Änderung Anlage PAO157Abs2DV vom 28.12.2023

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Anlage PAO157Abs2DV a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 28.12.2023 geltenden Fassung
Anlage PAO157Abs2DV n.F. (neue Fassung)
in der am 24.10.2024 geltenden Fassung
durch Artikel 1 V. v. 11.10.2024 BGBl. 2024 I Nr. 310
(Textabschnitt unverändert)

Anlage (zu § 1) Patentanwaltsberufe in Staaten und Gebieten, die Mitglieder der Welthandelsorganisation sind


(Text alte Fassung)

 
(Text neue Fassung)

- in Israel: Orech Patentim, עורך פטנטים

- in Singapur: Patent Agent

- im Vereinigten Königreich: Patent Attorney






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