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Änderung Anlage 3 Verordnung über die Berufsausbildung im Laborbereich Chemie, Biologie und Lack vom 01.08.2020

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Anlage 3 a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 01.08.2020 geltenden Fassung
Anlage 3 n.F. (neue Fassung)
in der am 01.08.2020 geltenden Fassung
durch Artikel 1 V. v. 03.03.2020 BGBl. I S. 326
 

(Text alte Fassung) nächste Änderung

Anlage 3 (zu § 18 Absatz 1) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Lacklaboranten/zur Lacklaborantin


(Text neue Fassung)

Anlage 3 (zu § 18 Absatz 1 Satz 1) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Lacklaboranten und zur Lacklaborantin


vorherige Änderung nächste Änderung

Abschnitt A: Pflichtqualifikationen nach § 3 Nummer 1 Gemeinsame, integrativ zu vermittelnde Qualifikationen nach § 3 Nummer 1.1


Lfd.
Nr. | Qualifikation | Zu vermittelnde
Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten | Zeitliche Richtwerte
in Wochen im
Ausbildungsabschnitt


1. - 52.
Woche | 53. - 80.
Woche | 81. - 182.
Woche



Abschnitt A: Pflichtqualifikationen nach § 3 Nummer 1.1 und Nummer 1.2 Buchstabe c

Gemeinsame,
integrativ zu vermittelnde Qualifikationen nach § 3 Nummer 1.1


Lfd.
Nr. |
Qualifikation
| Zu vermittelnde
Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten | Zeitliche Richtwerte
in Wochen
im Ausbildungsabschnitt


1. bis
52.

Woche | 53. bis
80.

Woche | 81. bis
182.

Woche

(Textabschnitt unverändert)

1 | 2 | 3 | 4

vorherige Änderung nächste Änderung

1 | Berufsbildung,
Arbeits- und
Tarifrecht
(§ 18 Absatz 2 Nummer 1) | a) Bedeutung des Ausbildungsvertrages, insbe-
sondere
Abschluss, Dauer und Beendigung,
erklären

b) gegenseitige Rechte und Pflichten aus dem
Ausbildungsvertrag
nennen
c) Möglichkeiten der beruflichen Fortbildung
nennen

d) wesentliche Teile des Arbeitsvertrages nen-
nen

e) wesentliche Bestimmungen der für den aus-
bildenden Betrieb
geltenden Tarifverträge
nennen
| während
der gesamten
Ausbildung
zu vermitteln


2 | Aufbau und Organisation
des Ausbildungsbetriebes
(§ 18 Absatz 2 Nummer 2) | a) Aufbau und Aufgaben des ausbildenden Be-
triebes erläutern

b) Grundfunktionen des ausbildenden Betrie-
bes,
wie Beschaffung, Fertigung, Absatz
und Verwaltung, erklären

c) Beziehungen des ausbildenden Betriebes
und seiner
Beschäftigten zu Wirtschaftsorga-
nisationen, Berufsvertretungen
und Gewerk-
schaften
nennen
d) Grundlagen, Aufgaben und Arbeitsweise der
betriebsverfassungs-
oder personalvertre-
tungsrechtlichen
Organe des ausbildenden
Betriebes beschreiben


3 | Betriebliche
Maßnahmen zum
verantwortlichen Handeln
(Responsible Care)
(§ 18 Absatz 2 Nummer 3)
|

3.1 | Sicherheit und
Gesundheitsschutz
bei der Arbeit
(§ 18 Absatz 2 Nummer 3.1) | a) Gefährdung von Sicherheit und Gesundheit
am Arbeitsplatz
feststellen und Maßnahmen
zu ihrer Vermeidung
ergreifen
b) berufsbezogene Arbeitsschutz- und Unfall-
verhütungsvorschriften
anwenden
c) Verhaltensweisen bei Unfällen beschreiben
sowie
erste Maßnahmen einleiten
d) Vorschriften des vorbeugenden Brandschut-
zes anwenden;
Verhaltensweisen bei Brän-
den beschreiben
und Maßnahmen zur Brand-
bekämpfung
ergreifen
e) Aufgaben der zuständigen Berufsgenossen-
schaft und der Gewerbeaufsicht erläutern

| | f)
persönliche Schutzausrüstungen auswählen
und handhaben

g) Sicherheitseinrichtungen am Arbeitsplatz be-
dienen
und ihre Funktionsfähigkeit erhalten
h) Explosionsgefahren beschreiben und Maß-
nahmen
zum Explosionsschutz ergreifen
i)
Kennzeichnungen und Kennzeichnungsfar-
ben Behältern
und Fördersystemen zuordnen
j) Regeln der Arbeitshygiene anwenden |

3.2 | Umweltschutz
(§ 18 Absatz 2 Nummer 3.2) | Zur Vermeidung betriebsbedingter Umweltbelas-
tungen
im beruflichen Einwirkungsbereich beitra-
gen, insbesondere

a) mögliche Umweltbelastungen durch den
Ausbildungsbetrieb
und seinen Beitrag zum
Umweltschutz
an Beispielen erklären
b) für den Ausbildungsbetrieb geltende Rege-
lungen des
Umweltschutzes anwenden
c) Möglichkeiten der wirtschaftlichen und um-
weltschonenden
Energie- und Materialver-
wendung nutzen

d) Abfälle vermeiden; Stoffe und Materialien ei-
ner
umweltschonenden Entsorgung zuführen

3.3 | Einsetzen von
Energieträgern
(§ 18 Absatz 2 Nummer 3.3) | a) die im Ausbildungsbetrieb verwendeten
Energiearten
unter Beachtung des Wirkungs-
grades
und Gefährdungspotentials einsetzen
b) Geräte zum Heizen, Kühlen und Temperieren
einsetzen
c) mechanische, thermische und elektrische
Energien
unter Verwendung von SI-Größen
und SI-Einheiten
berechnen | 2*) | |

3.4 | Umgehen mit
Arbeitsgeräten und
-mitteln einschließlich
Pflege und Wartung
(§ 18 Absatz 2 Nummer 3.4) | a) Belüftungs-, Entlüftungs- und Absperrein-
richtungen
bedienen und pflegen
b) Laborgeräte unter Berücksichtigung ihrer
Werkstoffeigenschaften
einsetzen
c) Einrichtungen und Arbeitsgeräte zum Einsatz
vorbereiten, prüfen, reinigen und warten so-
wie bei
Störungen Maßnahmen zur Fehlerbe-
seitigung
einleiten | 3*) | |

3.5 | Qualitätssichernde
Maßnahmen,
Kundenorientierung
(§ 18 Absatz 2 Nummer 3.5) | a) Elemente des Qualitätsmanagements aufga-
benspezifisch
anwenden
b) Messgeräte kalibrieren
c) über Qualifizierung und Validierung Auskunft
geben

d) statistische Methoden aufgabenbezogen an-
wenden

e) Kundenorientierung bei der Aufgabenerledi-
gung berücksichtigen
| während
der gesamten
zu vermitteln


3.6 | Wirtschaftlichkeit im Labor
(§ 18 Absatz 2 Nummer 3.6) | a) laborbezogene Kostenarten und -stellen un-
terscheiden

b) Möglichkeiten der Beeinflussbarkeit von Kos-
ten im
eigenen Arbeitsbereich nutzen
c) zur Einhaltung von Kostenvorgaben beitra-
gen |


4 | Arbeitsorganisation
und Kommunikation
(§ 18 Absatz 2 Nummer 4)
| |

4.1 | Arbeitsplanung,
Arbeiten im
Team
(§ 18 Absatz 2 Nummer 4.1) | a) Arbeitsplatz unter Berücksichtigung betriebli-
cher Vorgaben
und ergonomischer Regeln
einrichten

b) Materialien, Ersatzteile, Werkzeuge und Be-
triebsmittel auswählen, disponieren, bereit-
stellen und
lagern
c) Projektziele festlegen, Arbeitsabläufe und
Teilaufgaben
unter Beachtung wirtschaftli-
cher
und terminlicher Vorgaben planen sowie
bei Abweichungen
Prioritäten festlegen
d) Arbeitsschritte festlegen und erforderliche
Bearbeitungszeiten
planen
e) Problemlösungsmethoden anwenden
f) Kommunikationsregeln anwenden, Hilfsmittel
zur Kommunikationsförderung
einsetzen
g) Aufgaben im Team bearbeiten, Ergebnisse
abstimmen,
auswerten und kontrollieren | während
der gesamten
Ausbildung
zu vermitteln


4.2 | Informationsbeschaffung
und Dokumentation
(§ 18 Absatz 2 Nummer 4.2) | a) Informationsquellen nutzen
b) Dokumentationsarten unterscheiden und de-
ren Dokumentationswert
beschreiben
c) Hilfsmittel zur Dokumentation einsetzen
d) Arbeitsabläufe und -ergebnisse dokumentie-
ren, beurteilen
und präsentieren

4.3 | Kommunikations-
und Informationssysteme

(§ 18 Absatz 2 Nummer 4.3) | a) betriebsspezifische Kommunikations- und
Informationssysteme
einsetzen
b) mit Standardsoftware und arbeitsplatzspezi-
fischer
Software arbeiten
c) Regeln zum Datenschutz und zur Datensi-
cherheit
anwenden | 3*) | |

