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Abschnitt 6 - Bundeslaufbahnverordnung (BLV)

V. v. 12.02.2009 BGBl. I S. 284 (Nr. 8); zuletzt geändert durch Artikel 9 G. v. 19.07.2024 BGBl. 2024 I Nr. 247
Geltung ab 14.02.2009, abweichend siehe § 57; FNA: 2030-7-3-1 Beamte
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Abschnitt 6 Übergangs- und Schlussvorschriften

§ 51 Überleitung der Beamtinnen und Beamten



(1) 1Beamtinnen und Beamte, die sich beim Inkrafttreten dieser Rechtsverordnung bereits in einer Laufbahn befinden, die in § 35 Absatz 8 oder den Anlagen 1 bis 5 der Bundeslaufbahnverordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. Juli 2002 (BGBl. I S. 2459, 2671), die zuletzt durch Artikel 15 Absatz 28 des Gesetzes vom 5. Februar 2009 (BGBl. I S. 160) geändert worden ist, genannt wird, besitzen die Befähigung für die in § 6 dieser Rechtsverordnung aufgeführte entsprechende Laufbahn. 2Welche Laufbahnen sich entsprechen, ist in Anlage 4 festgelegt. 3Im Übrigen besitzen sie die Befähigung für eine in § 6 dieser Rechtsverordnung aufgeführte Laufbahn, die ihrer Fachrichtung entspricht.

(2) Beamtinnen und Beamte, die sich bei Inkrafttreten dieser Rechtsverordnung in Laufbahnen des Post- und Fernmeldedienstes oder der ehemaligen Bundesanstalt für Flugsicherung befinden, besitzen auch die Befähigung für eine in § 6 dieser Rechtsverordnung aufgeführte Laufbahn, die ihrer Fachrichtung entspricht.

(3) Beamtinnen und Beamte, die sich am 26. Januar 2017 in einer der Laufbahnen des tierärztlichen Dienstes oder des agrar-, forst- und ernährungswissenschaftlichen Dienstes befunden haben, besitzen die Befähigung für die Laufbahn des agrar-, forst- und ernährungswissenschaftlichen sowie tierärztlichen Dienstes in ihrer bisherigen Laufbahngruppe.

(4) Amtsbezeichnungen, die beim Inkrafttreten dieser Rechtsverordnung geführt werden, können bis zur Übertragung eines anderen Amtes weitergeführt werden.

(5) Beamtinnen und Beamte, die am 1. März 2020 die Amtsbezeichnung Oberamtsgehilfin/Oberamtsgehilfe oder Wachtmeisterin/Wachtmeister führen, können diese bis zur Übertragung eines anderen Amtes weiterführen.




§ 52 Vorbereitungsdienste



(1) 1Die in Anlage 2 aufgeführten obersten Dienstbehörden erlassen nach § 10 die den jeweiligen fachspezifischen Vorbereitungsdienst regelnden Rechtsverordnungen bis zum 31. Dezember 2018. 2Bis zum Inkrafttreten der den jeweiligen fachspezifischen Vorbereitungsdienst regelnden Rechtsverordnungen sind die entsprechend geltenden Laufbahn-, Ausbildungs- und Prüfungsordnungen, die aufgrund des § 2 Absatz 4 der Bundeslaufbahnverordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. Juli 2002 (BGBl. I S. 2459, 2671), die zuletzt durch Artikel 15 Absatz 28 des Gesetzes vom 5. Februar 2009 (BGBl. I S. 160) geändert worden ist, erlassen wurden, in ihrer jeweils geltenden Fassung mit Ausnahme der Regelungen zu den Ämtern der Laufbahn weiter anzuwenden.

(2) Auf Beamtinnen und Beamte, deren Vorbereitungsdienst vor dem Inkrafttreten dieser Rechtsverordnung begonnen hat, ist unabhängig vom Inkrafttreten der entsprechenden Rechtsverordnung nach Absatz 1 Satz 1 die Laufbahn-, Ausbildungs- und Prüfungsordnung weiter anzuwenden, die aufgrund des § 2 Absatz 4 der Bundeslaufbahnverordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. Juli 2002 (BGBl. I S. 2459, 2671), die zuletzt durch Artikel 15 Absatz 28 des Gesetzes vom 5. Februar 2009 (BGBl. I S. 160) geändert worden ist, erlassen wurde.




§ 53 Beamtenverhältnis auf Probe



(1) Für Beamtinnen und Beamte, die vor dem 12. Februar 2009 in ein Beamtenverhältnis auf Probe berufen worden sind, gelten anstelle der §§ 28 bis 31 die §§ 7 bis 10 und § 44 Absatz 1 Nummer 2 und 3 der Bundeslaufbahnverordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. Juli 2002 (BGBl. I S. 2459, 2671), die zuletzt durch Artikel 15 Absatz 28 des Gesetzes vom 5. Februar 2009 (BGBl. I S. 160) geändert worden ist, mit der Maßgabe, dass sich die Probezeit nicht durch Mutterschutz, Elternzeit und Teilzeit verlängert und § 19 Absatz 4 entsprechend anzuwenden ist.

(2) Auf Beamtinnen und Beamte, die vor dem 26. Februar 2013 in ein Beamtenverhältnis auf Probe berufen worden sind, ist § 29 in seiner bis dahin geltenden Fassung anzuwenden.




§ 54 Aufstieg



(1) Auf Beamtinnen und Beamte, die bis zum 31. Dezember 2015 nach § 54 Absatz 2 Satz 1 der bis zum 26. Januar 2017 geltenden Fassung erfolgreich an einer Vorauswahl für die Teilnahme am Auswahlverfahren für den Aufstieg teilgenommen haben oder die zum Aufstieg zugelassen worden sind, sind die §§ 33 bis 33b der Bundeslaufbahnverordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. Juli 2002 (BGBl. I S. 2459, 2671), die zuletzt durch Artikel 15 Absatz 28 des Gesetzes vom 5. Februar 2009 (BGBl. I S. 160) geändert worden ist, weiterhin anzuwenden.

(2) 1Auf Beamtinnen und Beamte, die die Befähigung nach den §§ 23, 29 und 33a der Bundeslaufbahnverordnung in der bis zum 9. Juli 2002 geltenden Fassung erworben haben, sind die §§ 23, 29 und 33a der Bundeslaufbahnverordnung in der bis zum 9. Juli 2002 geltenden Fassung anzuwenden. 2Abweichend von § 23 Absatz 2 Satz 2 und 3, § 29 Absatz 2 Satz 2 und 3 und § 33a Absatz 2 Satz 2 und 3 der Bundeslaufbahnverordnung in der bis zum 9. Juli 2002 geltenden Fassung können Ämter der Besoldungsgruppe A 9, A 13 oder A 16 der Bundesbesoldungsordnung A ohne Befähigungserweiterung zugeordnet werden.

(3) Auf Beamtinnen und Beamte, die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Verordnung nach § 5a der Bundeslaufbahnverordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. Juli 2002 (BGBl. I S. 2459, 2671), die zuletzt durch Artikel 15 Absatz 28 des Gesetzes vom 5. Februar 2009 (BGBl. I S. 160) geändert worden ist, erfolgreich an dem für Regelbewerberinnen und Regelbewerber vorgesehenen Auswahlverfahren teilgenommen haben, ist anstelle des § 39 Absatz 5 dieser Verordnung der § 5a der Bundeslaufbahnverordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. Juli 2002 (BGBl. I S. 2459, 2671), die zuletzt durch Artikel 15 Absatz 28 des Gesetzes vom 5. Februar 2009 (BGBl. I S. 160) geändert worden ist, anzuwenden.




§ 55 Übergangsregelung zu § 27



Auf Beamtinnen und Beamte, die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Verordnung die Voraussetzungen des § 27 Absatz 1 Nummer 1 und 2 erfüllen, ist § 27 Absatz 1 Nummer 3 bis zum 31. Dezember 2019 mit der Maßgabe anzuwenden, dass anstelle der letzten zwei Beurteilungen eine Anlassbeurteilung erstellt werden kann.




§ 56 Folgeänderungen


§ 56 wird in 16 Vorschriften zitiert und ändert mWv. 14. Februar 2009 BPolLV § 11, § 23, § 24, § 26, EGLV § 18, PolBTLV § 20, § 21, KrimLV § 29, LAP-mDVerfSchV § 4, § 9, LAP-gDVerfSchV § 4, § 9, § 25, § 26, LAP-mntDAIVV § 4, § 9, § 25, § 27, LAP-gntDAIVV § 4, § 25, § 27, § 44, LAP-hADV § 4, § 5, § 7, LAP-gehDAAV § 4, § 5, § 7, § 9, LAP-mDAAV § 4, § 5, § 7, § 9, LAP-mDZollV § 4, § 25, § 27, § 29, LAP-gntZollV § 4, § 25, § 27, § 29, LAP-gehD-BAV § 1, § 2, § 5, § 41, § 43, § 44, LAP-mDBNDV § 8, LAP-mWD/BwV § 4, § 7, LAP-gntWDV § 4, § 7, § 9, § 25, § 26, LAP-hDBiblV § 4, § 22, LAP-mntDBWVV § 4, § 9, § 23, § 24, LAP-gntDBWVV § 4, § 9, § 27, § 28, LAP-gntDSVV § 4, § 9, § 24, § 25, § 43, § 44, LAP-mDFm/EloAufklBundV § 4, § 9, LAP-gDFm/EloAufklBundV § 4, § 9, § 36, LAP-mftDBwV § 4, § 9, § 37, LAP-gehDEUKV § 4, § 15, LAP-hDEUKV § 4, § 15, § 17, § 18, LAP-gtDBWVV § 4, § 9, § 24, LAP-htDBWVV § 4, § 9, § 22, LAP-mtDBWVV § 4, § 9, LAP-hDArchivV § 4, § 14, LAP-ghDArchivV § 4, § 5, LAP-mDSteuerV § 4, LAP-gehDSteuerV § 4, LAP-gtDBahnwesenV § 4, § 9, § 19, § 20, LAP-gtDWSVV § 4, § 21, § 22, LAP-gbautDV § 4, § 9, LAP-htVerwDV § 5, § 10, § 18, § 19, § 36, § 40, § 44, § 48, § 52, VerwFöG Artikel 1, EinsatzWVG § 8, § 11, PostLV § 2, § 3, § 4, § 5, § 6, § 7, § 8, § 9, § 10, § 11, § 12, § 13, § 14, § 15, LAP-TelekomV § 7, § 10, § 11, § 14, § 19, § 20, § 24, § 27, § 33, § 35, § 37, § 40, § 41, § 44, § 50, § 52, LAP-PostV § 7, § 11, § 12, § 15, § 16, § 18, § 19, § 24, § 26, § 27, LAP-PostbankV § 7, § 11, § 12, § 15, § 16, § 18, § 19, § 24, § 26, § 27, ELV § 14, § 16, § 17, § 20, DBAGZustV § 1

