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Änderung Anhang ProMechGebV vom 11.08.2007

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Anhang ProMechGebV a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 11.08.2007 geltenden Fassung
Anhang ProMechGebV n.F. (neue Fassung)
in der am 15.08.2013 geltenden Fassung
durch Artikel 2 Abs. 51 G. v. 07.08.2013 BGBl. I S. 3154
 
(Textabschnitt unverändert)

Anhang (zu § 1 Abs. 1) Gebührenverzeichnis


(Text alte Fassung)


Lfd. Nr. | Gebührenpflichtige Amtshandlung | Gebühr

1 | Amtshandlungen im Rahmen der gemeinsamen Projektumsetzung außerhalb des Bundesgebietes |

1.1 | Erteilung
eines Befürwortungsschreibens nach § 3 Abs. 6 ProMechG | 200 bis 600 Euro

1.2 | Erteilung der Zustimmung nach
§ 3 ProMechG für Projekttätigkeiten, bei deren Durchführung nach Maßgabe der Projektdokumentation über die beantragte Projektlaufzeit hinweg insgesamt folgende Menge an Emissionsreduktionseinheiten erzeugt werden kann: |

1.2.1
| bis 250.000 Emissionsreduktionseinheiten | 250 bis 3.750 Euro

1.2.2
| mehr als 250.000 Emissionsreduktionseinheiten | 0,015 Euro pro Emissionsreduktionseinheit, jedoch nur bis zur Grenze von 1.300.000 Emissionsreduktionseinheiten

1.3 | Überprüfungsgesuch nach § 4 ProMechG | 700 bis 1.100
Euro

2 | Amtshandlungen im Rahmen der gemeinsamen Projektumsetzung im Bundesgebiet |

2.1 |
Erteilung der Zustimmung nach § 5 ProMechG für Projekttätigkeiten, bei deren Durchführung nach Maßgabe der Projektdokumentation über die beantragte Projektlaufzeit hinweg insgesamt folgende Menge an Emissionsreduktionseinheiten erzeugt werden kann: |

2.1.1 | bis 250.000 Emissionsreduktionseinheiten | 250 bis 3.750 Euro

2.1.2 | mehr als 250.000 Emissionsreduktionseinheiten | 0,015 Euro pro Emissionsreduktionseinheit, jedoch nur bis zur Grenze von 1.300.000 Emissionsreduktionseinheiten

2.2 | Bestätigung nach § 6 Abs. 1 ProMechG für Projekttätigkeiten, bei denen auf der Grundlage des bestätigten Verifizierungsberichts für den Prüfungszeitraum insgesamt folgende Menge an Emissionsreduktionseinheiten übertragen werden: |

2.2.1 | bis 250.000 Emissionsreduktionseinheiten | 250 bis 3.750 Euro

2.2.2 | mehr als 250.000 Emissionsreduktionseinheiten | 0,015 Euro pro Emissionsreduktions- einheit, jedoch nur bis zur Grenze von 1.300.000 Emissionsreduktionseinheiten

3 | Amtshandlungen im Rahmen von Projekttätigkeiten für umweltverträgliche Entwicklung |

3.1 | Erteilung eines Befürwortungsschreibens nach § 8 Abs. 5 i. V. m. § 3 Abs. 6 ProMechG | 200 bis 600 Euro

3.2
| Erteilung der Zustimmung nach § 8 ProMechG für Projekttätigkeiten, bei deren Durchführung nach Maßgabe der Projektdokumentation über die beantragte Projektlaufzeit hinweg insgesamt folgende Menge an zertifizierten Emissionsreduktionen erzeugt werden kann: |

3.2.1
| bis 250.000 zertifizierte Emissionsreduktionen | 250 bis 3.750 Euro

3.2.2
| mehr als 250.000 zertifizierte Emissionsreduktionen | 0,015 Euro pro zertifizierte Emissionsreduktion, jedoch nur bis zur Grenze von 1.300.000 zertifizierten Emissionsreduktionen

