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Anlage 23 - Bewertungsgesetz (BewG)
neugefasst durch B. v. 01.02.1991 BGBl. I S. 230; zuletzt geändert durch Artikel 31 G. v. 23.10.2024 BGBl. 2024 I Nr. 323
Geltung ab 03.10.1974; FNA: 610-7 Allgemeines Steuerrecht
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Geltung ab 03.10.1974; FNA: 610-7 Allgemeines Steuerrecht
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Anlage 23 (zu § 187 Absatz 2 und 3) Bewirtschaftungskosten
I. Bewirtschaftungskosten für Wohnnutzung | |
1. Verwaltungskosten (Basiswerte) | |
jährlich je Wohnung | 230 Euro |
jährlich je Garage oder ähnlichen Einstellplatz | 30 Euro |
2. Instandhaltungskosten (Basiswerte) | |
jährlich je Quadratmeter Wohnfläche | 9 Euro |
jährlich je Garage oder ähnlichen Einstellplatz | 68 Euro |
3. Mietausfallwagnis | |
jährlicher Rohertrag | 2 Prozent |
II. Bewirtschaftungskosten für gewerbliche Nutzung | |
1. Verwaltungskosten | |
jährlicher Rohertrag | 3 Prozent |
2. Instandhaltungskosten | |
jährlich je Quadratmeter Nutzfläche (alle Gebäudearten der Anlage 24, Teil II., mit Ausnahme der nachfolgend genannten Gebäudearten) | 100 Prozent der Instandhaltungskosten je Quadrat- meter Wohnfläche gemäß Nummer I.2 |
jährlich je Quadratmeter Nutzfläche (Gebäudeart 13 der Anlage 24, Teil II.) | 50 Prozent der Instandhaltungskosten je Quadrat- meter Wohnfläche gemäß Nummer I.2 |
jährlich je Quadratmeter Nutzfläche (Gebäudearten 15 bis 16 und 18 der Anlage 24, Teil II.) | 30 Prozent der Instandhaltungskosten je Quadrat- meter Wohnfläche gemäß Nummer I.2 |
3. Mietausfallwagnis | |
jährlicher Rohertrag 4 Prozent |
Die Anpassung der Basiswerte nach den Nummern I.1 und I.2 erfolgt jährlich mit dem Prozentsatz, um den sich der vom Statistischen Bundesamt festgestellte Verbraucherpreisindex für Deutschland für den Monat Oktober 2001 gegenüber demjenigen für den Monat Oktober des Jahres, das dem Stichtag der Ermittlung des Liegenschaftszinssatzes vorausgeht, erhöht oder verringert hat. Die Werte für die Instandhaltungskosten pro Quadratmeter sind auf eine Nachkommastelle und bei den Instandhaltungskosten pro Garage oder ähnlichem Einstellplatz sowie bei Verwaltungskosten kaufmännisch auf volle Euro zu runden.
Text in der Fassung des Artikels 19 Jahressteuergesetz 2022 (JStG 2022) G. v. 16. Dezember 2022 BGBl. I S. 2294, 2023 I Nr. 293 m.W.v. 21. Dezember 2022
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Frühere Fassungen von Anlage 23 BewG
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
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aktuell vorher | 21.12.2022 | Artikel 19 Jahressteuergesetz 2022 (JStG 2022) vom 16.12.2022 BGBl. I S. 2294 |
aktuell vorher | 01.01.2009 | Artikel 2 Erbschaftsteuerreformgesetz (ErbStRG) vom 24.12.2008 BGBl. I S. 3018 |
aktuell | vor 01.01.2009 | früheste archivierte Fassung |
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitierungen von Anlage 23 BewG
Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 23 BewG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
BewG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 187 BewG Bewirtschaftungskosten (vom 21.12.2022)
... Anzusetzen sind die nach Absatz 3 an den Bewertungsstichtag angepassten Bewirtschaftungskosten aus Anlage 23 . (3) Die Verwaltungskosten und Instandhaltungskosten für Wohnnutzung in ... (3) Die Verwaltungskosten und Instandhaltungskosten für Wohnnutzung in Anlage 23 sind jährlich an den vom Statistischen Bundesamt festgestellten Verbraucherpreisindex ...
