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§ 24a - Fahrpersonalverordnung (FPersV)

Artikel 1 V. v. 27.06.2005 BGBl. I S. 1882; zuletzt geändert durch Artikel 37 G. v. 15.07.2024 BGBl. 2024 I Nr. 236
Geltung ab 02.07.2005; FNA: 9231-8-3 Allgemeines Straßenverkehrsrecht
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§ 24a (aufgehoben)






 
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Frühere Fassungen von § 24a FPersV

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 30.06.2016Artikel 4 Einundfünfzigste Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
vom 17.06.2016 BGBl. I S. 1463
aktuell vorher 11.03.2015Artikel 1 Verordnung zur Änderung der Fahrpersonalverordnung, der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung und der Verordnung über den grenzüberschreitenden Güterkraftverkehr und den Kabotageverkehr
vom 09.03.2015 BGBl. I S. 243
aktuellvor 11.03.2015früheste archivierte Fassung

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von § 24a FPersV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 24a FPersV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in FPersV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Einundfünfzigste Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
V. v. 17.06.2016 BGBl. I S. 1463
Artikel 4 51. StVRÄndV Änderung der Fahrpersonalverordnung
... ab der Erstellung nicht mindestens zwei Jahre lang aufbewahrt." 2. § 24a wird aufgehoben. 3. Der bisherige § 25 wird § ...

Verordnung zur Änderung der Fahrpersonalverordnung, der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung und der Verordnung über den grenzüberschreitenden Güterkraftverkehr und den Kabotageverkehr
V. v. 09.03.2015 BGBl. I S. 243
Artikel 1 FPersVuaÄndV Änderung der Fahrpersonalverordnung
... Absatz 2 Nummer 5 und 7 bis 10 wird aufgehoben. 6. Nach § 24 wird folgender § 24a eingefügt: „§ 24a Zuwiderhandlungen gegen die Verordnung (EU) Nr. ... 6. Nach § 24 wird folgender § 24a eingefügt: „§ 24a Zuwiderhandlungen gegen die Verordnung (EU) Nr. 165/2014 Ordnungswidrig im Sinne des ...