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§ 5a - Gemeindefinanzreformgesetz (GemFinRefG k.a.Abk.)

neugefasst durch B. v. 10.03.2009 BGBl. I S. 502; zuletzt geändert durch Artikel 1 G. v. 26.04.2024 BGBl. 2024 I Nr. 140
Geltung ab 11.09.1969; FNA: 605-1 Gemeindefinanzen
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§ 5a Verteilungsschlüssel für den Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer



(1) 1Der Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer nach § 1 Absatz 1 und 2 des Finanzausgleichsgesetzes wird auf die einzelnen Länder nach Schlüsseln verteilt. 2Die Schlüssel bemessen sich nach der Summe der nach Absatz 2 Satz 2 und 3 ermittelten Gemeindeschlüssel je Land.

(2) 1Der Anteil an der Umsatzsteuer nach Absatz 1 Satz 1 wird auf die einzelnen Gemeinden verteilt, indem eine in einer Dezimalzahl ausgedrückte Schlüsselzahl festgesetzt wird. 2Die Schlüsselzahl setzt sich zusammen

1.
zu 25 Prozent aus dem Anteil der einzelnen Gemeinde an dem Gewerbesteueraufkommen, das als Summe der Jahre 2010 bis 2015 auf Grundlage des Realsteuervergleichs nach § 4 Nr. 2 des Finanz- und Personalstatistikgesetzes ermittelt wurde;

2.
zu 50 Prozent aus dem Anteil der einzelnen Gemeinde an der Anzahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten am Arbeitsort ohne Beschäftigte von Gebietskörperschaften und Sozialversicherungen sowie deren Einrichtungen, die als Summe für die Jahre 2013 bis 2015 der Beschäftigten- und Entgeltstatistik mit Stand 30. Juni des jeweiligen Jahres ermittelt wurde;

3.
zu 25 Prozent aus dem Anteil der einzelnen Gemeinde an der Summe der sozialversicherungspflichtigen Entgelte am Arbeitsort ohne Entgelte von Beschäftigten von Gebietskörperschaften und Sozialversicherungen sowie deren Einrichtungen, die als Summe für die Jahre 2012 bis 2014 der Beschäftigten- und Entgeltstatistik ermittelt wurde.

3Die Merkmale nach Satz 2 Nr. 2 und 3 werden mit dem gewogenen durchschnittlichen örtlichen Gewerbesteuer-Hebesatz der jeweiligen Erfassungszeiträume gewichtet. 4Nach erfolgter erstmaliger Festsetzung des Verteilungsschlüssels wird der Schlüssel unter Beibehaltung der in Satz 2 Nr. 1, 2 und 3 festgelegten Anzahl von Jahren alle drei Jahre, erstmals zum 1. Januar 2021, aktualisiert. 5Die Aktualisierung erfolgt auf der Grundlage der Datenbasis, die beim Statistischen Bundesamt zum 1. April des dem Jahr der Aktualisierung vorangehenden Jahres verfügbar ist.

(3) 1Die sich aus den Verteilungsschlüsseln nach Absatz 2 ergebenden Anteile an der Umsatzsteuer werden auf die einzelnen Länder jeweils nach Schlüsseln verteilt, die vom Bundesministerium der Finanzen durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates festgesetzt werden. 2Die Länder stellen dem Bundesministerium der Finanzen die für die Ermittlung der Schlüssel notwendigen Daten zur Verfügung. 3Die Anteile an der Umsatzsteuer nach Absatz 2 werden jeweils nach Schlüsseln auf die Gemeinden aufgeteilt, die von den Ländern nach Absatz 2 ermittelt und durch Rechtsverordnung der jeweiligen Landesregierung festgesetzt werden. 4Die Länder ermitteln die Schlüsselzahlen ihrer Gemeinden auf der Grundlage von Schlüsselzahlen, die aus Bundessummen abgeleitet und durch die Länder auf Eins normiert werden.





