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§ 3 - Verordnung über die Zuweisungen an das Sondervermögen „Versorgungsfonds der Bundesagentur für Arbeit" (VFBAZV)

V. v. 12.06.2008 BGBl. I S. 1004 (Nr. 23); zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 14.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 371
Geltung ab 17.06.2008; FNA: 860-3-30 Sozialgesetzbuch
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§ 3 Zahlverfahren



(1) Die Zahlung des nach § 2 ermittelten Betrages erfolgt quartalsweise jeweils am vorletzten Werktag im ersten Monat eines Quartals.

(2) Die weiteren Einzelheiten des Zahlverfahrens vereinbaren die Bundesagentur für Arbeit und die Deutsche Bundesbank.



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Frühere Fassungen von § 3 VFBAZV

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 01.01.2009 (21.01.2009)Artikel 1 Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Zuweisungen an das Sondervermögen „Versorgungsfonds der Bundesagentur für Arbeit"
vom 13.01.2009 BGBl. I S. 42

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von § 3 VFBAZV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 3 VFBAZV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in VFBAZV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 2 VFBAZV Verrechnung (vom 01.01.2018)
... ruhegehaltfähigen Dienstbezüge und Entgelte in Euro, ZS: zum Zahlungstermin ( § 3 Absatz 1 ) geltender Zuweisungssatz in Prozent, EBet: im Vorquartal erzielte Einnahmen aus ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Dritte Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Zuweisungen an das Sondervermögen „Versorgungsfonds der Bundesagentur für Arbeit"
V. v. 13.12.2017 BGBl. I S. 3935
Artikel 1 3. VFBAZVÄndV Änderung der Verordnung über die Zuweisungen an das Sondervermögen „Versorgungsfonds der Bundesagentur für Arbeit"
... ruhegehaltfähigen Dienstbezüge und Entgelte in Euro, ZS: zum Zahlungstermin ( § 3 Absatz 1 ) geltender Zuweisungssatz in Prozent, EBet: im Vorquartal erzielte Einnahmen ...

Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Zuweisungen an das Sondervermögen „Versorgungsfonds der Bundesagentur für Arbeit"
V. v. 13.01.2009 BGBl. I S. 42
Artikel 1 1. VFBAZVÄndV
... „50 Prozent" durch die Angabe „60 Prozent" ersetzt. 2. § 3 Absatz 1 Satz 2 wird ...