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Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik nach dem Behindertengleichstellungsgesetz (Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung - BITV)

V. v. 17.07.2002 BGBl. I S. 2654; aufgehoben durch § 6 V. v. 12.09.2011 BGBl. I S. 1843
Geltung ab 24.07.2002; FNA: 860-9-2-3 Sozialgesetzbuch
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Eingangsformel



Auf Grund des § 11 Abs. 1 Satz 2 des Behindertengleichstellungsgesetzes vom 27. April 2002 (BGBl. I S. 1467) verordnet das Bundesministerium des Innern im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung:


§ 1 Sachlicher Geltungsbereich



Die Verordnung gilt für:

1.
Internetauftritte und -angebote,

2.
Intranetauftritte und -angebote, die öffentlich zugänglich sind, und

3.
mittels Informationstechnik realisierte grafische Programmoberflächen, die öffentlich zugänglich sind,

der Behörden der Bundesverwaltung.


§ 2 Einzubeziehende Gruppen behinderter Menschen



Die Gestaltung von Angeboten der Informationstechnik (§ 1) nach dieser Verordnung ist dazu bestimmt, behinderten Menschen im Sinne des § 3 des Behindertengleichstellungsgesetzes, denen ohne die Erfüllung zusätzlicher Bedingungen die Nutzung der Informationstechnik nur eingeschränkt möglich ist, den Zugang dazu zu eröffnen.


§ 3 Anzuwendende Standards



Die Angebote der Informationstechnik (§ 1) sind gemäß der Anlage zu dieser Verordnung so zu gestalten, dass

1.
alle Angebote die unter Priorität I aufgeführten Anforderungen und Bedingungen erfüllen und

2.
zentrale Navigations- und Einstiegsangebote zusätzlich die unter Priorität II aufgeführten Anforderungen und Bedingungen berücksichtigen.


§ 4 Umsetzungsfristen für die Standards



(1) Die in § 1 dieser Verordnung genannten Angebote, die nach Inkrafttreten dieser Verordnung neu gestaltet oder in wesentlichen Bestandteilen oder größerem Umfang verändert oder angepasst werden, sind gemäß § 3 dieser Verordnung zu erstellen. Mindestens ein Zugangspfad zu den genannten Angeboten soll mit der Freischaltung dieser Angebote die Anforderungen und Bedingungen der Priorität I der Anlage zu dieser Verordnung erfüllen. Spätestens bis zum 31. Dezember 2005 müssen alle Zugangspfade zu den genannten Angeboten die Anforderungen und Bedingungen der Priorität I der Anlage dieser Verordnung erfüllen.

(2) Angebote, die vor Inkrafttreten dieser Verordnung im Internet oder im Intranet (§ 1 Nr. 2) veröffentlicht wurden, sind bis zum 31. Dezember 2003 gemäß § 3 dieser Verordnung zu gestalten, wenn diese Angebote sich speziell an behinderte Menschen im Sinne des § 3 des Behindertengleichstellungsgesetzes richten.

(3) Soweit nicht Absatz 2 gilt, sind die Angebote, die vor Inkrafttreten dieser Verordnung im Internet oder im Intranet (§ 1 Nr. 2) veröffentlicht wurden, bis zum 31. Dezember 2005 gemäß § 3 dieser Verordnung zu gestalten.


§ 5 Folgenabschätzung



Die Verordnung ist unter Berücksichtigung der technischen Entwicklung regelmäßig zu überprüfen. Sie wird spätestens nach Ablauf von drei Jahren nach ihrem Inkrafttreten auf ihre Wirkung überprüft.


§ 6 Inkrafttreten



Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.


Anlage (zu den §§ 3 und 4 Abs. 1)



Teil 1

Dieses Dokument enthält keine Vorgaben zur grundlegenden Technik, die für die Bereitstellung von elektronischen Inhalten und Informationen verwendet wird (Server, Router, Netzwerkarchitekturen und Protokolle, Betriebssysteme usw.) und hinsichtlich der zu verwendenden Benutzeragenten. Die Anforderungen und Bedingungen beziehen sich allein auf die der Nutzerin/dem Nutzer angebotenen elektronischen Inhalte und Informationen.