 

Frühere Fassungen von § 5a Gemeindefinanzreformgesetz

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 09.12.2022Artikel 4 Gesetz zur Änderung des Finanzausgleichsgesetzes, des Stabilitätsratsgesetzes sowie weiterer Gesetze
vom 04.12.2022 BGBl. I S. 2142
aktuell vorher 01.01.2018Artikel 3 Gesetz zur Änderung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes und zur Änderung weiterer Gesetze
vom 21.11.2016 BGBl. I S. 2613
aktuell vorher 01.01.2009Artikel 1 Achtes Gesetz zur Änderung des Gemeindefinanzreformgesetzes
vom 31.07.2008 BGBl. I S. 1626
aktuellvor 01.01.2009früheste archivierte Fassung

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von § 5a Gemeindefinanzreformgesetz

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 5a GemFinRefG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in GemFinRefG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 5b GemFinRefG Übermittlung statistischer Ergebnisse (vom 01.01.2018)
... Festsetzung der Verteilungsschlüssel nach § 5a , jedoch nicht für die Regelung von Einzelfällen, dürfen das Statistische Bundesamt ...
§ 5c GemFinRefG Rechtsverordnungsermächtigung (vom 01.01.2018)
... ermächtigt, nähere Bestimmungen über die Ermittlung der Schlüsselzahlen nach § 5a durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates zu ...
 
Ermächtigungsgrundlage gemäß Zitiergebot

Stammnormen
Umsatzsteuerschlüsselzahlenfestsetzungsverordnung (UStSchlFestV)
V. v. 17.10.2023 BGBl. 2023 I Nr. 285
 
Zitat in folgenden Normen

Finanzausgleichsgesetz (FAG)
Artikel 5 G. v. 20.12.2001 BGBl. I S. 3955, 3956; zuletzt geändert durch Artikel 1 G. v. 30.07.2024 BGBl. 2024 I Nr. 254
§ 17 FAG Vollzug der Verteilung des Gemeindeanteils an der Umsatzsteuer (vom 01.01.2020)
... und Landesfinanzbehörden verwalteten Umsatzsteuer und seine Verteilung nach Ländern nach § 5a des Gemeindefinanzreformgesetzes werden beim Bundesministerium der Finanzen jeweils nach Ablauf eines Monats berechnet. ...

Gesetz über Steuerstatistiken (StStatG)
Artikel 35 G. v. 11.10.1995 BGBl. I S. 1250, 1409; zuletzt geändert durch Artikel 33 G. v. 16.12.2022 BGBl. I S. 2294
§ 1 StStatG Anordnung als Bundesstatistik (vom 01.01.2020)
... Anteils der Gemeinden am Aufkommen der Umsatzsteuer auf die Gemeinden Berechnungen nach § 5a des Gemeindefinanzreformgesetzes  ...

Sozialgesetzbuch (SGB) Drittes Buch (III) - Arbeitsförderung - (SGB III)
Artikel 1 G. v. 24.03.1997 BGBl. I S. 594, 595; zuletzt geändert durch Artikel 2 G. v. 19.07.2024 BGBl. 2024 I Nr. 249
§ 282a SGB III Übermittlung von Daten (vom 01.07.2020)
... des Verteilungsschlüssels für den Gemeindeanteil am Aufkommen der Umsatzsteuer nach § 5a des Gemeindefinanzreformgesetzes erforderlich sind. Diese Ergebnisse können auch Einzelfälle ausweisen. ... übermitteln, soweit die Angaben für die Festsetzung des Verteilungsschlüssels nach § 5a des Gemeindefinanzreformgesetzes erforderlich sind. Die Angaben dürfen nur auf Ersuchen übermittelt und nur ...

