§ 32
(weggefallen)
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitate in ÄnderungsvorschriftenGesetz zur Änderung des Gesetzes über das Branntweinmonopol und von Verbrauchsteuergesetzen
G. v. 15.07.2006 BGBl. I S. 1594
Zitate in aufgehobenen TitelnGesetz zur Aussetzung der Brennrechtsveranlagung 1992/93
G. v. 29.11.1990 BGBl. I S. 2569; aufgehoben durch Artikel 19 G. v. 08.05.2008 BGBl. I S. 810
§ 1 BrennRVeraAussG ... Betriebsjahr 1992/93 werden Brennrechte nach den §§ 32 bis 33a des Gesetzes über das Branntweinmonopol in der im Bundesgesetzblatt Teil III, ...
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/6556/a105450.htm