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Zitierungen von § 7 SVG
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 7 SVG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
SVG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 1 SVG Persönlicher Geltungsbereich (vom 01.01.2025)
... (2) Teil 2 mit Ausnahme der §§ 4 und 5 Absatz 1, der §§ 6 und 7 Absatz 2 , der §§ 9, 11 und 56 Absatz 1 Satz 1 erster Halbsatz und Absatz 2 sowie der §§ ...
§ 4 SVG Zweck und Arten
... Teilnahme an dienstzeitbegleitenden Bildungs- und Eingliederungsmaßnahmen (§§ 6, 7 Absatz 2 und § 9 Absatz 4), 3. den Besuch von Lehrgängen an einer Bundeswehrfachschule ... § 9 Absatz 4), 3. den Besuch von Lehrgängen an einer Bundeswehrfachschule ( § 7 ), 4. die Förderung der beruflichen Bildung in öffentlichen und privaten ... Förderung der beruflichen Bildung in öffentlichen und privaten Bildungseinrichtungen ( § 7 ) und 5. Hilfen zur Eingliederung in das zivile Erwerbsleben (§§ 9 bis 14). ...
§ 5 SVG Berufsberatung der Soldatinnen auf Zeit und Soldaten auf Zeit
... ihrer zivilberuflichen Bildung, Eingliederung sowie deren Förderung nach den §§ 6 bis 14 frühzeitig und umfassend zu beraten. Die Berufsberatung ist verbindliche ...
§ 8 SVG Kosten der schulischen und beruflichen Bildung
... grundsätzlich bis zu den Kostenhöchstbeträgen, die nach der im Einzelfall nach § 7 zustehenden Förderungsdauer gestaffelt sind, vom Bund übernommen. ...
§ 9 SVG Eingliederungsmaßnahmen (vom 01.01.2025)
... keine zivilberuflich anerkannte militärfachliche Aus- oder Weiterbildung im Sinne des § 7 Absatz 7 bis 10 erhalten haben, haben Anspruch darauf, vor dem Ende ihrer Wehrdienstzeit unter Freistellung vom ... Teilnahme an Maßnahmen der schulischen und beruflichen Bildung nach den §§ 6 und 7 gefördert werden. Für Soldatinnen auf Zeit und Soldaten auf Zeit, die keinen ... auf Zeit, die keinen Anspruch auf Förderung der schulischen und beruflichen Bildung nach § 7 Absatz 5 haben, gilt Satz 2 nur unter der Voraussetzung, dass die Maßnahme innerhalb eines Jahres ...
§ 10 SVG Förderung zur Teilhabe am zivilberuflichen Erwerbsleben
... Anpassungs-, Umschulungs- oder Eingliederungsmaßnahmen. Die §§ 5 bis 7 , 9 und 11 sind mit dem Ziel entsprechend anzuwenden, die Erwerbsfähigkeit der Soldatinnen ...
§ 11 SVG Anrechnung der Zeit der Förderung der beruflichen Bildung und des Wehrdienstes auf die Berufs- und Betriebszugehörigkeit bei anschließenden Beschäftigungsverhältnissen
... Die Zeit einer nach § 7 geförderten Maßnahme der beruflichen Bildung wird auf die Berufszugehörigkeit ... angerechnet. Soweit Wehrdienstzeiten nicht nach Satz 1 oder als Zeit einer nach § 7 geförderten Maßnahme der beruflichen Bildung nach Absatz 1 voll zu berücksichtigen ... auf die Berufszugehörigkeit angerechnet. (3) Die Zeiten einer nach § 7 geförderten Maßnahme der beruflichen Bildung und des Wehrdienstes werden nach den ... (4) Bei Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern im öffentlichen Dienst werden Zeiten einer nach § 7 geförderten Maßnahme der beruflichen Bildung und des Wehrdienstes nach Maßgabe ... 1 bis 4 gelten entsprechend, wenn eine Soldatin oder ein Soldat im Anschluss an eine nach § 7 geförderte Maßnahme der beruflichen Bildung oder an den Wehrdienst eine für den ... sowie auf Wartezeiten für den Erwerb des Urlaubsanspruchs werden Zeiten einer nach § 7 geförderten Maßnahme der beruflichen Bildung und des Wehrdienstes nicht angerechnet. ...
