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Änderung Anlage 3 Verordnung über die Berufsausbildung im Laborbereich Chemie, Biologie und Lack vom 01.08.2020
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Anlage 3 a.F. (alte Fassung) in der vor dem 01.08.2020 geltenden Fassung | Anlage 3 n.F. (neue Fassung) in der am 01.08.2020 geltenden Fassung durch Artikel 1 V. v. 03.03.2020 BGBl. I S. 326 |
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(Text alte Fassung) Anlage 3 (zu § 18 Absatz 1) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Lacklaboranten/zur Lacklaborantin | (Text neue Fassung)Anlage 3 (zu § 18 Absatz 1 Satz 1) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Lacklaboranten und zur Lacklaborantin |
Abschnitt A: Pflichtqualifikationen nach § 3 Nummer 1 Gemeinsame, integrativ zu vermittelnde Qualifikationen nach § 3 Nummer 1.1 Lfd. Nr. | Qualifikation | Zu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten | Zeitliche Richtwerte in Wochen im Ausbildungsabschnitt 1. - 52. Woche | 53. - 80. Woche | 81. - 182. Woche | Abschnitt A: Pflichtqualifikationen nach § 3 Nummer 1.1 und Nummer 1.2 Buchstabe c Gemeinsame, integrativ zu vermittelnde Qualifikationen nach § 3 Nummer 1.1 Lfd. Nr. | Qualifikation | Zu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten | Zeitliche Richtwerte in Wochen im Ausbildungsabschnitt 1. bis 52. Woche | 53. bis 80. Woche | 81. bis 182. Woche |
(Textabschnitt unverändert) 1 | 2 | 3 | 4 | |
1 | Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht (§ 18 Absatz 2 Nummer 1) | a) Bedeutung des Ausbildungsvertrages, insbe- sondere Abschluss, Dauer und Beendigung, erklären b) gegenseitige Rechte und Pflichten aus dem Ausbildungsvertrag nennen c) Möglichkeiten der beruflichen Fortbildung nennen d) wesentliche Teile des Arbeitsvertrages nen- nen e) wesentliche Bestimmungen der für den aus- bildenden Betrieb geltenden Tarifverträge nennen | während der gesamten Ausbildung zu vermitteln 2 | Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes (§ 18 Absatz 2 Nummer 2) | a) Aufbau und Aufgaben des ausbildenden Be- triebes erläutern b) Grundfunktionen des ausbildenden Betrie- bes, wie Beschaffung, Fertigung, Absatz und Verwaltung, erklären c) Beziehungen des ausbildenden Betriebes und seiner Beschäftigten zu Wirtschaftsorga- nisationen, Berufsvertretungen und Gewerk- schaften nennen d) Grundlagen, Aufgaben und Arbeitsweise der betriebsverfassungs- oder personalvertre- tungsrechtlichen Organe des ausbildenden Betriebes beschreiben 3 | Betriebliche Maßnahmen zum verantwortlichen Handeln (Responsible Care) (§ 18 Absatz 2 Nummer 3) | 3.1 | Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit (§ 18 Absatz 2 Nummer 3.1) | a) Gefährdung von Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz feststellen und Maßnahmen zu ihrer Vermeidung ergreifen b) berufsbezogene Arbeitsschutz- und Unfall- verhütungsvorschriften anwenden c) Verhaltensweisen bei Unfällen beschreiben sowie erste Maßnahmen einleiten d) Vorschriften des vorbeugenden Brandschut- zes anwenden; Verhaltensweisen bei Brän- den beschreiben und Maßnahmen zur Brand- bekämpfung ergreifen e) Aufgaben der zuständigen Berufsgenossen- schaft und der Gewerbeaufsicht erläutern | | f) persönliche Schutzausrüstungen auswählen und handhaben g) Sicherheitseinrichtungen am Arbeitsplatz be- dienen und ihre Funktionsfähigkeit erhalten h) Explosionsgefahren beschreiben und Maß- nahmen zum Explosionsschutz ergreifen i) Kennzeichnungen und Kennzeichnungsfar- ben Behältern und Fördersystemen zuordnen j) Regeln der Arbeitshygiene anwenden | 3.2 | Umweltschutz (§ 18 Absatz 2 Nummer 3.2) | Zur Vermeidung betriebsbedingter