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§ 6 - Extraktionslösungsmittelverordnung (ElmV)
neugefasst durch B. v. 07.03.2018 BGBl. I S. 366; zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 16.10.2024 BGBl. 2024 I Nr. 315
Geltung ab 16.11.1991; FNA: 2125-40-44 Lebens- und Genussmittel, Bedarfsgegenstände
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Geltung ab 16.11.1991; FNA: 2125-40-44 Lebens- und Genussmittel, Bedarfsgegenstände
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§ 6 Straftaten und Ordnungswidrigkeiten
(1) Nach § 59 Abs. 1 Nr. 21 Buchstabe a des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches wird bestraft, wer entgegen § 3 oder § 4 Satz 1 Stoffe als Extraktionslösungsmittel verwendet.
(2) Wer eine in Absatz 1 bezeichnete Handlung fahrlässig begeht, handelt nach § 60 Abs. 1 des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches ordnungswidrig.
(3) Ordnungswidrig im Sinne des § 60 Abs. 2 Nr. 26 Buchstabe a des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig
- 1.
- entgegen § 4 Satz 2 Ethanol verwendet oder
- 2.
- entgegen § 5 Absatz 1 in Verbindung mit Abs. 2 Satz 1 Stoffe als Extraktionslösungsmittel in den Verkehr bringt, die nicht oder nicht in der vorgeschriebenen Weise gekennzeichnet sind.
Text in der Fassung des Artikels 1 Erste Verordnung zur Änderung der Technische Hilfsstoff-Verordnung V. v. 27. September 2017 BGBl. I S. 3518 m.W.v. 7. Oktober 2017
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Frühere Fassungen von § 6 ElmV
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
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aktuell vorher | 07.10.2017 | Artikel 1 Erste Verordnung zur Änderung der Technische Hilfsstoff-Verordnung vom 27.09.2017 BGBl. I S. 3518 |
aktuell vorher | 27.03.2010 | Artikel 4 Verordnung zur Begrenzung von Kontaminanten in Lebensmitteln und zur Änderung oder Aufhebung anderer lebensmittelrechtlicher Verordnungen vom 19.03.2010 BGBl. I S. 286 |
aktuell vorher | 07.03.2006 | Artikel 14 Verordnung zur Änderung lebensmittelrechtlicher und tabakrechtlicher Bestimmungen vom 22.02.2006 BGBl. I S. 444 |
aktuell | vor 07.03.2006 | früheste archivierte Fassung |
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitierungen von § 6 ElmV
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 6 ElmV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
ElmV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
Zitate in Änderungsvorschriften
Erste Verordnung zur Änderung der Technische Hilfsstoff-Verordnung
V. v. 27.09.2017 BGBl. I S. 3518
Artikel 1 1. THVÄndV Änderung der Technische Hilfsstoff-Verordnung
... „(1)" wird gestrichen. b) Absatz 2 wird aufgehoben. 6. Die §§ 6 und 7 werden die §§ 5 und 6. 7. § 6 wird wie folgt geändert: ... Absatz 2 wird aufgehoben. 6. Die §§ 6 und 7 werden die §§ 5 und 6 . 7. § 6 wird wie folgt geändert: a) Die Absätze 2 bis 4 ... aufgehoben. 6. Die §§ 6 und 7 werden die §§ 5 und 6. 7. § 6 wird wie folgt geändert: a) Die Absätze 2 bis 4 werden die Absätze 1 ... Angabe „Absatz 1" ersetzt. d) In Absatz 3 Nummer 2 wird die Angabe „ § 6 Abs. 1 " durch die Angabe „§ 5 Absatz 1" ersetzt. 8. § 8 wird ...
Verordnung zur Änderung der Extraktionslösungsmittelverordnung und anderer lebensmittelrechtlicher Vorschriften
V. v. 16.10.2024 BGBl. 2024 I Nr. 315
Artikel 1 ElmVuaÄndV Änderung der Extraktionslösungsmittelverordnung
... Satzteil vor Nummer 1 wird das Wort „gewerbsmäßig" gestrichen. 4. § 6 wird wie folgt gefasst: „§ 6 Ordnungswidrigkeiten ... gestrichen. 4. § 6 wird wie folgt gefasst: „ § 6 Ordnungswidrigkeiten Ordnungswidrig im Sinne des § 60 Absatz 2 Nummer 26 ...
Verordnung zur Änderung lebensmittelrechtlicher und tabakrechtlicher Bestimmungen
V. v. 22.02.2006 BGBl. I S. 444
Artikel 14 LMuTÄndV Änderung der Technische Hilfsstoff-Verordnung
... 3154), wird wie folgt geändert: 1. § 5 wird aufgehoben. 2. § 7 wird wie folgt geändert: a) Der bisherige Absatz 1 wird der neue Absatz 2; in ihm ...
Verordnung zur Begrenzung von Kontaminanten in Lebensmitteln und zur Änderung oder Aufhebung anderer lebensmittelrechtlicher Verordnungen
V. v. 19.03.2010 BGBl. I S. 286
Artikel 4 KmVEV Änderung der Technische Hilfsstoff-Verordnung
... §§ 6a und 7 Absatz 1 der Technische Hilfsstoff-Verordnung vom 8. November 1991 (BGBl. I S. 2100), die zuletzt ...
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