51) außer Kraft.


Schlussformel



Der Bundesminister für Wirtschaft und Energie

In Vertretung Nussbaum


Anlage (zu § 3 Absatz 1) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Bankkaufmann und zur Bankkauffrau



Abschnitt A: berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten

Lfd.
Nr.
Teil des
Ausbildungsberufsbildes
Zu vermittelnde
Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten
Zeitliche Richtwerte
in Wochen im
1. bis 15.
Monat
16. bis 36.
Monat
1234
1Serviceleistungen anbieten
(§ 4 Absatz 2 Nummer 1)
a) Kunden willkommen heißen und in den Mittelpunkt
stellen
b) Auskünfte auch in einer Fremdsprache erteilen
c) Kommunikation service- und kundenorientiert, ver-
kaufsfördernd und situationsgerecht gestalten, dabei
die Bedürfnisse besonderer Personengruppen sowie
soziokulturelle Aspekte berücksichtigen
d) Kundenanliegen mittels analoger oder digitaler Kom-
munikationsformen und -wege aufnehmen und Kun-
denwünsche ermitteln
e) Kundenfragen beantworten, Kundenaufträge bear-
beiten
f) Kundenanliegen zur Bearbeitung und Beantwortung
an zuständige Stellen weiterleiten
g) Kunden bei der Nutzung analoger oder digitaler Zu-
gangskanäle zu Bankgeschäften unterstützen, Nut-
zen für den Kunden herausstellen und sicherheitsre-
levante Informationen geben
h) Kundenreklamationen entgegennehmen und bearbei-
ten, dabei kundenorientiert handeln und die betrieb-
lichen Vorgaben einhalten
i) eigenes Verhalten als Beitrag zur Kundenzufrieden-
heit und zur Kundenbindung reflektieren und
Schlussfolgerungen daraus ziehen
j) Kunden über vertragliche Bedingungen informieren,
rechtliche Regelungen, insbesondere zum Zivil- und
Aufsichtsrecht, einhalten
k) rechtliche Regelungen und betriebliche Vorgaben
zum Datenschutz und zur Datensicherheit einhalten
12 
2Kunden ganzheitlich beraten
(§ 4 Absatz 2 Nummer 2)
a) Bedeutung eines ganzheitlichen Beratungsprozesses
als Grundlage für dauerhafte Kundenbeziehungen
aufzeigen
b) Kundenbestand unter Nutzung betrieblicher Systeme
auf Beratungsanlässe prüfen, Kunden zur Beratung
auswählen, einladen und Nutzen für den Kunden er-
läutern
c) Kundengespräche systematisch und kundenorientiert
vorbereiten
d) im Kundengespräch durch wertschätzenden Umgang
positive Atmosphäre schaffen und Gesprächsrahmen
abstimmen
e) Kundensituation ganzheitlich analysieren, aktuelle
und künftige Bedarfe ermitteln
  