(1) Die Bundespolizei-Laufbahnverordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 31. Januar 2003 (BGBl. I S. 143), die zuletzt durch Artikel 15 Absatz 10 des Gesetzes vom 5. Februar 2009 (BGBl. I S. 160) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
In § 11 Absatz 5 Satz 3 wird nach der Angabe „§ 12 Abs. 5 Satz 3 bis 5 der Bundeslaufbahnverordnung" die Angabe „in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. Juli 2002 (BGBl. I S. 2459, 2671), die zuletzt durch Artikel 15 Absatz 28 des Gesetzes vom 5. Februar 2009 (BGBl. I S. 160) geändert worden ist," eingefügt.

2.
In § 23 Satz 1 wird die Angabe „die §§ 38 und 39 der Bundeslaufbahnverordnung" durch die Angabe „§ 22 der Bundeslaufbahnverordnung" ersetzt.

3.
§ 24 wird wie folgt geändert:

a)
Absatz 1 wird wie folgt gefasst:

„(1) Für besondere Fachverwendungen können in den Polizeivollzugsdienst in der Bundespolizei Beamtinnen und Beamte aus Laufbahnen außerhalb des Polizeivollzugsdienstes abweichend von § 22 im Rahmen ihrer Laufbahnbefähigung übernommen werden."

b)
In Absatz 2 Satz 1 wird die Angabe „Abweichend von Absatz 1 Nr. 2" durch die Angabe „In den Polizeivollzugsdienst in der Bundespolizei" ersetzt.

4.
In § 26 wird die Angabe „§§ 40 bis 41a der Bundeslaufbahnverordnung" durch die Angabe „§§ 48 bis 50 mit Ausnahme des § 50 Absatz 2 der Bundeslaufbahnverordnung sowie die Regelungen des § 41a der Bundeslaufbahnverordnung in der bis zum 13. Februar 2009 geltenden Fassung" ersetzt.

(2) In § 18 Absatz 5 Satz 1 der EG-Hochschuldiplomanerkennungsverordnung vom 2. November 1995 (BGBl. I S. 1493) wird nach der Angabe „§ 15 Abs. 2 Satz 1 der Bundeslaufbahnverordnung" die Angabe „in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. Juli 2002 (BGBl. I S. 2459, 2761), die zuletzt durch Artikel 15 Absatz 28 des Gesetzes vom 5. Februar 2009 (BGBl. I S. 160) geändert worden ist," eingefügt.

(3) Die Verordnung über die Laufbahnen des Polizeivollzugsdienstes beim Deutschen Bundestag vom 27. August 2003 (BGBl. I S. 1678), die zuletzt durch Artikel 15 Absatz 26 des Gesetzes vom 5. Februar 2009 (BGBl. I S. 160) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
In § 20 wird die Angabe „§§ 40 bis 41a der Bundeslaufbahnverordnung" durch die Angabe „§§ 48 bis 50 der Bundeslaufbahnverordnung" ersetzt.

2.
In § 21 wird die Angabe „§ 42 der Bundeslaufbahnverordnung" durch die Angabe „§ 47 der Bundeslaufbahnverordnung" ersetzt.

(4) In § 29 der Kriminal-Laufbahnverordnung vom 20. April 2004 (BGBl. I S. 682), die zuletzt durch Artikel 15 Absatz 27 des Gesetzes vom 5. Februar 2009 (BGBl. I S. 160) geändert worden ist, wird die Angabe „§§ 40 bis 41a der Bundeslaufbahnverordnung" durch die Angabe „§§ 48 bis 50 der Bundeslaufbahnverordnung" ersetzt.


1.
§ 4 wird wie folgt geändert:

a)
Nach Nummer 1 wird das Komma durch das Wort „und" ersetzt.

b)
Nummer 2 wird aufgehoben.

c)
Die bisherige Nummer 3 wird Nummer 2.

2.
In § 9 Absatz 2 Satz 1 wird die Angabe „§ 20 Abs. 3 der Bundeslaufbahnverordnung" durch die Angabe „§ 16 Absatz 1 der Bundeslaufbahnverordnung" ersetzt.

(6) Die Verordnung über die Laufbahn, Ausbildung und Prüfung für den gehobenen Dienst im Verfassungsschutz des Bundes vom 11. Oktober 2001 (BGBl. I S. 2640), die zuletzt durch Artikel 3 Absatz 22 des Gesetzes vom 19. Februar 2007 (BGBl. I S. 122) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
§ 4 wird wie folgt geändert:

a)
Nach Nummer 1 wird das Komma durch das Wort „und" ersetzt.

b)
Nummer 2 wird aufgehoben.

c)
Die bisherige Nummer 3 wird Nummer 2.

2.
In § 9 Absatz 2 Satz 1 wird die Angabe „§ 25 Abs. 5 und 6 der Bundeslaufbahnverordnung" durch die Angabe „§ 13 Absatz 2 oder § 16 Absatz 1 der Bundeslaufbahnverordnung" ersetzt.

3.
§ 25 wird wie folgt geändert:

a)
In Absatz 1 Satz 1 wird nach der Angabe „§§ 33 und 33a der Bundeslaufbahnverordnung" die Angabe „in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. Juli 2002 (BGBl. I S. 2459, 2761), die zuletzt durch Artikel 15 Absatz 28 des Gesetzes vom 5. Februar 2009 (BGBl. I S. 160) geändert worden ist," eingefügt.

b)
In Absatz 4 Satz 1 wird nach der Angabe „§ 33a Abs. 2 Satz 2 der Bundeslaufbahnverordnung" die Angabe „in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. Juli 2002 (BGBl. I S. 2459, 2761), die zuletzt durch Artikel 15 Absatz 28 des Gesetzes vom 5. Februar 2009 (BGBl. I S. 160) geändert worden ist," eingefügt.

4.
In § 26 Absatz 1 Satz 1 wird nach der Angabe „§§ 33 und 33b der Bundeslaufbahnverordnung" die Angabe „in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. Juli 2002 (BGBl. I S. 2459, 2761), die zuletzt durch Artikel 15 Absatz 28 des Gesetzes vom 5. Februar 2009 (BGBl. I S. 160) geändert worden ist," eingefügt.


1.
§ 4 wird wie folgt geändert:

a)
Nach Nummer 1 wird das Komma durch das Wort „und" ersetzt.

b)
Nummer 2 wird aufgehoben.

c)
Die bisherige Nummer 3 wird Nummer 2.

2.
In § 9 Absatz 2 Satz 1 wird die Angabe „§ 20 Abs. 3 der Bundeslaufbahnverordnung" durch die Angabe „§ 16 Absatz 1 der Bundeslaufbahnverordnung" ersetzt.

3.
§ 25 wird wie folgt geändert:

a)
In Absatz 1 Satz 1 wird nach der Angabe „§§ 33 und 33a der Bundeslaufbahnverordnung" die Angabe „in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. Juli 2002 (BGBl. I S. 2459, 2761), die zuletzt durch Artikel 15 Absatz 28 des Gesetzes vom 5. Februar 2009 (BGBl. I S. 160) geändert worden ist," eingefügt.

b)
In Absatz 4 Satz 1 wird nach der Angabe „§ 33a Abs. 2 Satz 2 der Bundeslaufbahnverordnung" die Angabe „in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. Juli 2002 (BGBl. I S. 2459, 2761), die zuletzt durch Artikel 15 Absatz 28 des Gesetzes vom 5. Februar 2009 (BGBl. I S. 160) geändert worden ist," eingefügt.

4.
In § 27 Satz 1 wird nach der Angabe „§§ 33 und 33b der Bundeslaufbahnverordnung" die Angabe „in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. Juli 2002 (BGBl. I S. 2459, 2761), die zuletzt durch Artikel 15 Absatz 28 des Gesetzes vom 5. Februar 2009 (BGBl. I S. 160) geändert worden ist," eingefügt.


1.
§ 4 wird wie folgt geändert:

a)
Nach Nummer 1 wird das Komma durch das Wort „und" ersetzt.

b)
Nummer 2 wird aufgehoben.

c)
Die bisherige Nummer 3 wird Nummer 2.

2.
§ 25 wird wie folgt geändert:

a)
In Absatz 1 Satz 1 wird nach der Angabe „§§ 33 und 33a der Bundeslaufbahnverordnung" die Angabe „in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. Juli 2002 (BGBl. I S. 2459, 2761), die zuletzt durch Artikel 15 Absatz 28 des Gesetzes vom 5. Februar 2009 (BGBl. I S. 160) geändert worden ist," eingefügt.

b)
In Absatz 4 Satz 1 wird nach der Angabe „§ 33a Abs. 2 Satz 2 der Bundeslaufbahnverordnung" die Angabe „in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. Juli 2002 (BGBl. I S. 2459, 2761), die zuletzt durch Artikel 15 Absatz 28 des Gesetzes vom 5. Februar 2009 (BGBl. I S. 160) geändert worden ist," eingefügt.