Umsatzsteuerschlüsselzahlenfestsetzungsverordnung (UStSchlFestV)
V. v. 17.10.2023 BGBl. 2023 I Nr. 285
§ 1 UStSchlFestV Länderschlüsselzahlen
... Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer verteilt sich nach § 5a Absatz 1 des Gemeindefinanzreformgesetzes auf die Länder nach folgenden Schlüsselzahlen:  ...
§ 2 UStSchlFestV Ermittlung der Gemeindeschlüsselzahlen
... Für die Summe des Gewerbesteueraufkommens, die der Ermittlung der Schlüsselzahl nach § 5a Absatz 2 Satz 2 Nummer 1 des Gemeindefinanzreformgesetzes zugrunde zu legen ist, sind die Jahre 2016 bis 2021 des Realsteuervergleichs nach § 4 Nummer ... Gemeinde in den Referenzjahren 2016 bis 2021 für die Summe des Gewerbesteueraufkommens nach § 5a Absatz 2 Satz 2 Nummer 1 des Gemeindefinanzreformgesetzes ein negativer Wert, so wird von einer Summe des Gewerbesteueraufkommens von null ausgegangen. ... Beschäftigten am Arbeitsort, die der Ermittlung der Schlüsselzahl nach § 5a Absatz 2 Satz 2 Nummer 2 des Gemeindefinanzreformgesetzes zugrunde zu legen ist, sind die Ergebnisse der Statistik der sozialversicherungspflichtig ... Entgelte am Arbeitsort, die der Ermittlung der Schlüsselzahl nach § 5a Absatz 2 Satz 2 Nummer 3 des Gemeindefinanzreformgesetzes zugrunde zu legen ist, sind die Ergebnisse der Statistik der sozialversicherungspflichtigen ... für Gemeinden für ein oder mehrere Erhebungsjahre hinsichtlich der Merkmale nach § 5a Absatz 2 Satz 2 Nummer 2 und 3 des Gemeindefinanzreformgesetzes offensichtlich fehlerhafte Angaben vor, so ist es zulässig, dass das Statistische Bundesamt ...
§ 3 UStSchlFestV Gewichtung der den Gemeindeschlüsselzahlen zugrunde liegenden Merkmale
... Für die Gewichtung des Merkmals nach § 5a Absatz 2 Satz 2 Nummer 2 des Gemeindefinanzreformgesetzes wird zunächst der Gewerbesteuer-Grundbetrag der Gemeinde für die einzelnen Jahre 2019 ... für alle Gemeinden dividiert wird. (3) Für die Gewichtung des Merkmals nach § 5a Absatz 2 Satz 2 Nummer 3 des Gemeindefinanzreformgesetzes werden der gewogene durchschnittliche örtliche Gewerbesteuer-Hebesatz und der gewogene ... den Absätzen 1 und 2 berechnet. (4) Die Gewichtung des Merkmals nach § 5a Absatz 2 Satz 2 Nummer 2 des Gemeindefinanzreformgesetzes mit dem gewogenen durchschnittlichen örtlichen Gewerbesteuer-Hebesatz erfolgt für jede ... nach Absatz 1 und Absatz 2 Satz 2 multipliziert wird. Die Gewichtung des Merkmals nach § 5a Absatz 2 Satz 2 Nummer 3 des Gemeindefinanzreformgesetzes erfolgt entsprechend Satz 1. Weicht die Summe aller so abgeleiteten Anteilswerte als ...
§ 4 UStSchlFestV Aufteilung der Merkmale bei Gebietsstandsänderung
... Merkmale nach § 5a Absatz 2 Satz 2 des Gemeindefinanzreformgesetzes werden bei Gebietsstandsänderungen im Verhältnis der Einwohnerzahl auf die betroffenen ...
§ 5 UStSchlFestV Neufestsetzung der Gemeinde- und der Länderschlüsselzahlen
... Gemeinden nach dem 31. Dezember 2022 neu gegliedert, so sind die Schlüsselzahlen nach § 5a Absatz 2 Satz 2 des Gemeindefinanzreformgesetzes für die betroffenen Gemeinden von dem auf die Neugliederung folgenden Jahr an durch das ...
§ 6 UStSchlFestV Rundung und Änderung der Schlüsselzahlen
... der Gemeinde, auf die der größte Anteil am Umsatzsteueraufkommen nach § 5a Absatz 1 des Gemeindefinanzreformgesetzes in dem jeweiligen Land entfällt, so geändert, dass die Summe der ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Verordnung über die Festsetzung der Länderschlüsselzahlen und die Ermittlung der Schlüsselzahlen für die Aufteilung des Gemeindeanteils am Aufkommen der Umsatzsteuer nach § 5c des Gemeindefinanzreformgesetzes
V. v. 25.09.2008 BGBl. I S. 1928; aufgehoben durch § 7 V. v. 28.09.2011 BGBl. I S. 1951
§ 8 UStGemAntV
... die Aufteilung des Gemeindeanteils am Aufkommen der Umsatzsteuer nach den §§ 5a und 5b des Gemeindefinanzreformgesetzes vom 24. Februar 2000 (BGBl. I S. 163) außer Kraft.  ...

