Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 31.12.2017 aufgehoben
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- - Branntweinmonopolgesetz (BranntwMonG)

G. v. 08.04.1922 RGBl. I S. 335, 405; zuletzt geändert durch Artikel 5 G. v. 10.03.2017 BGBl. I S. 420
Geltung ab 01.01.1964 bis 01.01.2018; FNA: 612-7 Verbrauchsteuern und Monopole
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Erster Teil Branntweinmonopol
Zweiter Abschnitt Verwaltung des Monopols
Erster Titel Bundesmonopolverwaltung
- Der Beirat
§§ 11 und 13
§ 14
§ 15

Erster Teil Branntweinmonopol

Zweiter Abschnitt Verwaltung des Monopols

Erster Titel Bundesmonopolverwaltung

- Der Beirat

§§ 11 und 13


§§ 11 und 13 wird in 1 Vorschrift zitiert

(weggefallen)

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§ 14


§ 14 hat 1 frühere Fassung und wird in 1 Vorschrift zitiert

(aufgehoben)


Text in der Fassung des Artikels 65 Gesetz über die weitere Bereinigung von Bundesrecht G. v. 8. Dezember 2010 BGBl. I S. 1864 m.W.v. 15. Dezember 2010

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§ 15


§ 15 wird in 2 Vorschriften zitiert

(weggefallen)



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