  f) kundengerechte Lösungen unter Nutzung analoger
oder digitaler vertriebs- und beratungsunterstützen-
der Hilfsmittel erarbeiten, anbieten und erläutern,
auf Fragen und Einwände eingehen, über Konditio-
nen informieren sowie einen Abschluss erreichen
g) Gesprächsverlauf mit dem Kunden reflektieren, auch
mit dem Ziel, vom Kunden weiterempfohlen zu wer-
den
h) Kundengespräche systematisch nachbereiten, insbe-
sondere Gesprächsergebnisse dokumentieren, und
Abschlüsse umsetzen
i) Kunden über vertragliche Bedingungen informieren,
rechtliche Regelungen, insbesondere zum Zivil- und
Aufsichtsrecht, einhalten
j) rechtliche Regelungen und betriebliche Vorgaben
zum Datenschutz und zur Datensicherheit einhalten
 12
3Kunden gewinnen und
Kundenbeziehungen
intensivieren
(§ 4 Absatz 2 Nummer 3)
a) Gewinnung von Neukunden zielgruppenorientiert
vorbereiten, durchführen und bewerten
b) Kundendaten erheben, zielgerichtet aufbereiten und
mit Hilfe digitaler Medien verarbeiten und pflegen
c) eigene Produkte und Lösungen mit denen der Mit-
bewerber vergleichen
d) Methoden der aktiven Kundenansprache und des
Kundendialogs auswählen und einsetzen, dabei ana-
loge oder digitale Kommunikationskanäle nutzen
e) Maßnahmen zur Kundengewinnung unter Einsatz ge-
eigneter Werbemittel und -träger durchführen sowie
bei der Erfolgskontrolle mitwirken
f) Methoden der aktiven Kundenansprache hinsichtlich
ihrer Zielsetzung reflektieren und Verbesserungsmaß-
nahmen ableiten
g) Kunden über vertragliche Bedingungen informieren,
rechtliche Regelungen, insbesondere zum Zivil- und
Aufsichtsrecht, einhalten
h) rechtliche Regelungen und betriebliche Vorgaben
zum Datenschutz und zur Datensicherheit einhalten
 10
4Liquidität sicherstellen
(§ 4 Absatz 2 Nummer 4)
a) Kunden zu Kontoarten und -modellen, Verfügungs-
berechtigungen sowie Vollmachten beraten und pas-
sende Lösungen anbieten
b) Kunden über die Besonderheiten der digitalen Nut-
zung der Konten aufklären und sicherheitsrelevante
Informationen geben
c) Kunden zu Möglichkeiten des Zahlungsverkehrs im
Inland aus Sicht des Zahlungspflichtigen und des
Zahlungsempfängers beraten und passende Lösun-
gen anbieten
d) verschiedene Formen des Zahlungsverkehrs abwi-
ckeln
e) zu Überziehungsmöglichkeiten und Dispositionskre-
diten beraten und passende Lösungen anbieten
f) Konten eröffnen, führen und schließen
14 
  g) Kunden zu Möglichkeiten des internationalen Zah-
lungsverkehrs beraten und passende Lösungen an-
bieten
h) Kunden die Risiken im Zusammenhang mit Fremd-
währungen und die Möglichkeiten der bankmäßigen
Absicherung in Grundzügen erläutern
i) Kunden über vertragliche Bedingungen informieren,
rechtliche Regelungen, insbesondere zum Zivil- und
Aufsichtsrecht, einhalten
j) rechtliche Regelungen und betriebliche Vorgaben
zum Datenschutz und zur Datensicherheit einhalten
  
5Vermögen bilden
mit Sparformen
(§ 4 Absatz 2 Nummer 5)
a) Kunden zu Anlagemöglichkeiten auf Konten, ein-
schließlich der Sonderformen, beraten
b) Kunden zu Bausparverträgen beraten und beim Ab-
schluss mitwirken
c) Kunden zu Verfügungsberechtigungen und Voll-
machten beraten
d) Kunden über Zinsgutschriften und über deren steuer-
liche Auswirkungen informieren
e) Kunden über staatliche Fördermöglichkeiten infor-
mieren
f) Anlagekonten eröffnen, führen und schließen
g) Kunden über die Besonderheiten der digitalen Nut-
zung der Konten aufklären und sicherheitsrelevante
Informationen geben
h) Kunden über vertragliche Bedingungen informieren,
rechtliche Regelungen, insbesondere zum Zivil- und
Aufsichtsrecht, einhalten
i) rechtliche Regelungen und betriebliche Vorgaben
zum Datenschutz und zur Datensicherheit einhalten
16 
6Vermögen bilden
mit Wertpapieren
(§ 4 Absatz 2 Nummer 6)
a) Kunden über Anlagemöglichkeiten, insbesondere
über Anlage in Aktien, Renten, Fonds und Zertifi-
katen, informieren
b) Kunden über Kursnotierungen und Preisfeststellun-
gen Auskunft geben
c) Chancen und Risiken der Anlage in Wertpapieren
einschätzen und erläutern
d) kursbeeinflussende Faktoren beschreiben
e) Kunden zu allen mit der Anlage verbundenen Kosten
beraten und Kundenanfragen zu Wertpapierabrech-
nungen beantworten
f) Kunden zu Verwahrung und Verwaltung von Wert-
papieren beraten
g) Kunden über Ertragsgutschriften und deren steuer-
liche Auswirkungen informieren
h) Finanzderivate und deren Risiken in Grundzügen
beschreiben
 26
  i) bei der Abwicklung von Wertpapierorders mitwirken
j) Kunden über digitalen Wertpapierhandel aufklären
und sicherheitsrelevante Informationen geben
k) Kunden über vertragliche Bedingungen informieren,
rechtliche Regelungen, insbesondere zum Zivil- und
Aufsichtsrecht, einhalten
l) rechtliche Regelungen und betriebliche Vorgaben
zum Datenschutz und zur Datensicherheit einhalten
m) Risiken und Anzeichen des Marktmissbrauchs dar-
stellen und Marktmissbrauch entgegenwirken
  