3.
In § 27 Satz 1 wird nach der Angabe „§§ 33 und 33b der Bundeslaufbahnverordnung" die Angabe „in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. Juli 2002 (BGBl. I S. 2459, 2761), die zuletzt durch Artikel 15 Absatz 28 des Gesetzes vom 5. Februar 2009 (BGBl. I S. 160) geändert worden ist," eingefügt.

4.
In § 44 Absatz 2 wird nach der Angabe „§ 45 der Bundeslaufbahnverordnung" die Angabe „in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. Juli 2002 (BGBl. I S. 2459, 2671), die zuletzt durch Artikel 15 Absatz 28 des Gesetzes vom 5. Februar 2009 (BGBl. I S. 160) geändert worden ist," eingefügt.

(9) Die Verordnung über die Laufbahn, Ausbildung und Prüfung für den höheren Auswärtigen Dienst vom 15. Juni 2004 (BGBl. I S. 1088), die durch Artikel 3 Absatz 24 des Gesetzes vom 19. Februar 2007 (BGBl. I S. 122) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
§ 4 wird wie folgt geändert:

a)
Nummer 2 wird aufgehoben.

b)
Die bisherigen Nummern 3 bis 7 werden Nummern 2 bis 6.

2.
§ 5 Absatz 2 Nummer 6 wird wie folgt gefasst:

„6.
gegebenenfalls eine Ablichtung des Schwerbehindertenausweises oder des Bescheids über die Gleichstellung als schwerbehinderter Mensch."

3.
In § 7 Absatz 3 Satz 1 wird die Angabe „§ 4 Nr. 7" durch die Angabe „§ 4 Nummer 6" ersetzt.


1.
§ 4 wird wie folgt geändert:

a)
Nummer 2 wird aufgehoben.

b)
Die bisherigen Nummern 3 bis 7 werden Nummern 2 bis 6.

2.
§ 5 Absatz 2 Nummer 8 wird wie folgt geändert:

a)
Nach Buchstabe b wird das Komma durch das Wort „und" ersetzt.

b)
Nach Buchstabe c wird das Wort „und" durch einen Punkt ersetzt.

c)
Buchstabe d wird aufgehoben.

3.
In § 7 Absatz 3 Satz 1 wird die Angabe „§ 4 Nr. 7" durch die Angabe „§ 4 Nummer 6" ersetzt.

4.
In § 9 Absatz 2 wird die Angabe „§ 25 Abs. 5 und 6 der Bundeslaufbahnverordnung" durch die Angabe „§ 13 Absatz 2 oder § 16 Absatz 1 der Bundeslaufbahnverordnung" ersetzt.

(11) Die Verordnung über die Laufbahn, Ausbildung und Prüfung für den mittleren Auswärtigen Dienst vom 28. Juli 2004 (BGBl. I S. 1939), die zuletzt durch Artikel 3 Absatz 26 des Gesetzes vom 19. Februar 2007 (BGBl. I S. 122) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
§ 4 wird wie folgt geändert:

a)
Nummer 2 wird aufgehoben.

b)
Die bisherigen Nummern 3 bis 7 werden Nummern 2 bis 6.

2.
§ 5 Absatz 2 Nummer 7 wird wie folgt geändert:

a)
Nach Buchstabe b wird das Komma durch das Wort „und" ersetzt.

b)
Nach Buchstabe c wird das Wort „und" durch einen Punkt ersetzt.

c)
Buchstabe d wird aufgehoben.

3.
In § 7 Absatz 3 Satz 1 wird die Angabe „§ 4 Nr. 7" durch die Angabe „§ 4 Nummer 6" ersetzt.

4.
In § 9 Absatz 2 wird die Angabe „§ 20 Abs. 3 der Bundeslaufbahnverordnung" durch die Angabe „§ 16 Absatz 1 der Bundeslaufbahnverordnung" ersetzt.


1.
§ 4 Absatz 1 wird wie folgt geändert:

a)
Nach Nummer 1 wird das Komma durch das Wort „und" ersetzt.

b)
Nummer 2 wird aufgehoben.

c)
Die bisherige Nummer 3 wird Nummer 2.

2.
§ 25 wird wie folgt geändert:

a)
In Absatz 1 wird nach der Angabe „§§ 33 und 33a der Bundeslaufbahnverordnung" die Angabe „in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. Juli 2002 (BGBl. I S. 2459, 2761), die zuletzt durch Artikel 15 Absatz 28 des Gesetzes vom 5. Februar 2009 (BGBl. I S. 160) geändert worden ist," eingefügt.

b)
Absatz 2 wird wie folgt geändert:

aa)
In Satz 4 wird nach der Angabe „§ 33 Abs. 5 Satz 2 der Bundeslaufbahnverordnung" die Angabe „in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. Juli 2002 (BGBl. I S. 2459, 2761), die zuletzt durch Artikel 15 Absatz 28 des Gesetzes vom 5. Februar 2009 (BGBl. I S. 160) geändert worden ist," eingefügt.

bb)
In Satz 6 wird nach der Angabe „§ 33 Abs. 5 Satz 3 und Abs. 6 der Bundeslaufbahnverordnung" die Angabe „in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. Juli 2002 (BGBl. I S. 2459, 2761), die zuletzt durch Artikel 15 Absatz 28 des Gesetzes vom 5. Februar 2009 (BGBl. I S. 160) geändert worden ist," eingefügt.

3.
In § 27 Satz 1 wird nach der Angabe „§ 33 Abs. 1 und in § 33b Abs. 1 der Bundeslaufbahnverordnung" die Angabe „in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. Juli 2002 (BGBl. I S. 2459, 2761), die zuletzt durch Artikel 15 Absatz 28 des Gesetzes vom 5. Februar 2009 (BGBl. I S. 160) geändert worden ist," eingefügt.

4.
In § 29 Absatz 1 Satz 2 wird nach der Angabe „§ 33b Abs. 3 der Bundeslaufbahnverordnung" die Angabe „in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. Juli 2002 (BGBl. I S. 2459, 2761), die zuletzt durch Artikel 15 Absatz 28 des Gesetzes vom 5. Februar 2009 (BGBl. I S. 160) geändert worden ist," eingefügt.


1.
§ 4 wird wie folgt geändert:

a)
Nach Nummer 1 wird das Komma durch das Wort „und" ersetzt.

b)
Nummer 2 wird aufgehoben.

c)
Die bisherige Nummer 3 wird Nummer 2.

2.
§ 25 wird wie folgt geändert:

a)
In Absatz 1 wird nach der Angabe „§§ 33 und 33a der Bundeslaufbahnverordnung" die Angabe „in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. Juli 2002 (BGBl. I S. 2459, 2761), die zuletzt durch Artikel 15 Absatz 28 des Gesetzes vom 5. Februar 2009 (BGBl. I S. 160) geändert worden ist," eingefügt.

b)
Absatz 2 wird wie folgt geändert:

aa)
In Satz 4 wird nach der Angabe „§ 33 Abs. 5 Satz 2 der Bundeslaufbahnverordnung" die Angabe „in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. Juli 2002 (BGBl. I S. 2459, 2761), die zuletzt durch Artikel 15 Absatz 28 des Gesetzes vom 5. Februar 2009 (BGBl. I S. 160) geändert worden ist," eingefügt.

bb)
In Satz 6 wird nach der Angabe „§ 33 Abs. 5 Satz 3 und Abs. 6 der Bundeslaufbahnverordnung" die Angabe „in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. Juli 2002 (BGBl. I S. 2459, 2761), die zuletzt durch Artikel 15 Absatz 28 des Gesetzes vom 5. Februar 2009 (BGBl. I S. 160) geändert worden ist," eingefügt.

3.
In § 27 Satz 1 wird nach der Angabe „§ 33 Abs. 1 und § 33b Abs. 1 der Bundeslaufbahnverordnung" die Angabe „in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. Juli 2002 (BGBl. I S. 2459, 2761), die zuletzt durch Artikel 15 Absatz 28 des Gesetzes vom 5. Februar 2009 (BGBl. I S. 160) geändert worden ist," eingefügt.

4.
In § 29 Absatz 1 Satz 2 wird nach der Angabe „§ 33b Abs. 3 der Bundeslaufbahnverordnung" die Angabe „in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. Juli 2002 (BGBl. I S. 2459, 2761), die zuletzt durch Artikel 15 Absatz 28 des Gesetzes vom 5. Februar 2009 (BGBl. I S. 160) geändert worden ist," eingefügt.


1.
In § 1 Absatz 3 Satz 2 wird die Angabe „§ 33 der Bundeslaufbahnverordnung" durch die Angabe „§ 35 der Bundeslaufbahnverordnung" ersetzt.

2.
§ 2 Absatz 1 wird wie folgt geändert:

a)
In den Nummern 2 und 3 wird jeweils die Angabe „(§ 5 Abs. 1 Nr. 4 in Verbindung mit § 27 Abs. 1 der Bundeslaufbahnverordnung)" durch die Angabe „(§ 7 Nummer 2 in Verbindung mit § 20 der Bundeslaufbahnverordnung)" ersetzt.

b)
In Nummer 5 wird die Angabe „(§ 6 der Bundeslaufbahnverordnung)" durch die Angabe „(§ 42 der Bundeslaufbahnverordnung)" ersetzt.

3.
§ 5 wird wie folgt geändert:

a)
Nach Nummer 1 wird das Komma durch das Wort „und" ersetzt.

b)
Nummer 2 wird aufgehoben.

c)
Die bisherige Nummer 3 wird Nummer 2.