Achtes Gesetz zur Änderung des Gemeindefinanzreformgesetzes
G. v. 31.07.2008 BGBl. I S. 1626
Artikel 1 8. GemFinRefGÄndG Änderung des Gemeindefinanzreformgesetzes
... vom 9. Dezember 2004 (BGBl. I S. 3310, 3843)" ersetzt. 2. Die §§ 5a bis 5d werden wie folgt gefasst: „§ 5a Nichtfortschreibungsfähiger ... und Sozialversicherungen sowie deren Einrichtungen unberücksichtigt. § 5b Fortschreibungsfähiger Bestandteil des Verteilungsschlüssels (1) Der ... nach § 5a und mit einem Anteil von 25 Prozent gemäß dem Schlüssel nach § 5b , 2. in den Jahren 2012 bis 2014 mit einem Anteil von jeweils 50 Prozent ... Anteil von jeweils 50 Prozent gemäß den Schlüsseln nach den §§ 5a und 5b und 3. in den Jahren 2015 bis 2017 mit einem Anteil von 25 Prozent gemäß ... nach § 5a und mit einem Anteil von 75 Prozent gemäß dem Schlüssel nach § 5b gebildet. Ab dem Jahr 2018 wird der Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer ... 2018 wird der Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer gemäß dem Schlüssel nach § 5b verteilt. (2) Die sich aus den Verteilungsschlüsseln nach Absatz 1 ergebenden ... § 5e und wie folgt geändert: Die Wörter „den §§ 5a und 5b " werden durch die Angabe „§ 5c" ersetzt. 4. Der bisherige § 5e ...
Artikel 2 8. GemFinRefGÄndG Folgeänderungen anderer Gesetze
... (BGBl. I S. 3376) geändert worden ist, werden die Wörter „den §§ 5a und 5b " durch die Angabe „§ 5c" ersetzt. (3) In § 282a Abs. 2b Satz 1 ...

Gesetz zur Änderung des Finanzausgleichsgesetzes, des Stabilitätsratsgesetzes sowie weiterer Gesetze
G. v. 04.12.2022 BGBl. I S. 2142
Artikel 4 FAGuaÄndG Änderung des Gemeindefinanzreformgesetzes
... 2019 (BGBl. I S. 2051) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. In § 5a Absatz 1 Satz 1 wird die Angabe „Satz 3" durch die Wörter „Absatz 1 und 2" ersetzt. ...

Gesetz zur Änderung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes und zur Änderung weiterer Gesetze
G. v. 21.11.2016 BGBl. I S. 2613
Artikel 3 KInvFGuaÄndG Änderung des Gemeindefinanzreformgesetzes
... ist, wird wie folgt geändert: 1. § 5a wird aufgehoben. 2. § 5b wird § 5a und wie folgt geändert: a) Die Überschrift wird wie folgt ... werden." 3. § 5c wird aufgehoben. 4. § 5d wird § 5b und in Satz 1 wird die Angabe „§ 5c" durch die Angabe „§ 5a" ...
 
