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§ 3 - Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG)

Artikel 1 G. v. 14.08.2006 BGBl. I S. 1958 (Nr. 39); aufgehoben durch Artikel 4 G. v. 26.11.2020 BGBl. I S. 2575
Geltung ab 01.10.2006, § 8 ab 18.08.2006; FNA: 9231-11 Allgemeines Straßenverkehrsrecht
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§ 3 Besitzstand



1§ 2 Abs. 1 und 2 findet vorbehaltlich des § 5 keine Anwendung auf Fahrer und Fahrerinnen, die

1.
eine Fahrerlaubnis der Klassen D1, D1E, D, DE oder eine gleichwertige Klasse besitzen, die vor dem 10. September 2008 erteilt worden ist;

2.
eine Fahrerlaubnis der Klassen C1, C1E, C, CE oder eine gleichwertige Klasse besitzen, die vor dem 10. September 2009 erteilt worden ist.

2Satz 1 gilt auch für Fahrer und Fahrerinnen, die

1.
eine Fahrerlaubnis der Klasse D1, D1E, D, DE oder einer gleichwertigen Klasse vor dem 10. September 2008 oder

2.
eine Fahrerlaubnis der Klasse C1, C1E, C, CE oder einer gleichwertigen Klasse vor dem 10. September 2009

besessen haben und die ihnen entzogen worden ist, auf die sie verzichtet haben oder deren Geltungsdauer abgelaufen ist.



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Frühere Fassungen von § 3 BKrFQG

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 31.05.2011Artikel 1 Erstes Gesetz zur Änderung des Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetzes
vom 25.05.2011 BGBl. I S. 952

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von § 3 BKrFQG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 3 BKrFQG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BKrFQG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 5 BKrFQG Weiterbildung (vom 17.12.2016)
...  2. zwischen dem 10. September 2008 und dem 10. September 2013 im Fall des § 3 Satz 1 Nummer 1 und Satz 2 Nr. 1; 3. zwischen dem 10. September 2009 und dem 10. ... Nr. 1; 3. zwischen dem 10. September 2009 und dem 10. September 2014 im Fall des § 3 Satz 1 Nummer 2 und Satz 2 Nr. 2. Die Weiterbildung ist im Abstand von ... abgelaufen sind. Satz 1 gilt bei der Neuerteilung der Fahrerlaubnis im Falle des § 3 Satz 2 entsprechend. (3) Wechselt ein Fahrer oder eine Fahrerin zu einem anderen ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Berichtigung des Ersten Gesetzes zur Änderung des Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetzes
B. v. 04.07.2011 BGBl. I S. 1374
Berichtigung 1. BKrFQGÄndGBer
... wie folgt lauten: „aa) In Satz 1 Nummer 2 werden nach der Angabe „§ 3 " die Wörter „Satz 1 Nummer 1 und Satz 2" eingefügt."  ...

Erstes Gesetz zur Änderung des Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetzes
G. v. 25.05.2011 BGBl. I S. 952, 1374
Artikel 1 1. BKrFQGÄndG (vom 31.05.2011)
... 4 Abs. 1" die Angabe „Nummer 1" eingefügt. 3. Dem § 3 wird folgender Satz angefügt: „Satz 1 gilt auch für Fahrer und ... wie folgt geändert: aa) In Satz 1 Nummer 2 werden nach der Angabe „§ 3 " die Wörter „Satz 1 Nummer 1 und Satz 2" eingefügt. bb) In ... 2" eingefügt. bb) In Satz 1 Nummer 3 werden nach der Angabe „§ 3 " die Wörter „Satz 1 Nummer 2 und Satz 2" eingefügt. b) Dem ... „Satz 1 gilt bei der Neuerteilung der Fahrerlaubnis im Falle des § 3 Satz 2 entsprechend." 5. Dem § 7 Absatz 4 werden folgende Sätze ...