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Verordnung zur Gleichstellung von Prüfungszeugnissen des Theodor-Reuter-Berufskollegs Iserlohn, Staatliche Berufsfachschule für Fertigungstechnik und Elektrotechnik mit den Zeugnissen über das Bestehen der Abschlussprüfung in Ausbildungsberufen (IserlohnV k.a.Abk.)

V. v. 14.07.2006 BGBl. I S. 1694 (Nr. 35); aufgehoben durch § 3 V. v. 12.08.2008 BGBl. I S. 1709
Geltung ab 01.01.2006; FNA: 806-22-8-2 Berufliche Bildung
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Eingangsformel



Auf Grund des § 50 Abs. 1 des Berufsbildungsgesetzes vom 23. März 2005 (BGBl. I S. 931) in Verbindung mit § 1 des Zuständigkeitsanpassungsgesetzes vom 16. August 2002 (BGBl. I S. 3165) und dem Organisationserlass vom 22. November 2005 (BGBl. I S. 3197) verordnet das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie nach Anhörung des Hauptausschusses des Bundesinstituts für Berufsbildung im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Bildung und Forschung:


§ 1 Gleichstellung von Prüfungszeugnissen



Die vom 1. Januar 2006 bis zum 31. Dezember 2010 von dem Theodor-Reuter-Berufskolleg Iserlohn, Staatliche Berufsfachschule für Fertigungstechnik und Elektrotechnik erteilten Prüfungszeugnisse über erfolgreich abgelegte Abschlussprüfungen werden mit den Zeugnissen über das Bestehen der Abschlussprüfung in Ausbildungsberufen nach Maßgabe der nachstehenden Aufstellung gleichgestellt:

Bezeichnung
des Prüfungszeugnisses
der Staatlichen Berufsfachschule
für Fertigungstechnik und Elektrotechnik
Ausbildungsberuf*), für den gleichgestellt wird
Abschlussprüfung als
Kommunikationselektroniker/
Kommunikationselektronikerin
Fachrichtung: Informationstechnik
Kommunikationselektroniker/
Kommunikationselektronikerin
Fachrichtung: Informationstechnik
Abschlussprüfung als
Kommunikationselektroniker/
Kommunikationselektronikerin
Fachrichtung: Funktechnik
Kommunikationselektroniker/
Kommunikationselektronikerin
Fachrichtung: Funktechnik
Abschlussprüfung als
Werkzeugmechaniker/Werkzeugmechanikerin
Fachrichtung: Stanz- und Umformtechnik
Werkzeugmechaniker/Werkzeugmechanikerin
Fachrichtung: Stanz- und Umformtechnik
Abschlussprüfung als
Energieelektroniker/Energieelektronikerin
Fachrichtung: Anlagentechnik
Energieelektroniker/Energieelektronikerin
Fachrichtung: Anlagentechnik
Abschlussprüfung als
Industriemechaniker/Industriemechanikerin
Fachrichtung: Maschinen- und Systemtechnik
Industriemechaniker/Industriemechanikerin
Fachrichtung: Maschinen- und Systemtechnik
Abschlussprüfung als
Mechatroniker/Mechatronikerin
Mechatroniker/Mechatronikerin
Abschlussprüfung als
Informations- und Telekommunikationssystem-
Elektroniker/Informations- und Telekommunikations-
system-Elektronikerin
Informations- und Telekommunikationssystem-
Elektroniker/lnformations- und Telekommunikations-
system-Elektronikerin


---

*)
Sofern zu der Ausbildungsberufsbezeichnung eine Fachrichtungsbezeichnung aufgeführt ist, beschränkt sich die Gleichstellung auf diese Fachrichtung.


§ 2 Fortgeltung von Gleichstellungen



Die Gleichstellungen für die auf Grund der Verordnung zur Gleichstellung von Prüfungszeugnissen der Staatlichen Berufsfachschule für Fertigungstechnik und Elektrotechnik Iserlohn mit den Zeugnissen über das Bestehen der Abschlussprüfung in Ausbildungsberufen vom 2. Juni 1986 (BGBl. I S. 843) und der Verordnung zur Gleichstellung von Prüfungszeugnissen des Theodor-Reuter-Berufskollegs Iserlohn, Staatliche Berufsfachschule für Fertigungstechnik und Elektrotechnik mit den Zeugnissen über das Bestehen der Abschlussprüfung in Ausbildungsberufen vom 10. Juli 1992 (BGBl. I S. 1240), zuletzt geändert durch die Verordnung vom 27. Oktober 2004 (BGBl. I S. 2694), bis zum 31. Dezember 2005 erteilten Zeugnisse gelten fort.


§ 3 Inkrafttreten, Außerkrafttreten


§ 3 ändert mWv. 1. Januar 2006 IserlohnV IserlohnV

(1) Diese Verordnung tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2006 in Kraft.

(2) Mit dem Inkrafttreten dieser Verordnung treten die Verordnung zur Gleichstellung von Prüfungszeugnissen der Staatlichen Berufsfachschule für Fertigungstechnik und Elektrotechnik Iserlohn mit den Zeugnissen über das Bestehen der Abschlussprüfung in Ausbildungsberufen vom 2. Juni 1986 (BGBl. I S. 843) und die Verordnung zur Gleichstellung von Prüfungszeugnissen des Theodor-Reuter-Berufskollegs Iserlohn, Staatliche Berufsfachschule für Fertigungstechnik und Elektrotechnik mit den Zeugnissen über das Bestehen der Abschlussprüfung in Ausbildungsberufen vom 10. Juli 1992 (BGBl. I S. 1240), zuletzt geändert durch die Verordnung vom 27. Oktober 2004 (BGBl. I S. 2694), außer Kraft.