§ 14 SVG Stellenvorbehalt
... 13 Absatz 3 Satz 1 einzustellen. Das gilt auch, wenn eine Soldatin oder ein Soldat nach § 7 Absatz 12 vom militärischen Dienst freigestellt wird; an die Stelle des Eingliederungsscheins oder ...
§ 15 SVG Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen (vom 01.01.2025)
... Das Nähere zur Durchführung der Förderung nach den §§ 5 bis 9, 54 und 55 bestimmt die Bundesregierung durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des ...
§ 16 SVG Übergangsgebührnisse (vom 01.01.2025)
... Soldatinnen auf Zeit und Soldaten auf Zeit mit einem Förderungsanspruch nach § 7 Absatz 10 erhalten Übergangsgebührnisse entsprechend der dort festgelegten Dauer der ... Absatz 4 erzielt wird, 2. Zeiten einer Freistellung vom militärischen Dienst nach § 7 Absatz 12 . Die Bezugszeiträume verkürzen sich ferner um den Umfang einer ... verkürzen sich ferner um den Umfang einer Minderung nach Maßgabe des § 7 Absatz 6 Satz 2, Absatz 7 bis 9 und 11 ; bei einer Verkürzung nach Absatz 11 verbleibt ein Anspruch auf ... sich um einen Bildungszuschuss, wenn und solange während des Bezugszeitraums an einer nach § 7 geförderten Maßnahme der schulischen und beruflichen Bildung in Vollzeitform ... bis zu dessen Höhe angerechnet. (4) Wird die Förderungsdauer nach § 7 Absatz 13 zu Gunsten einer Vollzeitausbildung verlängert, sind für die Zeit der Verlängerung ...
§ 19 SVG Übergangsbeihilfe (vom 01.01.2025)
... 6 Satz 3 des Soldatengesetzes nach Rückgabe des Eingliederungsscheins Versorgung nach den §§ 7 und 16 sowie Übergangsbeihilfe nach Absatz 2 oder, sofern sie oder er nach § 13 Absatz 3 ...
§ 21 SVG Berücksichtigung früherer Dienstverhältnisse (vom 01.01.2025)
... sich ihre oder seine Ansprüche auf Berufsförderung und Dienstzeitversorgung nach den §§ 7 , 16 und 19 nach der Gesamtdienstzeit. Entlassungsgeld, das der Soldatin oder dem ... gewährt werden, wenn 1. sie oder er entweder den Anspruch auf Förderung nach § 7 bereits vollständig ausgeschöpft oder nur noch einen Restanspruch auf Förderung im ...
§ 22 SVG Berufsförderung und Dienstzeitversorgung nach Beurlaubung ohne Dienstbezüge und Teilzeitbeschäftigung
... Wehrdienstverhältnisses ohne Wehrsold beurlaubt worden sind, sind die nach den §§ 7 , 16 und 64 Absatz 1 Satz 2 zustehenden Versorgungsleistungen in ihrer Bezugsdauer, die nach § ... nach § 40 Absatz 4 Satz 1 des Soldatengesetzes werden bei der Berechnung der nach den §§ 7 , 16, 19 und 64 Absatz 1 Satz 2 zustehenden Versorgungsbezüge nicht berücksichtigt. ... Teilzeitbeschäftigung von Soldatinnen auf Zeit oder von Soldaten auf Zeit sind die nach den §§ 7 , 16 und 64 Absatz 1 Satz 2 zustehenden Versorgungsleistungen in ihrer Bezugsdauer und die nach ...