Die Anforderungen und Bedingungen dieser Anlage basieren grundsätzlich auf den Zugänglichkeitsrichtlinien für Web-Inhalte 1.0 (Web Content Accessibility Guidelines 1.0) des World Wide Web Consortiums vom 5. Mai 1999.

Die in Teil 1 dieser Anlage enthaltenen, bei ihrem ersten Auftreten im Text durch Unterstreichung kenntlich gemachten, grundlegenden technischen Fachbegriffe sind in Teil 2 dieser Anlage (Glossar) erläutert.


Priorität I

Anforderung1Für jeden Audio- oder visuellen Inhalt sind geeignete äquivalente Inhalte bereitzustellen,
die den gleichen Zweck oder die gleiche Funktion wie der originäre Inhalt erfüllen.
Bedingung1.1Für jedes Nicht-Text-Element ist ein äquivalenter Text bereitzustellen. Dies gilt insbeson-
dere für: Bilder, graphisch dargestellten Text einschließlich Symbolen, Regionen von
Imagemaps, Animationen (z. B. animierte GIFs), Applets und programmierte Objekte,
Zeichnungen, die auf der Verwendung von Zeichen und Symbolen des ASCII-Codes
basieren (ASCII-Zeichnungen), Frames, Scripts, Bilder, die als Punkte in Listen verwendet
werden, Platzhalter-Graphiken, graphische Buttons, Töne (abgespielt mit oder ohne Ein-
wirkung des Benutzers), Audio-Dateien, die für sich allein stehen, Tonspuren von Videos
und Videos.
 1.2Für jede aktive Region einer serverseitigen Imagemap sind redundante Texthyperlinks
bereitzustellen.
 1.3Für Multimedia-Präsentationen ist eine Audio-Beschreibung der wichtigen Informationen
der Videospur bereitzustellen.
 1.4Für jede zeitgesteuerte Multimedia-Präsentation (insbesondere Film oder Animation) sind
äquivalente Alternativen (z. B. Untertitel oder Audiobeschreibungen der Videospur) mit
der Präsentation zu synchronisieren.
Anforderung2Texte und Graphiken müssen auch dann verständlich sein, wenn sie ohne Farbe betrach-
tet werden.
Bedingung2.1Alle mit Farbe dargestellten Informationen müssen auch ohne Farbe verfügbar sein, z. B.
durch den Kontext oder die hierfür vorgesehenen Elemente der verwendeten Markup-
Sprache.
 2.2Bilder sind so zu gestalten, dass die Kombinationen aus Vordergrund- und Hintergrund-
farbe auf einem Schwarz-Weiß-Bildschirm und bei der Betrachtung durch Menschen mit
Farbfehlsichtigkeiten ausreichend kontrastieren.
Anforderung3Markup-Sprachen (insbesondere HTML) und Stylesheets sind entsprechend ihrer Spezi-
fikationen und formalen Definitionen zu verwenden.
Bedingung3.1Soweit eine angemessene Markup-Sprache existiert, ist diese anstelle von Bildern zu ver-
wenden, um Informationen darzustellen.
 3.2Mittels Markup-Sprachen geschaffene Dokumente sind so zu erstellen und zu dekla-
rieren, dass sie gegen veröffentlichte formale Grammatiken validieren.
 3.3Es sind Stylesheets zu verwenden, um die Text- und Bildgestaltung sowie die Präsen-
tation von mittels Markup-Sprachen geschaffener Dokumente zu beeinflussen.
 3.4Es sind relative anstelle von absoluten Einheiten in den Attributwerten der verwendeten
Markup-Sprache und den Stylesheet-Property-Werten zu verwenden.
 3.5Zur Darstellung der Struktur von mittels Markup-Sprachen geschaffener Dokumente sind
Überschriften-Elemente zu verwenden.
 3.6Zur Darstellung von Listen und Listenelementen sind die hierfür vorgesehenen Elemente
der verwendeten Markup-Sprache zu verwenden.
 3.7Zitate sind mittels der hierfür vorgesehenen Elemente der verwendeten Markup-Sprache