7Zu Vorsorge und
Absicherung informieren
(§ 4 Absatz 2 Nummer 7)
a) Grundzüge sozialer Sicherungssysteme veranschau-
lichen und die Bedeutung von privater Vorsorge und
Absicherung herausstellen
b) Produkte zur Vorsorge und Absicherung und deren
Verwendungsmöglichkeiten unterscheiden
c) Kunden anlassbezogen über Möglichkeiten und Pro-
dukte der Vorsorge, Absicherung und Kapitalanlage
informieren
d) Kunden über vertragliche Bedingungen informieren,
rechtliche Regelungen, insbesondere zum Zivil- und
Aufsichtsrecht, einhalten
e) rechtliche Regelungen und betriebliche Vorgaben
zum Datenschutz und zur Datensicherheit einhalten
 8
8Konsumentenkredite anbieten
und Abschlüsse vorbereiten
(§ 4 Absatz 2 Nummer 8)
a) Kreditarten und deren Verwendungsmöglichkeiten
unterscheiden
b) Anlässe, mit Kunden über Finanzierungen zu spre-
chen, erkennen und nutzen
c) Kreditgespräche vorbereiten und führen
d) Kunden über Finanzierungsmöglichkeiten informie-
ren
e) Kosten und Provisionen für die einzelnen Kreditarten
berechnen und darlegen
f) Sicherheiten unterscheiden, deren Sicherungswert
und Risiken erklären sowie den Einsatz der Sicher-
heiten kundengerecht begründen
g) persönliche, wirtschaftliche und rechtliche Voraus-
setzungen für Kreditaufnahmen prüfen und unter
Berücksichtigung der Risiken Entscheidungen vor-
bereiten
h) Geschäftsvorgänge im Zusammenhang mit Kredit-
engagements und Kreditrückführungen bearbeiten
i) Signale für Gefährdungen von laufenden Finanzie-
rungen erkennen und Maßnahmen zur Abwehr der
Gefährdungen prüfen und einleiten
j) Kunden über vertragliche Bedingungen informieren,
rechtliche Regelungen, insbesondere zum Zivil- und
Aufsichtsrecht, einhalten
k) rechtliche Regelungen und betriebliche Vorgaben
zum Datenschutz und zur Datensicherheit einhalten
16 
9Baufinanzierungen
vorbereiten und bearbeiten
(§ 4 Absatz 2 Nummer 9)
a) verschiedene Elemente einer Baufinanzierung, deren
Verwendungsmöglichkeiten und die in diesem Rah-
men möglichen Kreditarten unterscheiden
b) Anlässe, mit Kunden über Baufinanzierungen zu
sprechen, erkennen und nutzen
c) Anfragen für Baufinanzierungen bearbeiten und Bera-
tungsgespräche vorbereiten
d) Verfahren des Immobilienerwerbs erläutern und ein-
zureichende Unterlagen für Baufinanzierungen kun-
dengerecht erklären
e) Methoden der Grundstücks- und Gebäudebewertung
anwenden und erläutern
f) bei Baufinanzierungsgesprächen mitwirken
g) Aufbau, Inhalt und Funktion des Grundbuchs in
