Bundesrecht - tagaktuell konsolidiert - alle Fassungen seit 2006
Vorschriftensuche
 

Synopse aller Änderungen der Verordnung über Stoffe mit pharmakologischer Wirkung am 21.03.2009

Diese Gegenüberstellung vergleicht die jeweils alte Fassung (linke Spalte) mit der neuen Fassung (rechte Spalte) aller am 21. März 2009 durch Artikel 1 der PharmStVuaÄndV geänderten Einzelnormen. Synopsen für andere Änderungstermine finden Sie in der Änderungshistorie der PharmStV.

Hervorhebungen: alter Text, neuer Text

Verpasst?

a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 21.03.2009 geltenden Fassung
n.F. (neue Fassung)
in der am 21.03.2009 geltenden Fassung
durch Artikel 1 V. v. 16.03.2009 BGBl. I S. 510
(Textabschnitt unverändert)

§ 7


(Text alte Fassung) nächste Änderung

17-β-Östradiol oder seine esterartigen Derivate dürfen noch bis zum 14. Oktober 2006

1. abweichend von § 2 auch eindeutig identifizierten Rindern, Pferden, Schafen oder Ziegen zur Östrusinduktion zugeführt werden, sofern sie

a) als Fertigarzneimittel zugelassen sind, die zur Östrusinduktion bestimmt sind, und

b) nach Maßgabe der dem Fertigarzneimittel beiliegenden Gebrauchsinformation ausschließlich durch einen Tierarzt angewendet werden und

2. abweichend von § 3 Abs. 2 Satz 2 zu diesen Zwecken auch in den Verkehr gebracht werden.


(Text neue Fassung)

(aufgehoben)

Anlage 1 (zu den §§ 1, 3 und 4)



Lfd. Nr. | Stoffe (allein oder als Bestandteil von Zubereitungen) | Tiere | Anwendungsgebiete, für die die Anwendung ausgeschlossen ist

1 | 2 | 3 | 4

1 | Stoffe mit antimikrobieller Wirkung wie Antibiotika und Sulfonamide sowie sonstige Stoffe mit konservierender oder antioxydierender Wirkung | alle Tiere, die der Lebensmittelgewinnung dienen | Beeinflussung der Haltbarkeit der von ihnen gewonnenen Lebensmittel

2 | Papain und andere Stoffe mit proteolytischer Wirkung (Zartmacher) | alle Tiere, die der Lebensmittelgewinnung dienen | Beeinflussung der Beschaffenheit der von ihnen gewonnenen Lebensmittel

3 *) | Thyreostatika | alle Tiere, die der Lebensmittelgewinnung dienen | alle Anwendungsgebiete

4 *) | Stilbene, Stilbenderivate, ihre Salze und Ester | alle Tiere, die der Lebensmittelgewinnung dienen | alle Anwendungsgebiete

vorherige Änderung nächste Änderung

*) Amtlicher Hinweis: Stoff im Sinne des § 41a Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 LMBG, des § 7 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 FlHG und des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GFlHG.



5 *) | 17β-Östradiol oder seine ester-
artigen Derivate | alle Tiere, die der Lebensmittel-
gewinnung dienen | alle Anwendungsgebiete

*)
Amtlicher Hinweis: Stoff im Sinne des § 41 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 LFGB.

Anlage 2 (zu den §§ 2 und 3)



Lfd. Nr. | Stoffe (allein oder als Bestandteil von Zubereitungen) | Tiere | Anwendungsgebiete, für die die Anwendung möglich ist | Bedingungen

1 | 2 | 3 | 4 | 5

vorherige Änderung nächste Änderung

1 *) | 17-β-Östradiol oder seine esterartigen Derivate | Rinder | Behandlung der Mazeration oder Mumifikation von Feten; Behandlung der Pyometra | Verabreichung nur als Injektion durch einen Tierarzt an eindeutig identifizierte Nutztiere



1 | (aufgehoben)

2 *) | Beta-Agonisten mit anaboler Wirkung | Rinder | Induktion der Tokolyse | Verabreichung nur als Injektion durch einen Tierarzt

vorherige Änderung nächste Änderung

3 *) | Beta-Agonisten mit anaboler Wirkung | Equiden (außer Masttiere) | Induktion der Tokolyse; Behandlung von Atemstörungen | im Falle der Induktion der Tokolyse Verabreichung nur durch einen Tierarzt

*) Amtlicher Hinweis: Stoff im Sinne des § 41a Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 LMBG, des § 7 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 FlHG und des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GFlHG.



3 *) | Beta-Agonisten mit anaboler Wirkung | Equiden | Induktion der Tokolyse; Behandlung von Atemstörungen; Hufrollenerkrankung; Hufrehe | im Falle der Induktion der Tokolyse Verabreichung nur durch einen Tierarzt

*) Amtlicher Hinweis: Stoff im Sinne des § 41 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 LFGB.

Anlage 3 (zu den §§ 2 und 3 Abs. 1)



Lfd. Nr. | Stoffe (allein oder als Bestandteil von Zubereitungen) | Tiere | Anwendungsgebiete, für die die Anwendung möglich ist | Bedingungen

1 | 2 | 3 | 4 | 5

1 *) | Stoffe mit östrogener Wirkung (ausgenommen 17-β-Östradiol und seine esterartigen Derivate) und Stoffe mit androgener oder gestagener Wirkung (einschließlich Stoffe der lfd. Nrn. 2 und 4) | alle Tiere, die der Lebensmittelgewinnung dienen, außer Masttiere | Brunstsynchronisation; Vorbereitung von Spender- oder Empfängertieren für Embryotransfer | Verabreichung an eindeutig identifizierte Nutztiere

2 *) | Testosteron, Progesteron oder Derivate dieser Stoffe, die nach der Resorption an der Verabreichungsstelle leicht wieder in die Ausgangsverbindung zurückgeführt werden | alle Tiere, die der Lebensmittelgewinnung dienen, außer Masttiere | Fruchtbarkeitsstörung bei Einzeltieren; Abbruch einer unerwünschten Trächtigkeit | nur als Injektion oder im Falle der Behandlung von Funktionsstörungen der Eierstöcke auch als Vaginalspiralen; Verabreichung nur durch einen Tierarzt an eindeutig identifizierte Nutztiere

3 *) | Stoffe mit androgener Wirkung | Fische (außer Masttiere) | sexuelle Inversion während der ersten drei Lebensmonate |

4 *) | Allyltrenbolon (Altrenogest) | Equiden (außer Masttiere) | Fruchtbarkeitsstörung bei Einzeltieren | nur orale Anwendung

vorherige Änderung

*) Amtlicher Hinweis: Stoff im Sinne des § 41a Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 LMBG, des § 7 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 FlHG und des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GFlHG.



*) Amtlicher Hinweis: Stoff im Sinne des § 41 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 LFGB.