4.
In § 41 Absatz 1 Satz 1 wird nach der Angabe „§§ 16 und 28 Abs. 1 der Bundeslaufbahnverordnung" die Angabe „in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. Juli 2002 (BGBl. I S. 2459, 2761), die zuletzt durch Artikel 15 Absatz 28 des Gesetzes vom 5. Februar 2009 (BGBl. I S. 160) geändert worden ist," eingefügt.

5.
In § 43 wird nach der Angabe „§§ 16 und 29 Abs. 1 der Bundeslaufbahnverordnung" die Angabe „in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. Juli 2002 (BGBl. I S. 2459, 2761), die zuletzt durch Artikel 15 Absatz 28 des Gesetzes vom 5. Februar 2009 (BGBl. I S. 160) geändert worden ist," eingefügt.

6.
In § 44 Absatz 1 Satz 1 wird die Angabe „(§ 27 Abs. 1 der Bundeslaufbahnverordnung)" durch die Angabe „(§ 20 der Bundeslaufbahnverordnung)" ersetzt.

(15) § 8 der Verordnung über die Laufbahn, Ausbildung und Prüfung für den mittleren Dienst im Bundesnachrichtendienst vom 22. Juni 2004 (BGBl. I S. 1303), die zuletzt durch Artikel 15 Absatz 29 des Gesetzes vom 5. Februar 2009 (BGBl. I S. 160) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
Nach Nummer 1 wird das Komma durch das Wort „und" ersetzt.

2.
Nummer 2 wird aufgehoben.

3.
Die bisherige Nummer 3 wird Nummer 2.


1.
§ 4 wird wie folgt geändert:

a)
Nach Nummer 1 wird das Komma durch das Wort „und" ersetzt.

b)
Nummer 2 wird aufgehoben.

c)
Die bisherige Nummer 3 wird Nummer 2.

2.
§ 9 Absatz 2 wird wie folgt geändert:

a)
In Satz 1 wird die Angabe „§ 25 Abs. 5 und 6 der Bundeslaufbahnverordnung" durch die Angabe „§ 13 Absatz 2 oder § 16 Absatz 1 der Bundeslaufbahnverordnung" ersetzt.

b)
In Satz 2 wird die Angabe „§ 25 Abs. 5 der Bundeslaufbahnverordnung" durch die Angabe „§ 13 Absatz 2 der Bundeslaufbahnverordnung" ersetzt.

3.
§ 26 wird wie folgt geändert:

a)
In Absatz 1 Satz 1 wird nach der Angabe „§§ 33 und 33a der Bundeslaufbahnverordnung" die Angabe „in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. Juli 2002 (BGBl. I S. 2459, 2761), die zuletzt durch Artikel 15 Absatz 28 des Gesetzes vom 5. Februar 2009 (BGBl. I S. 160) geändert worden ist," eingefügt.

b)
In Absatz 4 Satz 1 wird nach der Angabe „§ 33a Abs. 2 Satz 2 der Bundeslaufbahnverordnung" die Angabe „in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. Juli 2002 (BGBl. I S. 2459, 2761), die zuletzt durch Artikel 15 Absatz 28 des Gesetzes vom 5. Februar 2009 (BGBl. I S. 160) geändert worden ist," eingefügt.

4.
In § 27 Satz 1 wird nach der Angabe „§§ 33 und 33b der Bundeslaufbahnverordnung" die Angabe „in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. Juli 2002 (BGBl. I S. 2459, 2761), die zuletzt durch Artikel 15 Absatz 28 des Gesetzes vom 5. Februar 2009 (BGBl. I S. 160) geändert worden ist," eingefügt.


1.
§ 4 wird wie folgt geändert:

a)
Nummer 2 wird aufgehoben.

b)
Die bisherigen Nummern 3 und 4 werden Nummern 2 und 3.

2.
In § 7 Absatz 2 Nummer 1 wird die Angabe „§ 4 Nr. 4" durch die Angabe „§ 4 Nummer 3" ersetzt.


1.
§ 4 wird wie folgt geändert:

a)
Nummer 2 wird aufgehoben.

b)
Die bisherigen Nummern 3 bis 5 werden Nummern 2 bis 4.

2.
In § 7 Absatz 2 Nummer 1 wird die Angabe „§ 4 Nr. 4" durch die Angabe „§ 4 Nummer 3" ersetzt.

3.
In § 9 Absatz 2 Satz 1 wird die Angabe „§ 25 Abs. 5 und 6 der Bundeslaufbahnverordnung" durch die Angabe „§ 13 Absatz 2 oder § 16 Absatz 1 der Bundeslaufbahnverordnung" ersetzt.

4.
§ 25 wird wie folgt geändert:

a)
In Absatz 1 Satz 1 wird nach der Angabe „§§ 16 und 28 der Bundeslaufbahnverordnung" die Angabe „in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. Juli 2002 (BGBl. I S. 2459, 2761), die zuletzt durch Artikel 15 Absatz 28 des Gesetzes vom 5. Februar 2009 (BGBl. I S. 160) geändert worden ist," eingefügt.

b)
In Absatz 4 Satz 1 wird nach der Angabe „§ 28 Abs. 2 Satz 2 der Bundeslaufbahnverordnung" die Angabe „in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. Juli 2002 (BGBl. I S. 2459, 2761), die zuletzt durch Artikel 15 Absatz 28 des Gesetzes vom 5. Februar 2009 (BGBl. I S. 160) geändert worden ist," eingefügt.

5.
In § 26 Satz 1 wird nach der Angabe „§§ 16 und 29 der Bundeslaufbahnverordnung" die Angabe „in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. Juli 2002 (BGBl. I S. 2459, 2761), die zuletzt durch Artikel 15 Absatz 28 des Gesetzes vom 5. Februar 2009 (BGBl. I S. 160) geändert worden ist," eingefügt.


1.
§ 4 wird wie folgt geändert:

a)
Nach Nummer 1 wird das Komma durch das Wort „und" ersetzt.

b)
Nummer 2 wird aufgehoben.

c)
Die bisherige Nummer 3 wird Nummer 2.

2.
In § 22 Absatz 1 wird die Angabe „§ 33 der Bundeslaufbahnverordnung" durch die Angabe „§ 36 der Bundeslaufbahnverordnung" ersetzt.


1.
§ 4 wird wie folgt geändert:

a)
Nach Nummer 1 wird das Komma durch das Wort „und" ersetzt.

b)
Nummer 2 wird aufgehoben.

c)
Die bisherige Nummer 3 wird Nummer 2.

2.
In § 9 Absatz 2 Satz 1 wird die Angabe „§ 20 Abs. 3 der Bundeslaufbahnverordnung" durch die Angabe „§ 16 Absatz 1 der Bundeslaufbahnverordnung" ersetzt.

3.
In § 23 Absatz 1 Satz 1 wird nach der Angabe „§§ 33 bis 33b der Bundeslaufbahnverordnung" die Angabe „in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. Juli 2002 (BGBl. I S. 2459, 2761), die zuletzt durch Artikel 15 Absatz 28 des Gesetzes vom 5. Februar 2009 (BGBl. I S. 160) geändert worden ist," eingefügt.

4.
In § 24 Absatz 2 Satz 1 wird nach der Angabe „§ 33a Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 der Bundeslaufbahnverordnung" die Angabe „in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. Juli 2002 (BGBl. I S. 2459, 2761), die zuletzt durch Artikel 15 Absatz 28 des Gesetzes vom 5. Februar 2009 (BGBl. I S. 160) geändert worden ist," eingefügt.


1.
§ 4 wird wie folgt geändert:

a)
Nach Nummer 1 wird das Komma durch das Wort „und" ersetzt.

b)
Nummer 2 wird aufgehoben.

c)
Die bisherige Nummer 3 wird Nummer 2.

2.
In § 9 Absatz 2 Satz 1 wird die Angabe „§ 25 Abs. 5 und 6 der Bundeslaufbahnverordnung" durch die Angabe „§ 13 Absatz 2 oder § 16 Absatz 1 der Bundeslaufbahnverordnung" ersetzt.

3.
In § 27 Absatz 1 Satz 1 wird nach der Angabe „§§ 33 bis 33b der Bundeslaufbahnverordnung" die Angabe „in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. Juli 2002 (BGBl. I S. 2459, 2761), die zuletzt durch Artikel 15 Absatz 28 des Gesetzes vom 5. Februar 2009 (BGBl. I S. 160) geändert worden ist," eingefügt.

4.
In § 28 Absatz 2 Satz 1 wird nach der Angabe „§ 33a Abs. 2 Satz 2 der Bundeslaufbahnverordnung" die Angabe „in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. Juli 2002 (BGBl. I S. 2459, 2761), die zuletzt durch Artikel 15 Absatz 28 des Gesetzes vom 5. Februar 2009 (BGBl. I S. 160) geändert worden ist," eingefügt.


1.
§ 4 wird wie folgt geändert:

a)
Nach Nummer 1 wird das Komma durch das Wort „und" ersetzt.

b)
Nummer 2 wird aufgehoben.

c)
Die bisherige Nummer 3 wird Nummer 2.

2.
In § 9 Absatz 2 Satz 1 wird die Angabe „§ 25 Abs. 5 und 6 der Bundeslaufbahnverordnung" durch die Angabe „§ 13 Absatz 2 oder § 16 Absatz 1 der Bundeslaufbahnverordnung" ersetzt.

3.
§ 24 wird wie folgt geändert:

a)
In Absatz 1 Satz 1 wird nach der Angabe „§§ 33 und 33a der Bundeslaufbahnverordnung" die Angabe „in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. Juli 2002 (BGBl. I S. 2459, 2761), die zuletzt durch Artikel 15 Absatz 28 des Gesetzes vom 5. Februar 2009 (BGBl. I S. 160) geändert worden ist," eingefügt.

b)
In Absatz 2 Satz 2 zweiter Halbsatz wird nach der Angabe „§ 33a Abs. 5 Satz 2 der Bundeslaufbahnverordnung" die Angabe „in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. Juli 2002 (BGBl. I S. 2459, 2761), die zuletzt durch Artikel 15 Absatz 28 des Gesetzes vom 5. Februar 2009 (BGBl. I S. 160) geändert worden ist," eingefügt.