Umweltbelas- tungen im beruflichen Einwirkungsbereich beitra- gen, insbesondere a) mögliche Umweltbelastungen durch den Ausbildungsbetrieb und seinen Beitrag zum Umweltschutz an Beispielen erklären b) für den Ausbildungsbetrieb geltende Rege- lungen des Umweltschutzes anwenden c) Möglichkeiten der wirtschaftlichen und um- weltschonenden Energie- und Materialver- wendung nutzen d) Abfälle vermeiden; Stoffe und Materialien ei- ner umweltschonenden Entsorgung zuführen 3.3 | Einsetzen von Energieträgern (§ 18 Absatz 2 Nummer 3.3) | a) die im Ausbildungsbetrieb verwendeten Energiearten unter Beachtung des Wirkungs- grades und Gefährdungspotentials einsetzen b) Geräte zum Heizen, Kühlen und Temperieren einsetzen c) mechanische, thermische und elektrische Energien unter Verwendung von SI-Größen und SI-Einheiten berechnen | 2*) | | 3.4 | Umgehen mit Arbeitsgeräten und -mitteln einschließlich Pflege und Wartung (§ 18 Absatz 2 Nummer 3.4) | a) Belüftungs-, Entlüftungs- und Absperrein- richtungen bedienen und pflegen b) Laborgeräte unter Berücksichtigung ihrer Werkstoffeigenschaften einsetzen c) Einrichtungen und Arbeitsgeräte zum Einsatz vorbereiten, prüfen, reinigen und warten so- wie bei Störungen Maßnahmen zur Fehlerbe- seitigung einleiten | 3*) | | 3.5 | Qualitätssichernde Maßnahmen, Kundenorientierung (§ 18 Absatz 2 Nummer 3.5) | a) Elemente des Qualitätsmanagements aufga- benspezifisch anwenden b) Messgeräte kalibrieren c) über Qualifizierung und Validierung Auskunft geben d) statistische Methoden aufgabenbezogen an- wenden e) Kundenorientierung bei der Aufgabenerledi- gung berücksichtigen | während der gesamten zu vermitteln 3.6 | Wirtschaftlichkeit im Labor (§ 18 Absatz 2 Nummer 3.6) | a) laborbezogene Kostenarten und -stellen un- terscheiden b) Möglichkeiten der Beeinflussbarkeit von Kos- ten im eigenen Arbeitsbereich nutzen c) zur Einhaltung von Kostenvorgaben beitra- gen | 4 | Arbeitsorganisation und Kommunikation (§ 18 Absatz 2 Nummer 4) | | 4.1 | Arbeitsplanung, Arbeiten im Team (§ 18 Absatz 2 Nummer 4.1) | a) Arbeitsplatz unter Berücksichtigung betriebli- cher Vorgaben und ergonomischer Regeln einrichten b) Materialien, Ersatzteile, Werkzeuge und Be- triebsmittel auswählen, disponieren, bereit- stellen und lagern c) Projektziele festlegen, Arbeitsabläufe und Teilaufgaben unter Beachtung wirtschaftli- cher und terminlicher Vorgaben planen sowie bei Abweichungen Prioritäten festlegen d) Arbeitsschritte festlegen und erforderliche Bearbeitungszeiten planen e) Problemlösungsmethoden anwenden f) Kommunikationsregeln anwenden, Hilfsmittel zur Kommunikationsförderung einsetzen g) Aufgaben im Team bearbeiten, Ergebnisse abstimmen, auswerten und kontrollieren | während der gesamten Ausbildung zu vermitteln 4.2 | Informationsbeschaffung und Dokumentation (§ 18 Absatz 2 Nummer 4.2) | a) Informationsquellen nutzen b) Dokumentationsarten unterscheiden und de- ren Dokumentationswert beschreiben c) Hilfsmittel zur Dokumentation einsetzen d) Arbeitsabläufe und -ergebnisse dokumentie- ren, beurteilen und präsentieren 4.3 | Kommunikations- und Informationssysteme (§ 18 Absatz 2 Nummer 4.3) | a) betriebsspezifische Kommunikations- und Informationssysteme einsetzen b) mit Standardsoftware und arbeitsplatzspezi- fischer Software arbeiten c) Regeln zum Datenschutz und zur Datensi- cherheit anwenden | 3*) | | 4.4 | Messdatenerfassung und -verarbeitung (§ 18 Absatz 2 Nummer 4.4) | a) labortechnische Aufgaben, insbesondere Steuerung, Messdatenerfassung und -aus- wertung, mit Computer lösen b) Sensoren, Aktoren und Messgeräte auswäh- len und einsetzen c) Laborprozesse regeln und steuern | 3*) | | 4.5 | Anwenden von