Zitate in aufgehobenen Titeln

Umsatzsteuerschlüsselzahlenfestsetzungsverordnung (UStSchlFestV)
V. v. 02.01.2018 BGBl. I S. 50
Eingangsformel UStSchlFestV
... Grund des § 5a Absatz 3 Satz 1 und des § 5c des Gemeindefinanzreformgesetzes, die zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom ...
§ 1 UStSchlFestV
... Anteil an der Umsatzsteuer nach § 5a Absatz 1 des Gemeindefinanzreformgesetzes verteilt sich auf die genannten Länder nach folgenden Schlüsselzahlen:  ...
§ 2 UStSchlFestV
... Für die der Ermittlung der Schlüsselzahlen nach § 5a Absatz 2 Satz 2 Nummer 1 des Gemeindefinanzreformgesetzes zu Grunde zu legende Summe des Gewerbesteueraufkommens sind die Jahre 2010 bis 2015 des ... Gewerbesteueraufkommens in den Referenzjahren für die Summe der Gewerbesteueraufkommen nach § 5a Absatz 2 Satz 2 Nummer 1 des Gemeindefinanzreformgesetzes ein negativer Wert, wird von einer Summe des Gewerbesteueraufkommens von null ausgegangen. ... von null ausgegangen. (3) Für die der Ermittlung der Schlüsselzahlen nach § 5a Absatz 2 Satz 2 Nummer 2 des Gemeindefinanzreformgesetzes zu Grunde zu legende Anzahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten am Arbeitsort sind ... 30. Juni maßgebend. (4) Für die der Ermittlung der Schlüsselzahlen nach § 5a Absatz 2 Satz 2 Nummer 3 des Gemeindefinanzreformgesetzes zu Grunde zu legenden Beträge der sozialversicherungspflichtigen Entgelte am Arbeitsort sind ... Liegen für Gemeinden für ein oder mehrere Erhebungsjahre hinsichtlich der Merkmale nach § 5a Absatz 2 Satz 2 Nummer 2 und 3 des Gemeindefinanzreformgesetzes offensichtlich fehlerhafte Angaben vor, ist es zulässig, dass das Statistische Bundesamt die ...
§ 3 UStSchlFestV
... Für die Gewichtung der Merkmale nach § 5a Absatz 2 Satz 2 Nummer 2 des Gemeindefinanzreformgesetzes wird zunächst der jeweilige Gewerbesteuer-Grundbetrag für die einzelnen Jahre 2013 bis ... Jahre für alle Gemeinden dividiert wird. Für die Gewichtung der Merkmale nach § 5a Absatz 2 Satz 2 Nummer 3 des Gemeindefinanzreformgesetzes werden der gewogene durchschnittliche örtliche Gewerbesteuer-Hebesatz und der gewogene ... den Sätzen 1 bis 3 berechnet. (2) Die Gewichtung des Merkmals nach § 5a Absatz 2 Satz 2 Nummer 2 des Gemeindefinanzreformgesetzes mit dem gewogenen durchschnittlichen örtlichen Gewerbesteuer-Hebesatz erfolgt für jede ... nach Absatz 1 Satz 1 und 3 multipliziert wird. Die Gewichtung des Merkmals nach § 5a Absatz 2 Satz 2 Nummer 3 des Gemeindefinanzreformgesetzes erfolgt entsprechend Satz 1. Weicht die Bundessumme der so abgeleiteten Anteilswerte als ...
§ 4 UStSchlFestV
... Merkmale nach § 5a Absatz 2 Satz 2 des Gemeindefinanzreformgesetzes werden bei Gebietsstandsänderungen im Verhältnis der Einwohnerzahl auf die betroffenen ...
§ 5 UStSchlFestV
... kommunalen Neugliederungen nach dem 31. Dezember 2016 sind die Schlüsselzahlen nach § 5a des Gemeindefinanzreformgesetzes der betroffenen Gemeinden von dem auf die Neugliederung folgenden Jahr an durch das betroffene ...