4.4 | Messdatenerfassung
und -verarbeitung

(§ 18 Absatz 2 Nummer 4.4) | a) labortechnische Aufgaben, insbesondere
Steuerung,
Messdatenerfassung und -aus-
wertung, mit Computer lösen
b) Sensoren, Aktoren und Messgeräte auswäh-
len und
einsetzen
c) Laborprozesse regeln und steuern | 3*) | |

4.5 | Anwenden von
Fremdsprachen bei
Fachaufgaben
(§ 18 Absatz 2 Nummer 4.5) | a) fremdsprachige Fachbegriffe anwenden
b) fremdsprachige Informationsquellen, insbe-
sondere englischsprachige Arbeitsvorschrif-
ten,
technische Unterlagen, Dokumentatio-
nen,
Handbücher, Betriebs- und Gebrauchs-
anweisungen, auswerten und anwenden

c) Auskünfte in einer Fremdsprache geben | während
der gesamten
Ausbildung
zu vermitteln


5 | Umgehen mit Arbeitsstoffen
(§ 18 Absatz 2 Nummer 5) | a) laborspezifische Werkstoffe Einsatzgebieten
zuordnen
und mit diesen Werkstoffen umge-
hen

b) Vorschriften zum Umgang mit Gefahrstoffen
anwenden,
insbesondere Gefahrensymbole
und -bezeichnungen
von Arbeitsstoffen er-
klären
und beachten
c)
Arbeitsstoffe kennzeichnen
d) Reaktionsgleichungen von chemischen Um-
setzungen
aufstellen
e) Konzentrationen berechnen und stöchiome-
trische
Aufgaben lösen
f) mit Säuren, Basen und Salzen sowie deren
Lösungen
umgehen
g) mit organischen Lösemitteln umgehen
h) mit Gasen umgehen | 4*) | |

6 | Chemische und
physikalische Methoden
(§ 18 Absatz 2 Nummer 6)
| |

6.1 | Probenahme
und Probenvorbereitung

(§ 18 Absatz 2 Nummer 6.1) | a) Verfahren zur Probenahme und zur Proben-
vorbereitung
für die Gehalts- und Qualitäts-
kontrolle unterscheiden

b) Proben nehmen | 2*) | |

6.2 | Physikalische Größen
und Stoffkonstanten

(§ 18 Absatz 2 Nummer 6.2) | a) Volumenmessgeräte unterschiedlicher Mess-
genauigkeit
einsetzen
b) Waagen unterschiedlicher Messbereiche ein-
setzen

c) physikalische Größen messen und Stoffkon-
stanten
bestimmen, insbesondere Tempera-
tur
und pH-Wert messen | 3*) | |

6.3 | Analyseverfahren
(§ 18 Absatz 2 Nummer 6.3) | a) photometrische Bestimmungen durchführen
und auswerten

b) chromatografische Trennverfahren, insbe-
sondere
nach Einsatzgebieten, unterschei-
den

c) Stoffgemische durch chromatografische Ver-
fahren
trennen | 4*) | |

6.4 | Trennen und Vereinigen
von Arbeitsstoffen
(§ 18 Absatz 2 Nummer 6.4) | a) definierte Lösungen herstellen
b) Feststoffe von Flüssigkeiten trennen, insbe-
sondere
durch Dekantieren, Sedimentieren,
Filtrieren,
Zentrifugieren und Eindampfen | 2*) | |


*) Im Zusammenhang mit anderen Ausbildungsinhalten zu vermitteln.

Pflichtqualifikationen nach § 3 Nummer 1.2 Buchstabe c


Lfd.
Nr. | Qualifikation | Zu vermittelnde
Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten | Zeitliche Richtwerte
in Wochen im
Ausbildungsabschnitt


1. - 52.
Woche | 53. - 80.
Woche | 81. - 182.
Woche



1 | Berufsbildung, Arbeits-
und
Tarifrecht
(§ 18 Absatz 2 Abschnitt A
Nummer
1) | a) Bedeutung des Ausbildungsvertrages erklären,
insbesondere
Abschluss, Dauer und Beendigung
b) gegenseitige Rechte und Pflichten aus dem Aus-
bildungsvertrag
nennen
c) Möglichkeiten der beruflichen Fortbildung nen-
nen

d) wesentliche Teile des Arbeitsvertrages nennen
e) wesentliche Bestimmungen der für den Ausbil-
dungsbetrieb
geltenden Tarifverträge nennen | während
der gesamten
Ausbildung

2 | Aufbau und Organisation
des Ausbildungsbetriebes
(§ 18 Absatz 2 Abschnitt A
Nummer
2) | a) Aufbau und Aufgaben des Ausbildungsbetriebes
erläutern

b) Grundfunktionen des Ausbildungsbetriebes wie
Beschaffung,
Fertigung, Absatz und Verwaltung
erklären

c) Beziehungen des Ausbildungsbetriebes und sei-
ner
Beschäftigten zu Wirtschaftsorganisationen,
Berufsvertretungen
und Gewerkschaften nennen
d) Grundlagen, Aufgaben und Arbeitsweise der be-
triebsverfassungs-
oder personalvertretungs-
rechtlichen
Organe des Ausbildungsbetriebes
beschreiben


3 | Betriebliche Maßnahmen
zum verantwortlichen
Handeln
|

3.1 | Sicherheit und
Gesundheitsschutz
bei der Arbeit
(§ 18 Absatz 2 Abschnitt A
Nummer
3.1) | a) Gefährdung von Sicherheit und Gesundheit am
Arbeitsplatz
feststellen und Maßnahmen zur Ver-
meidung der Gefährdung
ergreifen
b) berufsbezogene Arbeitsschutz- und Unfallverhü-
tungsvorschriften
anwenden
c) Verhaltensweisen bei Unfällen beschreiben so-
wie
erste Maßnahmen einleiten
d) Vorschriften des vorbeugenden Brandschutzes
anwenden;
Verhaltensweisen bei Bränden be-
schreiben
und Maßnahmen zur Brandbekämp-
fung
ergreifen
e) Aufgaben der zuständigen Berufsgenossen-
schaft und der Gewerbeaufsicht erläutern
f)
persönliche Schutzausrüstungen auswählen und
handhaben

g) Sicherheitseinrichtungen am Arbeitsplatz bedie-
nen
und ihre Funktionsfähigkeit erhalten
h) Explosionsgefahren beschreiben und Maßnah-
men
zum Explosionsschutz ergreifen

| | i)
Kennzeichnungen und Kennzeichnungsfarben
Behältern
und Fördersystemen zuordnen
j) Regeln der Arbeitshygiene anwenden |

3.2 | Umweltschutz
(§ 18 Absatz 2 Abschnitt A
Nummer
3.2) | Zur Vermeidung betriebsbedingter Umweltbelastun-
gen
im beruflichen Einwirkungsbereich beitragen,
insbesondere

a) mögliche Umweltbelastungen durch den Ausbil-
dungsbetrieb
und seinen Beitrag zum Umwelt-
schutz
an Beispielen erklären
b) für den Ausbildungsbetrieb geltende Regelungen
des
Umweltschutzes anwenden
c) Möglichkeiten der wirtschaftlichen und umwelt-
schonenden
Energie- und Materialverwendung
nutzen

d) Abfälle vermeiden sowie Stoffe und Materialien
einer
umweltschonenden Entsorgung zuführen

3.3 | Einsetzen von
Energieträgern
(§ 18 Absatz 2 Abschnitt A
Nummer
3.3) | a) die im Ausbildungsbetrieb verwendeten Energie-
arten
unter Berücksichtigung des Wirkungsgra-
des
und Gefährdungspotentials einsetzen
b) Geräte zum Heizen, Kühlen und Temperieren
einsetzen
c) mechanische, thermische und elektrische Ener-
gien
unter Verwendung von Größen und Einhei-
ten des Internationalen Einheitensystems (SI-
Größen und SI-Einheiten)
berechnen | 2 | |

3.4 | Umgehen mit
Arbeitsgeräten und
-mitteln einschließlich
Pflege und Wartung
(§ 18 Absatz 2 Abschnitt A
Nummer
3.4) | a) Belüftungs-, Entlüftungs- und Absperreinrichtun-
gen
bedienen und pflegen
b) Laborgeräte unter Berücksichtigung ihrer Werk-
stoffeigenschaften
einsetzen
c) Einrichtungen und Arbeitsgeräte zum Einsatz
vorbereiten, prüfen, reinigen und warten sowie
bei
Störungen Maßnahmen zur Fehlerbeseiti-
gung
einleiten | 3 | |

3.5 | Qualitätssichernde
Maßnahmen,
Kundenorientierung
(§ 18 Absatz 2 Abschnitt A
Nummer
3.5) | a) Elemente des Qualitätsmanagements aufgaben-
spezifisch
anwenden
b) Messgeräte kalibrieren
c) über Qualifizierung und Validierung Auskunft ge-
ben

d) statistische Methoden aufgabenbezogen anwen-
den

e) Kundenorientierung bei der Aufgabenerledigung
berücksichtigen
| während
der gesamten
Ausbildung


3.6 | Wirtschaftlichkeit im Labor
(§ 18 Absatz 2 Abschnitt A
Nummer
3.6) | a) laborbezogene Kostenarten und -stellen unter-
scheiden

b) Möglichkeiten der Beeinflussbarkeit von Kosten
im
eigenen Arbeitsbereich nutzen
c) zur Einhaltung von Kostenvorgaben beitragen