Fremdsprachen bei Fachaufgaben (§ 18 Absatz 2 Nummer 4.5) | a) fremdsprachige Fachbegriffe anwenden b) fremdsprachige Informationsquellen, insbe- sondere englischsprachige Arbeitsvorschrif- ten, technische Unterlagen, Dokumentatio- nen, Handbücher, Betriebs- und Gebrauchs- anweisungen, auswerten und anwenden c) Auskünfte in einer Fremdsprache geben | während der gesamten Ausbildung zu vermitteln 5 | Umgehen mit Arbeitsstoffen (§ 18 Absatz 2 Nummer 5) | a) laborspezifische Werkstoffe Einsatzgebieten zuordnen und mit diesen Werkstoffen umge- hen b) Vorschriften zum Umgang mit Gefahrstoffen anwenden, insbesondere Gefahrensymbole und -bezeichnungen von Arbeitsstoffen er- klären und beachten c) Arbeitsstoffe kennzeichnen d) Reaktionsgleichungen von chemischen Um- setzungen aufstellen e) Konzentrationen berechnen und stöchiome- trische Aufgaben lösen f) mit Säuren, Basen und Salzen sowie deren Lösungen umgehen g) mit organischen Lösemitteln umgehen h) mit Gasen umgehen | 4*) | | 6 | Chemische und physikalische Methoden (§ 18 Absatz 2 Nummer 6) | | 6.1 | Probenahme und Probenvorbereitung (§ 18 Absatz 2 Nummer 6.1) | a) Verfahren zur Probenahme und zur Proben- vorbereitung für die Gehalts- und Qualitäts- kontrolle unterscheiden b) Proben nehmen | 2*) | | 6.2 | Physikalische Größen und Stoffkonstanten (§ 18 Absatz 2 Nummer 6.2) | a) Volumenmessgeräte unterschiedlicher Mess- genauigkeit einsetzen b) Waagen unterschiedlicher Messbereiche ein- setzen c) physikalische Größen messen und Stoffkon- stanten bestimmen, insbesondere Tempera- tur und pH-Wert messen | 3*) | | 6.3 | Analyseverfahren (§ 18 Absatz 2 Nummer 6.3) | a) photometrische Bestimmungen durchführen und auswerten b) chromatografische Trennverfahren, insbe- sondere nach Einsatzgebieten, unterschei- den c) Stoffgemische durch chromatografische Ver- fahren trennen | 4*) | | 6.4 | Trennen und Vereinigen von Arbeitsstoffen (§ 18 Absatz 2 Nummer 6.4) | a) definierte Lösungen herstellen b) Feststoffe von Flüssigkeiten trennen, insbe- sondere durch Dekantieren, Sedimentieren, Filtrieren, Zentrifugieren und Eindampfen | 2*) | | *) Im Zusammenhang mit anderen Ausbildungsinhalten zu vermitteln. Pflichtqualifikationen nach § 3 Nummer 1.2 Buchstabe c Lfd. Nr. | Qualifikation | Zu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten | Zeitliche Richtwerte in Wochen im Ausbildungsabschnitt 1. - 52. Woche | 53. - 80. Woche | 81. - 182. Woche | 1 | Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht (§ 18 Absatz 2 Abschnitt A Nummer 1) | a) Bedeutung des Ausbildungsvertrages erklären, insbesondere Abschluss, Dauer und Beendigung b) gegenseitige Rechte und Pflichten aus dem Aus- bildungsvertrag nennen c) Möglichkeiten der beruflichen Fortbildung nen- nen d) wesentliche Teile des Arbeitsvertrages nennen e) wesentliche Bestimmungen der für den Ausbil- dungsbetrieb geltenden Tarifverträge nennen | während der gesamten Ausbildung 2 | Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes (§ 18 Absatz 2 Abschnitt A Nummer 2) | a) Aufbau und Aufgaben des Ausbildungsbetriebes erläutern b) Grundfunktionen des Ausbildungsbetriebes wie Beschaffung, Fertigung, Absatz und Verwaltung erklären c) Beziehungen des Ausbildungsbetriebes und sei- ner Beschäftigten zu Wirtschaftsorganisationen, Berufsvertretungen und Gewerkschaften nennen d) Grundlagen, Aufgaben und Arbeitsweise der be- triebsverfassungs- oder personalvertretungs- rechtlichen Organe des Ausbildungsbetriebes beschreiben 3 | Betriebliche Maßnahmen zum verantwortlichen Handeln | 3.1 | Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit (§ 18 Absatz 2 Abschnitt A Nummer 3.1) | a) Gefährdung von Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz