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Synopse aller Änderungen der PRV am 01.08.2022
Diese Gegenüberstellung vergleicht die jeweils alte Fassung (linke Spalte) mit der neuen Fassung (rechte Spalte) aller am 1. August 2022 durch Artikel 5 des DiRUG geänderten Einzelnormen. Synopsen für andere Änderungstermine finden Sie in der Änderungshistorie der PRV.Hervorhebungen: alter Text, neuer Text
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PRV a.F. (alte Fassung) in der vor dem 01.08.2022 geltenden Fassung | PRV n.F. (neue Fassung) in der am 01.08.2022 geltenden Fassung durch Artikel 5 G. v. 05.07.2021 BGBl. I S. 3338; dieses geändert durch Artikel 10 G. v. 20.07.2022 BGBl. I S. 1166 |
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Gliederung | |
(Textabschnitt unverändert) Eingangsformel § 1 Anwendbares Recht § 2 Einteilung und Gestaltung des Registers § 3 Anmeldung § 4 Stellungnahme der Berufskammer § 5 Inhalt der Eintragungen § 6 Mitteilungen an Berufskammern § 7 Bekanntmachungen § 8 Namenslöschung wegen Nichtausübung freiberuflicher Tätigkeit § 9 (aufgehoben) § 10 Inkrafttreten Schlußformel Anlage 1 (zu § 2 Abs. 1 und 2) Anlage 2 (zu § 2 Abs. 2) Anlage 3 (zu § 2 Abs. 2) | |
(Text alte Fassung) Anlage 4 Anlage 4 (zu § 7) Muster für Bekanntmachungen | (Text neue Fassung) Anlage 4 (zu § 7) Muster für Registerbekanntmachungen |
§ 7 Bekanntmachungen | |
Die Bekanntmachungen erfolgen in dem für das Handelsregister bestimmten Veröffentlichungssystem (§ 10 des Handelsgesetzbuchs). | 1 Die Bekanntmachungen erfolgen in dem für das Handelsregister bestimmten Veröffentlichungssystem (§ 10 des Handelsgesetzbuchs). 2 Registerbekanntmachungen im Sinne des § 10 Absatz 3 des Handelsgesetzbuchs sind möglichst nach dem Muster in Anlage 4 abzufassen. |
§ 8 Namenslöschung wegen Nichtausübung freiberuflicher Tätigkeit | |
Wird der Name einer Partnerschaft gelöscht, weil unter diesem keine freiberufliche Tätigkeit ausgeübt wird, so kann auf Antrag der Gesellschafter in der Bekanntmachung der Grund der Löschung erwähnt werden. | Wird der Name einer Partnerschaft gelöscht, weil unter diesem keine freiberufliche Tätigkeit ausgeübt wird, so kann auf Antrag der Gesellschafter in einer Bekanntmachung der Grund der Löschung erwähnt werden. |
Anlage 4 Anlage 4 (zu § 7) Muster für Bekanntmachungen | Anlage 4 (zu § 7) Muster für Registerbekanntmachungen |
Amtsgericht München - Registergericht -, Aktenzeichen: PR 1292 Die in ( ) gesetzten Angaben der Geschäftsanschrift und des Unternehmensgegenstandes erfolgen ohne Gewähr: Neueintragungen 27.06.2004 PR 1292 Müller und Partner, Rechtsanwälte und Steuerberater, München (Junkerstr. 7, 80117 München). Partnerschaft. Gegenstand: Ausübung rechtsanwaltlicher und steuerberatender Tätigkeit. Jeweils zwei Partner vertreten gemeinsam. Partner: Müller, Peter, Rechtsanwalt, Starnberg, *18.05.1966; Schmidt, Christian, Steuerberater, München, *13.01.1966. Bekannt gemacht am: 30.06.2004 | [Bezeichnung des zuständigen Gerichts], Aktenzeichen: [Registernummer] [Anlass der Bekanntmachung] [ggf. Datum der Eintragung] [Registernummer], [Name], [Sitz], [Inhalt der Bekanntmachung] Tag der Registerbekanntmachung: [Datum]. |
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