zu kennzeichnen.
Anforderung4Sprachliche Besonderheiten wie Wechsel der Sprache oder Abkürzungen sind erkennbar
zu machen.
Bedingung4.1Wechsel und Änderungen der vorherrschend verwendeten natürlichen Sprache sind
kenntlich zu machen.
Anforderung5Tabellen sind mittels der vorgesehenen Elemente der verwendeten Markup-Sprache zu
beschreiben und in der Regel nur zur Darstellung tabellarischer Daten zu verwenden.
Bedingung5.1In Tabellen, die tabellarische Daten darstellen, sind die Zeilen- und Spaltenüberschriften
mittels der vorgesehenen Elemente der verwendeten Markup-Sprache zu kennzeichnen.
 5.2Soweit Tabellen, die tabellarische Daten darstellen, zwei oder mehr Ebenen von Zeilen-
und Spaltenüberschriften aufweisen, sind mittels der vorgesehenen Elemente der ver-
wendeten Markup-Sprache Datenzellen und Überschriftenzellen einander zuzuordnen.
 5.3Tabellen sind nicht für die Text- und Bildgestaltung zu verwenden, soweit sie nicht auch in
linearisierter Form dargestellt werden können.
 5.4Soweit Tabellen zur Text- und Bildgestaltung genutzt werden, sind keine der Strukturie-
rung dienenden Elemente der verwendeten Markup-Sprache zur visuellen Formatierung
zu verwenden.
Anforderung6Internetangebote müssen auch dann nutzbar sein, wenn der verwendete Benutzeragent
neuere Technologien nicht unterstützt oder diese deaktiviert sind.
Bedingung6.1Es muss sichergestellt sein, dass mittels Markup-Sprachen geschaffene Dokumente
verwendbar sind, wenn die zugeordneten Stylesheets deaktiviert sind.
 6.2Es muss sichergestellt sein, dass Äquivalente für dynamischen Inhalt aktualisiert werden,
wenn sich der dynamische Inhalt ändert.
 6.3Es muss sichergestellt sein, dass mittels Markup-Sprachen geschaffene Dokumente
verwendbar sind, wenn Scripts, Applets oder andere programmierte Objekte deaktiviert
sind.
 6.4Es muss sichergestellt sein, dass die Eingabebehandlung von Scripts, Applets oder
anderen programmierten Objekten vom Eingabegerät unabhängig ist.
 6.5Dynamische Inhalte müssen zugänglich sein. Insoweit dies nur mit unverhältnismäßig
hohem Aufwand zu realisieren ist, sind gleichwertige alternative Angebote unter Verzicht
auf dynamische Inhalte bereitzustellen.
Anforderung7Zeitgesteuerte Änderungen des Inhalts müssen durch die Nutzerin/den Nutzer kontrollier-
bar sein.
Bedingung7.1Bildschirmflackern ist zu vermeiden.
 7.2Blinkender Inhalt ist zu vermeiden.
 7.3Bewegung in mittels Markup-Sprachen geschaffener Dokumente ist entweder zu ver-
meiden oder es sind Mechanismen bereitzustellen, die der Nutzerin/dem Nutzer das Ein-
frieren der Bewegung oder die Änderung des Inhalts ermöglichen.
 7.4Automatische periodische Aktualisierungen in mittels Markup-Sprachen geschaffener
Dokumente sind zu vermeiden.
 7.5Die Verwendung von Elementen der Markup-Sprache zur automatischen Weiterleitung ist
zu vermeiden. Insofern auf eine automatische Weiterleitung nicht verzichtet werden kann,
ist der Server entsprechend zu konfigurieren.
Anforderung8Die direkte Zugänglichkeit der in Internetangeboten eingebetteten Benutzerschnittstellen
ist sicherzustellen.
Bedingung8.1Programmierte Elemente (insbesondere Scripts und Applets) sind so zu gestalten, dass
sie entweder direkt zugänglich oder kompatibel mit assistiven Technologien sind.
Anforderung9Internetangebote sind so zu gestalten, dass Funktionen unabhängig vom Eingabegerät