feststellen und Maßnahmen zur Ver- meidung der Gefährdung ergreifen b) berufsbezogene Arbeitsschutz- und Unfallverhü- tungsvorschriften anwenden c) Verhaltensweisen bei Unfällen beschreiben so- wie erste Maßnahmen einleiten d) Vorschriften des vorbeugenden Brandschutzes anwenden; Verhaltensweisen bei Bränden be- schreiben und Maßnahmen zur Brandbekämp- fung ergreifen e) Aufgaben der zuständigen Berufsgenossen- schaft und der Gewerbeaufsicht erläutern f) persönliche Schutzausrüstungen auswählen und handhaben g) Sicherheitseinrichtungen am Arbeitsplatz bedie- nen und ihre Funktionsfähigkeit erhalten h) Explosionsgefahren beschreiben und Maßnah- men zum Explosionsschutz ergreifen | | i) Kennzeichnungen und Kennzeichnungsfarben Behältern und Fördersystemen zuordnen j) Regeln der Arbeitshygiene anwenden | 3.2 | Umweltschutz (§ 18 Absatz 2 Abschnitt A Nummer 3.2) | Zur Vermeidung betriebsbedingter Umweltbelastun- gen im beruflichen Einwirkungsbereich beitragen, insbesondere a) mögliche Umweltbelastungen durch den Ausbil- dungsbetrieb und seinen Beitrag zum Umwelt- schutz an Beispielen erklären b) für den Ausbildungsbetrieb geltende Regelungen des Umweltschutzes anwenden c) Möglichkeiten der wirtschaftlichen und umwelt- schonenden Energie- und Materialverwendung nutzen d) Abfälle vermeiden sowie Stoffe und Materialien einer umweltschonenden Entsorgung zuführen 3.3 | Einsetzen von Energieträgern (§ 18 Absatz 2 Abschnitt A Nummer 3.3) | a) die im Ausbildungsbetrieb verwendeten Energie- arten unter Berücksichtigung des Wirkungsgra- des und Gefährdungspotentials einsetzen b) Geräte zum Heizen, Kühlen und Temperieren einsetzen c) mechanische, thermische und elektrische Ener- gien unter Verwendung von Größen und Einhei- ten des Internationalen Einheitensystems (SI- Größen und SI-Einheiten) berechnen | 2 | | 3.4 | Umgehen mit Arbeitsgeräten und -mitteln einschließlich Pflege und Wartung (§ 18 Absatz 2 Abschnitt A Nummer 3.4) | a) Belüftungs-, Entlüftungs- und Absperreinrichtun- gen bedienen und pflegen b) Laborgeräte unter Berücksichtigung ihrer Werk- stoffeigenschaften einsetzen c) Einrichtungen und Arbeitsgeräte zum Einsatz vorbereiten, prüfen, reinigen und warten sowie bei Störungen Maßnahmen zur Fehlerbeseiti- gung einleiten | 3 | | 3.5 | Qualitätssichernde Maßnahmen, Kundenorientierung (§ 18 Absatz 2 Abschnitt A Nummer 3.5) | a) Elemente des Qualitätsmanagements aufgaben- spezifisch anwenden b) Messgeräte kalibrieren c) über Qualifizierung und Validierung Auskunft ge- ben d) statistische Methoden aufgabenbezogen anwen- den e) Kundenorientierung bei der Aufgabenerledigung berücksichtigen | während der gesamten Ausbildung 3.6 | Wirtschaftlichkeit im Labor (§ 18 Absatz 2 Abschnitt A Nummer 3.6) | a) laborbezogene Kostenarten und -stellen unter- scheiden b) Möglichkeiten der Beeinflussbarkeit von Kosten im eigenen Arbeitsbereich nutzen c) zur Einhaltung von Kostenvorgaben beitragen 4 | Arbeitsorganisation und Kommunikation | | 4.1 | Arbeitsplanung, Arbeiten im Team (§ 18 Absatz 2 Abschnitt A Nummer 4.1) | a) Arbeitsplatz unter Berücksichtigung betrieblicher Vorgaben und ergonomischer Regeln einrichten b) Materialien, Ersatzteile, Werkzeuge und Be- triebsmittel auswählen, disponieren, bereitstellen und lagern c) Projektziele festlegen, Arbeitsabläufe und Teil- aufgaben unter Beachtung wirtschaftlicher und terminlicher Vorgaben planen sowie bei Abwei- chungen Prioritäten festlegen d) Arbeitsschritte festlegen und erforderliche Bear- beitungszeiten planen e) Problemlösungsmethoden anwenden f) Kommunikationsregeln anwenden, Hilfsmittel zur Kommunikationsförderung einsetzen g) Aufgaben im Team