4 | Arbeitsorganisation und
Kommunikation
| |

4.1 | Arbeitsplanung, Arbeiten
im
Team
(§ 18 Absatz 2 Abschnitt A
Nummer
4.1) | a) Arbeitsplatz unter Berücksichtigung betrieblicher
Vorgaben
und ergonomischer Regeln einrichten
b) Materialien, Ersatzteile, Werkzeuge und Be-
triebsmittel auswählen, disponieren, bereitstellen
und
lagern
c) Projektziele festlegen, Arbeitsabläufe und Teil-
aufgaben
unter Beachtung wirtschaftlicher und
terminlicher
Vorgaben planen sowie bei Abwei-
chungen
Prioritäten festlegen
d) Arbeitsschritte festlegen und erforderliche Bear-
beitungszeiten
planen
e) Problemlösungsmethoden anwenden
f) Kommunikationsregeln anwenden, Hilfsmittel zur
Kommunikationsförderung
einsetzen
g) Aufgaben im Team bearbeiten, Ergebnisse ab-
stimmen,
auswerten und kontrollieren | während
der gesamten
Ausbildung

4.2 | Informationsbeschaffung
und Dokumentation
(§ 18 Absatz 2 Abschnitt A
Nummer
4.2) | a) Informationsquellen nutzen
b) Dokumentationsarten unterscheiden und ihren
Dokumentationswert
beschreiben
c) Hilfsmittel zur Dokumentation einsetzen
d) Arbeitsabläufe und -ergebnisse dokumentieren,
beurteilen
und präsentieren

4.3 | Kommunikations- und
Informationssysteme

(§ 18 Absatz 2 Abschnitt A
Nummer
4.3) | a) betriebsspezifische Kommunikations- und Infor-
mationssysteme
einsetzen
b) mit Standardsoftware und arbeitsplatzspezifi-
scher
Software arbeiten
c) Regeln zum Datenschutz und zur Datensicher-
heit
anwenden | 3 | |

4.4 | Messdatenerfassung und
-verarbeitung

(§ 18 Absatz 2 Abschnitt A
Nummer
4.4) | a) labortechnische Aufgaben, insbesondere Steue-
rung,
Messdatenerfassung und Messdatenaus-
wertung, mit dem Computer lösen
b) Sensoren, Aktoren und Messgeräte auswählen
und
einsetzen
c) Laborprozesse regeln und steuern | 3 | |

4.5 | Anwenden von
Fremdsprachen bei
Fachaufgaben
(§ 18 Absatz 2 Abschnitt A
Nummer
4.5) | a) fremdsprachige Fachbegriffe anwenden
b) Informationen aus fremdsprachigen Quellen aus-
werten und anwenden, insbesondere englisch-
sprachige Arbeitsvorschriften,
technische Unter-
lagen, Dokumentationen,
Handbücher, Betriebs-
und Gebrauchsanweisungen

c) Auskünfte in einer Fremdsprache geben | während
der gesamten
Ausbildung

5 | Umgehen mit
Arbeitsstoffen

(§ 18 Absatz 2 Abschnitt A
Nummer
5) | a) laborspezifische Werkstoffe Einsatzgebieten zu-
ordnen
und mit diesen Werkstoffen umgehen
b) Vorschriften zum Umgang mit Gefahrstoffen an-
wenden,
insbesondere Gefahrensymbole und
-bezeichnungen
von Arbeitsstoffen erklären und
beachten | | |

| | c)
Arbeitsstoffe kennzeichnen
d) Reaktionsgleichungen von chemischen Umset-
zungen
aufstellen
e) Konzentrationen berechnen und stöchiometri-
sche
Aufgaben lösen
f) mit Säuren, Basen und Salzen sowie ihren Lö-
sungen
umgehen
g) mit organischen Lösemitteln umgehen
h) mit Gasen umgehen | 4 | |

6 | Chemische und
physikalische Methoden | |

6.1 | Probenahme und
Probenvorbereitung

(§ 18 Absatz 2 Abschnitt A
Nummer
6.1) | a) Verfahren zur Probenahme und zur Probenvor-
bereitung
für die Gehalts- und Qualitätskontrolle
unterscheiden

b) Proben nehmen | 2 | |

6.2 | Bestimmung physikalischer
Größen und
Stoffkonstanten

(§ 18 Absatz 2 Abschnitt A
Nummer
6.2) | a) Volumenmessgeräte unterschiedlicher Messge-
nauigkeit
einsetzen
b) Waagen unterschiedlicher Messbereiche einset-
zen

c) physikalische Größen messen und Stoffkonstan-
ten
bestimmen, insbesondere Temperatur und
pH-Wert
messen | 3 | |

6.3 | Analyseverfahren
(§ 18 Absatz 2 Abschnitt A
Nummer
6.3) | a) photometrische Bestimmungen durchführen und
auswerten

b) chromatografische Trennverfahren, insbeson-
dere
nach Einsatzgebieten, unterscheiden
c) Stoffgemische durch chromatografische Verfah-
ren
trennen | 4 | |

6.4 | Trennen und Vereinigen
von Arbeitsstoffen
(§ 18 Absatz 2 Abschnitt A
Nummer
6.4) | a) definierte Lösungen herstellen
b) Feststoffe von Flüssigkeiten trennen, insbeson-
dere
durch Dekantieren, Sedimentieren, Filtrie-
ren,
Zentrifugieren und Eindampfen | 2 | |


Pflichtqualifikationen nach § 3 Nummer 1.2 Buchstabe c


Lfd.
Nr. |
Qualifikation
| Zu vermittelnde
Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten | Zeitliche Richtwerte
in Wochen
im Ausbildungsabschnitt


1. bis
52.

Woche | 53. bis
80.

Woche | 81. bis
182.

Woche

1 | 2 | 3 | 4

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7 | Durchführen analytischer
Arbeiten an Lackrohstoffen,
Halbfabrikaten und
Beschichtungsstoffen
(§ 18 Absatz 2 Nummer 7)
| |

7.1 | Physikalische Verfahren
zur Bestimmung von
Stoffkonstanten und
Kennzahlen
(§ 18 Absatz 2 Nummer 7.1) | a) Stoffkonstanten und Kennzahlen, insbeson-
dere
Viskosität, Brechzahl, Flammpunkt,
Schmelzpunkt,
Verdunstungszahl, elektri-
sche Leitfähigkeit und nichtflüchtiger Anteil,
bestimmen
| 4 | |



7 | Durchführen analytischer
Arbeiten an Lackrohstoffen,
Halbfabrikaten und
Beschichtungsstoffen | |

7.1 | Physikalische Verfahren
zur Bestimmung von
Stoffkonstanten und
Kennzahlen
(§ 18 Absatz 2 Abschnitt A
Nummer
7.1) | a) Stoffkonstanten und Kennzahlen bestimmen,
insbesondere
Viskosität, Brechzahl, Flamm-
punkt, Schmelzpunkt,
Verdunstungszahl, elektri-
sche Leitfähigkeit und nichtflüchtigen Anteil | 4 | |

b) Fließkurven erstellen und auswerten | | 2 |

vorherige Änderung nächste Änderung

7.2 | Chemische Verfahren
zur Bestimmung
von
Kennzahlen
(§ 18 Absatz 2 Nummer 7.2) | a) Massen- und Stoffmengenkonzentration so-
wie Reaktionsverhältnisse
von Rohstoffen
berechnen
| | 2 |

b) Kennzahlen in Rohstoffen, Halbfabrikaten
und Beschichtungsstoffen, insbesondere
Säurezahl, Verseifungszahl, Isocyanatzahl,
Iodzahl
und Epoxidwert bestimmen | | 3 |

c) Verhalten von Rohstoffen und Beschich-
tungsstoffen
anhand ihrer Kennzahlen beur-
teilen
und Einsatzgebieten zuordnen | | 2 |

8 | Vorbehandeln und
Beschichten von
Untergründen,
Prüfen
von Beschichtungen
(§ 18 Absatz 2 Nummer 8)
| |

8.1 | Vorbehandeln zu
prüfender Untergründe

(§ 18 Absatz 2 Nummer 8.1) | a) die Notwendigkeit unterschiedlicher Vorbe-
handlungsmethoden
begründen
b) Angaben über die Vorbehandlung zu be-
schichtender
Untergründe dokumentieren
c) Untergründe für Prüfzwecke reinigen und
schleifen
| 2 | |

8.2 | Applizieren von
Beschichtungsstoffen
(§ 18 Absatz 2 Nummer 8.2) | a) Pinsel, Rolle, Rakel, Druckluftspritzpistole
und Tauchgefäß
einsetzen
b) Materialbedarf für ein nach vorgegebenen
Parametern
zu beschichtendes Objekt be-
rechnen

c) Applikationsarten unterscheiden, insbeson-
dere Walzen,
Gießen, Elektrotauchlacklackie-
ren, elektrostatisches
Spritzen, Airless-Sprit-
zen, Heißspritzen
und Niederdruckspritzen
d) Sicherheitsregeln beim Verarbeiten von Be-
schichtungsstoffen anwenden | 4 | 3 |

e) Beschichtungsqualität in Abhängigkeit von
der Oberflächenbeschaffenheit
und der Ap-
plikationsmethode
beurteilen und dokumen-
tieren
| | 2 |