§ 23 SVG Berücksichtigung von Beurlaubung ohne Dienstbezüge und Teilzeitbeschäftigung bei Dienstzeiten
... (3) Bei Teilzeitbeschäftigungen werden die Ansprüche nach § 7 sowie in den Fällen des Absatzes 1 Satz 1 Nummer 2, 4 und 5 die dort genannten Zeiten in dem ...
§ 54 SVG Berufsförderung der Berufssoldatinnen und Berufssoldaten
... 6 Absatz 1 und 3 sowie § 9 Absatz 1, 3, 4 und 7 gewährt werden. (5) § 7 gilt entsprechend. Bei der Anwendung des Absatzes 3 Satz 1 gelten auch § 6 Absatz 1 ...
§ 81 SVG Anzeigepflicht (vom 01.01.2025)
... Frühere Soldatinnen und frühere Soldaten, die einen Anspruch auf Förderung nach § 7 haben oder hatten, sind verpflichtet, dem Karrierecenter der Bundeswehr - ... oder nach dem Abschluss einer Maßnahme der schulischen oder beruflichen Bildung nach § 7 erfolgt, den Stand ihrer zivilberuflichen Eingliederung ...
§ 83 SVG Umzugskostenvergütung
... auf Zeit, die oder der Anspruch auf Förderung der schulischen oder beruflichen Bildung nach § 7 hat, Inhaberin oder Inhaber eines Eingliederungsscheins nach § 13 ist oder Anspruch auf ... 1. vor Beendigung des Dienstverhältnisses aus Anlass der Durchführung einer nach § 7 geförderten Maßnahme der schulischen und beruflichen Bildung oder einer Maßnahme ...
§ 121 SVG Übergangsregelungen aus Anlass des Berufsförderungsfortentwicklungsgesetzes
... Soweit neue Minderungstatbestände oder größere Minderungsumfänge in § 7 eingeführt worden sind, werden diese erst bei Förderungsmaßnahmen wirksam, die ...
§ 126 SVG Übergangsregelungen aus Anlass des Bundeswehrreform-Begleitgesetzes (vom 01.01.2025)
... bis zum 31. Dezember 2017 umgewandelt wird. § 4 Absatz 1, § 5 Absatz 3, § 7 Absatz 7, 9 und 12 , § 8 Absatz 1 und 2, die §§ 9, 10 und 16 Absatz 4 und 6, die §§ 17 und 19 ... des Personalbedarfs erforderlich ist. Die Höhe des Anspruchs nach § 7 Absatz 11 darf in den Fällen des Satzes 1 die Höhe des Förderungsanspruchs nach § 5 ...
§ 132 SVG Übergangsregelung zur Minderung der Förderungsdauer
... § 7 Absatz 7 Satz 2 und 3 gilt nur für Maßnahmen der militärischen Ausbildung derjenigen Soldatinnen auf ...
Zitat in folgenden Normen
Berufsförderungsverordnung (BFöV)
V. v. 23.10.2006 BGBl. I S. 2336; zuletzt geändert durch Artikel 5 G. v. 18.12.2024 BGBl. 2024 I Nr. 423
§ 1a BFöV Zuständigkeiten (vom 01.01.2025)
... Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr trifft die Entscheidungen nach § 7 Absatz 13 des Soldatenversorgungsgesetzes sowie nach § 15 Absatz 6 Satz 2 und nach § 26 dieser Verordnung. Es übt ...
§ 7 BFöV Bestandteile der Bewilligungen nach § 6 des Soldatenversorgungsgesetzes (vom 01.01.2025)
... als Soldatin auf Zeit oder Soldat auf Zeit mit einem Förderungsanspruch nach § 7 des Soldatenversorgungsgesetzes berufen worden sind. (2) Der Bewilligungsbescheid ergeht unter der ...
