Tools:
Update via:
§ 12 - Verordnung zur Bekämpfung der Bakteriellen Ringfäule und der Schleimkrankheit (RingfSchleimKrV k.a.Abk.)
Artikel 2 V. v. 05.06.2001 BGBl. I S. 1006, 1008; zuletzt geändert durch Artikel 6 V. v. 10.10.2012 BGBl. I S. 2113
Geltung ab 09.06.2001; FNA: 7823-5-13 Schädlingsbekämpfung und Pflanzenschutz
| |
Geltung ab 09.06.2001; FNA: 7823-5-13 Schädlingsbekämpfung und Pflanzenschutz
| |
§ 12 (aufgehoben)
Text in der Fassung des Artikels 1 Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Bekämpfung der Bakteriellen Ringfäule und der Schleimkrankheit V. v. 23. April 2007 BGBl. I S. 586; zuletzt geändert durch Artikel 2 V. v. 22.10.2007 BGBl. I S. 2494 m.W.v. 1. Mai 2007
Anzeige
Frühere Fassungen von § 12 Verordnung zur Bekämpfung der Bakteriellen Ringfäule und der Schleimkrankheit
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
---|---|---|
aktuell vorher | 01.05.2007 | Artikel 1 Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Bekämpfung der Bakteriellen Ringfäule und der Schleimkrankheit vom 23.04.2007 BGBl. I S. 586 |
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitierungen von § 12 Verordnung zur Bekämpfung der Bakteriellen Ringfäule und der Schleimkrankheit
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 12 RingfSchleimKrV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
RingfSchleimKrV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
Zitate in Änderungsvorschriften
Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Bekämpfung der Bakteriellen Ringfäule und der Schleimkrankheit
V. v. 23.04.2007 BGBl. I S. 586; zuletzt geändert durch Artikel 2 V. v. 22.10.2007 BGBl. I S. 2494
Artikel 1 1. RingfSchleimKrVÄndV
... getrennt sind. § 10 Abs. 7 Satz 2 bis 5 gilt entsprechend." 9. § 12 wird aufgehoben. 10. § 14 wird wie folgt geändert: a) Absatz 1 ... Satz 6" ersetzt. ff) In der neuen Nummer 11 werden die Angabe oder § 12 Abs. 5 Satz 2" gestrichen, das Wort Tomatenpflanzen" durch das Wort ... erzeugt oder". hh) In Nummer 13 wird die Angabe oder nach § 12 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2" gestrichen. b) Absatz 2 wird wie folgt gefasst: ...
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/4486/a62091.htm