bearbeiten, Ergebnisse ab- stimmen, auswerten und kontrollieren | während der gesamten Ausbildung 4.2 | Informationsbeschaffung und Dokumentation (§ 18 Absatz 2 Abschnitt A Nummer 4.2) | a) Informationsquellen nutzen b) Dokumentationsarten unterscheiden und ihren Dokumentationswert beschreiben c) Hilfsmittel zur Dokumentation einsetzen d) Arbeitsabläufe und -ergebnisse dokumentieren, beurteilen und präsentieren 4.3 | Kommunikations- und Informationssysteme (§ 18 Absatz 2 Abschnitt A Nummer 4.3) | a) betriebsspezifische Kommunikations- und Infor- mationssysteme einsetzen b) mit Standardsoftware und arbeitsplatzspezifi- scher Software arbeiten c) Regeln zum Datenschutz und zur Datensicher- heit anwenden | 3 | | 4.4 | Messdatenerfassung und -verarbeitung (§ 18 Absatz 2 Abschnitt A Nummer 4.4) | a) labortechnische Aufgaben, insbesondere Steue- rung, Messdatenerfassung und Messdatenaus- wertung, mit dem Computer lösen b) Sensoren, Aktoren und Messgeräte auswählen und einsetzen c) Laborprozesse regeln und steuern | 3 | | 4.5 | Anwenden von Fremdsprachen bei Fachaufgaben (§ 18 Absatz 2 Abschnitt A Nummer 4.5) | a) fremdsprachige Fachbegriffe anwenden b) Informationen aus fremdsprachigen Quellen aus- werten und anwenden, insbesondere englisch- sprachige Arbeitsvorschriften, technische Unter- lagen, Dokumentationen, Handbücher, Betriebs- und Gebrauchsanweisungen c) Auskünfte in einer Fremdsprache geben | während der gesamten Ausbildung 5 | Umgehen mit Arbeitsstoffen (§ 18 Absatz 2 Abschnitt A Nummer 5) | a) laborspezifische Werkstoffe Einsatzgebieten zu- ordnen und mit diesen Werkstoffen umgehen b) Vorschriften zum Umgang mit Gefahrstoffen an- wenden, insbesondere Gefahrensymbole und -bezeichnungen von Arbeitsstoffen erklären und beachten | | | | | c) Arbeitsstoffe kennzeichnen d) Reaktionsgleichungen von chemischen Umset- zungen aufstellen e) Konzentrationen berechnen und stöchiometri- sche Aufgaben lösen f) mit Säuren, Basen und Salzen sowie ihren Lö- sungen umgehen g) mit organischen Lösemitteln umgehen h) mit Gasen umgehen | 4 | | 6 | Chemische und physikalische Methoden | | 6.1 | Probenahme und Probenvorbereitung (§ 18 Absatz 2 Abschnitt A Nummer 6.1) | a) Verfahren zur Probenahme und zur Probenvor- bereitung für die Gehalts- und Qualitätskontrolle unterscheiden b) Proben nehmen | 2 | | 6.2 | Bestimmung physikalischer Größen und Stoffkonstanten (§ 18 Absatz 2 Abschnitt A Nummer 6.2) | a) Volumenmessgeräte unterschiedlicher Messge- nauigkeit einsetzen b) Waagen unterschiedlicher Messbereiche einset- zen c) physikalische Größen messen und Stoffkonstan- ten bestimmen, insbesondere Temperatur und pH-Wert messen | 3 | | 6.3 | Analyseverfahren (§ 18 Absatz 2 Abschnitt A Nummer 6.3) | a) photometrische Bestimmungen durchführen und auswerten b) chromatografische Trennverfahren, insbeson- dere nach Einsatzgebieten, unterscheiden c) Stoffgemische durch chromatografische Verfah- ren trennen | 4 | | 6.4 | Trennen und Vereinigen von Arbeitsstoffen (§ 18 Absatz 2 Abschnitt A Nummer 6.4) | a) definierte Lösungen herstellen b) Feststoffe von Flüssigkeiten trennen, insbeson- dere durch Dekantieren, Sedimentieren, Filtrie- ren, Zentrifugieren und Eindampfen | 2 | | Pflichtqualifikationen nach § 3 Nummer 1.2 Buchstabe c Lfd. Nr. | Qualifikation | Zu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten | Zeitliche Richtwerte in Wochen im Ausbildungsabschnitt 1. bis 52. Woche | 53. bis 80. Woche | 81. bis 182. Woche |