§ 9 BFöV Lehrgänge an Bundeswehrfachschulen (vom 01.01.2025)
... nach Satz 1 Nummer 1 bis 6 und 8 bis 10 sind 1. schulische Maßnahmen im Sinne des § 7 Absatz 3 des Soldatenversorgungsgesetzes , 2. Maßnahmen der schulischen Bildung im Sinne des § 8 Absatz 1 Satz 1 des ... die die Fachhochschulreife nach Absatz 1 Satz 1 Nummer 6 im Rahmen der Förderung nach § 7 des Soldatenversorgungsgesetzes erworben haben und im folgenden Schulhalbjahr einen Studienkurs besuchen wollen, in der Regel drei ...
§ 16 BFöV Durchführung der Förderung der beruflichen Bildung (vom 01.01.2025)
... die Förderung kann bis zum Erreichen der jeweiligen Förderungshöchstdauer nach § 7 des Soldatenversorgungsgesetzes erfolgen. (2) Eine Maßnahme der beruflichen Bildung in Vollzeitform ...
§ 18 BFöV Persönliche Förderungsvoraussetzungen (vom 01.01.2025)
... probeweise Teilnahme an der beabsichtigten Maßnahme der beruflichen Bildung im Rahmen des § 7 des Soldatenversorgungsgesetzes nachgewiesen werden, die nicht länger als einen Monat dauern sollte. Vor ...
§ 19 BFöV Kosten der beruflichen Bildung (vom 01.01.2025)
... Wenn sich die Förderungsdauer nicht nach § 7 Absatz 5 des Soldatenversorgungsgesetzes richtet, reduziert oder erhöht sich der Höchstbetrag für jeden Monat, für den ... um 333,33 Euro, insbesondere 1. bei einer Verminderung der Förderungsdauer nach § 7 Absatz 7 bis 9 und 11 des Soldatenversorgungsgesetzes , 2. in den Fällen des § 7 Absatz 10 des Soldatenversorgungsgesetzes oder ... 7 Absatz 7 bis 9 und 11 des Soldatenversorgungsgesetzes, 2. in den Fällen des § 7 Absatz 10 des Soldatenversorgungsgesetzes oder 3. bei einer Kürzung der Förderungsdauer nach den §§ 22 und 23 ... (4) Nach § 5 Absatz 2 gewährte Leistungen werden auf Leistungen nach § 7 Absatz 2 in Verbindung mit Absatz 1 Satz 1 des Soldatenversorgungsgesetzes nicht ...
§ 20 BFöV Lehrgangs- und Studiengebühren (vom 01.01.2025)
... an der Prüfung verursachten weiteren Auslagen sind nach Ablauf der Förderungszeit nach § 7 Absatz 5 des Soldatenversorgungsgesetzes jedoch nur zu erstatten, wenn 1. die Förderung der Berufsbildungsmaßnahme ... Soldat auf Zeit, die oder der an einer geförderten Maßnahme nach § 6 Absatz 2 oder § 7 des Soldatenversorgungsgesetzes teilnimmt, erneut bei der Bundeswehr in ein Dienstverhältnis als Beamtin oder Beamter oder ...
§ 21 BFöV Kosten für Ausbildungsmittel (vom 01.01.2025)
... sowie eines Taschenrechners abgegolten. Beginnend mit der Förderung nach § 7 des Soldatenversorgungsgesetzes wird die Pauschale jeweils für einen Zeitraum von sechs Monaten gewährt, und zwar ...
