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Anlage 3 - Wein-Überwachungsverordnung (WeinÜV k.a.Abk.)
neugefasst durch B. v. 14.05.2002 BGBl. I S. 1624; zuletzt geändert durch Artikel 2 V. v. 21.10.2022 BGBl. I S. 1873
Geltung ab 01.09.1995; FNA: 2125-5-7-2 Lebens- und Genussmittel, Bedarfsgegenstände
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Geltung ab 01.09.1995; FNA: 2125-5-7-2 Lebens- und Genussmittel, Bedarfsgegenstände
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Anlage 3 (zu § 19) Muster für ein Begleitpapier
Text in der Fassung des Artikels 2 Elfte Verordnung zur Änderung weinrechtlicher Vorschriften V. v. 4. Januar 2016 BGBl. I S. 2 m.W.v. 12. Januar 2016
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Frühere Fassungen von Anlage 3 Wein-Überwachungsverordnung
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
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aktuell vorher | 12.01.2016 | Artikel 2 Elfte Verordnung zur Änderung weinrechtlicher Vorschriften vom 04.01.2016 BGBl. I S. 2 |
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitierungen von Anlage 3 Wein-Überwachungsverordnung
Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 3 WeinÜV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
WeinÜV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 19 WeinÜV Vorgeschriebenes Begleitpapier für nicht abgefüllte Erzeugnisse (zu § 30 Satz 1 Nummer 2 des Weingesetzes) (vom 12.01.2016)
... mit einem Nennvolumen von mehr als 60 Litern ist ein Begleitpapier nach dem in Anlage 3 dieser Verordnung aufgeführten Muster zu ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Elfte Verordnung zur Änderung weinrechtlicher Vorschriften
V. v. 04.01.2016 BGBl. I S. 2
Artikel 2 11. WeinRÄndV Änderung der Wein-Überwachungsverordnung
... mit einem Nennvolumen von mehr als 60 Litern ist ein Begleitpapier nach dem in Anlage 3 dieser Verordnung aufgeführten Muster zu verwenden." 3. Folgende Anlage 3 ... 3 dieser Verordnung aufgeführten Muster zu verwenden." 3. Folgende Anlage 3 wird angefügt: „Anlage 3 (zu § 19) Muster für ein ... zu verwenden." 3. Folgende Anlage 3 wird angefügt: „Anlage 3 (zu § 19) Muster für ein Begleitpapier [image:2016/2016I0004.gif|Muster ...
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