4.
In § 25 wird nach der Angabe „§§ 33 und 33b der Bundeslaufbahnverordnung" die Angabe „in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. Juli 2002 (BGBl. I S. 2459, 2761), die zuletzt durch Artikel 15 Absatz 28 des Gesetzes vom 5. Februar 2009 (BGBl. I S. 160) geändert worden ist," eingefügt.

5.
In § 43 wird die Angabe „§ 27 Abs. 1 der Bundeslaufbahnverordnung" durch die Angabe „§ 20 der Bundeslaufbahnverordnung" ersetzt.

6.
In § 44 Absatz 3 wird nach der Angabe „§ 45 der Bundeslaufbahnverordnung" die Angabe „in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. Juli 2002 (BGBl. I S. 2459, 2671), die zuletzt durch Artikel 15 Absatz 28 des Gesetzes vom 5. Februar 2009 (BGBl. I S. 160) geändert worden ist," eingefügt.


1.
§ 4 wird wie folgt geändert:

a)
Nach Nummer 1 wird das Komma durch das Wort „und" ersetzt.

b)
Nummer 2 wird aufgehoben.

c)
Die bisherige Nummer 3 wird Nummer 2.

2.
In § 9 Absatz 2 Satz 1 wird die Angabe „§ 20 Abs. 3 der Bundeslaufbahnverordnung" durch die Angabe „§ 16 Absatz 1 der Bundeslaufbahnverordnung" ersetzt.


1.
§ 4 wird wie folgt geändert:

a)
Nach Nummer 1 wird das Komma durch das Wort „und" ersetzt.

b)
Nummer 2 wird aufgehoben.

c)
Die bisherige Nummer 3 wird Nummer 2.

2.
In § 9 Absatz 2 Satz 1 wird die Angabe „§ 25 Abs. 6 der Bundeslaufbahnverordnung" durch die Angabe „§ 16 Absatz 1 der Bundeslaufbahnverordnung" ersetzt.

3.
In § 36 Absatz 1 Satz 1 wird nach der Angabe „§§ 33 bis 33b der Bundeslaufbahnverordnung" die Angabe „in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. Juli 2002 (BGBl. I S. 2459, 2761), die zuletzt durch Artikel 15 Absatz 28 des Gesetzes vom 5. Februar 2009 (BGBl. I S. 160) geändert worden ist," eingefügt.


1.
§ 4 wird wie folgt geändert:

a)
Nach Nummer 1 wird das Komma durch das Wort „und" ersetzt.

b)
Nummer 2 wird aufgehoben.

c)
Die bisherige Nummer 3 wird Nummer 2.

2.
In § 9 Absatz 2 Satz 1 wird die Angabe „§ 20 Abs. 3 der Bundeslaufbahnverordnung" durch die Angabe „§ 16 Absatz 1 der Bundeslaufbahnverordnung" ersetzt.

3.
In § 37 wird die Angabe „§ 20 Abs. 4 der Bundeslaufbahnverordnung" durch die Angabe „§ 19 Absatz 1 der Bundeslaufbahnverordnung" ersetzt.


1.
§ 4 wird wie folgt geändert:

a)
Nach Nummer 1 wird das Komma durch das Wort „und" ersetzt.

b)
Nummer 2 wird aufgehoben.

c)
Die bisherige Nummer 3 wird Nummer 2.

2.
In § 15 Satz 3 wird die Angabe „und müssen die Höchstaltersgrenzen nach § 4 Abs. 1 Nr. 2 erfüllen" gestrichen.


1.
§ 4 wird wie folgt geändert:

a)
Nummer 2 wird aufgehoben.

b)
Die bisherigen Nummern 3 und 4 werden Nummern 2 und 3.

2.
§ 15 wird wie folgt geändert:

a)
In Satz 1 wird die Angabe „§ 4 Nr. 3" durch die Angabe „§ 4 Nummer 2" ersetzt.

b)
In Satz 3 wird die Angabe „und müssen die Höchstaltersgrenzen nach § 4 Abs. 1 Nr. 2 erfüllen" gestrichen.

3.
In § 17 Absatz 1 wird nach der Angabe „§ 33 der Bundeslaufbahnverordnung" die Angabe „in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. Juli 2002 (BGBl. I S. 2459, 2761), die zuletzt durch Artikel 15 Absatz 28 des Gesetzes vom 5. Februar 2009 (BGBl. I S. 160) geändert worden ist," eingefügt.

4.
In § 18 Absatz 1 wird nach der Angabe „§ 33a der Bundeslaufbahnverordnung" die Angabe „in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. Juli 2002 (BGBl. I S. 2459, 2761), die zuletzt durch Artikel 15 Absatz 28 des Gesetzes vom 5. Februar 2009 (BGBl. I S. 160) geändert worden ist," eingefügt.


1.
§ 4 wird wie folgt geändert:

a)
Nach Nummer 1 wird das Komma durch das Wort „und" ersetzt.

b)
Nummer 2 wird aufgehoben.

c)
Die bisherige Nummer 3 wird Nummer 2.

2.
In § 9 Absatz 2 Satz 1 wird die Angabe „§ 25 Abs. 5 und 6 der Bundeslaufbahnverordnung" durch die Angabe „§ 13 Absatz 2 oder § 16 Absatz 1 der Bundeslaufbahnverordnung" ersetzt.

3.
In § 24 Absatz 1 Satz 1 wird nach der Angabe „§§ 33 bis 33b der Bundeslaufbahnverordnung" die Angabe „in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. Juli 2002 (BGBl. I S. 2459, 2761), die zuletzt durch Artikel 15 Absatz 28 des Gesetzes vom 5. Februar 2009 (BGBl. I S. 160) geändert worden ist," eingefügt.


1.
§ 4 wird wie folgt geändert:

a)
Nach Nummer 1 wird das Komma durch das Wort „und" ersetzt.

b)
Nummer 2 wird aufgehoben.

c)
Die bisherige Nummer 3 wird Nummer 2.

d)
In der neuen Nummer 2 wird die Angabe „§ 30 Satz 2 der Bundeslaufbahnverordnung" durch die Angabe „§ 17 Absatz 6 des Bundesbeamtengesetzes" ersetzt.

2.
In § 9 Absatz 2 Satz 1 wird die Angabe „§ 31 Abs. 2 und 3 Satz 1 der Bundeslaufbahnverordnung" durch die Angabe „§ 16 Absatz 1 der Bundeslaufbahnverordnung" ersetzt.

3.
In § 22 Absatz 1 Satz 1 wird nach der Angabe „§§ 33 bis 33b der Bundeslaufbahnverordnung" die Angabe „in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. Juli 2002 (BGBl. I S. 2459, 2761), die zuletzt durch Artikel 15 Absatz 28 des Gesetzes vom 5. Februar 2009 (BGBl. I S. 160) geändert worden ist," eingefügt.


1.
§ 4 wird wie folgt geändert:

a)
Nach Nummer 1 wird das Komma durch das Wort „und" ersetzt.

b)
Nummer 2 wird aufgehoben.

c)
Die bisherige Nummer 3 wird Nummer 2.

2.
In § 9 Absatz 2 Satz 1 wird die Angabe „§ 20 Abs. 3 der Bundeslaufbahnverordnung" durch die Angabe „§ 16 Absatz 1 der Bundeslaufbahnverordnung" ersetzt.

(31) Die Verordnung über die Laufbahn, Ausbildung und Prüfung für den höheren Archivdienst des Bundes vom 13. Juni 2002 (BGBl. I S. 1843) wird wie folgt geändert:

1.
§ 4 wird wie folgt geändert:

a)
Nummer 2 wird aufgehoben.

b)
Die bisherigen Nummern 3 bis 5 werden Nummern 2 bis 4.

2.
In § 14 Absatz 1 wird nach der Angabe „§§ 16 und 33 der Bundeslaufbahnverordnung" die Angabe „in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. Juli 2002 (BGBl. I S. 2459, 2761), die zuletzt durch Artikel 15 Absatz 28 des Gesetzes vom 5. Februar 2009 (BGBl. I S. 160) geändert worden ist," eingefügt.


1.
§ 4 wird wie folgt geändert:

a)
Nummer 2 wird aufgehoben.

b)
Die bisherigen Nummern 3 und 4 werden Nummern 2 und 3.

2.
In § 5 Absatz 2 Nummer 3 wird die Angabe „(§ 4 Nr. 4)" durch die Angabe „§ 4 Nummer 3" ersetzt.

(33) § 4 der Verordnung über die Laufbahn, Ausbildung und Prüfung für den mittleren Steuerdienst des Bundes vom 17. Dezember 2002 (BGBl. I S. 4555), die zuletzt durch Artikel 3 Absatz 35 des Gesetzes vom 19. Februar 2007 (BGBl. I S. 122) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
Nach Nummer 1 wird das Komma durch das Wort „und" ersetzt.

2.
Nummer 2 wird aufgehoben.

3.
Die bisherige Nummer 3 wird Nummer 2.

(34) § 4 der Verordnung über die Laufbahn, Ausbildung und Prüfung für den gehobenen Steuerdienst des Bundes vom 17. Dezember 2002 (BGBl. I S. 4558), die zuletzt durch Artikel 3 Absatz 34 des Gesetzes vom 19. Februar 2007 (BGBl. I S. 122) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
Nach Nummer 1 wird das Komma durch das Wort „und" ersetzt.