§ 31 BFöV Eingliederungshilfen (vom 01.01.2025)
... auf Zeit, die einen Anspruch auf Förderung der schulischen oder beruflichen Bildung nach § 7 des Soldatenversorgungsgesetzes haben, werden Eingliederungshilfen nur innerhalb von acht Jahren nach Beendigung des ... - nicht oder nicht rechtzeitig möglich, kann eine Förderung nach § 7 des Soldatenversorgungsgesetzes bewilligt werden. Ist die Frist nach § 7 Absatz 6 des Soldatenversorgungsgesetzes ... nach § 7 des Soldatenversorgungsgesetzes bewilligt werden. Ist die Frist nach § 7 Absatz 6 des Soldatenversorgungsgesetzes abgelaufen oder der Höchstbetrag nach § 19 Absatz 2 ausgeschöpft, können auf ... auf Zeit, die keinen Anspruch auf Förderung der schulischen oder beruflichen Bildung nach § 7 des Soldatenversorgungsgesetzes erworben haben, sowie Soldatinnen und Soldaten, die freiwilligen Wehrdienst nach § 58b des ...
§ 36 BFöV Erstattung von Kosten für fachberufliche Prüfungen und für Umschreibungen militärischer Erlaubnisse und Berechtigungen (vom 01.01.2025)
... fachberufliche Prüfungen, die unabhängig von Maßnahmen nach den §§ 6 und 7 des Soldatenversorgungsgesetzes für den Zivilberuf abgelegt werden, sowie Kosten für die Umschreibung der im ...
Einsatz-Weiterverwendungsgesetz (EinsatzWVG)
neugefasst durch B. v. 04.09.2012 BGBl. I S. 2070; zuletzt geändert durch Artikel 70 G. v. 20.08.2021 BGBl. I S. 3932
§ 9 EinsatzWVG Versorgung der Soldatinnen und Soldaten und ihrer Hinterbliebenen (vom 01.01.2025)
... besonderer Art nach § 6 ist der Anspruch auf Freistellung vom militärischen Dienst nach § 7 Absatz 6 des Soldatenversorgungsgesetzes in der bis einschließlich 25. Juli 2012 geltenden Fassung unabhängig von seiner Dauer ... Fassung unabhängig von seiner Dauer abgegolten und die Gesamtförderungsdauer nach § 7 Absatz 5 des Soldatenversorgungsgesetzes entsprechend herabgesetzt. 4. Endet die Schutzzeit nach § 4 bei einer Soldatin auf ... berufen ist, und wurden während der Schutzzeit berufliche Qualifikationen im Sinne des § 7 Absatz 7 bis 11 des Soldatenversorgungsgesetzes erworben, vermindern sich der Anspruch auf Freistellung vom militärischen Dienst nach § ... erworben, vermindern sich der Anspruch auf Freistellung vom militärischen Dienst nach § 7 Absatz 6 des Soldatenversorgungsgesetzes in der bis einschließlich 25. Juli 2012 geltenden Fassung und die Gesamtförderungsdauer ... bis einschließlich 25. Juli 2012 geltenden Fassung und die Gesamtförderungsdauer nach § 7 Absatz 5 des Soldatenversorgungsgesetzes entsprechend. 5. § 57 des Soldatenversorgungsgesetzes ist auf die Hinterbliebenen ...
Soldatinnen- und Soldatenurlaubsverordnung (SUV)
neugefasst durch B. v. 14.05.1997 BGBl. I S. 1134; zuletzt geändert durch Artikel 6 G. v. 20.08.2021 BGBl. I S. 3932
§ 4 SUV Erholungsurlaub der Soldatinnen auf Zeit und Soldaten auf Zeit im letzten Urlaubsjahr und vor Beginn des Fachschulbesuches (vom 01.01.2025)
... und Soldaten, die eine Maßnahme der schulischen oder beruflichen Bildung nach § 7 des Soldatenversorgungsgesetzes in Anspruch nehmen wollen, wird vor Beginn der Maßnahme Erholungsurlaub für dieses ...
