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Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 21.07.2013 aufgehoben
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§ 89 - Investmentgesetz (InvG)
Artikel 1 G. v. 15.12.2003 BGBl. I S. 2676; aufgehoben durch Artikel 2a G. v. 04.07.2013 BGBl. I S. 1981
Geltung ab 01.01.2004; FNA: 7612-2 Investmentwesen
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Geltung ab 01.01.2004; FNA: 7612-2 Investmentwesen
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§ 89 Verbot von Laufzeitfonds
Das Altersvorsorge-Sondervermögen darf nicht für eine begrenzte Dauer angelegt werden. § 43 Abs. 4 Nr. 7 ist nicht anzuwenden.
Text in der Fassung des Artikels 1 Investmentänderungsgesetz G. v. 21. Dezember 2007 BGBl. I S. 3089 m.W.v. 28. Dezember 2007
Frühere Fassungen von § 89 InvG
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
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aktuell vorher | 28.12.2007 | Artikel 1 Investmentänderungsgesetz vom 21.12.2007 BGBl. I S. 3089 |
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitierungen von § 89 InvG
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 89 InvG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
InvG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 43 InvG Vertragsbedingungen (vom 01.04.2012)
... 46 bis 65 dürfen nicht in Sondervermögen nach Maßgabe der §§ 66 bis 95 oder nach Maßgabe der §§ 112 und 113 sowie in Spezial-Sondervermögen ...
§ 114 InvG Verwaltung von Sondervermögen mit zusätzlichen Risiken (vom 01.04.2009)
... 112 und 113 gelten die Vorschriften dieses Gesetzes mit Ausnahme der §§ 46 bis 52 und 54 bis 90r sinngemäß, soweit sich aus den Vorschriften dieses Kapitels nichts anderes ...
Zitat in folgenden Normen
Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB)
Artikel 1 G. v. 04.07.2013 BGBl. I S. 1981; zuletzt geändert durch Artikel 46 G. v. 23.10.2024 BGBl. 2024 I Nr. 323
§ 347 KAGB Besondere Übergangsvorschriften für Altersvorsorge-Sondervermögen
... in § 345 Absatz 1 Satz 11 genannten Vorschriften § 87 Absatz 2 sowie die §§ 88 bis 90 und 143 Absatz 3 Nummer 6 Buchstabe b des Investmentgesetzes in der bis zum 21. Juli 2013 ... beziehen, gelten jedoch nur, soweit sich aus § 87 Absatz 2 sowie den §§ 88 bis 90 und 99 Absatz 3 des Investmentgesetzes in der bis zum 21. Juli 2013 geltenden Fassung ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Dritte Verordnung zur Änderung der Anlageverordnung
V. v. 29.06.2010 BGBl. I S. 841
Artikel 1 3. AnlVÄndV
... des Investmentgesetzes mit Ausnahme von Altersvorsorge-Sondervermögen nach den §§ 87 bis 90 des Investmentgesetzes;". nn) Nummer 16 wird wie folgt gefasst: ...
Erste Verordnung zur Änderung der Pensionsfonds-Kapitalanlagenverordnung
V. v. 09.05.2011 BGBl. I S. 794
Artikel 1 1. PFKapAVÄndV
... des Investmentgesetzes mit Ausnahme von Altersvorsorge-Sondervermögen nach den §§ 87 bis 90 des Investmentgesetzes;". nn) Nach Nummer 15 werden folgende Nummern 16 ...
Investmentänderungsgesetz
G. v. 21.12.2007 BGBl. I S. 3089
Artikel 1 InvÄndG Änderung des Investmentgesetzes
... des Wertes des Altersvorsorge-Sondervermögens betragen." 68. In § 89 Satz 2 wird die Angabe § 43 Abs. 3 Nr. 7" durch die Angabe § 43 Abs. 4 ... Einrichtungen" ersetzt. 97. In § 114 werden die Angabe §§ 46 bis 90" durch die Angabe §§ 46 bis 52 und 54 bis 90k" und das Wort ... die Angabe §§ 46 bis 90" durch die Angabe §§ 46 bis 52 und 54 bis 90k" und das Wort Abschnitts" durch das Wort Kapitels" ersetzt. ... um für Rechnung des Sondervermögens die nach den §§ 87 bis 89 zugelassenen Rechtsgeschäfte abschließen zu können. Die Bundesanstalt erteilt die ...
Mitarbeiterkapitalbeteiligungsgesetz
G. v. 07.03.2009 BGBl. I S. 451
Artikel 3 MiKapBG Änderung des Investmentgesetzes
... ersetzt. 7. In § 114 wird die Angabe „der §§ 46 bis 52 und 54 bis 90k" durch die Angabe „der §§ 46 bis 52 und 54 bis 90r" ...
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