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7 | Durchführen analytischer Arbeiten an Lackrohstoffen, Halbfabrikaten und Beschichtungsstoffen (§ 18 Absatz 2 Nummer 7) | | 7.1 | Physikalische Verfahren zur Bestimmung von Stoffkonstanten und Kennzahlen (§ 18 Absatz 2 Nummer 7.1) | a) Stoffkonstanten und Kennzahlen, insbeson- dere Viskosität, Brechzahl, Flammpunkt, Schmelzpunkt, Verdunstungszahl, elektri- sche Leitfähigkeit und nichtflüchtiger Anteil, bestimmen | 4 | | | 7 | Durchführen analytischer Arbeiten an Lackrohstoffen, Halbfabrikaten und Beschichtungsstoffen | | 7.1 | Physikalische Verfahren zur Bestimmung von Stoffkonstanten und Kennzahlen (§ 18 Absatz 2 Abschnitt A Nummer 7.1) | a) Stoffkonstanten und Kennzahlen bestimmen, insbesondere Viskosität, Brechzahl, Flamm- punkt, Schmelzpunkt, Verdunstungszahl, elektri- sche Leitfähigkeit und nichtflüchtigen Anteil | 4 | | |
b) Fließkurven erstellen und auswerten | | 2 | | |
7.2 | Chemische Verfahren zur Bestimmung von Kennzahlen (§ 18 Absatz 2 Nummer 7.2) | a) Massen- und Stoffmengenkonzentration so- wie Reaktionsverhältnisse von Rohstoffen berechnen | | 2 | b) Kennzahlen in Rohstoffen, Halbfabrikaten und Beschichtungsstoffen, insbesondere Säurezahl, Verseifungszahl, Isocyanatzahl, Iodzahl und Epoxidwert bestimmen | | 3 | c) Verhalten von Rohstoffen und Beschich- tungsstoffen anhand ihrer Kennzahlen beur- teilen und Einsatzgebieten zuordnen | | 2 | 8 | Vorbehandeln und Beschichten von Untergründen, Prüfen von Beschichtungen (§ 18 Absatz 2 Nummer 8) | | 8.1 | Vorbehandeln zu prüfender Untergründe (§ 18 Absatz 2 Nummer 8.1) | a) die Notwendigkeit unterschiedlicher Vorbe- handlungsmethoden begründen b) Angaben über die Vorbehandlung zu be- schichtender Untergründe dokumentieren c) Untergründe für Prüfzwecke reinigen und schleifen | 2 | | 8.2 | Applizieren von Beschichtungsstoffen (§ 18 Absatz 2 Nummer 8.2) | a) Pinsel, Rolle, Rakel, Druckluftspritzpistole und Tauchgefäß einsetzen b) Materialbedarf für ein nach vorgegebenen Parametern zu beschichtendes Objekt be- rechnen c) Applikationsarten unterscheiden, insbeson- dere Walzen, Gießen, Elektrotauchlacklackie- ren, elektrostatisches Spritzen, Airless-Sprit- zen, Heißspritzen und Niederdruckspritzen d) Sicherheitsregeln beim Verarbeiten von Be- schichtungsstoffen anwenden | 4 | 3 | e) Beschichtungsqualität in Abhängigkeit von der Oberflächenbeschaffenheit und der Ap- plikationsmethode beurteilen und dokumen- tieren | | 2 | 8.3 | Trocknen und Härten von Beschichtungsstoffen (§ 18 Absatz 2 Nummer 8.3) | a) Trocknungs- und Härtungsverfahren nach den Filmbildungsmechanismen unterschei- den b) Beschichtungsstoffe physikalisch trocknen und chemisch härten | 3 | 6 | 8.4 | Prüfen von Beschichtungen und Beschichtungsstoffen (§ 18 Absatz 2 Nummer 8.4) | a) Prüfbeschichtungen nach vorgegebener Spezifikation herstellen b) Farbton visuell durch Vergleich mit einer Vor- lage beurteilen | 3 | | c) beschichtungstechnologische Kennzahlen, insbesondere Härte, Haftfestigkeit, Dehnbar- keit, Schichtdicke, Deckvermögen, Körnig- keit, Porigkeit, Trocken- und Glanzgrad, be- stimmen und dokumentieren | 7 | | d) Farbton messen und Standardvergleiche durchführen e) Oberflächenstörungen beschreiben f) Beschichtungen auf Beständigkeit, insbe- sondere gegen Schwitzwasser, Bewitterung und Chemikalien, prüfen sowie Ergebnisse beurteilen und dokumentieren g) Lagerstabilität von Beschichtungsstoffen be- urteilen | | | 4 9 | Grundlagen der Herstellung von Beschichtungsstoffen (§ 18 Absatz 2 Nummer 9) | a) Misch-, Dispergier- und Trennaggregate un- terscheiden und einsetzen | 3 | | | 7.2 | Chemische Verfahren zur Bestimmung von Kennzahlen (§ 18 Absatz 2 Abschnitt A Nummer 7.2) | a) Massen- und Stoffmengenkonzentration sowie Reaktionsverhältnisse von Rohstoffen berech- nen | | 2 | b) Kennzahlen, insbesondere Säurezahl, Versei- fungszahl, Isocyanatzahl, Iodzahl