8.3 | Trocknen und Härten
von Beschichtungsstoffen

(§ 18 Absatz 2 Nummer 8.3) | a) Trocknungs- und Härtungsverfahren nach
den Filmbildungsmechanismen unterschei-
den

b) Beschichtungsstoffe physikalisch trocknen
und chemisch
härten | 3 | 6 |

8.4 | Prüfen von Beschichtungen
und Beschichtungsstoffen
(§ 18 Absatz 2 Nummer 8.4) | a) Prüfbeschichtungen nach vorgegebener
Spezifikation
herstellen
b) Farbton visuell durch Vergleich mit einer Vor-
lage beurteilen
| 3 | |

c) beschichtungstechnologische Kennzahlen,
insbesondere Härte,
Haftfestigkeit, Dehnbar-
keit,
Schichtdicke, Deckvermögen, Körnig-
keit,
Porigkeit, Trocken- und Glanzgrad, be-
stimmen und dokumentieren
| 7 | |

d)
Farbton messen und Standardvergleiche
durchführen

e) Oberflächenstörungen beschreiben
f) Beschichtungen auf Beständigkeit, insbe-
sondere
gegen Schwitzwasser, Bewitterung
und Chemikalien,
prüfen sowie Ergebnisse
beurteilen und
dokumentieren
g) Lagerstabilität von Beschichtungsstoffen be-
urteilen
| | | 4

9 | Grundlagen der Herstellung
von Beschichtungsstoffen
(§ 18 Absatz 2 Nummer 9) | a) Misch-, Dispergier- und Trennaggregate un-
terscheiden
und einsetzen | 3 | |



7.2 | Chemische Verfahren zur
Bestimmung
von
Kennzahlen
(§ 18 Absatz 2 Abschnitt A
Nummer
7.2) | a) Massen- und Stoffmengenkonzentration sowie
Reaktionsverhältnisse
von Rohstoffen berech-
nen
| | 2 |

b) Kennzahlen, insbesondere Säurezahl, Versei-
fungszahl, Isocyanatzahl, Iodzahl und Epoxid-
wert,
in Rohstoffen, Halbfabrikaten und Be-
schichtungsstoffen
bestimmen | | 3 |

c) Verhalten von Rohstoffen und Beschichtungs-
stoffen
anhand ihrer Kennzahlen beurteilen und
Einsatzgebieten
zuordnen | | 2 |

8 | Vorbehandeln und
Beschichten von
Untergründen sowie
Prüfen
von Beschichtungen | |

8.1 | Vorbehandeln zu prüfender
Untergründe

(§ 18 Absatz 2 Abschnitt A
Nummer
8.1) | a) die Notwendigkeit unterschiedlicher Vorbehand-
lungsmethoden
begründen
b) Angaben über die Vorbehandlung zu beschich-
tender
Untergründe dokumentieren
c) Untergründe für Prüfzwecke reinigen und schlei-
fen
| 2 | |

8.2 | Applizieren von
Beschichtungsstoffen
(§ 18 Absatz 2 Abschnitt A
Nummer
8.2) | a) Pinsel, Rolle, Rakel, Druckluftspritzpistole und
Tauchgefäß
einsetzen
b) Materialbedarf für ein nach vorgegebenen Para-
metern
zu beschichtendes Objekt berechnen
c) Applikationsarten unterscheiden, insbesondere
Walzen,
Gießen, Elektrotauchlacklackieren, elek-
trostatisches
Spritzen, Airless-Spritzen, Heiß-
spritzen
und Niederdruckspritzen
d) Sicherheitsregeln beim Verarbeiten von Be-
schichtungsstoffen anwenden | 4 | 3 |

e) Beschichtungsqualität in Abhängigkeit von der
Oberflächenbeschaffenheit
und der Applikati-
onsmethode
beurteilen und dokumentieren | | 2 |

8.3 | Trocknen und Härten von
Beschichtungsstoffen

(§ 18 Absatz 2 Abschnitt A
Nummer
8.3) | a) Trocknungs- und Härtungsverfahren nach den
Filmbildungsmechanismen unterscheiden

b) Beschichtungsstoffe physikalisch trocknen und
chemisch
härten | 3 | 6 |

8.4 | Prüfen von Beschichtungen
und Beschichtungsstoffen
(§ 18 Absatz 2 Abschnitt A
Nummer
8.4) | a) Prüfbeschichtungen nach vorgegebener Spezifi-
kation
herstellen
b) Farbton visuell durch Vergleich mit einer Vorlage
beurteilen
| 3 | |

c) beschichtungstechnologische Kennzahlen be-
stimmen und dokumentieren, insbesondere
Härte,
Haftfestigkeit, Dehnbarkeit, Schichtdicke,
Deckvermögen, Körnigkeit,
Porigkeit, Trocken-
und Glanzgrad
| 7 | |

| | d)
Farbton messen und Standardvergleiche durch-
führen

e) Oberflächenstörungen beschreiben
f) Beschichtungen auf Beständigkeit, insbeson-
dere
gegen Schwitzwasser, Bewitterung und
Chemikalien,
prüfen sowie Ergebnisse beurteilen
und
dokumentieren
g) Lagerstabilität von Beschichtungsstoffen beur-
teilen
| | | 4

9 | Grundlagen der Herstellung
von Beschichtungsstoffen
(§ 18 Absatz 2 Abschnitt A
Nummer
9) | a) Misch-, Dispergier- und Trennaggregate unter-
scheiden
und einsetzen | 3 | |

b) Fertigungsrezepturen unter Berücksichtigung
verfahrenstechnischer Parameter erstellen | | | 7

vorherige Änderung nächste Änderung

c) Halbfabrikate und Beschichtungsstoffe nach
vorgegebenen Rezepturen herstellen sowie
Fertigungsablauf
dokumentieren | | 8 |

10 | Grundlagen zur
Formulierung von
Beschichtungsstoffen
(§ 18 Absatz 2 Nummer 10) | a) wasserverdünnbare und lösemittelhaltige Be-
schichtungsstoffe hinsichtlich Formulierung,
Herstellung, Lagerung und Anwendung un-
terscheiden
sowie über deren arbeitstechni-
schen Einsatz
Auskunft geben
b) Anforderungsprofile für Beschichtungsstoffe
unter Berücksichtigung
der Applikationsarten
Streichen, Rollen,
Druckluftspritzen und Tau-
chen
erstellen
c) Bindemittel, Lösemittel, Farbmittel und Addi-
tive nach
den Applikationsarten Streichen,
Rollen, Druckluftspritzen
und Tauchen aus-
wählen
und einsetzen
d) Rezepturen für Beschichtungsstoffe nach
den Applikationsarten
Streichen, Rollen,
Druckluftspritzen
und Tauchen formulieren | | | 13



c) Halbfabrikate und Beschichtungsstoffe nach
vorgegebenen Rezepturen herstellen sowie Fer-
tigungsablauf
dokumentieren | | 8 |

10 | Grundlagen zur
Formulierung von
Beschichtungsstoffen
(§ 18 Absatz 2 Abschnitt A
Nummer
10) | a) wasserverdünnbare und lösemittelhaltige Be-
schichtungsstoffe hinsichtlich Formulierung,
Herstellung, Lagerung und Anwendung unter-
scheiden
sowie über ihren arbeitstechnischen
Einsatz
Auskunft geben
b) Anforderungsprofile für Beschichtungsstoffe unter
Berücksichtigung
der Applikationsarten Streichen,
Rollen,
Druckluftspritzen und Tauchen erstellen
c) Bindemittel, Lösemittel, Farbmittel und Additive
nach
den Applikationsarten Streichen, Rollen,
Druckluftspritzen
und Tauchen auswählen und
einsetzen

d) Rezepturen für Beschichtungsstoffe nach den
Applikationsarten
Streichen, Rollen, Druckluft-
spritzen
und Tauchen formulieren | | | 13


Abschnitt B: Wahlqualifikationen nach § 3 Nummer 2 Buchstabe c

vorherige Änderung nächste Änderung

Wahlqualifikationen der Auswahlliste I nach § 4 Absatz 3


Lfd.
Nr. | Qualifikation | Zu vermittelnde
Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten | Zeitliche Richtwerte
in Wochen im
Ausbildungsabschnitt


1. - 52.
Woche | 53. - 80.
Woche | 81. - 182.
Woche




Lfd.
Nr. |
Qualifikation
| Zu vermittelnde
Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten | Zeitliche Richtwerte
in Wochen
im Ausbildungsabschnitt


1. bis
52.

Woche | 53. bis
80.

Woche | 81. bis
182.