Grundzügen erklären
h) persönliche, wirtschaftliche und rechtliche Voraus-
setzungen für Kreditaufnahmen prüfen, Sicherheiten
auswählen und unter Berücksichtigung der Risiken
Entscheidungen vorbereiten
i) Geschäftsvorgänge im Zusammenhang mit Krediten-
gagements und Kreditrückführungen bearbeiten
j) Signale für Gefährdungen von laufenden Finanzierun-
gen erkennen und Maßnahmen zur Abwehr der Ge-
fährdungen prüfen und einleiten
k) Kunden über vertragliche Bedingungen informieren,
rechtliche Regelungen, insbesondere zum Zivil- und
Aufsichtsrecht, einhalten
l) rechtliche Regelungen und betriebliche Vorgaben
zum Datenschutz und zur Datensicherheit einhalten
 12
10An gewerblichen
Finanzierungen mitwirken
(§ 4 Absatz 2 Nummer 10)
a) Rechtsformen bei gewerblichen Kunden und deren
Vertretung unterscheiden
b) Finanzierungsarten für gewerbliche Kunden und
deren Verwendungsmöglichkeiten unterscheiden
c) Unterlagen, insbesondere Ergebnisse aus Kunden-
bilanzen, und wesentliche Kennzahlen zur Vorberei-
tung der Kreditwürdigkeitsprüfung einschätzen
d) Wertverluste und Abschreibungen sowie deren Aus-
wirkungen berücksichtigen
e) persönliche, wirtschaftliche und rechtliche Voraus-
setzungen für Kreditaufnahmen bewerten
f) Sicherheiten unterscheiden, deren Sicherungswert
und Risiken erklären sowie den Einsatz der Sicher-
heiten kundengerecht begründen
g) Signale für die Gefährdung von Finanzierungen nen-
nen
h) Kunden über vertragliche Bedingungen informieren,
rechtliche Regelungen, insbesondere zum Zivil- und
Aufsichtsrecht, einhalten
i) rechtliche Regelungen und betriebliche Vorgaben
zum Datenschutz und zur Datensicherheit einhalten
 12
11Instrumente der
kaufmännischen Steuerung
und Kontrolle nutzen
(§ 4 Absatz 2 Nummer 11)
a) Zweck und Aufbau der betrieblichen Kosten- und
Leistungsrechnung darstellen
b) Auswirkungen von Geschäftsvorfällen auf den Be-
triebserfolg bewerten und bei Entscheidungen be-
rücksichtigen
c) Gegenüberstellung der Kosten und Erlöse von Ge-
schäftsverbindungen mit Kunden bewerten und für
die Gestaltung der Konditionen nutzen
d) statistische Daten aufbereiten und auswerten
e) Aufgaben des Controllings als Informations- und
Steuerungsinstrument beschreiben
 4
12Projektorientiert arbeiten
(§ 4 Absatz 2 Nummer 12)
a) Projekte von Linienaufgaben unterscheiden
b) Grundlagen der Projektarbeit beschreiben
c) projektorientierte Arbeitsweisen anwenden, Abläufe
und Ergebnisse dokumentieren und reflektieren
6 


