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§ 2 - BAföG-AuslandszuständigkeitsV (BAföGZustV k.a.Abk.)
V. v. 06.01.2004 BGBl. I S. 42; zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 19.10.2011 BGBl. I S. 2098
Geltung ab 01.04.2004; FNA: 2212-2-20 Bildung, Wissenschaft und Forschung
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Geltung ab 01.04.2004; FNA: 2212-2-20 Bildung, Wissenschaft und Forschung
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§ 2 Zeitlicher Anwendungsbereich
Diese Verordnung gilt bei Entscheidungen über Bewilligungszeiträume, die nach dem 31. Dezember 2011 beginnen. Für Bewilligungszeiträume, die in der Zeit zwischen dem 31. März 2004 und dem 1. Januar 2012 begonnen haben, gilt diese Verordnung in der bis zum 31. Dezember 2011 geltenden Fassung.
Text in der Fassung des Artikels 1 Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung über die örtliche Zuständigkeit für Ausbildungsförderung im Ausland V. v. 19. Oktober 2011 BGBl. I S. 2098 m.W.v. 1. Januar 2012
Frühere Fassungen von § 2 BAföG-AuslandszuständigkeitsV
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
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aktuell vorher | 01.01.2012 | Artikel 1 Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung über die örtliche Zuständigkeit für Ausbildungsförderung im Ausland vom 19.10.2011 BGBl. I S. 2098 |
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitierungen von § 2 BAföG-AuslandszuständigkeitsV
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 2 BAföGZustV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
BAföGZustV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
Zitate in Änderungsvorschriften
Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung über die örtliche Zuständigkeit für Ausbildungsförderung im Ausland
V. v. 19.10.2011 BGBl. I S. 2098
Artikel 1 1. BAföGZustVÄndV
... Frankreich oder Monaco durch das Land Rheinland-Pfalz,". 2. § 2 wird wie folgt geändert: a) Die Angabe „31. März 2004" wird ...
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