oder Ausgabegerät nutzbar sind.
Bedingung9.1Es sind clientseitige Imagemaps bereitzustellen, es sei denn, die Regionen können mit
den verfügbaren geometrischen Formen nicht definiert werden.
 9.2Jedes über eine eigene Schnittstelle verfügende Element muss in geräteunabhängiger
Weise bedient werden können.
 9.3In Scripts sind logische anstelle von geräteabhängigen Event-Handlern zu spezifizieren.
Anforderung10Die Verwendbarkeit von nicht mehr dem jeweils aktuellen Stand der Technik entspre-
chenden assistiven Technologien und Browsern ist sicherzustellen, soweit der hiermit
verbundene Aufwand nicht unverhältnismäßig ist.
Bedingung10.1Das Erscheinenlassen von Pop-Ups oder anderen Fenstern ist zu vermeiden. Die Nut-
zerin/der Nutzer ist über Wechsel der aktuellen Ansicht zu informieren.
 10.2Bei allen Formular-Kontrollelementen mit implizit zugeordneten Beschriftungen ist dafür
Sorge zu tragen, dass die Beschriftungen korrekt positioniert sind.
Anforderung11Die zur Erstellung des Internetangebots verwendeten Technologien sollen öffentlich
zugänglich und vollständig dokumentiert sein, wie z. B. die vom World Wide Web Con-
sortium entwickelten Technologien.
Bedingung11.1Es sind öffentlich zugängliche und vollständig dokumentierte Technologien in ihrer
jeweils aktuellen Version zu verwenden, soweit dies für die Erfüllung der angestrebten
Aufgabe angemessen ist.
 11.2Die Verwendung von Funktionen, die durch die Herausgabe neuer Versionen überholt
sind, ist zu vermeiden.
 11.3Soweit auch nach bestem Bemühen die Erstellung eines barrierefreien Internetangebots
nicht möglich ist, ist ein alternatives, barrierefreies Angebot zur Verfügung zu stellen, dass
äquivalente Funktionalitäten und Informationen gleicher Aktualität enthält, soweit es die
technischen Möglichkeiten zulassen. Bei Verwendung nicht barrierefreier Technologien
sind diese zu ersetzen, sobald aufgrund der technologischen Entwicklung äquivalente,
zugängliche Lösungen verfügbar und einsetzbar sind.
Anforderung12Der Nutzerin/dem Nutzer sind Informationen zum Kontext und zur Orientierung bereitzu-
stellen.
Bedingung12.1Jeder Frame ist mit einem Titel zu versehen, um Navigation und Identifikation zu ermög-
lichen.
 12.2Der Zweck von Frames und ihre Beziehung zueinander ist zu beschreiben, soweit dies
nicht aus den verwendeten Titeln ersichtlich ist.
 12.3Große Informationsblöcke sind mittels Elementen der verwendeten Markup-Sprache in
leichter handhabbare Gruppen zu unterteilen.
 12.4Beschriftungen sind genau ihren Kontrollelementen zuzuordnen.
Anforderung13Navigationsmechanismen sind übersichtlich und schlüssig zu gestalten.
Bedingung13.1Das Ziel jedes Hyperlinks muss auf eindeutige Weise identifizierbar sein.
 13.2Es sind Metadaten bereitzustellen, um semantische Informationen zu Internetangeboten
hinzuzufügen.
 13.3Es sind Informationen zur allgemeinen Anordnung und Konzeption eines Internetange-
bots, z. B. mittels eines Inhaltsverzeichnisses oder einer Sitemap, bereitzustellen.
 13.4Navigationsmechanismen müssen schlüssig und nachvollziehbar eingesetzt werden.
Anforderung14Das allgemeine Verständnis der angebotenen Inhalte ist durch angemessene Maß-
nahmen zu fördern.
Bedingung14.1Für jegliche Inhalte ist die klarste und einfachste Sprache zu verwenden, die angemessen
ist.