2.
Nummer 2 wird aufgehoben.

3.
Die bisherige Nummer 3 wird Nummer 2.


1.
§ 4 wird wie folgt geändert:

a)
Nach Nummer 1 wird das Komma durch das Wort „und" ersetzt.

b)
Nummer 2 wird aufgehoben.

c)
Die bisherige Nummer 3 wird Nummer 2.

2.
In § 9 Absatz 2 Satz 1 wird die Angabe „§ 25 Abs. 6 der Bundeslaufbahnverordnung" durch die Angabe „§ 16 Absatz 1 der Bundeslaufbahnverordnung" ersetzt.

3.
§ 19 wird wie folgt geändert:

a)
In Absatz 1 Satz 1 wird nach der Angabe „§§ 33 und 33a der Bundeslaufbahnverordnung" die Angabe „in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. Juli 2002 (BGBl. I S. 2459, 2761), die zuletzt durch Artikel 15 Absatz 28 des Gesetzes vom 5. Februar 2009 (BGBl. I S. 160) geändert worden ist," eingefügt.

b)
In Absatz 6 wird nach der Angabe „§ 33a Abs. 6 der Bundeslaufbahnverordnung" die Angabe „in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. Juli 2002 (BGBl. I S. 2459, 2761), die zuletzt durch Artikel 15 Absatz 28 des Gesetzes vom 5. Februar 2009 (BGBl. I S. 160) geändert worden ist," eingefügt.

4.
In § 20 Absatz 1 Satz 1 wird nach der Angabe „§§ 33 und 33b der Bundeslaufbahnverordnung" die Angabe „in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. Juli 2002 (BGBl. I S. 2459, 2761), die zuletzt durch Artikel 15 Absatz 28 des Gesetzes vom 5. Februar 2009 (BGBl. I S. 160) geändert worden ist," eingefügt.


1.
§ 4 wird wie folgt geändert:

a)
Nach Nummer 1 wird das Komma durch das Wort „und" ersetzt.

b)
Nummer 2 wird aufgehoben.

c)
Die bisherige Nummer 3 wird Nummer 2.

2.
§ 21 wird wie folgt geändert:

a)
In Absatz 1 Satz 1 wird nach der Angabe „§§ 33 und 33a der Bundeslaufbahnverordnung" die Angabe „in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. Juli 2002 (BGBl. I S. 2459, 2761), die zuletzt durch Artikel 15 Absatz 28 des Gesetzes vom 5. Februar 2009 (BGBl. I S. 160) geändert worden ist," eingefügt.

b)
In Absatz 6 wird nach der Angabe „§ 33a Abs. 6 der Bundeslaufbahnverordnung" die Angabe „in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. Juli 2002 (BGBl. I S. 2459, 2761), die zuletzt durch Artikel 15 Absatz 28 des Gesetzes vom 5. Februar 2009 (BGBl. I S. 160) geändert worden ist," eingefügt.

3.
In § 22 Absatz 1 Satz 1 wird nach der Angabe „§§ 33 und 33b der Bundeslaufbahnverordnung" die Angabe „in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. Juli 2002 (BGBl. I S. 2459, 2761), die zuletzt durch Artikel 15 Absatz 28 des Gesetzes vom 5. Februar 2009 (BGBl. I S. 160) geändert worden ist," eingefügt.


1.
§ 4 wird wie folgt geändert:

a)
Nach Nummer 1 wird das Komma durch das Wort „und" ersetzt.

b)
Nummer 2 wird aufgehoben.

c)
Die bisherige Nummer 3 wird Nummer 2.

2.
In § 9 Absatz 2 Satz 1 wird die Angabe „§ 25 Abs. 6 der Bundeslaufbahnverordnung" durch die Angabe „§ 16 Absatz 1 der Bundeslaufbahnverordnung" ersetzt.

(38) Die Verordnung über die Laufbahn, Ausbildung und Prüfung für den höheren technischen Verwaltungsdienst des Bundes vom 20. August 2004 (BGBl. I S. 2230), die durch Artikel 3 Absatz 29 des Gesetzes vom 19. Februar 2007 (BGBl. I S. 122) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
§ 5 wird wie folgt geändert:

a)
Nach Nummer 1 wird das Komma durch das Wort „und" ersetzt.

b)
Nummer 2 wird aufgehoben.

c)
Die bisherige Nummer 3 wird Nummer 2.

d)
In der neuen Nummer 2 wird die Angabe „§ 30 Satz 2 der Bundeslaufbahnverordnung" durch die Angabe „§ 17 Absatz 6 des Bundesbeamtengesetzes" ersetzt.

2.
In § 10 Absatz 2 Satz 1 wird die Angabe „§ 31 Abs. 2 und 3 Satz 1 der Bundeslaufbahnverordnung" durch die Angabe „§ 16 Absatz 1 der Bundeslaufbahnverordnung" ersetzt.

3.
§ 18 wird wie folgt geändert:

a)
In Absatz 1 Satz 1 wird nach der Angabe „§§ 33 und 33a der Bundeslaufbahnverordnung" die Angabe „in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. Juli 2002 (BGBl. I S. 2459, 2761), die zuletzt durch Artikel 15 Absatz 28 des Gesetzes vom 5. Februar 2009 (BGBl. I S. 160) geändert worden ist," eingefügt.

b)
In Absatz 6 wird nach der Angabe „§ 33a Abs. 6 der Bundeslaufbahnverordnung" die Angabe „in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. Juli 2002 (BGBl. I S. 2459, 2761), die zuletzt durch Artikel 15 Absatz 28 des Gesetzes vom 5. Februar 2009 (BGBl. I S. 160) geändert worden ist," eingefügt.

4.
In § 19 Absatz 1 Satz 1 wird nach der Angabe „§§ 33 und 33b der Bundeslaufbahnverordnung" die Angabe „in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. Juli 2002 (BGBl. I S. 2459, 2761), die zuletzt durch Artikel 15 Absatz 28 des Gesetzes vom 5. Februar 2009 (BGBl. I S. 160) geändert worden ist," eingefügt.

5.
In § 36 wird die Angabe „§ 5 Nr. 3" durch die Angabe „§ 5 Nummer 2" ersetzt.

6.
In § 40 wird die Angabe „§ 5 Nr. 3" durch die Angabe „§ 5 Nummer 2" ersetzt.

7.
In § 44 Absatz 2 wird die Angabe „§ 5 Nr. 3" durch die Angabe „§ 5 Nummer 2" ersetzt.

8.
In § 48 Absatz 2 wird die Angabe „§ 5 Nr. 3" durch die Angabe „§ 5 Nummer 2" ersetzt.

9.
In § 52 Absatz 1 wird die Angabe „§ 5 Nr. 3" durch die Angabe „§ 5 Nummer 2" ersetzt.

(39) In Artikel 1 § 2 Absatz 1 Nummer 7 Satz 3 des Verwendungsförderungsgesetzes vom 21. Dezember 1992 (BGBl. I S. 2091), das zuletzt durch Artikel 15 Absatz 72 des Gesetzes vom 5. Februar 2009 (BGBl. I S. 160) geändert worden ist, wird nach der Angabe „§ 12 Abs. 5 und 6 der Bundeslaufbahnverordnung" die Angabe „in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. Juli 2002 (BGBl. I S. 2459, 2671), die zuletzt durch Artikel 15 Absatz 28 des Gesetzes vom 5. Februar 2009 (BGBl. I S. 160) geändert worden ist," eingefügt.

(40) In § 8 Absatz 2 Satz 5 und § 11 Absatz 1 Satz 7 und Absatz 3 Satz 7 des Einsatz-Weiterverwendungsgesetzes vom 12. Dezember 2007 (BGBl. I S. 2861, 2962), das durch Artikel 15 Absatz 32 des Gesetzes vom 5. Februar 2009 (BGBl. I S. 160) geändert worden ist, wird jeweils die Angabe „§ 10 Abs. 6 der Bundeslaufbahnverordnung" durch die Angabe „§ 25 der Bundeslaufbahnverordnung" ersetzt.

(41) Die Postlaufbahnverordnung vom 22. Juni 1995 (BGBl. I S. 868), die zuletzt durch die Verordnung vom 19. April 2004 (BGBl. I S. 680) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
In § 2 Absatz 2 wird nach der Angabe „§ 7 Abs. 5 Satz 2 der Bundeslaufbahnverordnung" die Angabe „in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. Juli 2002 (BGBl. I S. 2459, 2671), die zuletzt durch Artikel 15 Absatz 28 des Gesetzes vom 5. Februar 2009 (BGBl. I S. 160) geändert worden ist," eingefügt.

2.
§ 3 Satz 1 wird wie folgt geändert:

a)
Im ersten Halbsatz wird nach der Angabe „§ 1 der Bundeslaufbahnverordnung" die Angabe „in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. Juli 2002 (BGBl. I S. 2459, 2671), die zuletzt durch Artikel 15 Absatz 28 des Gesetzes vom 5. Februar 2009 (BGBl. I S. 160) geändert worden ist," eingefügt.

b)
Im zweiten Halbsatz wird nach der Angabe „§ 7 Abs. 5 Satz 2 der Bundeslaufbahnverordnung" die Angabe „in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. Juli 2002 (BGBl. I S. 2459, 2671), die zuletzt durch Artikel 15 Absatz 28 des Gesetzes vom 5. Februar 2009 (BGBl. I S. 160) geändert worden ist" eingefügt.

3.
In § 4 Satz 1 wird nach der Angabe „§ 2 Abs. 1 bis 4 der Bundeslaufbahnverordnung" die Angabe „in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. Juli 2002 (BGBl. I S. 2459, 2671), die zuletzt durch Artikel 15 Absatz 28 des Gesetzes vom 5. Februar 2009 (BGBl. I S. 160) geändert worden ist," eingefügt.

4.
In § 5 Absatz 1 Satz 1 wird nach der Angabe „§ 6 Abs. 4 der Bundeslaufbahnverordnung" die Angabe „in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. Juli 2002 (BGBl. I S. 2459, 2671), die zuletzt durch Artikel 15 Absatz 28 des Gesetzes vom 5. Februar 2009 (BGBl. I S. 160) geändert worden ist," eingefügt.