Umsatzsteuerschlüsselzahlenfestsetzungsverordnung (UStSchlFestV)
V. v. 21.09.2020 BGBl. I S. 2018
Eingangsformel UStSchlFestV
... Grund des § 5a Absatz 3 Satz 1 und des § 5c des Gemeindefinanzreformgesetzes, von denen § 5a Absatz 3 Satz 1 durch ... Grund des § 5a Absatz 3 Satz 1 und des § 5c des Gemeindefinanzreformgesetzes, von denen § 5a Absatz 3 Satz 1 durch Artikel 3 Nummer 2 Buchstabe d des Gesetzes vom 21. November 2016 (BGBl. I S. 2613) ...
§ 1 UStSchlFestV Länderschlüsselzahlen
... Anteil am Umsatzsteueraufkommen nach § 5a Absatz 1 des Gemeindefinanzreformgesetzes verteilt sich auf die Länder nach folgenden Schlüsselzahlen:  ...
§ 2 UStSchlFestV Ermittlung der Gemeindeschlüsselzahlen
... Für die der Ermittlung der Schlüsselzahl nach § 5a Absatz 2 Satz 2 Nummer 1 des Gemeindefinanzreformgesetzes zu Grunde zu legende Summe des Gewerbesteueraufkommens sind die Jahre 2013 bis 2018 des ... Gewerbesteueraufkommens in den Referenzjahren für die Summe des Gewerbesteueraufkommens nach § 5a Absatz 2 Satz 2 Nummer 1 des Gemeindefinanzreformgesetzes ein negativer Wert, so wird von einer Summe des Gewerbesteueraufkommens von null ausgegangen. ... von null ausgegangen. (3) Für die der Ermittlung der Schlüsselzahl nach § 5a Absatz 2 Satz 2 Nummer 2 des Gemeindefinanzreformgesetzes zu Grunde zu legende Anzahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten am Arbeitsort sind ... 30. Juni maßgebend. (4) Für die der Ermittlung der Schlüsselzahl nach § 5a Absatz 2 Satz 2 Nummer 3 des Gemeindefinanzreformgesetzes zu Grunde zu legende Summe der sozialversicherungspflichtigen Entgelte am Arbeitsort sind die ... Liegen für Gemeinden für ein oder mehrere Erhebungsjahre hinsichtlich der Merkmale nach § 5a Absatz 2 Satz 2 Nummer 2 und 3 des Gemeindefinanzreformgesetzes offensichtlich fehlerhafte Angaben vor, so ist es zulässig, dass das Statistische Bundesamt ...
§ 3 UStSchlFestV Gewichtung der den Gemeindeschlüsselzahlen zu Grunde liegenden Merkmale
... Für die Gewichtung des Merkmals nach § 5a Absatz 2 Satz 2 Nummer 2 des Gemeindefinanzreformgesetzes wird zunächst der Gewerbesteuer-Grundbetrag der Gemeinde für die einzelnen Jahre 2016 ... Jahre für alle Gemeinden dividiert wird. Für die Gewichtung des Merkmals nach § 5a Absatz 2 Satz 2 Nummer 3 des Gemeindefinanzreformgesetzes werden der gewogene durchschnittliche örtliche Gewerbesteuer-Hebesatz und der gewogene ... den Sätzen 1 bis 3 berechnet. (2) Die Gewichtung des Merkmals nach § 5a Absatz 2 Satz 2 Nummer 2 des Gemeindefinanzreformgesetzes mit dem gewogenen durchschnittlichen örtlichen Gewerbesteuer-Hebesatz erfolgt für jede ... nach Absatz 1 Satz 1 und 3 multipliziert wird. Die Gewichtung des Merkmals nach § 5a Absatz 2 Satz 2 Nummer 3 des Gemeindefinanzreformgesetzes erfolgt entsprechend Satz 1. Weicht die Bundessumme der so abgeleiteten Anteilswerte als ...
§ 4 UStSchlFestV Aufteilung der Merkmale bei Gebietsstandsänderung
... Merkmale nach § 5a Absatz 2 Satz 2 des Gemeindefinanzreformgesetzes werden bei Gebietsstandsänderungen im Verhältnis der Einwohnerzahl auf die betroffenen ...
§ 5 UStSchlFestV Neufestsetzung der Gemeinde- und der Länderschlüsselzahlen
... kommunalen Neugliederungen nach dem 31. Dezember 2019 sind die Schlüsselzahlen nach § 5a Absatz 2 Satz 2 des Gemeindefinanzreformgesetzes für die betroffenen Gemeinden von dem auf die Neugliederung folgenden Jahr an durch das ...

