Änderung Artikel 7 GaFöG vom 28.11.2024

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Artikel 7 GaFöG a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 28.11.2024 geltenden Fassung
Artikel 7 GaFöG n.F. (neue Fassung)
in der am 28.11.2024 geltenden Fassung
durch Artikel 6 G. v. 21.11.2024 BGBl. 2024 I Nr. 361
 

(Textabschnitt unverändert)

Artikel 7 Inkrafttreten


(1) Dieses Gesetz tritt vorbehaltlich der Absätze 2 bis 6 am Tag nach der Verkündung in Kraft.

(2) Artikel 1 Nummer 1 und 4 tritt am 1. Januar 2023 in Kraft.

(3) Artikel 1 Nummer 5 bis 8 tritt am 1. Juli 2022 in Kraft.

(4) Artikel 1 Nummer 2 und 3 tritt am 1. August 2026 in Kraft.

(5) Artikel 2 tritt am 1. August 2029 in Kraft.

(Text alte Fassung)

(6) Artikel 4 tritt am 1. Januar 2026 in Kraft.

(Text neue Fassung)

 
 



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