5.
§ 6 wird wie folgt geändert:

a)
In Satz 1 wird nach der Angabe „§ 5a der Bundeslaufbahnverordnung" die Angabe „in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. Juli 2002 (BGBl. I S. 2459, 2671), die zuletzt durch Artikel 15 Absatz 28 des Gesetzes vom 5. Februar 2009 (BGBl. I S. 160) geändert worden ist," eingefügt.

b)
In Satz 2 wird nach der Angabe „§ 5a Abs. 1 der Bundeslaufbahnverordnung" die Angabe „in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. Juli 2002 (BGBl. I S. 2459, 2671), die zuletzt durch Artikel 15 Absatz 28 des Gesetzes vom 5. Februar 2009 (BGBl. I S. 160) geändert worden ist," eingefügt.

6.
In § 7 Absatz 2 wird nach der Angabe „§ 11 Satz 4 der Bundeslaufbahnverordnung" die Angabe „in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. Juli 2002 (BGBl. I S. 2459, 2671), die zuletzt durch Artikel 15 Absatz 28 des Gesetzes vom 5. Februar 2009 (BGBl. I S. 160) geändert worden ist," eingefügt.

7.
In § 8 Absatz 1 Satz 2 wird nach der Angabe „§ 7 Abs. 5 Satz 1 der Bundeslaufbahnverordnung" die Angabe „in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. Juli 2002 (BGBl. I S. 2459, 2671), die zuletzt durch Artikel 15 Absatz 28 des Gesetzes vom 5. Februar 2009 (BGBl. I S. 160) geändert worden ist" eingefügt.

8.
§ 9 wird wie folgt geändert:

a)
In Absatz 1 wird nach der Angabe „§ 33 Abs. 2 der Bundeslaufbahnverordnung" die Angabe „in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. Juli 2002 (BGBl. I S. 2459, 2671), die zuletzt durch Artikel 15 Absatz 28 des Gesetzes vom 5. Februar 2009 (BGBl. I S. 160) geändert worden ist," eingefügt.

b)
In Absatz 2 wird nach der Angabe „§ 33 Abs. 5 der Bundeslaufbahnverordnung" die Angabe „in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. Juli 2002 (BGBl. I S. 2459, 2671), die zuletzt durch Artikel 15 Absatz 28 des Gesetzes vom 5. Februar 2009 (BGBl. I S. 160) geändert worden ist," eingefügt.

9.
In § 10 Satz 1 wird nach der Angabe „§ 33a der Bundeslaufbahnverordnung" die Angabe „in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. Juli 2002 (BGBl. I S. 2459, 2671), die zuletzt durch Artikel 15 Absatz 28 des Gesetzes vom 5. Februar 2009 (BGBl. I S. 160) geändert worden ist," eingefügt.

10.
In § 11 Satz 1 wird nach der Angabe „§ 33b der Bundeslaufbahnverordnung" die Angabe „in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. Juli 2002 (BGBl. I S. 2459, 2671), die zuletzt durch Artikel 15 Absatz 28 des Gesetzes vom 5. Februar 2009 (BGBl. I S. 160) geändert worden ist," eingefügt.

11.
In § 12 Satz 4 wird nach der Angabe „§ 4 Abs. 2 bis 4 Satz 1 der Bundeslaufbahnverordnung" die Angabe „in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. Juli 2002 (BGBl. I S. 2459, 2671), die zuletzt durch Artikel 15 Absatz 28 des Gesetzes vom 5. Februar 2009 (BGBl. I S. 160) geändert worden ist," eingefügt.

12.
In § 13 wird nach der Angabe „§§ 40 und 41 der Bundeslaufbahnverordnung" die Angabe „in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. Juli 2002 (BGBl. I S. 2459, 2671), die zuletzt durch Artikel 15 Absatz 28 des Gesetzes vom 5. Februar 2009 (BGBl. I S. 160) geändert worden ist," eingefügt.

13.
In § 14 Satz 2 wird nach der Angabe „§ 42 der Bundeslaufbahnverordnung" die Angabe „in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. Juli 2002 (BGBl. I S. 2459, 2671), die zuletzt durch Artikel 15 Absatz 28 des Gesetzes vom 5. Februar 2009 (BGBl. I S. 160) geändert worden ist," eingefügt.

14.
In § 15 wird nach der Angabe „§ 44 Abs. 1 Nr. 5 und 6 der Bundeslaufbahnverordnung" die Angabe „in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. Juli 2002 (BGBl. I S. 2459, 2671), die zuletzt durch Artikel 15 Absatz 28 des Gesetzes vom 5. Februar 2009 (BGBl. I S. 160) geändert worden ist," eingefügt.


1.
In § 7 wird nach der Angabe „§§ 33 und 33a Abs. 1 und 5 der Bundeslaufbahnverordnung" die Angabe „in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. Juli 2002 (BGBl. I S. 2459, 2671), die zuletzt durch Artikel 15 Absatz 28 des Gesetzes vom 5. Februar 2009 (BGBl. I S. 160) geändert worden ist," eingefügt.

2.
In § 10 Absatz 3 Satz 1 und § 40 Absatz 3 Satz 1 wird jeweils nach der Angabe „§ 33a Abs. 5 der Bundeslaufbahnverordnung" die Angabe „in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. Juli 2002 (BGBl. I S. 2459, 2671), die zuletzt durch Artikel 15 Absatz 28 des Gesetzes vom 5. Februar 2009 (BGBl. I S. 160) geändert worden ist," eingefügt.

3.
In den §§ 11, 24 und 41 wird jeweils nach der Angabe „§§ 33 und 33b der Bundeslaufbahnverordnung" die Angabe „in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. Juli 2002 (BGBl. I S. 2459, 2671), die zuletzt durch Artikel 15 Absatz 28 des Gesetzes vom 5. Februar 2009 (BGBl. I S. 160) geändert worden ist," eingefügt.

4.
In § 14 Absatz 2 Satz 1, § 27 Absatz 2 Satz 1 und § 44 Absatz 2 Satz 1 wird jeweils nach der Angabe „§ 33b Abs. 3 der Bundeslaufbahnverordnung" die Angabe „in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. Juli 2002 (BGBl. I S. 2459, 2671), die zuletzt durch Artikel 15 Absatz 28 des Gesetzes vom 5. Februar 2009 (BGBl. I S. 160) geändert worden ist," eingefügt.

5.
In § 19 wird nach der Angabe „§ 33 Abs. 8 der Bundeslaufbahnverordnung" die Angabe „in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. Juli 2002 (BGBl. I S. 2459, 2671), die zuletzt durch Artikel 15 Absatz 28 des Gesetzes vom 5. Februar 2009 (BGBl. I S. 160) geändert worden ist," eingefügt.

6.
In § 20 wird nach der Angabe „§§ 33 und 33a Abs. 1, 3 und 5 der Bundeslaufbahnverordnung" die Angabe „in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. Juli 2002 (BGBl. I S. 2459, 2671), die zuletzt durch Artikel 15 Absatz 28 des Gesetzes vom 5. Februar 2009 (BGBl. I S. 160) geändert worden ist," eingefügt.

7.
In den §§ 33 und 35 Satz 1 wird jeweils nach der Angabe „§ 27 der Bundeslaufbahnverordnung" die Angabe „in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. Juli 2002 (BGBl. I S. 2459, 2671), die zuletzt durch Artikel 15 Absatz 28 des Gesetzes vom 5. Februar 2009 (BGBl. I S. 160) geändert worden ist," eingefügt.

8.
In § 37 wird nach der Angabe „§§ 33 und 33a Abs. 1, 4 und 5 der Bundeslaufbahnverordnung" die Angabe „in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. Juli 2002 (BGBl. I S. 2459, 2671), die zuletzt durch Artikel 15 Absatz 28 des Gesetzes vom 5. Februar 2009 (BGBl. I S. 160) geändert worden ist," eingefügt.

9.
In § 50 wird nach der Angabe „§ 5a der Bundeslaufbahnverordnung" die Angabe „in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. Juli 2002 (BGBl. I S. 2459, 2671), die zuletzt durch Artikel 15 Absatz 28 des Gesetzes vom 5. Februar 2009 (BGBl. I S. 160) geändert worden ist," eingefügt.

10.
In § 52 Satz 1 wird nach der Angabe „§ 5a Abs. 4 der Bundeslaufbahnverordnung" die Angabe „in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. Juli 2002 (BGBl. I S. 2459, 2671), die zuletzt durch Artikel 15 Absatz 28 des Gesetzes vom 5. Februar 2009 (BGBl. I S. 160) geändert worden ist," eingefügt.


1.
In § 7 Absatz 1 wird nach der Angabe „§ 33 der Bundeslaufbahnverordnung" die Angabe „in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. Juli 2002 (BGBl. I S. 2459, 2671), die zuletzt durch Artikel 15 Absatz 28 des Gesetzes vom 5. Februar 2009 (BGBl. I S. 160) geändert worden ist," eingefügt.

2.
In § 11 wird nach der Angabe „§ 33 Abs. 8 der Bundeslaufbahnverordnung" die Angabe „in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. Juli 2002 (BGBl. I S. 2459, 2671), die zuletzt durch Artikel 15 Absatz 28 des Gesetzes vom 5. Februar 2009 (BGBl. I S. 160) geändert worden ist," eingefügt.

3.
In § 12 wird nach der Angabe „§ 33a der Bundeslaufbahnverordnung" die Angabe „in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. Juli 2002 (BGBl. I S. 2459, 2671), die zuletzt durch Artikel 15 Absatz 28 des Gesetzes vom 5. Februar 2009 (BGBl. I S. 160) geändert worden ist," eingefügt.