und Epoxid- wert, in Rohstoffen, Halbfabrikaten und Be- schichtungsstoffen bestimmen | | 3 | c) Verhalten von Rohstoffen und Beschichtungs- stoffen anhand ihrer Kennzahlen beurteilen und Einsatzgebieten zuordnen | | 2 | 8 | Vorbehandeln und Beschichten von Untergründen sowie Prüfen von Beschichtungen | | 8.1 | Vorbehandeln zu prüfender Untergründe (§ 18 Absatz 2 Abschnitt A Nummer 8.1) | a) die Notwendigkeit unterschiedlicher Vorbehand- lungsmethoden begründen b) Angaben über die Vorbehandlung zu beschich- tender Untergründe dokumentieren c) Untergründe für Prüfzwecke reinigen und schlei- fen | 2 | | 8.2 | Applizieren von Beschichtungsstoffen (§ 18 Absatz 2 Abschnitt A Nummer 8.2) | a) Pinsel, Rolle, Rakel, Druckluftspritzpistole und Tauchgefäß einsetzen b) Materialbedarf für ein nach vorgegebenen Para- metern zu beschichtendes Objekt berechnen c) Applikationsarten unterscheiden, insbesondere Walzen, Gießen, Elektrotauchlacklackieren, elek- trostatisches Spritzen, Airless-Spritzen, Heiß- spritzen und Niederdruckspritzen d) Sicherheitsregeln beim Verarbeiten von Be- schichtungsstoffen anwenden | 4 | 3 | e) Beschichtungsqualität in Abhängigkeit von der Oberflächenbeschaffenheit und der Applikati- onsmethode beurteilen und dokumentieren | | 2 | 8.3 | Trocknen und Härten von Beschichtungsstoffen (§ 18 Absatz 2 Abschnitt A Nummer 8.3) | a) Trocknungs- und Härtungsverfahren nach den Filmbildungsmechanismen unterscheiden b) Beschichtungsstoffe physikalisch trocknen und chemisch härten | 3 | 6 | 8.4 | Prüfen von Beschichtungen und Beschichtungsstoffen (§ 18 Absatz 2 Abschnitt A Nummer 8.4) | a) Prüfbeschichtungen nach vorgegebener Spezifi- kation herstellen b) Farbton visuell durch Vergleich mit einer Vorlage beurteilen | 3 | | c) beschichtungstechnologische Kennzahlen be- stimmen und dokumentieren, insbesondere Härte, Haftfestigkeit, Dehnbarkeit, Schichtdicke, Deckvermögen, Körnigkeit, Porigkeit, Trocken- und Glanzgrad | 7 | | | | d) Farbton messen und Standardvergleiche durch- führen e) Oberflächenstörungen beschreiben f) Beschichtungen auf Beständigkeit, insbeson- dere gegen Schwitzwasser, Bewitterung und Chemikalien, prüfen sowie Ergebnisse beurteilen und dokumentieren g) Lagerstabilität von Beschichtungsstoffen beur- teilen | | | 4 9 | Grundlagen der Herstellung von Beschichtungsstoffen (§ 18 Absatz 2 Abschnitt A Nummer 9) | a) Misch-, Dispergier- und Trennaggregate unter- scheiden und einsetzen | 3 | | |
b) Fertigungsrezepturen unter Berücksichtigung verfahrenstechnischer Parameter erstellen | | | 7 | |
c) Halbfabrikate und Beschichtungsstoffe nach vorgegebenen Rezepturen herstellen sowie Fertigungsablauf dokumentieren | | 8 | 10 | Grundlagen zur Formulierung von Beschichtungsstoffen (§ 18 Absatz 2 Nummer 10) | a) wasserverdünnbare und lösemittelhaltige Be- schichtungsstoffe hinsichtlich Formulierung, Herstellung, Lagerung und Anwendung un- terscheiden sowie über deren arbeitstechni- schen Einsatz Auskunft geben b) Anforderungsprofile für Beschichtungsstoffe unter Berücksichtigung der Applikationsarten Streichen, Rollen, Druckluftspritzen und Tau- chen erstellen c) Bindemittel, Lösemittel, Farbmittel und Addi- tive nach den Applikationsarten Streichen, Rollen, Druckluftspritzen und Tauchen aus- wählen und einsetzen d) Rezepturen für Beschichtungsstoffe nach den Applikationsarten Streichen, Rollen, Druckluftspritzen und Tauchen formulieren | | | 13 | c) Halbfabrikate und Beschichtungsstoffe nach vorgegebenen Rezepturen herstellen sowie Fer- tigungsablauf dokumentieren | | 8 | 10 | Grundlagen zur Formulierung von Beschichtungsstoffen (§ 18 Absatz 2 Abschnitt A Nummer 10) | a) wasserverdünnbare und