Woche

1 | 2 | 3 | 4

vorherige Änderung

11 | Formulieren, Herstellen,
Applizieren und Prüfen
von wasserverdünnbaren
Beschichtungsstoffen
und -systemen für Holz
und Holzwerkstoffe
(§ 18 Absatz 3 Nummer 1) | a) systemspezifische Eigenschaften von was-
serverdünnbaren
Beschichtungsstoffen und
-systemen
erläutern
b) Anforderungsprofil erstellen, dabei Anwen-
dungszweck, Untergrund, Verarbeitung, Öko-
logie,
systemspezifische Eigenschaften und
Kostenaspekte
berücksichtigen
c) Rohstoffe auswählen
d) Maschinen und Geräte systemspezifisch
auswählen
und einsetzen
e) verfahrenstechnische Parameter, insbeson-
dere pH-Wert
und Temperatur, festlegen
f)
Eigenschaften, Lager- und Transportbedin-
gungen
der Beschichtungsstoffe prüfen so-
wie Korrekturmaßnahmen
einleiten und
durchführen

g) Untergrund wässern, schleifen und bleichen
h) Applikationstechnik systemspezifisch aus-
wählen und
einsetzen
i) Beschichtungsstoffe applizieren, dabei pro-
duktspezifische Verarbeitungsvorschriften
beachten

j) Beschichtungsstoffe unter Berücksichtigung
der Filmbildungsmechanismen
härten
k) Beschichtung nach Anforderungsprofil prü-
fen, bewerten
und optimieren | | | 13

12 | Formulieren, Herstellen,
Applizieren und Prüfen
von wasserverdünnbaren
Beschichtungsstoffen
und -systemen für
Kunststoffoberflächen
(§ 18 Absatz 3 Nummer 2) | a) systemspezifische Eigenschaften von was-
serverdünnbaren
Beschichtungsstoffen und
-systemen
erläutern
b) Anforderungsprofil erstellen, dabei Anwen-
dungszweck, Untergrund, Verarbeitung, Öko-
logie,
systemspezifische Eigenschaften und
Kostenaspekte
berücksichtigen
c) Rohstoffe auswählen
d) Maschinen und Geräte systemspezifisch
auswählen
und einsetzen
e) verfahrenstechnische Parameter, insbeson-
dere pH-Wert
und Temperatur, festlegen
f) Eigenschaften, Lager- und Transportbedin-
gungen
der Beschichtungsstoffe prüfen so-
wie Korrekturmaßnahmen
einleiten und
durchführen

g) Untergrund vorbereiten
h) Applikationstechnik systemspezifisch aus-
wählen und
einsetzen
i) Beschichtungsstoffe applizieren, dabei pro-
duktspezifische Verarbeitungsvorschriften
beachten | | | 13

| | j)
Beschichtungsstoffe unter Berücksichtigung
der Filmbildungsmechanismen
härten
k) Beschichtung nach Anforderungsprofil prü-
fen, bewerten
und optimieren | | |

13 | Formulieren, Herstellen,
Applizieren und Prüfen
von wasserverdünnbaren
Beschichtungsstoffen
und -systemen für
metallische Untergründe
(§ 18 Absatz 3 Nummer 3) | a) systemspezifische Eigenschaften von was-
serverdünnbaren
Beschichtungsstoffen und
-systemen
erläutern
b) Anforderungsprofil erstellen, dabei Anwen-
dungszweck, Untergrund, Verarbeitung, Öko-
logie,
systemspezifische Eigenschaften und
Kostenaspekte
berücksichtigen
c) Rohstoffe auswählen
d) Maschinen und Geräte systemspezifisch
auswählen
und einsetzen
e) verfahrenstechnische Parameter, insbeson-
dere pH-Wert
und Temperatur, festlegen
f)
Eigenschaften, Lager- und Transportbedin-
gungen
der Beschichtungsstoffe prüfen so-
wie Korrekturmaßnahmen
einleiten und
durchführen

g) Untergrund entfetten und mechanisch vorbe-
reiten

h) Applikationstechnik systemspezifisch aus-
wählen und
einsetzen
i) Beschichtungsstoffe applizieren, dabei pro-
duktspezifische Verarbeitungsvorschriften
beachten

j) Beschichtungsstoffe unter Berücksichtigung
der Filmbildungsmechanismen
härten
k) Beschichtung nach Anforderungsprofil prü-
fen, bewerten
und optimieren | | | 13

14 | Formulieren, Herstellen,
Applizieren und Prüfen
von Beschichtungsstoffen
und -systemen für
mineralische Untergründe
(§ 18 Absatz 3 Nummer 4) | a) Anforderungsprofil erstellen, dabei Anwen-
dungszweck, Untergrund, Verarbeitung, Öko-
logie,
systemspezifische Eigenschaften und
Kostenaspekte
berücksichtigen
b) Rohstoffe auswählen
c) Maschinen und Geräte systemspezifisch
auswählen
und einsetzen
d) verfahrenstechnische Parameter festlegen
e) Eigenschaften, Lager- und Transportbedin-
gungen
der Beschichtungsstoffe prüfen so-
wie Korrekturmaßnahmen
einleiten und
durchführen

f) Untergrund reinigen, neutralisieren, isolieren
und verfestigen

g) Applikationstechnik produkt- und prozess-
orientiert
auswählen und einsetzen
h) Beschichtungsstoffe applizieren, dabei pro-
duktspezifische Verarbeitungsvorschriften
beachten | | | 13

| | i)
Beschichtungsstoffe unter Berücksichtigung
der Filmbildungsmechanismen
härten
j) Beschichtung nach Anforderungsprofil prü-
fen, bewerten
und optimieren | | |

15 | Formulieren, Herstellen,
Applizieren und Prüfen
von lösemittelhaltigen
Beschichtungsstoffen und
-systemen
für Holz und
Holzwerkstoffe

(§ 18 Absatz 3 Nummer 5) | a) Anforderungsprofil erstellen, dabei Anwen-
dungszweck, Untergrund, Verarbeitung, Öko-
logie,
systemspezifische Eigenschaften und
Kostenaspekte
berücksichtigen
b) Rohstoffe auswählen
c) Maschinen und Geräte systemspezifisch
auswählen
und einsetzen
d) verfahrenstechnische Parameter festlegen
e) Eigenschaften, Lager- und Transportbedin-
gungen
der Beschichtungsstoffe prüfen so-
wie Korrekturmaßnahmen
einleiten und
durchführen

f) Untergrund wässern, schleifen und bleichen
g) Applikationstechnik produkt- und prozess-
orientiert
auswählen und einsetzen
h)
Beschichtungsstoffe applizieren, dabei pro-
duktspezifische Verarbeitungsvorschriften
beachten

i) Beschichtungsstoffe unter Berücksichtigung
der Filmbildungsmechanismen
härten
j) Beschichtung nach Anforderungsprofil prü-
fen, bewerten
und optimieren | | | 13

16 | Formulieren, Herstellen,
Applizieren und Prüfen
von lösemittelhaltigen
Beschichtungsstoffen
und -systemen für
Kunststoffoberflächen
(§ 18 Absatz 3 Nummer 6) | a) Anforderungsprofil erstellen, dabei Anwen-
dungszweck, Untergrund, Verarbeitung, Öko-
logie,
systemspezifische Eigenschaften und
Kostenaspekte
berücksichtigen
b) Rohstoffe auswählen
c) Maschinen und Geräte systemspezifisch
auswählen
und einsetzen
d) verfahrenstechnische Parameter festlegen
e) Eigenschaften, Lager- und Transportbedin-
gungen
der Beschichtungsstoffe prüfen so-
wie Korrekturmaßnahmen
einleiten und
durchführen

f) Untergrund auf Lösemittelbeständigkeit prü-
fen und
vorbehandeln
g) Applikationstechnik produkt- und prozess-
orientiert
auswählen und einsetzen
h) Beschichtungsstoffe applizieren, dabei pro-
duktspezifische Verarbeitungsvorschriften
beachten

i) Beschichtungsstoffe unter Berücksichtigung
der Filmbildungsmechanismen
härten
j) Beschichtung nach Anforderungsprofil prü-
fen, bewerten
und optimieren | | | 13

17 | Formulieren, Herstellen,
Applizieren und Prüfen
von lösemittelhaltigen
Beschichtungsstoffen
und -systemen für
metallische Untergründe
(§ 18 Absatz 3 Nummer 7) | a) Anforderungsprofil erstellen, dabei Anwen-
dungszweck, Untergrund, Verarbeitung, Öko-
logie,
systemspezifische Eigenschaften und
Kostenaspekte
berücksichtigen
b) Rohstoffe auswählen
c) Maschinen und Geräte systemspezifisch
auswählen
und einsetzen
d) verfahrenstechnische Parameter festlegen
e) Eigenschaften, Lager- und Transportbedin-
gungen
der Beschichtungsstoffe prüfen so-
wie Korrekturmaßnahmen
einleiten und
durchführen

f) Untergrund entfetten und mechanisch vorbe-
handeln

g) Beschichtungsstoffe applizieren, dabei pro-
duktspezifische Verarbeitungsvorschriften
beachten

h) Beschichtungsstoffe unter Berücksichtigung
der Filmbildungsmechanismen
härten
i) Beschichtung nach Anforderungsprofil prü-
fen, bewerten
und optimieren | | | 13

18 | Formulieren, Herstellen,
Applizieren und Prüfen von
Korrosionsschutzsystemen

(§ 18 Absatz 3 Nummer 8) | a) Anforderungsprofil erstellen, dabei insbeson-
dere die Anwendung im konstruktiven Stahl-
bau, die
Verarbeitung unter Witterungsbedin-
gungen sowie
Ökologie- und Kostenaspekte
berücksichtigen

b) Rohstoffe auswählen
c) Maschinen und Geräte auswählen und ein-
setzen

d) verfahrenstechnische Parameter festlegen
e) Eigenschaften, Lager- und Transportbedin-
gungen
der Beschichtungsstoffe prüfen so-
wie Korrekturmaßnahmen
einleiten und
durchführen

f) Untergründe durch abtragende Verfahren
maschinell
und manuell vorbereiten
g) Applikationstechnik systemspezifisch unter
Berücksichtigung
der Witterung auswählen
und einsetzen

h) Beschichtungsstoffe unter Beachtung pro-
duktspezifischer
Verarbeitungsvorschriften
applizieren

i) Beschichtungsstoffe unter Berücksichtigung
der Filmbildungsmechanismen
härten
j) Korrosionsschutzprüfung durchführen, Er-
gebnis bewerten
und Korrosionsschutzsys-
tem
optimieren | | | 13