§ 265 BewG Anwendungsvorschriften (vom 21.12.2022)
... § 189 Absatz 1 und 4, die §§ 190, 191, 193, 194 und 195 sowie die Anlagen 21, 22, 23 , 24 und 25 in der Fassung des Artikels 19 des Gesetzes vom 16. Dezember 2022 (BGBl. I S. 2294) ...
Anlage 24 BewG (zu § 190 Absatz 1 Satz 3 und Absatz 2 und Anlage 23) Regelherstellungskosten *) (vom 21.12.2022)
Zitate in Änderungsvorschriften
Erbschaftsteuerreformgesetz (ErbStRG)
G. v. 24.12.2008 BGBl. I S. 3018
Artikel 2 ErbStRG Änderung des Bewertungsgesetzes
... zur Verfügung stehen, ist von den pauschalierten Bewirtschaftungskosten nach Anlage 23 auszugehen. § 188 Liegenschaftszinssatz (1) Der Liegenschaftszinssatz ... Gestaltung den vorstehenden Gebäudeklassen zuzuordnen. Anlage 23 (zu § 187 Abs. 2 Satz 2) Pauschalierte Bewirtschaftungskosten für Verwaltung, ...
Jahressteuergesetz 2010 (JStG 2010)
G. v. 08.12.2010 BGBl. I S. 1768
Artikel 13 JStG 2010 Änderung des Bewertungsgesetzes
... Anlage 22 Wirtschaftliche Gesamtnutzungsdauer Anlage 23 Pauschalierte Bewirtschaftungskosten für Verwaltung, Instandhaltung und Mietausfallwagnis in ...
Jahressteuergesetz 2022 (JStG 2022)
G. v. 16.12.2022 BGBl. I S. 2294, 2023 I Nr. 293
Artikel 19 JStG 2022 Änderung des Bewertungsgesetzes
... „§ 235 Feststellungszeitpunkt". b) Die Angaben zu den Anlagen 21 bis 25 werden wie folgt gefasst: „Anlage 21 (zu § 185 Absatz 3 Satz 1, ... (zu § 185 Absatz 3 Satz 3, § 190 Absatz 6 Satz 1 und 2) Gesamtnutzungsdauer Anlage 23 (zu § 187 Absatz 2 und 3) Bewirtschaftungskosten Anlage 24 (zu § 190 Absatz ... 3) Bewirtschaftungskosten Anlage 24 (zu § 190 Absatz 1 Satz 3 und Absatz 2 und Anlage 23 ) Regelherstellungskosten Anlage 25 (zu § 191 Satz 2) Wertzahlen für Ein- ... Anzusetzen sind die nach Absatz 3 an den Bewertungsstichtag angepassten Bewirtschaftungskosten aus Anlage 23 ." b) Folgender Absatz 3 wird angefügt: „(3) Die ... „(3) Die Verwaltungskosten und Instandhaltungskosten für Wohnnutzung in Anlage 23 sind jährlich an den vom Statistischen Bundesamt festgestellten Verbraucherpreisindex ... § 189 Absatz 1 und 4, die §§ 190, 191, 193, 194 und 195 sowie die Anlagen 21, 22, 23 , 24 und 25 in der Fassung des Artikels 19 des Gesetzes vom 16. Dezember 2022 (BGBl. I S. 2294) ... „Mehrzweckhallen" wird das Wort „, Scheunen" eingefügt. 22. Anlage 23 wird wie folgt gefasst: „Anlage 23 (zu § 187 Absatz 2 und 3) ... Scheunen" eingefügt. 22. Anlage 23 wird wie folgt gefasst: „ Anlage 23 (zu § 187 Absatz 2 und 3) Bewirtschaftungskosten ... wie folgt gefasst: „Anlage 24 (zu § 190 Absatz 1 Satz 3 und Absatz 2 und Anlage 23 ) Regelherstellungskosten". 24. Anlage 25 wird wie folgt gefasst: ...
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