4.
In § 15 Absatz 2 Satz 1 wird nach der Angabe „§ 33a Abs. 5 der Bundeslaufbahnverordnung" die Angabe „in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. Juli 2002 (BGBl. I S. 2459, 2671), die zuletzt durch Artikel 15 Absatz 28 des Gesetzes vom 5. Februar 2009 (BGBl. I S. 160) geändert worden ist," eingefügt.

5.
In § 16 wird nach der Angabe „§ 33b der Bundeslaufbahnverordnung" die Angabe „in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. Juli 2002 (BGBl. I S. 2459, 2671), die zuletzt durch Artikel 15 Absatz 28 des Gesetzes vom 5. Februar 2009 (BGBl. I S. 160) geändert worden ist," eingefügt.

6.
In § 18 Absatz 2 wird die Angabe „§ 33b Satz 3 der Bundeslaufbahnverordnung" durch die Angabe „§ 33b Absatz 2 Satz 3 der Bundeslaufbahnverordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. Juli 2002 (BGBl. I S. 2459, 2671), die zuletzt durch Artikel 15 Absatz 28 des Gesetzes vom 5. Februar 2009 (BGBl. I S. 160) geändert worden ist," ersetzt.

7.
In § 19 Absatz 2 Satz 1 wird nach der Angabe „§ 33b Abs. 3 der Bundeslaufbahnverordnung" die Angabe „in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. Juli 2002 (BGBl. I S. 2459, 2671), die zuletzt durch Artikel 15 Absatz 28 des Gesetzes vom 5. Februar 2009 (BGBl. I S. 160) geändert worden ist," eingefügt.

8.
In den §§ 24 und 26 Satz 1 wird jeweils nach der Angabe „§ 27 der Bundeslaufbahnverordnung" die Angabe „in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. Juli 2002 (BGBl. I S. 2459, 2671), die zuletzt durch Artikel 15 Absatz 28 des Gesetzes vom 5. Februar 2009 (BGBl. I S. 160) geändert worden ist," eingefügt.

9.
In § 27 Absatz 1 wird nach der Angabe „§ 5a der Bundeslaufbahnverordnung" die Angabe „in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. Juli 2002 (BGBl. I S. 2459, 2671), die zuletzt durch Artikel 15 Absatz 28 des Gesetzes vom 5. Februar 2009 (BGBl. I S. 160) geändert worden ist," eingefügt.


1.
In § 7 Absatz 1 wird nach der Angabe „§ 33 der Bundeslaufbahnverordnung" die Angabe „in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. Juli 2002 (BGBl. I S. 2459, 2671), die zuletzt durch Artikel 15 Absatz 28 des Gesetzes vom 5. Februar 2009 (BGBl. I S. 160) geändert worden ist," eingefügt.

2.
In § 11 wird nach der Angabe „§ 33 Abs. 8 der Bundeslaufbahnverordnung" die Angabe „in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. Juli 2002 (BGBl. I S. 2459, 2671), die zuletzt durch Artikel 15 Absatz 28 des Gesetzes vom 5. Februar 2009 (BGBl. I S. 160) geändert worden ist," eingefügt.

3.
In § 12 wird nach der Angabe „§ 33a der Bundeslaufbahnverordnung" die Angabe „in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. Juli 2002 (BGBl. I S. 2459, 2671), die zuletzt durch Artikel 15 Absatz 28 des Gesetzes vom 5. Februar 2009 (BGBl. I S. 160) geändert worden ist," eingefügt.

4.
In § 15 Absatz 2 Satz 1 wird nach der Angabe „§ 33a Abs. 5 der Bundeslaufbahnverordnung" die Angabe „in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. Juli 2002 (BGBl. I S. 2459, 2671), die zuletzt durch Artikel 15 Absatz 28 des Gesetzes vom 5. Februar 2009 (BGBl. I S. 160) geändert worden ist," eingefügt.

5.
In § 16 wird nach der Angabe „§ 33b der Bundeslaufbahnverordnung" die Angabe „in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. Juli 2002 (BGBl. I S. 2459, 2671), die zuletzt durch Artikel 15 Absatz 28 des Gesetzes vom 5. Februar 2009 (BGBl. I S. 160) geändert worden ist," eingefügt.

6.
In § 18 Absatz 2 wird die Angabe „§ 33b Satz 3 der Bundeslaufbahnverordnung" durch die Angabe „§ 33b Absatz 2 Satz 3 der Bundeslaufbahnverordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. Juli 2002 (BGBl. I S. 2459, 2671), die zuletzt durch Artikel 15 Absatz 28 des Gesetzes vom 5. Februar 2009 (BGBl. I S. 160) geändert worden ist," ersetzt.

7.
In § 19 Absatz 2 Satz 1 wird nach der Angabe „§ 33b Abs. 3 der Bundeslaufbahnverordnung" die Angabe „in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. Juli 2002 (BGBl. I S. 2459, 2671), die zuletzt durch Artikel 15 Absatz 28 des Gesetzes vom 5. Februar 2009 (BGBl. I S. 160) geändert worden ist," eingefügt.

8.
In den §§ 24 und 26 Satz 1 wird jeweils nach der Angabe „§ 27 der Bundeslaufbahnverordnung" die Angabe „in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. Juli 2002 (BGBl. I S. 2459, 2671), die zuletzt durch Artikel 15 Absatz 28 des Gesetzes vom 5. Februar 2009 (BGBl. I S. 160) geändert worden ist," eingefügt.

9.
In § 27 Absatz 1 wird nach der Angabe „§ 5a der Bundeslaufbahnverordnung" die Angabe „in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. Juli 2002 (BGBl. I S. 2459, 2671), die zuletzt durch Artikel 15 Absatz 28 des Gesetzes vom 5. Februar 2009 (BGBl. I S. 160) geändert worden ist," eingefügt.

(45) Die Eisenbahn-Laufbahnverordnung vom 28. Oktober 2004 (BGBl. I S. 2703), die zuletzt durch Artikel 15 Absatz 113 des Gesetzes vom 5. Februar 2009 (BGBl. I S. 160) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
In § 14 Absatz 3 wird nach der Angabe „§ 6 Abs. 2 bis 4 der Bundeslaufbahnverordnung" die Angabe „in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. Juli 2002 (BGBl. I S. 2459, 2671), die zuletzt durch Artikel 15 Absatz 28 des Gesetzes vom 5. Februar 2009 (BGBl. I S. 160) geändert worden ist" eingefügt.

2.
In § 16 Absatz 1 wird nach der Angabe „§ 11 der Bundeslaufbahnverordnung" die Angabe „in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. Juli 2002 (BGBl. I S. 2459, 2671), die zuletzt durch Artikel 15 Absatz 28 des Gesetzes vom 5. Februar 2009 (BGBl. I S. 160) geändert worden ist," eingefügt.

3.
In § 17 Absatz 2 wird nach der Angabe „§ 12 der Bundeslaufbahnverordnung" die Angabe „in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. Juli 2002 (BGBl. I S. 2459, 2671), die zuletzt durch Artikel 15 Absatz 28 des Gesetzes vom 5. Februar 2009 (BGBl. I S. 160) geändert worden ist," eingefügt.

4.
In § 20 Satz 5 wird nach der Angabe „§ 4 Abs. 2 bis 4 der Bundeslaufbahnverordnung" die Angabe „in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. Juli 2002 (BGBl. I S. 2459, 2671), die zuletzt durch Artikel 15 Absatz 28 des Gesetzes vom 5. Februar 2009 (BGBl. I S. 160) geändert worden ist," eingefügt.

(46) In § 1 Nummer 26 der DBAG-Zuständigkeitsverordnung vom 1. Januar 1994 (BGBl. I S. 53), die zuletzt durch Artikel 13 des Gesetzes vom 5. Februar 2009 (BGBl. I S. 160) geändert worden ist, wird nach der Angabe „§ 4 Abs. 2 der Bundeslaufbahnverordnung" die Angabe „in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. Juli 2002 (BGBl. I S. 2459, 2671), die zuletzt durch Artikel 15 Absatz 28 des Gesetzes vom 5. Februar 2009 (BGBl. I S. 160) geändert worden ist," eingefügt.


§ 57 Inkrafttreten, Außerkrafttreten


§ 57 ändert mWv. 14. Februar 2009 BLV LA-ADBWVV LA-eLDBWVV L-g/hFSDBWFSV mWv. 1. Juli 2009 BLV

(1) Diese Verordnung tritt vorbehaltlich des Absatzes 2 am Tag nach der Verkündung*) in Kraft.

(2) § 29 Absatz 3 Nummer 4 tritt am 1. Juli 2009 in Kraft.

(3) Am Tag nach der Verkündung*) treten außer Kraft:

1.
die Bundeslaufbahnverordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. Juli 2002 (BGBl. I S. 2459, 2671), die zuletzt durch Artikel 15 Absatz 28 des Gesetzes vom 5. Februar 2009 (BGBl. I S. 160) geändert worden ist,

2.
die Verordnung über die Laufbahn und Ausbildung für den Amtsgehilfendienst in der Bundeswehrverwaltung vom 13. März 2002 (BGBl. I S. 1073), die durch Artikel 3 Absatz 52 des Gesetzes vom 19. Februar 2007 (BGBl. I S. 122) geändert worden ist,

3.
die Verordnung über die Laufbahn und Ausbildung für den einfachen Lagerverwaltungsdienst in der Bundeswehrverwaltung vom 13. März 2002 (BGBl. I S. 1077), die durch Artikel 3 Absatz 53 des Gesetzes vom 19. Februar 2007 (BGBl. I S. 122) geändert worden ist, und

4.
die Verordnung über die Laufbahnen des gehobenen und höheren Fachschuldienstes an Bundeswehrfachschulen vom 29. April 2002 (BGBl. I S. 1674).


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*)
Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 13. Februar 2009.