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§ 1a - Zweite Verordnung über bestimmte Impfstoffe zum Schutz vor der Blauzungenkrankheit (BTV-3-ImpfgestattungsV)
V. v. 06.06.2024 BGBl. 2024 I Nr. 181; zuletzt geändert durch Artikel 2 V. v. 05.03.2025 BGBl. 2025 I Nr. 76
Geltung ab 07.06.2024; FNA: 7831-1-53-7 Tierseuchenbekämpfung
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Geltung ab 07.06.2024; FNA: 7831-1-53-7 Tierseuchenbekämpfung
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§ 1a Vorläufige Fortgeltung der Gestattung nach § 1 Absatz 1
Abweichend von § 1 Absatz 2 dürfen die in § 1 Absatz 1 genannten immunologischen Tierarzneimittel vorläufig weiter angewendet werden.
Text in der Fassung des Artikels 1 Zweite Verordnung zur Änderung der Zweiten Verordnung über bestimmte Impfstoffe zum Schutz vor der Blauzungenkrankheit V. v. 5. März 2025 BGBl. 2025 I Nr. 76 m.W.v. 8. März 2025
Frühere Fassungen von § 1a BTV-3-ImpfgestattungsV
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
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aktuell vorher | 08.03.2025 | Artikel 1 Zweite Verordnung zur Änderung der Zweiten Verordnung über bestimmte Impfstoffe zum Schutz vor der Blauzungenkrankheit vom 05.03.2025 BGBl. 2025 I Nr. 76 |
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitierungen von § 1a BTV-3-ImpfgestattungsV
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 1a BTV-3-ImpfgestattungsV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
BTV-3-ImpfgestattungsV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
Zitate in Änderungsvorschriften
Zweite Verordnung zur Änderung der Zweiten Verordnung über bestimmte Impfstoffe zum Schutz vor der Blauzungenkrankheit
V. v. 05.03.2025 BGBl. 2025 I Nr. 76
Artikel 1 2. BTV-3-ImpfgestattungsVÄndV Änderung der Zweiten Verordnung über bestimmte Impfstoffe zum Schutz vor der Blauzungenkrankheit
... I Nr. 366) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: Nach § 1 wird folgender § 1a eingefügt: „§ 1a Vorläufige Fortgeltung der Gestattung nach § ... wie folgt geändert: Nach § 1 wird folgender § 1a eingefügt: „ § 1a Vorläufige Fortgeltung der Gestattung nach § 1 Absatz 1 Abweichend von § ...
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