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Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 31.12.2015 aufgehoben
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§ 12 - Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG k.a.Abk.)
G. v. 19.03.2002 BGBl. I S. 1092; aufgehoben durch Artikel 3 G. v. 21.12.2015 BGBl. I S. 2498
Geltung ab 01.04.2002; FNA: 754-18 Energieversorgung
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Geltung ab 01.04.2002; FNA: 754-18 Energieversorgung
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§ 12 Zwischenüberprüfung
1Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie führt im Jahr 2014 unter Mitwirkung von Verbänden der deutschen Wirtschaft und Energiewirtschaft unter Berücksichtigung bereits eingetretener und sich abzeichnender Entwicklungen bei der KWK-Stromerzeugung eine Zwischenüberprüfung über die Entwicklung der KWK-Stromerzeugung in Deutschland, insbesondere mit Blick auf die Erreichung der energie- und klimapolitischen Ziele der Bundesregierung und dieses Gesetzes, der Rahmenbedingungen für den wirtschaftlichen Betrieb von KWK-Anlagen und der jährlichen Zuschlagzahlungen durch. 2Im Hinblick auf die Erreichung der klimapolitischen Ziele der Bundesregierung erfolgt die Zwischenüberprüfung in Abstimmung mit dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit.
Text in der Fassung des Artikels 13 Gesetz zur grundlegenden Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes und zur Änderung weiterer Bestimmungen des Energiewirtschaftsrechts G. v. 21. Juli 2014 BGBl. I S. 1066 m.W.v. 1. August 2014
Frühere Fassungen von § 12 Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
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aktuell vorher | 01.08.2014 | Artikel 13 Gesetz zur grundlegenden Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes und zur Änderung weiterer Bestimmungen des Energiewirtschaftsrechts vom 21.07.2014 BGBl. I S. 1066 |
aktuell vorher | 19.07.2012 | Artikel 1 Gesetz zur Änderung des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes vom 12.07.2012 BGBl. I S. 1494 |
aktuell vorher | 01.01.2009 | Artikel 1 Gesetz zur Förderung der Kraft-Wärme-Kopplung vom 25.10.2008 BGBl. I S. 2101 |
aktuell vorher | 08.11.2006 | Artikel 170 Neunte Zuständigkeitsanpassungsverordnung vom 31.10.2006 BGBl. I S. 2407 |
aktuell | vor 08.11.2006 | früheste archivierte Fassung |
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitierungen von § 12 Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 12 KWKG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
KWKG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
Zitate in Änderungsvorschriften
Gesetz zur Änderung des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes
G. v. 12.07.2012 BGBl. I S. 1494
Artikel 1 KWKGÄndG Änderung des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes
... § 10 Zuständigkeit § 11 Kosten § 12 Zwischenüberprüfung § 13 Übergangsbestimmungen". ... die Wörter „Abrechnung nach Absatz 1 Satz 8" ersetzt. 16. In § 12 werden die Wörter „im Jahr 2011" durch die Wörter „im Jahr 2014" ...
Gesetz zur Förderung der Kraft-Wärme-Kopplung
G. v. 25.10.2008 BGBl. I S. 2101
Artikel 1 KWKFördG Änderung des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes
... § 10 Zuständigkeit § 11 Kosten § 12 Zwischenüberprüfung". 2. § 1 wird wie folgt gefasst: ... Erfüllung der gemeinschaftsrechtlichen Vorgaben erforderlich ist." 15. § 12 wird wie folgt gefasst: § 12 Zwischenüberprüfung Das ... erforderlich ist." 15. § 12 wird wie folgt gefasst: § 12 Zwischenüberprüfung Das Bundesministerium für Wirtschaft und ...
Gesetz zur grundlegenden Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes und zur Änderung weiterer Bestimmungen des Energiewirtschaftsrechts
G. v. 21.07.2014 BGBl. I S. 1066
Artikel 13 EEGReformG Änderung des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes
... und werden die Wörter „die §§ 6, 8 Absatz 4, die §§ 11 und 12 " durch die Wörter „die §§ 9, 12 Absatz 4 sowie die §§ 14 und ... 6, 8 Absatz 4, die §§ 11 und 12" durch die Wörter „die §§ 9, 12 Absatz 4 sowie die §§ 14 und 15" ersetzt. 3. § 7 wird wie folgt ... ermöglichen." c) Der bisherige Absatz 7 wird Absatz 8. 4. § 12 wird wie folgt geändert: a) Das Wort „Technologie" wird durch das Wort ...
Neunte Zuständigkeitsanpassungsverordnung
V. v. 31.10.2006 BGBl. I S. 2407, 2007 I S. 2149
Artikel 170 9. ZustAnpV Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz
... In § 10 Abs. 2, § 11 Abs. 2 und § 12 Abs. 1 Satz 1 des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes vom 19. März 2002 (BGBl. I S. 1092), das ...
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