19 | Formulieren, Herstellen,
Applizieren und Prüfen
von Pulverlacksystemen
(§ 18 Absatz 3 Nummer 9) | a) systemspezifische Eigenschaften von Pulver-
lacksystemen erläutern
b) Anforderungsprofil erstellen, dabei Anwen-
dungszweck, Untergrund, Verarbeitung, Öko-
logie,
systemspezifische Eigenschaften und
Kostenaspekte
berücksichtigen
c) Rohstoffe auswählen
d) Stoffgemische extrudieren, brechen, mahlen
und sieben

e) verfahrenstechnische Parameter, insbeson-
dere Temperatur
und Verweilzeit, festlegen
und einhalten

f) Eigenschaften, Lager- und Transportbedin-
gungen
der Beschichtungsstoffe prüfen so-
wie Korrekturmaßnahmen
einleiten und
durchführen

g) Objekte vorbereiten
h) Objekte elektrostatisch beschichten
i) Overspray rückgewinnen und aufarbeiten
j) Beschichtungsstoffe unter Berücksichtigung
der Filmbildungsmechanismen
härten
k) Beschichtung nach Anforderungsprofil prü-
fen, bewerten
und optimieren | | | 13

20 | Formulieren, Herstellen,
Applizieren und Prüfen
von Elektrotauchlacken
(§ 18 Absatz 3 Nummer 10) | a) systemspezifische Eigenschaften von Elek-
trotauchlacken
erläutern
b) Anforderungsprofil erstellen, dabei Anwen-
dungszweck, Untergrund, Verarbeitung, Öko-
logie,
systemspezifische Eigenschaften und
Kostenaspekte
berücksichtigen
c)
Rohstoffe auswählen
d) Maschinen und Geräte systemspezifisch
auswählen
und einsetzen
e) verfahrenstechnische Parameter, insbeson-
dere pH-Wert
und Temperatur, festlegen
f) Eigenschaften, Lager- und Transportbedin-
gungen
der Beschichtungsstoffe prüfen so-
wie Korrekturmaßnahmen
einleiten und
durchführen

g) Objekte vorbereiten
h) Aufbau und Funktionsweise von Elektro-
tauchanlagen
erklären
i) Applikationsparameter, insbesondere Span-
nung,
Leitfähigkeit, Temperatur, Verweilzeit,
pH-Wert
und nichtflüchtigen Anteil, festlegen
j) Objekte unter Einhaltung der Applikationspa-
rameter
elektroforetisch beschichten, dabei
produktspezifische Verarbeitungsvorschriften
beachten
k) Beschichtungsstoffe unter Berücksichtigung
der Filmbildungsmechanismen
härten
l) Beschichtung nach Anforderungsprofil prü-
fen, bewerten
und optimieren | | | 13

21 | Formulieren, Herstellen
und Prüfen von Bindemitteln
(§ 18 Absatz 3 Nummer 11) | a) Bindemittel nach Anforderungsprofil formu-
lieren

b) Ausgangsstoffe auswählen
c) Syntheseapparatur auswählen und einsetzen
d) Bindemittel herstellen und Reaktionsverlauf
anhand
ermittelter Kenndaten steuern
e) Einsetzbarkeit des Bindemittels im Beschich-
tungsstoff prüfen und Bindemittel optimieren | | | 13

22
| Durchführen
farbmetrischer Arbeiten

(§ 18 Absatz 3 Nummer 12) | a) betrieblichen Einsatz von Farbmessgeräten
erläutern

b) farbmetrische Messungen durchführen
c) Messwerte auswerten und Ergebnis interpre-
tieren

d) Farbmittel nach optischen, chemischen und
thermischen Eigenschaften auswählen
e) Farbtöne nach farbmetrischen Daten ausar-
beiten
| | | 13

23
| Untersuchen
von Beschichtungen

(§ 18 Absatz 3 Nummer 13) | a) Oberflächenbeschaffenheit beurteilen, Be-
schichtungsfehler
und deren Ursachen fest-
stellen
sowie Maßnahmen zur Fehlerbeseiti-
gung
vorschlagen
b) Präparationstechnik zur Ursachenermittlung
von Oberflächenstörungen anwenden
c) Beschichtungen mikroskopisch untersuchen
d) Zusammensetzung von Beschichtungen
spektroskopisch
untersuchen
e) fotometrische Messungen durchführen
f) Messwerte auswerten und Ergebnis interpre-
tieren
| | | 13

24
| Durchführen
applikationstechnischer
Arbeiten unter
Prozessbedingungen
(§ 18 Absatz 3 Nummer 14) | a) zu beschichtende Objekte vorbereiten und
prüfen

b) Objekte mit unterschiedlichen Geräten und
nach unterschiedlichen
Verfahren beschich-
ten

c) Beschichtungsstoffe und -systeme trocknen
und härten

d) beschichtete Objekte beurteilen und auf Feh-
lerfreiheit
prüfen
e) Applikationsprozess optimieren | | | 13

25
| Durchführen
produktionstechnischer
Arbeiten zur
Fertigungsübertragung
(§ 18 Absatz 3 Nummer 15) | a) Fertigungsrezepturen, insbesondere aus Ent-
wicklungsrezepturen, erstellen
b) Anlagen, insbesondere nach Ansatzgröße
und Stoffeigenschaft,
auswählen
c) Produktionsaufträge planen
d) Beschichtungsstoffe im Produktionsmaßstab
herstellen und abfüllen
e) Produktionskosten ermitteln und Produkti-
onsverfahren
optimieren
f) Produktionsablauf und -ergebnis dokumen-
tieren
| | | 13


Wahlqualifikationen der Auswahlliste II nach § 4 Absatz 4


Lfd.
Nr.
| Qualifikation | Zu vermittelnde
Fertigkeiten, Kenntnisse
und Fähigkeiten | Zeitliche Richtwerte
in Wochen
im
Ausbildungsabschnitt

1. - 52.
Woche
| 53. - 80.
Woche
| 81. - 182.
Woche

1
| 2 | 3 | 4

26
| Laborbezogene
Informationstechnik

(§ 18 Absatz 4 Nummer 1) | a) Hard- und Softwarekomponenten zur Lösung
von Laboraufgaben auswählen, testen und
einsetzen

b) Makro-Programmierungen durchführen
c) Programme installieren
und konfigurieren
d) Methoden der Systempflege anwenden
e) Informationsleistungen von Datensystemen
dokumentieren
| | | 13

27
| Qualitätsmanagement
(§ 18 Absatz 4 Nummer 2) | a) Validierung für ein Verfahren durchführen und
dokumentieren

b) Qualitätssicherungskonzept für einen Ar-
beitsplatz entwickeln

c) statistische Qualitätskontrolle durchführen
d) Regeln Guter Laborpraxis (GLP), Guter Her-
stellungspraxis (GMP) oder vergleichbare Re-
gelungen anwenden

e) bei der internen Überprüfung des Qualitäts-
managements mitwirken
| | | 13

28
| Umweltbezogene
Arbeitstechniken
(§ 18 Absatz 4 Nummer 3) | a) bei einem prozessbezogenen Verfahren der
Abfallwirtschaft,
Boden-, Luft- oder Gewäs-
serreinhaltung
mitwirken
b) Konzentrationen und Kenngrößen von Um-
weltparametern
unter Beachtung einschlägi-
ger Vorschriften
bestimmen
c) Emissionen und Immissionen messen
d) Untersuchungsergebnisse mit Bestimmun-
gen von
Regelwerken vergleichen, dokumen-
tieren und
beurteilen sowie Maßnahmen ver-
anlassen
| | | 13



11 | Formulieren, Herstellen,
Applizieren und Prüfen
von wasserverdünnbaren
Beschichtungsstoffen
und -systemen für Holz
und Holzwerkstoffe
(§ 18 Absatz 2 Abschnitt B
Nummer
1) | a) systemspezifische Eigenschaften von wasser-
verdünnbaren
Beschichtungsstoffen und -syste-
men
erläutern
b) Anforderungsprofil erstellen und dabei Anwen-
dungszweck, Untergrund, Verarbeitung, Ökolo-
gie,
systemspezifische Eigenschaften und Kos-
tenaspekte
berücksichtigen
c) Rohstoffe auswählen
d) Maschinen und Geräte systemspezifisch aus-
wählen
und einsetzen
e) verfahrenstechnische Parameter, insbesondere
pH-Wert
und Temperatur, festlegen | | | 13

| | f)
Eigenschaften, Lager- und Transportbedingun-
gen
der Beschichtungsstoffe prüfen sowie Kor-
rekturmaßnahmen
einleiten und durchführen
g) Untergrund wässern, schleifen und bleichen
h) Applikationstechnik systemspezifisch auswählen
und
einsetzen
i) Beschichtungsstoffe applizieren und dabei pro-
duktspezifische Verarbeitungsvorschriften be-
achten

j) Beschichtungsstoffe unter Berücksichtigung der
Filmbildungsmechanismen
härten
k) Beschichtung nach Anforderungsprofil prüfen,
bewerten
und optimieren | | |

