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Änderung Anlage 5 Regionalisierungsgesetz vom 17.07.2020

Ähnliche Seiten: weitere Fassungen von Anlage 5 Regionalisierungsgesetz, alle Änderungen durch Artikel 5 BeglMaßG am 17. Juli 2020 und Änderungshistorie des RegG

Hervorhebungen: alter Text, neuer Text

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Anlage 5 a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 17.07.2020 geltenden Fassung
Anlage 5 n.F. (neue Fassung)
in der am 17.07.2020 geltenden Fassung
durch Artikel 5 G. v. 14.07.2020 BGBl. I S. 1683
 (keine frühere Fassung vorhanden)
 

(Text alte Fassung) nächste Änderung

Anlage 5 (neu)


(Text neue Fassung)

Anlage 5 (zu § 7 Absatz 6) Nachweis über die Verwendung der zusätzlichen Regionalisierungsmittel nach § 7 Absatz 1


vorherige Änderung

 


Formular 'Nachweis über die Verwendung der zusätzlichen Regionalisierungsmittel' (BGBl. 2020 I S. 1686)


 (keine frühere Fassung vorhanden)
 

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