Verordnung über die Festsetzung der Länderschlüsselzahlen und die Ermittlung der Schlüsselzahlen für die Aufteilung des Gemeindeanteils am Aufkommen der Umsatzsteuer nach § 5c des Gemeindefinanzreformgesetzes
V. v. 25.09.2008 BGBl. I S. 1928; aufgehoben durch § 7 V. v. 28.09.2011 BGBl. I S. 1951
§ 2 UStGemAntV
... Für die der Ermittlung der Schlüsselzahlen nach § 5b Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 des Gemeindefinanzreformgesetzes zu Grunde zu legende Anzahl der ... maßgebend. (2) Für die der Ermittlung der Schlüsselzahlen nach § 5b Abs. 2 Satz 2 Nr. 3 des Gemeindefinanzreformgesetzes zu Grunde zu legenden Beträge der ... für Gemeinden für eines oder mehrere Erhebungsjahre für die Merkmale nach § 5b Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 und 3 des Gemeindefinanzreformgesetzes offensichtlich fehlerhafte Angaben vor, ...
§ 3 UStGemAntV
... Für die Gewichtung der Merkmale nach § 5b Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 des Gemeindefinanzreformgesetzes wird zunächst der jeweilige ... örtliche Gewerbesteuer-Hebesatz für die Gewichtung der Merkmale nach § 5b Abs. 2 Satz 2 Nr. 3 des Gemeindefinanzreformgesetzes und der gewogene durchschnittliche ... den Sätzen 1 bis 3 berechnet. (2) Die Gewichtung des Merkmals nach § 5b Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 des Gemeindefinanzreformgesetzes mit dem gewogenen durchschnittlichen ... gemäß Absatz 1 Satz 1 und 3 multipliziert wird. Die Gewichtung des Merkmals nach § 5b Abs. 2 Satz 2 Nr. 3 des Gemeindefinanzreformgesetzes erfolgt entsprechend Satz 1. Weicht die ...
§ 4 UStGemAntV
... in den Referenzjahren für die Summe der Gewerbesteueraufkommen nach § 5b Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 des Gemeindefinanzreformgesetzes ein negativer Wert, wird von einer Summe des ...
§ 5 UStGemAntV
... Merkmale nach § 5b Abs. 2 Satz 2 des Gemeindefinanzreformgesetzes werden bei Gebietsstandsänderungen im ...

Verordnung über die Festsetzung der Länderschlüsselzahlen und die Ermittlung der Schlüsselzahlen für die Aufteilung des Gemeindeanteils am Aufkommen der Umsatzsteuer nach § 5c des Gemeindefinanzreformgesetzes
V. v. 28.09.2011 BGBl. I S. 1951; aufgehoben durch § 7 V. v. 23.09.2014 BGBl. I S. 1555
§ 2 UStGemAntV
... Für die der Ermittlung der Schlüsselzahlen nach § 5b Absatz 2 Satz 2 Nummer 1 des Gemeindefinanzreformgesetzes zugrunde zu legende Summe des ... in den Referenzjahren für die Summe der Gewerbesteueraufkommen nach § 5b Absatz 2 Satz 2 Nummer 1 des Gemeindefinanzreformgesetzes ein negativer Wert, wird von einer Summe ... null ausgegangen. (3) Für die der Ermittlung der Schlüsselzahlen nach § 5b Absatz 2 Satz 2 Nummer 2 des Gemeindefinanzreformgesetzes zugrunde zu legende Anzahl der ... maßgebend. (4) Für die der Ermittlung der Schlüsselzahlen nach § 5b Absatz 2 Satz 2 Nummer 3 des Gemeindefinanzreformgesetzes zugrunde zu legenden Beträge der ... für Gemeinden für ein oder mehrere Erhebungsjahre hinsichtlich der Merkmale nach § 5b Absatz 2 Satz 2 Nummer 2 und 3 des Gemeindefinanzreformgesetzes offensichtlich fehlerhafte Angaben ...
§ 3 UStGemAntV
... Für die Gewichtung der Merkmale nach § 5b Absatz 2 Satz 2 Nummer 2 des Gemeindefinanzreformgesetzes wird zunächst der jeweilige ... örtliche Gewerbesteuer-Hebesatz für die Gewichtung der Merkmale nach § 5b Absatz 2 Satz 2 Nummer 3 des Gemeindefinanzreformgesetzes und der gewogene durchschnittliche ... den Sätzen 1 bis 3 berechnet. (2) Die Gewichtung des Merkmals nach § 5b Absatz 2 Satz 2 Nummer 2 des Gemeindefinanzreformgesetzes mit dem gewogenen durchschnittlichen ... nach Absatz 1 Satz 1 und 3 multipliziert wird. Die Gewichtung des Merkmals nach § 5b Absatz 2 Satz 2 Nummer 3 des Gemeindefinanzreformgesetzes erfolgt entsprechend Satz 1. Weicht die ...
§ 4 UStGemAntV
... Einwohnerzahl auf die betroffenen Gemeinden aufgeteilt. (2) Die Merkmale nach § 5b Absatz 2 Satz 2 des Gemeindefinanzreformgesetzes werden bei Gebietsstandsänderungen im ...