12 | Formulieren, Herstellen,
Applizieren und Prüfen
von wasserverdünnbaren
Beschichtungsstoffen
und -systemen für
Kunststoffoberflächen
(§ 18 Absatz 2 Abschnitt B
Nummer
2) | a) systemspezifische Eigenschaften von wasser-
verdünnbaren
Beschichtungsstoffen und -syste-
men
erläutern
b) Anforderungsprofil erstellen und dabei Anwen-
dungszweck, Untergrund, Verarbeitung, Ökolo-
gie,
systemspezifische Eigenschaften und Kos-
tenaspekte
berücksichtigen
c) Rohstoffe auswählen
d) Maschinen und Geräte systemspezifisch aus-
wählen
und einsetzen
e) verfahrenstechnische Parameter, insbesondere
pH-Wert
und Temperatur, festlegen
f) Eigenschaften, Lager- und Transportbedingun-
gen
der Beschichtungsstoffe prüfen sowie Kor-
rekturmaßnahmen
einleiten und durchführen
g) Untergrund vorbereiten
h) Applikationstechnik systemspezifisch auswählen
und
einsetzen
i) Beschichtungsstoffe applizieren und dabei pro-
duktspezifische Verarbeitungsvorschriften be-
achten
j)
Beschichtungsstoffe unter Berücksichtigung der
Filmbildungsmechanismen
härten
k) Beschichtung nach Anforderungsprofil prüfen,
bewerten
und optimieren | | | 13

13 | Formulieren, Herstellen,
Applizieren und Prüfen
von wasserverdünnbaren
Beschichtungsstoffen
und -systemen für
metallische Untergründe
(§ 18 Absatz 2 Abschnitt B
Nummer
3) | a) systemspezifische Eigenschaften von wasser-
verdünnbaren
Beschichtungsstoffen und -syste-
men
erläutern
b) Anforderungsprofil erstellen und dabei Anwen-
dungszweck, Untergrund, Verarbeitung, Ökolo-
gie,
systemspezifische Eigenschaften und Kos-
tenaspekte
berücksichtigen
c) Rohstoffe auswählen
d) Maschinen und Geräte systemspezifisch aus-
wählen
und einsetzen
e) verfahrenstechnische Parameter, insbesondere
pH-Wert
und Temperatur, festlegen | | | 13

| | f)
Eigenschaften, Lager- und Transportbedingun-
gen
der Beschichtungsstoffe prüfen sowie Kor-
rekturmaßnahmen
einleiten und durchführen
g) Untergrund entfetten und mechanisch vorberei-
ten

h) Applikationstechnik systemspezifisch auswählen
und
einsetzen
i) Beschichtungsstoffe applizieren und dabei pro-
duktspezifische Verarbeitungsvorschriften be-
achten

j) Beschichtungsstoffe unter Berücksichtigung der
Filmbildungsmechanismen
härten
k) Beschichtung nach Anforderungsprofil prüfen,
bewerten
und optimieren | | |

14 | Formulieren, Herstellen,
Applizieren und Prüfen
von Beschichtungsstoffen
und -systemen für
mineralische Untergründe
(§ 18 Absatz 2 Abschnitt B
Nummer
4) | a) Anforderungsprofil erstellen und dabei Anwen-
dungszweck, Untergrund, Verarbeitung, Ökolo-
gie,
systemspezifische Eigenschaften und Kos-
tenaspekte
berücksichtigen
b) Rohstoffe auswählen
c) Maschinen und Geräte systemspezifisch aus-
wählen
und einsetzen
d) verfahrenstechnische Parameter festlegen
e) Eigenschaften, Lager- und Transportbedingun-
gen
der Beschichtungsstoffe prüfen sowie Kor-
rekturmaßnahmen
einleiten und durchführen
f) Untergrund reinigen, neutralisieren, isolieren und
verfestigen

g) Applikationstechnik produkt- und prozessorien-
tiert
auswählen und einsetzen
h) Beschichtungsstoffe applizieren und dabei pro-
duktspezifische Verarbeitungsvorschriften be-
achten
i)
Beschichtungsstoffe unter Berücksichtigung der
Filmbildungsmechanismen
härten
j) Beschichtung nach Anforderungsprofil prüfen,
bewerten
und optimieren | | | 13

15 | Formulieren, Herstellen,
Applizieren und Prüfen
von lösemittelhaltigen
Beschichtungsstoffen
und -systemen
für Holz
und Holzwerkstoffe

(§ 18 Absatz 2 Abschnitt B
Nummer
5) | a) Anforderungsprofil erstellen und dabei Anwen-
dungszweck, Untergrund, Verarbeitung, Ökolo-
gie,
systemspezifische Eigenschaften und Kos-
tenaspekte
berücksichtigen
b) Rohstoffe auswählen
c) Maschinen und Geräte systemspezifisch aus-
wählen
und einsetzen
d) verfahrenstechnische Parameter festlegen
e) Eigenschaften, Lager- und Transportbedingun-
gen
der Beschichtungsstoffe prüfen sowie Kor-
rekturmaßnahmen
einleiten und durchführen
f) Untergrund wässern, schleifen und bleichen
g) Applikationstechnik produkt- und prozessorien-
tiert
auswählen und einsetzen | | | 13

| | h)
Beschichtungsstoffe applizieren und dabei pro-
duktspezifische Verarbeitungsvorschriften be-
achten

i) Beschichtungsstoffe unter Berücksichtigung der
Filmbildungsmechanismen
härten
j) Beschichtung nach Anforderungsprofil prüfen,
bewerten
und optimieren | | |

16 | Formulieren, Herstellen,
Applizieren und Prüfen
von lösemittelhaltigen
Beschichtungsstoffen
und -systemen für
Kunststoffoberflächen
(§ 18 Absatz 2 Abschnitt B
Nummer
6) | a) Anforderungsprofil erstellen und dabei Anwen-
dungszweck, Untergrund, Verarbeitung, Ökolo-
gie,
systemspezifische Eigenschaften und Kos-
tenaspekte
berücksichtigen
b) Rohstoffe auswählen
c) Maschinen und Geräte systemspezifisch aus-
wählen
und einsetzen
d) verfahrenstechnische Parameter festlegen
e) Eigenschaften, Lager- und Transportbedingun-
gen
der Beschichtungsstoffe prüfen sowie Kor-
rekturmaßnahmen
einleiten und durchführen
f) Untergrund auf Lösemittelbeständigkeit prüfen
und
vorbehandeln
g) Applikationstechnik produkt- und prozessorien-
tiert
auswählen und einsetzen
h) Beschichtungsstoffe applizieren und dabei pro-
duktspezifische Verarbeitungsvorschriften be-
achten

i) Beschichtungsstoffe unter Berücksichtigung der
Filmbildungsmechanismen
härten
j) Beschichtung nach Anforderungsprofil prüfen,
bewerten
und optimieren | | | 13

17 | Formulieren, Herstellen,
Applizieren und Prüfen
von lösemittelhaltigen
Beschichtungsstoffen
und -systemen für
metallische Untergründe
(§ 18 Absatz 2 Abschnitt B
Nummer
7) | a) Anforderungsprofil erstellen und dabei Anwen-
dungszweck, Untergrund, Verarbeitung, Ökolo-
gie,
systemspezifische Eigenschaften und Kos-
tenaspekte
berücksichtigen
b) Rohstoffe auswählen
c) Maschinen und Geräte systemspezifisch aus-
wählen
und einsetzen
d) verfahrenstechnische Parameter festlegen
e) Eigenschaften, Lager- und Transportbedingun-
gen
der Beschichtungsstoffe prüfen sowie Kor-
rekturmaßnahmen
einleiten und durchführen
f) Untergrund entfetten und mechanisch vorbehan-
deln

g) Beschichtungsstoffe applizieren und dabei pro-
duktspezifische Verarbeitungsvorschriften be-
achten

h) Beschichtungsstoffe unter Berücksichtigung der
Filmbildungsmechanismen
härten
i) Beschichtung nach Anforderungsprofil prüfen,
bewerten
und optimieren | | | 13

18 | Formulieren, Herstellen,
Applizieren und Prüfen
von Korrosionsschutz-
systemen

(§ 18 Absatz 2 Abschnitt B
Nummer
8) | a) Anforderungsprofil erstellen und dabei insbeson-
dere die Anwendung im konstruktiven Stahlbau,
die
Verarbeitung unter Witterungsbedingungen
sowie
Ökologie- und Kostenaspekte berücksich-
tigen

b) Rohstoffe auswählen
c) Maschinen und Geräte auswählen und einsetzen
d) verfahrenstechnische Parameter festlegen
e) Eigenschaften, Lager- und Transportbedingun-
gen
der Beschichtungsstoffe prüfen sowie Kor-
rekturmaßnahmen
einleiten und durchführen
f) Untergründe durch abtragende Verfahren ma-
schinell
und manuell vorbereiten
g) Applikationstechnik systemspezifisch unter Be-
rücksichtigung
der Witterung auswählen und ein-
setzen

h) Beschichtungsstoffe unter Beachtung produkt-
spezifischer
Verarbeitungsvorschriften applizieren
i) Beschichtungsstoffe unter Berücksichtigung der
Filmbildungsmechanismen
härten
j) Korrosionsschutzprüfung durchführen, Ergebnis
bewerten
und Korrosionsschutzsystem optimieren | | | 13