3.3 |
Überprüfungsgesuch nach § 9 ProMechG | 800 bis 1.200 Euro

4
| Widerspruchsgebühr |

4.1
| Teilweise oder vollständige Zurückweisung eines Widerspruchs gegen die Amtshandlung, soweit der Widerspruch nicht nur deshalb keinen Erfolg hatte, weil die Verletzung einer Verfahrens- oder Formvorschrift unbeachtlich ist | 50 bis 4.000 Euro

4.2
| Rücknahme eines Widerspruchs nach Beginn der sachlichen Bearbeitung, jedoch vor deren Beendigung | bis zu 75 Prozent der Gebühr nach Nr. 4.1

4.3
| Erfolgloser Widerspruch, der sich ausschließlich gegen eine Kostenentscheidung richtet | bis zu 10 Prozent des streitigen Betrages

(Text neue Fassung)


Lfd.
Nr.
| Gebührenpflichtige individuell zurechenbare öffentliche Leistung | Gebühr

1 | Ausstellung eines Befürwortungsschreibens
nach
§ 3 Abs. 6, § 5 Abs. 9 oder § 8 Abs. 5
ProMechG
für Projekttätigkeiten der |

1.1
| Projektkategorie 1 | 20 bis 400 Euro

1.2
| Projektkategorie 2 | 200 bis 600 Euro

2 | Erteilung einer Zustimmung nach § 3, § 5
oder § 8
ProMechG |

2.1 | ohne vorangegangene Ausstellung eines Be-
fürwortungsschreibens
für Projekttätigkeiten
der
|

2.1.1 | Projektkategorie 1 | 20 bis 400 Euro

2.1.2 | Projektkategorie 2 | 200 bis 600 Euro

2.2 | mit vorangegangener Ausstellung eines Befür-
wortungsschreibens
für Projekttätigkeiten der |

2.2.1 | Projektkategorie 1 | 20 bis 200 Euro

2.2.2 | Projektkategorie 2 | 100 bis 300 Euro

3 | Erteilung einer Bestätigung nach § 6 Abs. 1
ProMechG
für Projekttätigkeiten der |

3.1 | Projektkategorie 1 | 20 bis 400 Euro

3.2 | Projektkategorie 2 |
200 bis 600 Euro

4
| Erteilung einer Ermächtigung für eine
nachträgliche Projektbeteiligung
nach § 8
Abs. 6
ProMechG | 20 bis 50 Euro

5 | Individuell zurechenbare öffentliche Leistungen nach Nr. 1 bis 4
für Projekt-
tätigkeiten,
bei deren Durchführung nach
Maßgabe
der Projektdokumentation nicht
mehr als 10.000 Emissionsreduktionsein-
heiten oder zertifizierte Emissionsreduk-
tionen pro Jahr
erzeugt werden können | 50 bis 75 Prozent
der entsprechenden
Gebühr nach Nr. 1
bis 4, mindestens
jedoch 20 Euro


6
| Individuell zurechenbare öffentliche Leistungen nach Nr. 1 bis 4 für
Projekttätigkeiten, die in den am wenigsten
entwickelten Ländern durchgeführt werden
| 20 bis 50 Euro

7
| Überprüfungsgesuch nach § 4 oder § 9
ProMechG
| 20 bis 600 Euro

8
| Widerspruchsgebühr |

8.1
| Teilweise oder vollständige Zurückweisung
eines
Widerspruchs gegen den Verwaltungsakt,
soweit
der Widerspruch nicht nur deshalb
keinen
Erfolg hatte, weil die Verletzung einer
Verfahrens-
oder Formvorschrift unbeachtlich
ist
| 20 bis 600 Euro

8.2
| Rücknahme eines Widerspruchs nach Beginn
der
sachlichen Bearbeitung, jedoch vor deren
Beendigung
| bis zu 75 Prozent
der
Gebühr nach
Nr. 8.1


8.3
| Erfolgloser Widerspruch, der sich ausschließ-
lich
gegen eine Gebührenfestsetzung richtet | bis zu 10 Prozent
des
streitigen Be-
trages