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Synopse aller Änderungen der PRV am 01.08.2022

Diese Gegenüberstellung vergleicht die jeweils alte Fassung (linke Spalte) mit der neuen Fassung (rechte Spalte) aller am 1. August 2022 geänderten Einzelnormen. Synopsen für andere Änderungstermine finden Sie in der Änderungshistorie der PRV.

Hervorhebungen: alter Text, neuer Text

Verpasst?

PRV a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 01.08.2022 geltenden Fassung
PRV n.F. (neue Fassung)
in der am 01.08.2022 geltenden Fassung

Gliederung

(Textabschnitt unverändert)

Eingangsformel
§ 1 Anwendbares Recht
§ 2 Einteilung und Gestaltung des Registers
§ 3 Anmeldung
§ 4 Stellungnahme der Berufskammer
§ 5 Inhalt der Eintragungen
§ 6 Mitteilungen an Berufskammern
§ 7 Bekanntmachungen
§ 8 Namenslöschung wegen Nichtausübung freiberuflicher Tätigkeit
§ 9 (aufgehoben)
§ 10 Inkrafttreten
Schlußformel
Anlage 1 (zu § 2 Abs. 1 und 2)
Anlage 2 (zu § 2 Abs. 2)
Anlage 3 (zu § 2 Abs. 2)
(Text alte Fassung) nächste Änderung

Anlage 4 Anlage 4 (zu § 7) Muster für Bekanntmachungen
(Text neue Fassung)

Anlage 4 (zu § 7) Muster für Registerbekanntmachungen

§ 5 Inhalt der Eintragungen


(1) In Spalte 1 ist die laufende Nummer der die Partnerschaft betreffenden Eintragungen anzugeben.

vorherige Änderung nächste Änderung

(2) 1 In Spalte 2 sind unter Buchstabe a der Name, unter Buchstabe b der Sitz und die Errichtung oder Aufhebung von Zweigniederlassungen, und zwar unter Angabe des Ortes einschließlich der Postleitzahl und, falls dem Namen der Partnerschaft für eine Zweigniederlassung ein Zusatz beigefügt ist, unter Angabe dieses Zusatzes und unter Buchstabe c der Gegenstand der Partnerschaft und die sich jeweils darauf beziehenden Änderungen anzugeben. 2 Zum Namen der Partnerschaft gehören auch die Berufsbezeichnungen aller in der Partnerschaft vertretenen Berufe (§ 2 Abs. 1 des Partnerschaftsgesellschaftsgesetzes). 3 Dies gilt auch für Partnerschaften, an denen Steuerberater, Steuerbevollmächtigte, Wirtschaftsprüfer oder vereidigte Buchprüfer beteiligt sind, es sei denn, die Partnerschaft soll als Steuerberatungs-, Wirtschaftsprüfungs- oder Buchprüfungsgesellschaft anerkannt werden (§ 53 des Steuerberatungsgesetzes, §§ 31, 130 Abs. 2 der Wirtschaftsprüferordnung).



(2) 1 In Spalte 2 sind unter Buchstabe a der Name, unter Buchstabe b der Sitz und die Errichtung oder Aufhebung von Zweigniederlassungen, und zwar unter Angabe des Ortes einschließlich der Postleitzahl und, falls dem Namen der Partnerschaft für eine Zweigniederlassung ein Zusatz beigefügt ist, unter Angabe dieses Zusatzes und unter Buchstabe c der Gegenstand der Partnerschaft und die sich jeweils darauf beziehenden Änderungen anzugeben. 2 Zum Namen der Partnerschaft gehören auch die Berufsbezeichnungen aller in der Partnerschaft vertretenen Berufe (§ 2 Abs. 1 des Partnerschaftsgesellschaftsgesetzes). 3 Dies gilt auch für Partnerschaften, an denen Steuerberater, Steuerbevollmächtigte, Wirtschaftsprüfer oder vereidigte Buchprüfer beteiligt sind, es sei denn, die Partnerschaft soll als Wirtschaftsprüfungs- oder Buchprüfungsgesellschaft anerkannt werden (§§ 31, 130 Abs. 2 der Wirtschaftsprüferordnung).