Streitkräftepersonalstruktur-Anpassungsgesetz (SKPersStruktAnpG)
Artikel 1 G. v. 21.07.2012 BGBl. I S. 1583; zuletzt geändert durch Artikel 10 G. v. 20.08.2021 BGBl. I S. 3932
§ 8 SKPersStruktAnpG Einmaliger Ausgleich bei Umwandlung des Dienstverhältnisses (vom 01.01.2025)
... auf Zeit oder als Soldat auf Zeit darf die Zeit nicht überschreiten, die ihr oder ihm nach § 7 Absatz 6 des Soldatenversorgungsgesetzes in der bis zum Inkrafttreten dieses Gesetzes geltenden Fassung für die Freistellung vom ...
§ 10 SKPersStruktAnpG Berufsförderung und Dienstzeitversorgung bei Verkürzung der Dienstzeit (vom 01.01.2025)
... aus den §§ 7 , 16 und 19 des Soldatenversorgungsgesetzes sich ergebenden Ansprüche der Soldatinnen auf Zeit ...
Zitate in Änderungsvorschriften
8. SGB IV-Änderungsgesetz (8. SGB IV-ÄndG)
G. v. 20.12.2022 BGBl. I S. 2759
Artikel 21 8. SGB IV-ÄndG Änderung des Soldatenversorgungsgesetzes
... verkürzen sich ferner um den Umfang einer Minderung nach Maßgabe des § 7 Absatz 6 Satz 2, Absatz 7 bis 9 und 11 ; bei einer Verkürzung nach Absatz 11 verbleibt ein Anspruch auf ...
Gesetz über die Entschädigung der Soldatinnen und Soldaten und zur Neuordnung des Soldatenversorgungsrechts
G. v. 20.08.2021 BGBl. I S. 3932; zuletzt geändert durch Artikel 15 G. v. 18.12.2024 BGBl. 2024 I Nr. 423
Artikel 10 SVReformG Änderung des Streitkräftepersonalstruktur-Anpassungsgesetzes
... § 5 Absatz 5 des Soldatenversorgungsgesetzes" durch die Wörter „nach § 7 Absatz 6 des Soldatenversorgungsgesetzes " ersetzt. 7. In § 9 werden die Wörter „§ 39 des ... 5, 11 und 12 des Soldatenversorgungsgesetzes" durch die Wörter „ §§ 7 , 16 und 19 des Soldatenversorgungsgesetzes" ...
Artikel 17 SVReformG Änderung der Berufsförderungsverordnung (vom 24.12.2024)
... 3 wird wie folgt gefasst: „Teil 3 Förderung der schulischen Bildung nach § 7 des Soldatenversorgungsgesetzes ". e) Die Angabe zu Teil 4 wird wie folgt gefasst: „Teil 4 ... 4 wird wie folgt gefasst: „Teil 4 Förderung der beruflichen Bildung nach § 7 des Soldatenversorgungsgesetzes ". f) Die Angabe zu § 29 wird wie folgt gefasst: „§ ... 29 wird wie folgt gefasst: „§ 29 Bestandteile der Bewilligungen nach § 7 des Soldatenversorgungsgesetzes ". g) Die Angabe zu Teil 5 wird wie folgt gefasst: „Teil 5 ... „nach § 5 des Soldatenversorgungsgesetzes" durch die Wörter „nach § 7 des Soldatenversorgungsgesetzes " ersetzt. 9. Die Überschrift zu Teil 3 wird wie folgt gefasst: ... 3 wird wie folgt gefasst: „Teil 3 Förderung der schulischen Bildung nach § 7 des Soldatenversorgungsgesetzes ". 10. § 9 wird wie folgt geändert: a) Absatz 1 Satz 2 wird ... § 5 Absatz 2 des Soldatenversorgungsgesetzes" durch die Wörter „im Sinne des § 7 Absatz 3 des Soldatenversorgungsgesetzes " ersetzt. bb) In Nummer 2 werden die Wörter „im Sinne des § 6 ... „nach § 5 des Soldatenversorgungsgesetzes" durch die Wörter „nach § 7 des Soldatenversorgungsgesetzes " ersetzt. 