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Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 22.02.2006 aufgehoben
§ 2 - Gesetz über die Volksentscheide auf Grund der nach Artikel 29 Abs. 2 GG in den Ländern Rheinland-Pfalz und Niedersachsen zustande gekommenen Volksbegehren (VoEntschRP/NSG k.a.Abk.)
G. v. 25.10.1974 BGBl. I S. 2877; aufgehoben durch Artikel 1 G. v. 19.02.2006 BGBl. I S. 334
Geltung ab 01.11.1974; FNA: 101-7 Hoheitsgebiet
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Geltung ab 01.11.1974; FNA: 101-7 Hoheitsgebiet
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§ 2
Die Stimmzettel für die Volksentscheide im Land Rheinland-Pfalz lauten:
Ich will,
daß das Gebiet der früheren Regierungsbezirke Koblenz und Trier beim Land
Rheinland-Pfalz
verbleibt.
daß das Gebiet der früheren Regierungsbezirke Koblenz und Trier dem Land
Nordrhein-Westfalen
angegliedert wird."
Ich will,
daß das Gebiet des früheren Regierungsbezirks Montabaur beim Land
Rheinland-Pfalz
verbleibt.
daß das Gebiet des früheren Regierungsbezirks Montabaur dem Land
Hessen
angegliedert wird."
Ich will,
daß das Gebiet des früheren Regierungsbezirks Rheinhessen beim Land
Rheinland-Pfalz
verbleibt.
daß das Gebiet des früheren Regierungsbezirks Rheinhessen dem Land
Hessen
angegliedert wird."
- 1.
- für die früheren Regierungsbezirke Koblenz und Trier
Ich will,
daß das Gebiet der früheren Regierungsbezirke Koblenz und Trier beim Land
Rheinland-Pfalz
verbleibt.
daß das Gebiet der früheren Regierungsbezirke Koblenz und Trier dem Land
Nordrhein-Westfalen
angegliedert wird."
- 2.
- für den früheren Regierungsbezirk Montabaur
Ich will,
daß das Gebiet des früheren Regierungsbezirks Montabaur beim Land
Rheinland-Pfalz
verbleibt.
daß das Gebiet des früheren Regierungsbezirks Montabaur dem Land
Hessen
angegliedert wird."
- 3.
- für den früheren Regierungsbezirk Rheinhessen
Ich will,
daß das Gebiet des früheren Regierungsbezirks Rheinhessen beim Land
Rheinland-Pfalz
verbleibt.
daß das Gebiet des früheren Regierungsbezirks Rheinhessen dem Land
Hessen
angegliedert wird."
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/4459/a61617.htm