Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 08.08.2008 aufgehoben

§ 2 - Verordnung über die Übertragung von Aufgaben der Wehrersatzbehörde bei der Wehrüberwachung von Wehrpflichtigen auf die See-Berufsgenossenschaft (SBGWehrpflV k.a.Abk.)

V. v. 18.04.1968 BGBl. I S. 310; aufgehoben durch Artikel 18 G. v. 31.07.2008 BGBl. I S. 1629
Geltung ab 26.04.1968; FNA: 50-1-5 Wehrverfassung
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§ 2 Aufgaben im Einzelfall



Die See-Berufsgenossenschaft ist gegenüber der zuständigen Wehrersatzbehörde zur Auskunftserteilung im Einzelfall verpflichtet.



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