Verordnung über die Festsetzung der Länderschlüsselzahlen und die Ermittlung der Schlüsselzahlen für die Aufteilung des Gemeindeanteils am Aufkommen der Umsatzsteuer nach § 5c des Gemeindefinanzreformgesetzes
V. v. 23.09.2014 BGBl. I S. 1555
§ 2 UStGemAntV
... Für die der Ermittlung der Schlüsselzahlen nach § 5b Absatz 2 Satz 2 Nummer 1 des Gemeindefinanzreformgesetzes zu Grunde zu legende Summe des ... in den Referenzjahren für die Summe der Gewerbesteueraufkommen nach § 5b Absatz 2 Satz 2 Nummer 1 des Gemeindefinanzreformgesetzes ein negativer Wert, wird von einer Summe ... null ausgegangen. (3) Für die der Ermittlung der Schlüsselzahlen nach § 5b Absatz 2 Satz 2 Nummer 2 des Gemeindefinanzreformgesetzes zu Grunde zu legende Anzahl der ... maßgebend. (4) Für die der Ermittlung der Schlüsselzahlen nach § 5b Absatz 2 Satz 2 Nummer 3 des Gemeindefinanzreformgesetzes zu Grunde zu legenden Beträge der ... für Gemeinden für ein oder mehrere Erhebungsjahre hinsichtlich der Merkmale nach § 5b Absatz 2 Satz 2 Nummer 2 und 3 des Gemeindefinanzreformgesetzes offensichtlich fehlerhafte Angaben ...
§ 3 UStGemAntV
... Für die Gewichtung der Merkmale nach § 5b Absatz 2 Satz 2 Nummer 2 des Gemeindefinanzreformgesetzes wird zunächst der jeweilige ... örtliche Gewerbesteuer-Hebesatz für die Gewichtung der Merkmale nach § 5b Absatz 2 Satz 2 Nummer 3 des Gemeindefinanzreformgesetzes und der gewogene durchschnittliche ... den Sätzen 1 bis 3 berechnet. (2) Die Gewichtung des Merkmals nach § 5b Absatz 2 Satz 2 Nummer 2 des Gemeindefinanzreformgesetzes mit dem gewogenen durchschnittlichen ... nach Absatz 1 Satz 1 und 3 multipliziert wird. Die Gewichtung des Merkmals nach § 5b Absatz 2 Satz 2 Nummer 3 des Gemeindefinanzreformgesetzes erfolgt entsprechend Satz 1. Weicht die ...
§ 4 UStGemAntV
... Einwohnerzahl auf die betroffenen Gemeinden aufgeteilt. (2) Die Merkmale nach § 5b Absatz 2 Satz 2 des Gemeindefinanzreformgesetzes werden bei Gebietsstandsänderungen im ...

Verordnung über die Festsetzung der Länderschlüsselzahlen und die Ermittlung der Schlüsselzahlen für die Aufteilung des Gemeindeanteils am Aufkommen der Umsatzsteuer nach §§ 5a und 5b des Gemeindefinanzreformgesetzes
V. v. 24.02.2000 BGBl. I S. 163; aufgehoben durch § 8 V. v. 25.09.2008 BGBl. I S. 1928
§ 2 UStGemAntV
... die Ermittlung der Schlüsselzahlen nach § 5a Abs. 2 Satz 3 und 4 sowie nach § 5b Abs. 2 Satz 3 Nr. 2 und Abs. 3 Satz 4 des Gemeindefinanzreformgesetzes zu Grunde zu legende Anzahl ... (4) Der Durchschnitt der örtlichen Hebesätze 1995 bis 1998 nach § 5b Abs. 2 Satz 4 des Gemeindefinanzreformgesetzes wird als arithmetisches Mittel der einzubeziehenden ...
§ 4 UStGemAntV
... mit negativem Vorzeichen, wird für die Ermittlung des Gemeindeschlüssels nach § 5b des Gemeindefinanzreformgesetzes von einem Gewerbesteueraufkommen von Null ...