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Anlage 2a - Approbationsordnung für Ärzte (ÄApprO k.a.Abk.)

Anlage 2a (zu § 2 Absatz 7 Satz 1) Bescheinigung zur Meldung zum Ersten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung



Bescheinigung zur Meldung zum Ersten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung (BGBl. I 2012 S. 1546)




 
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Frühere Fassungen von Anlage 2a Approbationsordnung für Ärzte

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 24.07.2012Artikel 1 Erste Verordnung zur Änderung der Approbationsordnung für Ärzte
vom 17.07.2012 BGBl. I S. 1539

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von Anlage 2a Approbationsordnung für Ärzte

Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 2a ÄApprO verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in ÄApprO selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 2 ÄApprO Unterrichtsveranstaltungen (vom 01.10.2021)
... nach dem Muster der Anlage 2 oder durch eine zusammenfassende Bescheinigung nach dem Muster der Anlage 2a oder 2b zu dieser Verordnung ihre regelmäßige und erfolgreiche Teilnahme an den in ...
 
Zitat in folgenden Normen

Erste Verordnung zur Änderung der Approbationsordnung für Ärzte
V. v. 17.07.2012 BGBl. I S. 1539; zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 07.01.2013 BGBl. I S. 34
Anhang 1. ÄApprOÄndV zu Artikel 1 Nummer 10
...  2a (zu § 2 Absatz 7 Satz 1) Bescheinigung zur Meldung zum Ersten Abschnitt der Ärztlichen ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Erste Verordnung zur Änderung der Approbationsordnung für Ärzte
V. v. 17.07.2012 BGBl. I S. 1539; zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 07.01.2013 BGBl. I S. 34
Artikel 1 1. ÄApprOÄndV Änderung der Approbationsordnung für Ärzte
... die Wörter „oder durch eine zusammenfassende Bescheinigung nach dem Muster der Anlage 2a oder 2b" eingefügt. 2. § 3 wird wie folgt geändert: a) ... von fünf Jahren abgelegt werden." 10. Nach Anlage 2 werden die Anlagen 2a und 2b aus dem Anhang zu dieser Verordnung eingefügt. 11. Die Anlage 4 erhält ...