11. In § 12 Absatz 2 Satz 3 werden die Wörter „nach ... 4 wird wie folgt gefasst: „Teil 4 Förderung der beruflichen Bildung nach § 7 des Soldatenversorgungsgesetzes ". 13. (aufgehoben) 14. In § 18 Absatz 3 Satz 1 werden die ... des § 5 des Soldatenversorgungsgesetzes" durch die Wörter „im Rahmen des § 7 des Soldatenversorgungsgesetzes " ersetzt. 15. § 19 wird wie folgt geändert: a) Absatz 2 wird ... § 5 Absatz 4 des Soldatenversorgungsgesetzes" durch die Wörter „nach § 7 Absatz 5 des Soldatenversorgungsgesetzes " ersetzt. bb) Der Satzteil nach der Tabelle wird wie folgt geändert: ... § 5 Absatz 4 des Soldatenversorgungsgesetzes" durch die Wörter „nach § 7 Absatz 5 des Soldatenversorgungsgesetzes " ersetzt. bbb) In Nummer 1 werden die Wörter „nach § 5 Absatz 6 ... 5 Absatz 6 bis 8 und 10 des Soldatenversorgungsgesetzes" durch die Wörter „nach § 7 Absatz 7 bis 9 und 11 des Soldatenversorgungsgesetzes " ersetzt. ccc) In Nummer 2 werden die Wörter „des § 5 Absatz 9 ... § 5 Absatz 9 des Soldatenversorgungsgesetzes" durch die Wörter „des § 7 Absatz 10 des Soldatenversorgungsgesetzes " ersetzt. ddd) In Nummer 3 werden die Wörter „nach den §§ ... § 5 Abs. 4 des Soldatenversorgungsgesetzes" durch die Wörter „nach § 7 Absatz 5 des Soldatenversorgungsgesetzes " ersetzt. b) In Absatz 3 werden die Wörter „nach § 4 Absatz 2 ... 5 des Soldatenversorgungsgesetzes" durch die Wörter „nach § 6 Absatz 2 oder § 7 des Soldatenversorgungsgesetzes " ersetzt. 17. In § 21 Absatz 2 Satz 4 werden die Wörter „nach ... „nach § 5 des Soldatenversorgungsgesetzes" durch die Wörter „nach § 7 des Soldatenversorgungsgesetzes " ersetzt. 18. In § 28 Absatz 5 werden die Wörter „nach § 60 ... § 29 wird wie folgt gefasst: „§ 29 Bestandteile der Bewilligungen nach § 7 des Soldatenversorgungsgesetzes ". 20. Die Überschrift zu Teil 5 wird wie folgt gefasst: ... wie folgt geändert: a) In Absatz 1 werden die Wörter „im Sinne des § 7 Abs. 2 des Soldatenversorgungsgesetzes " durch die Wörter „nach § 9 Absatz 2 des Soldatenversorgungsgesetzes" ... 3 wird wie folgt geändert: aa) In Satz 1 werden die Wörter „nach § 7 Absatz 4 Satz 1 des Soldatenversorgungsgesetzes " durch die Wörter „nach § 9 Absatz 4 Satz 1 des ... „nach § 5 des Soldatenversorgungsgesetzes" durch die Wörter „nach § 7 des Soldatenversorgungsgesetzes " ersetzt. bb) In Satz 2 werden die Wörter „nach § 5 Absatz 5 des ... § 5 Absatz 5 des Soldatenversorgungsgesetzes" durch die Wörter „nach § 7 Absatz 6 des Soldatenversorgungsgesetzes " ersetzt. d) In Absatz 4 werden die Wörter „nach § 5 des ... „nach § 5 des Soldatenversorgungsgesetzes" durch die Wörter „nach § 7 des Soldatenversorgungsgesetzes " ersetzt. 