Abschnitt B: integrativ zu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten

Lfd.
Nr.
Teil des
Ausbildungsberufsbildes
Zu vermittelnde
Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten
Zeitliche Richtwerte
in Wochen im
1. bis 15.
Monat
16. bis 36.
Monat
1234
1Prozesse und
Wechselwirkungen
einschätzen
(§ 4 Absatz 3 Nummer 1)
a) Nutzen von definierten Prozessen und regelmäßiger
Prozessoptimierung beschreiben
b) Zusammenhang zwischen Prozessqualität und Kun-
denzufriedenheit berücksichtigen
c) Prozessabläufe in der Prozessdokumentation nach-
vollziehen
d) Organisationseinheiten in die Wertschöpfungskette
einordnen und Bedeutung von Schnittstellen be-
schreiben
e) Möglichkeiten zur Konfliktbewältigung im Interesse
sachbezogener Ergebnisse anwenden
f) digitale oder analoge Prozesse analysieren und be-
werten sowie Ideen zur Verbesserung vorschlagen
g) über Aufgaben interner Revisionen und externer Prü-
fungen berichten
h) Aufgaben von Kontrollen beschreiben und bei Kon-
trollarbeiten mitwirken
 8
2Berufsbildung sowie
Arbeits- und Tarifrecht
(§ 4 Absatz 3 Nummer 2)
a) wesentliche Inhalte und Bestandteile des Ausbil-
dungsvertrages darstellen, Rechte und Pflichten aus
dem Ausbildungsvertrag feststellen und Aufgaben
der Beteiligten im dualen System beschreiben
b) den betrieblichen Ausbildungsplan mit der Ausbil-
dungsordnung vergleichen
c) wesentliche Bestandteile eines Arbeitsvertrages nen-
nen
d) wesentliche Bestimmungen der für den Ausbildungs-
betrieb geltenden Tarifverträge nennen

  e) Lern- und Arbeitstechniken sowie Methoden des
selbstgesteuerten Lernens anwenden
f) Bedeutung des lebensbegleitenden Lernens, insbe-
sondere der beruflichen Fortbildung, für die eigene
Entwicklung einschätzen
während
der gesamten
Ausbildung
3Aufbau und Organisation
des Ausbildungsbetriebes
(§ 4 Absatz 3 Nummer 3)
a) die Rechtsform und den organisatorischen Aufbau
des Ausbildungsbetriebes mit seinen Aufgaben und
Zuständigkeiten sowie Zusammenhänge zwischen
den Geschäftsprozessen erläutern
b) Beziehungen des Ausbildungsbetriebes und seiner
Belegschaft zu Wirtschaftsorganisationen, Berufsver-
tretungen und Gewerkschaften nennen
c) Grundlagen, Aufgaben und Arbeitsweise der be-
triebsverfassungs- oder personalvertretungsrecht-
lichen Organe des Ausbildungsbetriebes beschreiben
4Sicherheit und
Gesundheitsschutz
bei der Arbeit
(§ 4 Absatz 3 Nummer 4)
a) Gefährdung von Sicherheit und Gesundheit am
Arbeitsplatz feststellen und Maßnahmen zu ihrer
Vermeidung ergreifen
b) berufsbezogene Arbeitsschutz- und Unfallverhü-
tungsvorschriften anwenden
c) Verhaltensweisen bei Unfällen beschreiben sowie
erste Maßnahmen einleiten
d) Vorschriften des vorbeugenden Brandschutzes an-
wenden; Verhaltensweisen bei Bränden beschreiben
und Maßnahmen zur Brandbekämpfung ergreifen
5Umweltschutz
(§ 4 Absatz 3 Nummer 5)
Zur Vermeidung betriebsbedingter Umweltbelastungen
im beruflichen Einwirkungsbereich beitragen, insbeson-
dere
a) mögliche Umweltbelastungen durch den Ausbil-
dungsbetrieb und seinen Beitrag zum Umweltschutz
an Beispielen erklären
b) für den Ausbildungsbetrieb geltende Regelungen des
Umweltschutzes anwenden
c) Möglichkeiten der wirtschaftlichen und umweltscho-
nenden Energie- und Materialverwendung nutzen
d) Abfälle vermeiden sowie Stoffe und Materialien einer
umweltschonenden Entsorgung zuführen