§ 3 - Unterhaltsvorschussgesetz (UVG k.a.Abk.)

neugefasst durch B. v. 17.07.2007 BGBl. I S. 1446; zuletzt geändert durch Artikel 44 G. v. 02.12.2024 BGBl. 2024 I Nr. 387
Geltung ab 01.01.1980; FNA: 2163-1 Unterhaltsvorschuss
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§ 3 Dauer und Bewilligung der Unterhaltsleistung


§ 3 hat 3 frühere Fassungen und wird in 3 Vorschriften zitiert

Die Unterhaltsleistung wird bis zum Entfallen des Anspruchs auf die Unterhaltsleistung erbracht und für diese Dauer bewilligt.


Text in der Fassung des Artikels 11 Viertes Bürokratieentlastungsgesetz G. v. 23. Oktober 2024 BGBl. 2024 I Nr. 323 m.W.v. 1. Januar 2025

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Frühere Fassungen von § 3 Unterhaltsvorschussgesetz

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 01.01.2025Artikel 11 Viertes Bürokratieentlastungsgesetz
vom 23.10.2024 BGBl. 2024 I Nr. 323
aktuell vorher 01.07.2017 (17.08.2017)Artikel 23 Gesetz zur Neuregelung des bundesstaatlichen Finanzausgleichssystems ab dem Jahr 2020 und zur Änderung haushaltsrechtlicher Vorschriften
vom 14.08.2017 BGBl. I S. 3122
aktuell vorher 01.07.2013Artikel 1 Unterhaltsvorschussentbürokratisierungsgesetz
vom 03.05.2013 BGBl. I S. 1108
aktuellvor 01.07.2013früheste archivierte Fassung

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 
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Zitierungen von § 3 Unterhaltsvorschussgesetz

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 3 UVG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in UVG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Neuregelung des bundesstaatlichen Finanzausgleichssystems ab dem Jahr 2020 und zur Änderung haushaltsrechtlicher Vorschriften
G. v. 14.08.2017 BGBl. I S. 3122; zuletzt geändert durch Artikel 4 G. v. 17.12.2018 BGBl. I S. 2522
Artikel 23 FANeuReG Änderung des Unterhaltsvorschussgesetzes
... nach den Sätzen 1 und 2 sind nur zur Hälfte zu berücksichtigen." 3. § 3 wird aufgehoben. 4. In § 5 Absatz 2 werden die Wörter „Einkommen im ...

Unterhaltsvorschussentbürokratisierungsgesetz
G. v. 03.05.2013 BGBl. I S. 1108
Artikel 1 UVGuaÄndG Änderung des Unterhaltsvorschussgesetzes
... Gesetzbuchs ergebenden monatlichen Mindestunterhalts gezahlt." 2. § 3 wird wie folgt geändert: a) Das Wort „gezahlt" wird durch die ...

Viertes Bürokratieentlastungsgesetz
G. v. 23.10.2024 BGBl. 2024 I Nr. 323
Artikel 11 BEG IV Änderung des Unterhaltsvorschussgesetzes
... (BGBl. 2024 I Nr. 152) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. Die §§ 3 und 4 werden wie folgt gefasst: „§ 3 Dauer und Bewilligung der ... geändert: 1. Die §§ 3 und 4 werden wie folgt gefasst: „ § 3 Dauer und Bewilligung der Unterhaltsleistung Die Unterhaltsleistung wird bis zum ...


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