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§ 9 - Ausbildungs- und Prüfungsordnung für Logopäden (LogAPrO)
V. v. 01.10.1980 BGBl. I S. 1892; zuletzt geändert durch Artikel 2 V. v. 21.11.2024 BGBl. 2024 I Nr. 360
Geltung ab 11.10.1980; FNA: 2124-13-1 Hebammen und Heilhilfsberufe
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Geltung ab 11.10.1980; FNA: 2124-13-1 Hebammen und Heilhilfsberufe
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§ 9 Benotung von Leistungen in der staatlichen Prüfung
Die in der staatlichen Prüfung erbrachten Leistungen werden wie folgt benotet:
Berechneter Zahlenwert | Note in Worten (Zahlenwert) | Notendefinition |
1,00 bis 1,49 | sehr gut (1) | eine Leistung, die den Anforderungen in besonderem Maß entspricht |
1,50 bis 2,49 | gut (2) | eine Leistung, die den Anforderungen voll entspricht |
2,50 bis 3,49 | befriedigend (3) | eine Leistung, die im Allgemeinen den Anforderungen entspricht |
3,50 bis 4,49 | ausreichend (4) | eine Leistung, die zwar Mängel aufweist, aber im Ganzen den Anforderungen noch entspricht |
4,50 bis 5,49 | mangelhaft (5) | eine Leistung, die den Anforderungen nicht entspricht, jedoch erkennen lässt, dass die notwendigen Grundkenntnisse vorhanden sind und die Mängel in absehbarer Zeit behoben werden können |
5,50 bis 6,00 | ungenügend (6) | eine Leistung, die den Anforderungen nicht entspricht und bei der selbst die Grundkenntnisse so lückenhaft sind, dass die Mängel in absehbarer Zeit nicht behoben werden können |
Text in der Fassung des Artikels 6 Heilberufe-Prüfungsrechtmodernisierungsverordnung V. v. 7. Juni 2023 BGBl. 2023 I Nr. 148 m.W.v. 1. Oktober 2023
Frühere Fassungen von § 9 LogAPrO
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
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aktuell vorher | 01.10.2023 | Artikel 6 Heilberufe-Prüfungsrechtmodernisierungsverordnung vom 07.06.2023 BGBl. 2023 I Nr. 148 |
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitierungen von § 9 LogAPrO
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 9 LogAPrO verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
LogAPrO selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 5 LogAPrO Schriftlicher Teil der Prüfung (vom 01.10.2023)
... dem Leiter der Schule bestimmt. Jede Aufsichtsarbeit ist von zwei Fachprüfern nach § 9 zu benoten. Aus den Noten der Fachprüfer bildet der Vorsitzende des ... nach dem Komma ohne Rundung. Dem berechneten Zahlenwert ist die entsprechende Note nach § 9 zuzuordnen. Der schriftliche Teil der Prüfung ist bestanden, wenn jede ...
§ 6 LogAPrO Mündlicher Teil der Prüfung (vom 26.11.2024)
... Fach des mündlichen Teils der Prüfung wird von zwei Fachprüfern abgenommen und nach § 9 benotet. Der Vorsitzende des Prüfungsausschusses ist berechtigt, am mündlichen ... nach dem Komma ohne Rundung. Dem berechneten Zahlenwert ist die entsprechende Note nach § 9 zuzuordnen. Der mündliche Teil der Prüfung ist bestanden, wenn jedes Fach ...
§ 7 LogAPrO Praktischer Teil der Prüfung (vom 26.11.2024)
... nach Absatz 1 Satz 2 Nummer 1 und 2 wird von zwei Fachprüfern abgenommen und nach § 9 benotet. Der Vorsitzende des Prüfungsausschusses ist berechtigt, am praktischen ... nach dem Komma ohne Rundung. Dem berechneten Zahlenwert ist die entsprechende Note nach § 9 zuzuordnen. Der praktische Teil der Prüfung ist bestanden, wenn jede Aufgabe ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Heilberufe-Prüfungsrechtmodernisierungsverordnung
V. v. 07.06.2023 BGBl. 2023 I Nr. 148
Artikel 6 HeilbPrüfMV Änderung der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für Logopäden
... Stellen nach dem Komma ohne Rundung. Dem berechneten Zahlenwert ist die entsprechende Note nach § 9 zuzuordnen. Der schriftliche Teil der Prüfung ist bestanden, wenn jede Aufsichtsarbeit ... Stellen nach dem Komma ohne Rundung. Dem berechneten Zahlenwert ist die entsprechende Note nach § 9 zuzuordnen. Der mündliche Teil der Prüfung ist bestanden, wenn jedes Fach mindestens mit ... Stellen nach dem Komma ohne Rundung. Dem berechneten Zahlenwert ist die entsprechende Note nach § 9 zuzuordnen. Der praktische Teil der Prüfung ist bestanden, wenn jedes Fach mindestens mit ... wenn jedes Fach mindestens mit „ausreichend" benotet wird." 5. § 9 wird wie folgt gefasst: „§ 9 Benotung von Leistungen in der staatlichen ... benotet wird." 5. § 9 wird wie folgt gefasst: „ § 9 Benotung von Leistungen in der staatlichen Prüfung Die in der staatlichen ...
Verordnung zur Änderung der Approbationsordnung für Zahnärzte und Zahnärztinnen und weiterer Verordnungen im Bereich der Heilberufe
V. v. 21.11.2024 BGBl. 2024 I Nr. 360
Artikel 2 ZApprOuaÄndV Änderung der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für Logopäden
... Fach des mündlichen Teils der Prüfung wird von zwei Fachprüfern abgenommen und nach § 9 benotet." 2. § 7 Absatz 3 wird wie folgt geändert: a) Satz 1 ... nach Absatz 1 Satz 2 Nummer 1 und 2 wird von zwei Fachprüfern abgenommen und nach § 9 benotet." b) In Satz 6 werden die Wörter „jedes Fach" durch die ...
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