Priorität II

Anforderung1Für jeden Audio- oder visuellen Inhalt sind geeignete äquivalente Inhalte bereitzustellen,
die den gleichen Zweck oder die gleiche Funktion wie der originäre Inhalt erfüllen.
Bedingung1.5Für jede aktive Region einer clientseitigen Imagemap sind redundante Texthyperlinks
bereitzustellen.
Anforderung2Texte und Graphiken müssen auch dann verständlich sein, wenn sie ohne Farbe betrach-
tet werden.
Bedingung2.3Texte sind so zu gestalten, dass die Kombinationen aus Vordergrund- und Hintergrund-
farbe auf einem Schwarz-Weiß-Bildschirm und bei der Betrachtung durch Menschen mit
Farbfehlsichtigkeiten ausreichend kontrastieren.
Anforderung3Markup-Sprachen (insbesondere HTML) und Stylesheets sind entsprechend ihrer Spezi-
fikationen und formalen Definitionen zu verwenden.
Anforderung4Sprachliche Besonderheiten wie Wechsel der Sprache oder Abkürzungen sind erkennbar
zu machen.
Bedingung4.2Abkürzungen und Akronyme sind an der Stelle ihres ersten Auftretens im Inhalt zu erläu-
tern und durch die hierfür vorgesehenen Elemente der verwendeten Markup-Sprache
kenntlich zu machen.
 4.3Die vorherrschend verwendete natürliche Sprache ist durch die hierfür vorgesehenen
Elemente der verwendeten Markup-Sprache kenntlich zu machen.
Anforderung5Tabellen sind mittels der vorgesehenen Elemente der verwendeten Markup-Sprache zu
beschreiben und in der Regel nur zur Darstellung tabellarischer Daten zu verwenden.
Bedingung5.5Für Tabellen sind unter Verwendung der hierfür vorgesehenen Elemente der genutzten
Markup-Sprache Zusammenfassungen bereitzustellen.
 5.6Für Überschriftenzellen sind unter Verwendung der hierfür vorgesehenen Elemente der
genutzten Markup-Sprache Abkürzungen bereitzustellen.
Anforderung6Internetangebote müssen auch dann nutzbar sein, wenn der verwendete Benutzeragent
neuere Technologien nicht unterstützt oder diese deaktiviert sind.
Anforderung7Zeitgesteuerte Änderungen des Inhalts müssen durch die Nutzerin/den Nutzer kontrollier-
bar sein.
Anforderung8Die direkte Zugänglichkeit der in Internetangeboten eingebetteten Benutzerschnittstellen
ist sicherzustellen.
Anforderung9Internetangebote sind so zu gestalten, dass Funktionen unabhängig vom Eingabegerät
oder Ausgabegerät nutzbar sind.
Bedingung9.4Es ist eine mit der Tabulatortaste navigierbare, nachvollziehbare und schlüssige Reihen-
folge von Hyperlinks, Formularkontrollelementen und Objekten festzulegen.
 9.5Es sind Tastaturkurzbefehle für Hyperlinks, die für das Verständnis des Angebots von
entscheidender Bedeutung sind (einschließlich solcher in clientseitigen Imagemaps),
Formularkontrollelemente und Gruppen von Formularkontrollelementen bereitzustellen.
Anforderung10Die Verwendbarkeit von nicht mehr dem jeweils aktuellen Stand der Technik entspre-
chenden assistiven Technologien und Browsern ist sicherzustellen, soweit der hiermit
verbundene Aufwand nicht unverhältnismäßig ist.
Bedingung10.3Für alle Tabellen, die Text in parallelen Spalten mit Zeilenumbruch enthalten, ist alternativ
linearer Text bereitzustellen.
 10.4Leere Kontrollelemente in Eingabefeldern und Textbereichen sind mit Platzhalterzeichen
zu versehen.
 10.5Nebeneinander liegende Hyperlinks sind durch von Leerzeichen umgebene, druckbare
Zeichen zu trennen.
Anforderung11Die zur Erstellung des Internetangebots verwendeten Technologien sollen öffentlich
zugänglich und vollständig dokumentiert sein, wie z. B. die vom World Wide Web Con-
sortium entwickelten Technologien.
Bedingung11.4Der Nutzerin/dem Nutzer sind Informationen bereitzustellen, die es ihnen erlauben, Doku-
mente entsprechend ihren Vorgaben (z. B. Sprache) zu erhalten.
Anforderung12Der Nutzerin/dem Nutzer sind Informationen zum Kontext und zur Orientierung bereitzu-
stellen.
Anforderung13Navigationsmechanismen sind übersichtlich und schlüssig zu gestalten.
Bedingung13.5Es sind Navigationsleisten bereitzustellen, um den verwendeten Navigationsmechanis-
mus hervorzuheben und einen Zugriff darauf zu ermöglichen.
 13.6Inhaltlich verwandte oder zusammenhängende Hyperlinks sind zu gruppieren. Die Grup-
pen sind eindeutig zu benennen und müssen einen Mechanismus enthalten, der das
Umgehen der Gruppe ermöglicht.
 13.7Soweit Suchfunktionen angeboten werden, sind der Nutzerin/dem Nutzer verschiedene
Arten der Suche bereitzustellen.
 13.8Es sind aussagekräftige Informationen am Anfang von inhaltlich zusammenhängenden
Informationsblöcken (z. B. Absätzen, Listen) bereitzustellen, die eine Differenzierung
ermöglichen.
 13.9Soweit inhaltlich zusammenhängende Dokumente getrennt angeboten werden, sind
Zusammenstellungen dieser Dokumente bereitzustellen.
 13.10Es sind Mechanismen zum Umgehen von ASCII-Zeichnungen bereitzustellen.
Anforderung14Das allgemeine Verständnis der angebotenen Inhalte ist durch angemessene Maßnah-
men zu fördern.
Bedingung14.2Text ist mit graphischen oder Audio-Präsentationen zu ergänzen, sofern dies das Ver-
ständnis der angebotenen Information fördert.
 14.3Der gewählte Präsentationsstil ist durchgängig beizubehalten.