22. In § 32a Absatz 1 Satz 1 werden die Wörter „im Sinne ... ersetzt. 22. In § 32a Absatz 1 Satz 1 werden die Wörter „im Sinne des § 7 Absatz 9 des Soldatenversorgungsgesetzes " durch die Wörter „im Sinne des § 9 Absatz 9 des ... (aufgehoben) b) In Absatz 1 Satz 1 erster Halbsatz werden die Wörter „nach § 7 Absatz 3 des Soldatenversorgungsgesetzes " durch die Wörter „nach § 9 Absatz 3 des Soldatenversorgungsgesetzes" ... 5 des Soldatenversorgungsgesetzes" durch die Wörter „nach den §§ 6 und 7 des Soldatenversorgungsgesetzes " ersetzt. 26. § 36a wird wie folgt geändert: a) ... 1 wird wie folgt geändert: aa) In Satz 1 werden die Wörter „nach § 7 Absatz 5 des Soldatenversorgungsgesetzes " durch die Wörter „nach § 9 Absatz 5 des Soldatenversorgungsgesetzes" ... ersetzt. bb) In Satz 2 zweiter Halbsatz werden die Wörter „nach § 7 Absatz 5 Satz 3 des Soldatenversorgungsgesetzes " durch die Wörter „nach § 9 Absatz 5 Satz 3 des ...
Artikel 54 SVReformG Änderung der Verordnung über die Laufbahnen des Polizeivollzugsdienstes beim Deutschen Bundestag
... beim Deutschen Bundestag vom 20. August 2013 (BGBl. I S. 3282) werden die Wörter „ § 7 Absatz 2 des Soldatenversorgungsgesetzes " durch die Wörter „§ 9 Absatz 2 des Soldatenversorgungsgesetzes" ...
Artikel 70 SVReformG Änderung des Einsatz-Weiterverwendungsgesetzes
... „§ 5 Absatz 5 des Soldatenversorgungsgesetzes" durch die Wörter „ § 7 Absatz 6 des Soldatenversorgungsgesetzes " und die Wörter „§ 5 Absatz 4 des Soldatenversorgungsgesetzes" durch die ... „§ 5 Absatz 4 des Soldatenversorgungsgesetzes" durch die Wörter „ § 7 Absatz 5 des Soldatenversorgungsgesetzes " ersetzt. dd) In Nummer 4 werden die Wörter „§ 5 Absatz 6 bis 9 ... „§ 5 Absatz 6 bis 9 des Soldatenversorgungsgesetzes" durch die Wörter „ § 7 Absatz 7 bis 11 des Soldatenversorgungsgesetzes ", die Wörter „§ 5 Absatz 5 des Soldatenversorgungsgesetzes" durch die ... „§ 5 Absatz 5 des Soldatenversorgungsgesetzes" durch die Wörter „ § 7 Absatz 6 des Soldatenversorgungsgesetzes " und die Wörter „§ 5 Absatz 4 des Soldatenversorgungsgesetzes" durch die ... „§ 5 Absatz 4 des Soldatenversorgungsgesetzes" durch die Wörter „ § 7 Absatz 5 des Soldatenversorgungsgesetzes " ersetzt. ee) In Nummer 5 werden die Wörter „§ 42 des ...
Gesetz zur Änderung des Soldatenentschädigungsgesetzes und des Soldatenversorgungsrechts
G. v. 18.12.2024 BGBl. 2024 I Nr. 423
Artikel 3 SoldEntsRÄndG Änderung des Soldatenversorgungsgesetzes 2025
... wird die Angabe „§§ 6, 9, 11" durch die Wörter „§§ 6 und 7 Absatz 2 , der §§ 9, 11" ersetzt. 3. § 6 wird wie folgt geändert: ... das Bundesministerium der Verteidigung oder die von ihm benannte Stelle." 4. § 7 wird wie folgt geändert: a) Absatz 4 Satz 1 wird wie folgt gefasst: ...
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