§ 19 Kennzeichen, Kennzeichnung
(1) Bei der Verkehrszulassung nach
§ 14 Abs. 1 Satz 1 oder bei der Eintragung nach
§ 14 Abs. 1 Satz 2 oder Abs. 2 Satz 1 wird dem Luftfahrzeug ein Kennzeichen zugeteilt; im Falle der vorläufigen Verkehrszulassung nach
§ 12 kann ihm ein vorläufiges Kennzeichen zugeteilt werden. Die Kennzeichen sind zugleich mit dem deutschen Staatszugehörigkeitszeichen nach den Vorschriften der
Anlage 1 am Luftfahrzeug zu führen.
(2) Auf Antrag kann unter Angabe des Musters, der Baureihe und der Werknummer des Luftfahrzeugs ein Kennzeichen, für Luftsportgeräte befristet, vorgemerkt werden.
(3) Der Eigentümer eines unbemannten Ballons oder Drachens mit jeweils einer Startmasse von mehr als 5 Kilogramm sowie eines Flugkörpers mit Eigenantrieb muss vor dem erstmaligen Betrieb an sichtbarer Stelle seinen Namen und seine Anschrift in dauerhafter und feuerfester Beschriftung an dem Fluggerät anbringen.
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interne Verweise§ 108 LuftVZO Ordnungswidrigkeiten (vom 01.10.2017) ... als Eigentümer eines Luftfahrzeugs entgegen a) (weggefallen) b) § 19 Abs. 1 das Kennzeichen oder das Staatszugehörigkeitszeichen nicht nach Maßgabe der Anlage 1 am ... nicht nach Maßgabe der Anlage 1 am Luftfahrzeug führt; 3. entgegen § 19 Absatz 3 eine dort genannte Beschriftung nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht ...
Zitat in folgenden NormenKostenverordnung der Luftfahrtverwaltung (LuftKostV)
V. v. 14.02.1984 BGBl. I S. 346; zuletzt geändert durch Artikel 29 V. v. 11.12.2024 BGBl. 2024 I Nr. 411
Anlage LuftKostV (zu § 2 Absatz 1) Gebührenverzeichnis (vom 01.01.2025) ... von Abweichungen (Abschnitt IV Nummer 1 der An- lage 1 zu § 14 Absatz 1 und § 19 Absatz 1 LuftVZO) 40 EUR 14. Zulassung einer Ausnahme ... 40 bis 80 EUR 15. Vormerkung eines Kennzeichens ( § 19 Absatz 2 LuftVZO) 30 EUR 16. Änderung eines ...
Luftverkehrs-Ordnung (LuftVO)
Artikel 1 V. v. 29.10.2015 BGBl. I S. 1894; zuletzt geändert durch Artikel 31 V. v. 11.12.2024 BGBl. 2024 I Nr. 411
Sechste Verordnung zur Änderung der Kostenverordnung der Luftfahrtverwaltung
V. v. 19.08.2010 BGBl. I S. 1224
Anhang 6. LuftKostVÄndV zu Artikel 1 Nummer 6 ... von Abweichungen (IV Nr. 1 der Anlage 1 zu § 14 Abs. 1 und § 19 Abs. 1 LuftVZO) 40 EUR 14. Zulassung einer Ausnahme (§ 3 ... LuftVG) 40 bis 80 EUR 15. Vormerkung eines Kennzeichens (§ 19 Abs. 2 LuftVZO) 30 EUR 16. Änderung eines ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenGesetz zur Anpassung nationaler Regelungen an die Durchführungsverordnung (EU) 2019/947 der Kommission vom 24. Mai 2019 über die Vorschriften und Verfahren für den Betrieb unbemannter Luftfahrzeuge
G. v. 14.06.2021 BGBl. I S. 1766
Verordnung zur Änderung luftrechtlicher Vorschriften über die Prüfung, die Zulassung und den Betrieb von Luftfahrtgerät, über das Luftfahrtpersonal und die Kosten der Luftfahrtverwaltung
V. v. 15.02.2013 BGBl. I S. 293
Verordnung zur Regelung des Betriebs von unbemannten Fluggeräten
V. v. 30.03.2017 BGBl. I S. 683
Artikel 1 DrohnenV Änderung der Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung ... 2016 (BGBl. I S. 2864) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. § 19 wird wie folgt geändert: a) Die Überschrift wird wie folgt gefasst: ... 2. § 108 Absatz 1 Nummer 3 wird wie folgt gefasst: „3. entgegen § 19 Absatz 3 eine dort genannte Beschriftung nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht ...
Zitate in aufgehobenen TitelnLuftverkehrs-Ordnung (LuftVO)
neugefasst durch B. v. 27.03.1999 BGBl. I S. 580; aufgehoben durch Artikel 8 V. v. 29.10.2015 BGBl. I S. 1894
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