Teil 2 Glossar

AppletKurz für „Application". Meist in der Programmiersprache Java ver-
fasstes, in ein Internetangebot eingefügtes Programm.
ASCII-Zeichnungen„American Standard Code For Information Interchange"; ein Zei-
chensatz, der es erlaubt, nummerischen Werten (Bytes) Zeichen der
gebräuchlichen Schriftsprache zuzuordnen. ASCII-Zeichnungen
sind Bilder, die durch die Kombination von Zeichen und Symbolen
des ASCII-Zeichensatzes entstehen (z. B. Emoticons).
Assistive Technologien Software oder Hardware, die speziell entwickelt wurde, um behin-
derten Menschen bei ihren täglichen Aktivitäten zu helfen. Assistive
Technologien sind z. B. Rollstühle, Lesegeräte, Geräte zum Greifen
usw. Gängige assistive Technologien im Bereich der Vermittlung
von Internetinhalten sind Screenreader, Bildschirmlupen, Sprach-
generatoren und Spracheingabe-Software, die in Verbindung mit
graphischen Desktop-Browsern (neben anderen Benutzeragenten)
eingesetzt werden. Assistive Hardware-Technologien sind u. a.
alternative Tastaturen und Zeigegeräte.
AttributwertBefehle in Programmiersprachen können zusätzliche Angaben zur
Beschreibung des Befehls in Form von Attributen enthalten. Diese
Attribute können durch Wertangaben näher bestimmt werden.
AusgabegerätStellt der Nutzerin/dem Nutzer die verarbeiteten Daten zur Ver-
fügung. Beispiele für Ausgabegeräte sind Monitore, Drucker, Laut-
sprecher oder Braille-Zeilen.
BenutzeragentSoftware zum Zugriff auf Internetinhalte; dies umfasst graphische
Desktop-Browser, Text-Browser, Sprach-Browser, Mobiltelefone,
Multimedia-Player und manche assistive Software-Technologien,
die in Verbindung mit Browsern verwendet werden, wie etwa
Screenreader, Bildschirmlupen und Spracherkennungssoftware.
BenutzerschnittstellenErmöglichen Eingaben der Nutzerin/des Nutzers und legen deren
Darstellung fest.
BrowserProgramm, das den Zugriff auf und die Darstellung von Angeboten
im Internet erlaubt.
ButtonMittels Graphiken dargestellte Schaltflächen.
Client, clientseitig Softwareprogramm in Netzwerken, in der Regel auf dem lokalen
Computer der Nutzerin/des Nutzers, das von Servern bereitgestellte
Dienste in Anspruch nimmt. Clients fordern entweder Daten von
Servern an (z. B. Browser) oder versenden Daten an Server (z. B.
E-Mail). Clientseitig ist eine Funktionalität dann, wenn sie auf dem
Client ausgeführt wird.
Dynamische Inhalte Sammelbegriff für verschiedenartige Mechanismen, Inhalte wäh-
rend ihrer Anzeige dynamisch zu ändern, entweder automatisch
oder durch Einwirken der Nutzerin/des Nutzers.
EingabegeräteErmöglicht die Interaktion mit dem elektronischen Medium. Bei-
spiele für Eingabegeräte sind Tastaturen, Computer-Mäuse, Blin-
denschriftgeräte, Kopfstäbe oder Mikrophone.
Event-Handler„Ereignis-Behandler", werden meist als Attribute in Befehlen der
HTML-Programmiersprache notiert und lösen bei Aktivierung durch
die Nutzerin/den Nutzer eine vordefinierte Reaktion, in der Regel ein
weiteres Programm (z. B. ein Script), aus.