19 | Formulieren, Herstellen,
Applizieren und Prüfen
von Pulverlacksystemen
(§ 18 Absatz 2 Abschnitt B
Nummer
9) | a) systemspezifische Eigenschaften von Pulver-
lacksystemen erläutern
b) Anforderungsprofil erstellen und dabei Anwen-
dungszweck, Untergrund, Verarbeitung, Ökolo-
gie,
systemspezifische Eigenschaften und Kos-
tenaspekte
berücksichtigen
c) Rohstoffe auswählen
d) Stoffgemische extrudieren, brechen, mahlen und
sieben

e) verfahrenstechnische Parameter, insbesondere
Temperatur
und Verweilzeit, festlegen und ein-
halten

f) Eigenschaften, Lager- und Transportbedingun-
gen
der Beschichtungsstoffe prüfen sowie Kor-
rekturmaßnahmen
einleiten und durchführen
g) Objekte vorbereiten
h) Objekte elektrostatisch beschichten
i) Overspray rückgewinnen und aufarbeiten
j) Beschichtungsstoffe unter Berücksichtigung der
Filmbildungsmechanismen
härten
k) Beschichtung nach Anforderungsprofil prüfen,
bewerten
und optimieren | | | 13

20 | Formulieren, Herstellen,
Applizieren und Prüfen
von Elektrotauchlacken
(§ 18 Absatz 2 Abschnitt B
Nummer
10) | a) systemspezifische Eigenschaften von Elektro-
tauchlacken
erläutern
b) Anforderungsprofil erstellen und dabei Anwen-
dungszweck, Untergrund, Verarbeitung, Ökolo-
gie,
systemspezifische Eigenschaften und Kos-
tenaspekte
berücksichtigen | | |

| | c)
Rohstoffe auswählen
d) Maschinen und Geräte systemspezifisch aus-
wählen
und einsetzen
e) verfahrenstechnische Parameter, insbesondere
pH-Wert
und Temperatur, festlegen
f) Eigenschaften, Lager- und Transportbedingun-
gen
der Beschichtungsstoffe prüfen sowie Kor-
rekturmaßnahmen
einleiten und durchführen
g) Objekte vorbereiten
h) Aufbau und Funktionsweise von Elektrotauchan-
lagen
erklären
i) Applikationsparameter festlegen, insbesondere
Spannung,
Leitfähigkeit, Temperatur, Verweil-
zeit, pH-Wert
und nichtflüchtigen Anteil
j) Objekte unter Einhaltung der Applikationspara-
meter
elektroforetisch beschichten und dabei
produktspezifische Verarbeitungsvorschriften
beachten
k) Beschichtungsstoffe unter Berücksichtigung der
Filmbildungsmechanismen
härten
l) Beschichtung nach Anforderungsprofil prüfen,
bewerten
und optimieren | | | 13

21 | Formulieren, Herstellen,
Applizieren und Prüfen
von Druckfarben
(§ 18 Absatz 2 Abschnitt B
Nummer 11) | a) systemspezifische Eigenschaften von Druckfar-
ben erläutern
b) Anforderungsprofil erstellen und dabei Anwen-
dungszweck, Untergrund, Verarbeitung, Ökolo-
gie, systemspezifische Eigenschaften und Kos-
tenaspekte berücksichtigen
c) Rohstoffe auswählen
d) Maschinen und Geräte zur Herstellung auswäh-
len und einsetzen
e) verfahrenstechnische Parameter festlegen
f) Eigenschaften, Lager- und Transportbedingun-
gen der Druckfarben prüfen sowie Korrektur-
maßnahmen einleiten und durchführen
g) Substrat für das Druckverfahren vorbereiten
h) Druckverfahren berücksichtigen
i) Druckfarben unter Berücksichtigung der Filmbil-
dungsmechanismen trocknen und härten
j) Beschichtung nach Anforderungsprofil prüfen,
bewerten, optimieren | | | 13

22 | Formulieren,
Herstellen
und Prüfen von
Bindemitteln

(§ 18 Absatz 2 Abschnitt B
Nummer 12)
| a) Bindemittel nach Anforderungsprofil formulieren
b) Ausgangsstoffe auswählen
c) Syntheseapparatur auswählen und einsetzen
d) Bindemittel herstellen und Reaktionsverlauf an-
hand
ermittelter Kenndaten steuern
e) Einsetzbarkeit des Bindemittels im Beschich-
tungsstoff prüfen und Bindemittel optimieren | | | 13

23
| Durchführen farbmetrischer
Arbeiten

(§ 18 Absatz 2 Abschnitt B
Nummer 13)
| a) betrieblichen Einsatz von Farbmessgeräten er-
läutern

b) farbmetrische Messungen durchführen
c) Messwerte auswerten und Ergebnis interpretie-
ren

d) Farbmittel nach optischen, chemischen und
thermischen Eigenschaften auswählen
e) Farbtöne nach farbmetrischen Daten ausarbeiten | | | 13

24
| Untersuchen von
Beschichtungen und
Beschichtungsstoffen

(§ 18 Absatz 2 Abschnitt B
Nummer 14)
| a) Oberflächenbeschaffenheit beurteilen, Beschich-
tungsfehler
und ihre Ursachen feststellen sowie
Maßnahmen
zur Fehlerbeseitigung vorschlagen
b) Präparationstechnik zur Ursachenermittlung
von Oberflächenstörungen anwenden
c) Beschichtungen mikroskopisch untersuchen
d) Zusammensetzung von Beschichtungen und Be-
schichtungsstoffen spektroskopisch oder foto-
metrisch
untersuchen
e) Beschichtungsstoffe mittels physikalischer, che-
mischer und koloristischer Methoden untersu-
chen

f) statistische Methoden zur Qualitätssicherung
anwenden
g) Validierung von Messverfahren durchführen
und dokumentieren,
Messwerte auswerten und
Ergebnisse interpretieren
h) Methoden der Fehlerfrüherkennung, Fehlerbesei-
tigung und Fehlervermeidung anwenden
| | | 13

25
| Durchführen
applikationstechnischer
Arbeiten unter
Prozessbedingungen
(§ 18 Absatz 2 Abschnitt B
Nummer 15)
| a) zu beschichtende Objekte vorbereiten und prü-
fen

b) Objekte mit unterschiedlichen Geräten und nach
unterschiedlichen
Verfahren beschichten
c) Beschichtungsstoffe und -systeme trocknen und
härten

d) beschichtete Objekte beurteilen und auf Fehler-
freiheit
prüfen
e) Applikationsprozess optimieren | | | 13

26
| Durchführen
produktionstechnischer
Arbeiten zur
Fertigungsübertragung
(§ 18 Absatz 2 Abschnitt B
Nummer 16)
| a) Fertigungsrezepturen, insbesondere aus Ent-
wicklungsrezepturen, erstellen
b) Anlagen, insbesondere nach Ansatzgröße und
Stoffeigenschaft,
auswählen
c) Produktionsaufträge planen
d) Beschichtungsstoffe im Produktionsmaßstab
herstellen und abfüllen
e) Produktionskosten ermitteln und Produktions-
verfahren
optimieren
f) Produktionsablauf und -ergebnis dokumentieren | | | 13

27
| Digitalisierung in
Forschung, Entwicklung,
Analytik
und Produktion
(§ 18 Absatz 2 Abschnitt B
Nummer 17)
| a) selbstorganisiert arbeiten, digitale Kommunikati-
onsmittel einsetzen sowie in virtuellen Teams
mitwirken
b) Daten digital erfassen, prüfen, auswerten, doku-
mentieren und sichern
c) Plausibilität beim Datenaustausch zwischen digi-
talen Systemen prüfen und Maßnahmen zur Be-
seitigung von Fehlern einleiten
d) Daten in digitalen Netzen recherchieren, Daten-
analysen oder Simulationen durchführen und zur
Optimierung von Prozessen nutzen
e) Software-Applikationen des Betriebes mit mobi-
len und stationären Arbeitsmitteln einsetzen
f) digitale Medien für das Lernen
im betrieblichen
Alltag selbsttätig nutzen
g) rechtliche und betriebliche Vorgaben zum Schutz
und zur Sicherheit digitaler Daten einhalten
| | | 13

28
| Arbeiten mit vernetzten und
automatisierten Systemen

(§ 18 Absatz 2 Abschnitt B
Nummer 18)
| a) Systeme einrichten, nutzen, überprüfen und op-
timieren

b) Labor-Informations- und Labor-Management-
Systeme einsetzen
c) Daten über digitale Netze austauschen

d) Soft- und Hardwarestörungen an Systemen er-
kennen und Maßnahmen zur Beseitigung
der
Störung einleiten
| | | 13

29
| Prozessbezogene
Arbeitstechniken

(§ 18 Absatz 2 Abschnitt B
Nummer 19)
| a) bei der Planung von Prozessabläufen mitwirken
b) prozessorientierte Arbeitstechnik auswählen und
bewerten

c) prozessorientierte Arbeitstechnik einsetzen
d) Prozessablauf kontrollieren und dokumentieren
e) Ergebnisse prüfen, bewerten und dokumentieren | | | 13

30
| Umweltbezogene
Arbeitstechniken
(§ 18 Absatz 2 Abschnitt B
Nummer 20)
| a) bei einem prozessbezogenen Verfahren der Ab-
fallwirtschaft,
Boden-, Luft- oder Gewässerrein-
haltung
mitwirken
b) Konzentrationen und Kenngrößen von Umwelt-
parametern
unter Beachtung einschlägiger Vor-
schriften
bestimmen
c) Emissionen und Immissionen messen
d) Untersuchungsergebnisse mit Bestimmungen
von
Regelwerken vergleichen, dokumentieren
und
beurteilen sowie Maßnahmen veranlassen | | | 13