(3) 1 In Spalte 3 ist unter Buchstabe a die allgemeine Regelung zur Vertretung der Partnerschaft durch die Partner und die Liquidatoren einzutragen. 2 In Spalte 3 unter Buchstabe b sind die Partner und die als solche bezeichneten Liquidatoren mit Familiennamen, Vornamen, Geburtsdatum, dem in der Partnerschaft ausgeübten Beruf und Wohnort einzutragen. 3 Ferner ist in Spalte 3 unter Buchstabe b jede Änderung in den Personen der Partner oder Liquidatoren einzutragen. 4 Weicht die Vertretungsbefugnis der in Spalte 3 unter Buchstabe b einzutragenden Personen im Einzelfall von den Angaben in Spalte 3 unter Buchstabe a ab, so ist diese besondere Vertretungsbefugnis bei den jeweiligen Personen zu vermerken.

(4) 1 In Spalte 4 ist unter Buchstabe a die Rechtsform einzutragen. 2 In Spalte 4 unter Buchstabe b sind einzutragen:

1. die Auflösung, Fortsetzung und die Nichtigkeit der Partnerschaft; das Erlöschen des Namens der Partnerschaft sowie Löschungen von Amts wegen;

2. Eintragungen nach dem Umwandlungsgesetz;

3. die Eröffnung, Einstellung und Aufhebung des Insolvenzverfahrens sowie die Aufhebung des Eröffnungsbeschlusses; die Bestellung eines vorläufigen Insolvenzverwalters unter den Voraussetzungen des § 32 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 des Handelsgesetzbuchs sowie die Aufhebung einer derartigen Sicherungsmaßnahme; die Anordnung der Eigenverwaltung durch den Schuldner und deren Aufhebung sowie die Anordnung der Zustimmungsbedürftigkeit bestimmter Rechtsgeschäfte des Schuldners nach § 277 der Insolvenzordnung; die Überwachung der Erfüllung eines Insolvenzplans und die Aufhebung der Überwachung

und die sich jeweils darauf beziehenden Änderungen.

(5) In Spalte 5 erfolgt unter a die Angabe des Tages der Eintragung, unter b sonstige Bemerkungen.

(6) Enthält eine Eintragung die Nennung eines in ein öffentliches Unternehmensregister eingetragenen Rechtsträgers, so sind Art und Ort des Registers und die Registernummer dieses Rechtsträgers mit zu vermerken.



(heute geltende Fassung) 

§ 7 Bekanntmachungen


vorherige Änderung nächste Änderung

Die Bekanntmachungen erfolgen in dem für das Handelsregister bestimmten Veröffentlichungssystem (§ 10 des Handelsgesetzbuchs).



1 Die Bekanntmachungen erfolgen in dem für das Handelsregister bestimmten Veröffentlichungssystem (§ 10 des Handelsgesetzbuchs). 2 Registerbekanntmachungen im Sinne des § 10 Absatz 3 des Handelsgesetzbuchs sind möglichst nach dem Muster in Anlage 4 abzufassen.

§ 8 Namenslöschung wegen Nichtausübung freiberuflicher Tätigkeit


vorherige Änderung nächste Änderung

Wird der Name einer Partnerschaft gelöscht, weil unter diesem keine freiberufliche Tätigkeit ausgeübt wird, so kann auf Antrag der Gesellschafter in der Bekanntmachung der Grund der Löschung erwähnt werden.



Wird der Name einer Partnerschaft gelöscht, weil unter diesem keine freiberufliche Tätigkeit ausgeübt wird, so kann auf Antrag der Gesellschafter in einer Bekanntmachung der Grund der Löschung erwähnt werden.

(heute geltende Fassung) 
vorherige Änderung nächste Änderung

Anlage 4 Anlage 4 (zu § 7) Muster für Bekanntmachungen




Anlage 4 (zu § 7) Muster für Registerbekanntmachungen


vorherige Änderung

Amtsgericht München - Registergericht -, Aktenzeichen: PR 1292

Die in ( ) gesetzten Angaben
der Geschäftsanschrift und des Unternehmensgegenstandes erfolgen ohne Gewähr:

Neueintragungen


27.06.2004


PR 1292 Müller und Partner, Rechtsanwälte und Steuerberater, München (Junkerstr. 7, 80117 München). Partnerschaft. Gegenstand: Ausübung rechtsanwaltlicher und steuerberatender Tätigkeit. Jeweils zwei Partner vertreten gemeinsam. Partner: Müller, Peter, Rechtsanwalt, Starnberg, *18.05.1966; Schmidt, Christian, Steuerberater, München, *13.01.1966.


Bekannt gemacht am: 30.06.2004




[Bezeichnung des zuständigen Gerichts],

Aktenzeichen: [Registernummer]

[Anlass
der Bekanntmachung]

[ggf. Datum der Eintragung]


[Registernummer], [Name], [Sitz],


[Inhalt der Bekanntmachung]


Tag der Registerbekanntmachung: [Datum].