FramesDefinierbare Segmente, die den Anzeigebereich eines Browsers
aufteilen. Jedes Anzeigesegment kann eigene Inhalte enthalten.
GIF„Graphics Interchange Format"; ein Dateiformat zur Darstellung von
Graphiken. Animierte GIFs enthalten in einer Datei mehrere Graphi-
ken, die nacheinander angezeigt werden und dadurch den Eindruck
von Bewegung vermitteln.
HTMLSiehe „Markup-Sprache".
HyperlinkVerweis in einem elektronischen Dokument auf ein beliebiges Ver-
weisziel. Das Verweisziel kann sich in jeder über den elektronischen
Datenaustausch erreichbaren Quelle befinden.
ImagemapsVerweis-sensitive Graphiken; Graphiken, die in Regionen mit zuge-
ordneten Aktionen unterteilt wurden. Die Betätigung einer aktiven
Region löst eine Aktion aus.
Linearisierte Tabelle Ein Verfahren der Tabellendarstellung, bei der die Inhalte der Zellen
zu einer Folge von Absätzen werden. Die Absätze erscheinen in der-
selben Reihenfolge, in der die Zellen im ursprünglichen Dokument
definiert sind.
Markup-Sprache„Auszeichnungssprachen"; Kategorie von Programmiersprachen,
die z. B. HTML (Hyper Text Markup Language) oder XML (Extensi-
ble Markup Language) umfasst. Auszeichnungssprachen basieren
auf der in der ISO-Norm 8879 festgelegten SGML (Standard
Generalized Markup Language). Sie dienen, in ihren spezifischen
Anwendungsgebieten, zur logischen Beschreibung von Inhalten,
zum Datenaustausch oder zur Definition weiterer Auszeichnungs-
sprachen.
MetadatenInformationen über die verwendeten Daten oder Inhalte.
MultimediaDie Verbindung mehrerer Medien wie Text, Bild, Ton oder drei-
dimensionaler Simulation zu einer geschlossenen elektronischen
Präsentation.
Natürliche Sprache Gesprochene, geschriebene oder durch Zeichen dargestellte Spra-
chen wie Deutsch, aber auch Gebärdensprache oder Blinden-
schrift.
Pop-UpsNeu erscheinender Anzeigebereich bzw. Fenster. Durch die Nutze-
rin/den Nutzer in der Regel nicht zu steuernder Prozess.
ScriptIn einer speziellen Programmiersprache („Script-Sprache" wie z. B.
JavaScript) verfasstes Programm.
Server, serverseitig Softwareprogramm, das auf einem Hostrechner ausgeführt wird
und in Netzwerken anderen Rechnern, auf denen Clientsoftware
ausgeführt wird, Dienste (z. B. Websites, E-Mail) zur Verfügung
stellt. Serverseitig ist eine Funktionalität dann, wenn sie auf dem
Server ausgeführt wird.
SitemapGesamtübersicht über den Aufbau eines Internetangebots.
Stylesheet, Stylesheet-Property-Wert CSS (Cascading Stylesheets) ist eine Ergänzungssprache zu HTML,
die die Spezifizierung der Präsentation eines Dokumentes ermög-
licht. Sie erlaubt das beliebige Formatieren einzelner HTML-Ele-
mente oder das Definieren zentraler Formate in Dokumenten. Pro-
perty-Werte enthalten Wertzuweisungen für die festgelegten For-
mate.
Tabellarische Daten Tabellen, die dazu verwendet werden, logische Beziehungen zwi-
schen Daten zu repräsentieren, enthalten tabellarische Daten. Den
Gegensatz hierzu bilden Tabellen, die nur der Formatierung bzw.
Text- und Bildgestaltung von Dokumenten dienen.