lösemittelhaltige Be- schichtungsstoffe hinsichtlich Formulierung, Herstellung, Lagerung und Anwendung unter- scheiden sowie über ihren arbeitstechnischen Einsatz Auskunft geben b) Anforderungsprofile für Beschichtungsstoffe unter Berücksichtigung der Applikationsarten Streichen, Rollen, Druckluftspritzen und Tauchen erstellen c) Bindemittel, Lösemittel, Farbmittel und Additive nach den Applikationsarten Streichen, Rollen, Druckluftspritzen und Tauchen auswählen und einsetzen d) Rezepturen für Beschichtungsstoffe nach den Applikationsarten Streichen, Rollen, Druckluft- spritzen und Tauchen formulieren | | | 13 |
Abschnitt B: Wahlqualifikationen nach § 3 Nummer 2 Buchstabe c | |
Wahlqualifikationen der Auswahlliste I nach § 4 Absatz 3 Lfd. Nr. | Qualifikation | Zu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten | Zeitliche Richtwerte in Wochen im Ausbildungsabschnitt 1. - 52. Woche | 53. - 80. Woche | 81. - 182. Woche | Lfd. Nr. | Qualifikation | Zu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten | Zeitliche Richtwerte in Wochen im Ausbildungsabschnitt 1. bis 52. Woche | 53. bis 80. Woche | 81. bis 182. Woche |
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11 | Formulieren, Herstellen, Applizieren und Prüfen von wasserverdünnbaren Beschichtungsstoffen und -systemen für Holz und Holzwerkstoffe (§ 18 Absatz 3 Nummer 1) | a) systemspezifische Eigenschaften von was- serverdünnbaren Beschichtungsstoffen und -systemen erläutern b) Anforderungsprofil erstellen, dabei Anwen- dungszweck, Untergrund, Verarbeitung, Öko- logie, systemspezifische Eigenschaften und Kostenaspekte berücksichtigen c) Rohstoffe auswählen d) Maschinen und Geräte systemspezifisch auswählen und einsetzen e) verfahrenstechnische Parameter, insbeson- dere pH-Wert und Temperatur, festlegen f) Eigenschaften, Lager- und Transportbedin- gungen der Beschichtungsstoffe prüfen so- wie Korrekturmaßnahmen einleiten und durchführen g) Untergrund wässern, schleifen und bleichen h) Applikationstechnik systemspezifisch aus- wählen und einsetzen i) Beschichtungsstoffe applizieren, dabei pro- duktspezifische Verarbeitungsvorschriften beachten j) Beschichtungsstoffe unter Berücksichtigung der Filmbildungsmechanismen härten k) Beschichtung nach Anforderungsprofil prü- fen, bewerten und optimieren | | | 13 12 | Formulieren, Herstellen, Applizieren und Prüfen von wasserverdünnbaren Beschichtungsstoffen und -systemen für Kunststoffoberflächen (§ 18 Absatz 3 Nummer 2) | a) systemspezifische Eigenschaften von was- serverdünnbaren Beschichtungsstoffen und -systemen erläutern b) Anforderungsprofil erstellen, dabei Anwen- dungszweck, Untergrund, Verarbeitung, Öko- logie, systemspezifische Eigenschaften und Kostenaspekte berücksichtigen c) Rohstoffe auswählen d) Maschinen und Geräte systemspezifisch auswählen und einsetzen e) verfahrenstechnische Parameter, insbeson- dere pH-Wert und Temperatur, festlegen f) Eigenschaften, Lager- und Transportbedin- gungen der Beschichtungsstoffe prüfen so- wie Korrekturmaßnahmen einleiten und durchführen g) Untergrund vorbereiten h) Applikationstechnik systemspezifisch aus- wählen und einsetzen i) Beschichtungsstoffe applizieren, dabei pro- duktspezifische Verarbeitungsvorschriften beachten | | | 13 | | j) Beschichtungsstoffe unter Berücksichtigung der Filmbildungsmechanismen härten k) Beschichtung nach Anforderungsprofil prü- fen, bewerten und optimieren | | | 13 | Formulieren, Herstellen, Applizieren und Prüfen von wasserverdünnbaren Beschichtungsstoffen und -systemen für metallische Untergründe (§ 18 Absatz 3 Nummer 3) | a) systemspezifische Eigenschaften von was- serverdünnbaren Beschichtungsstoffen und -systemen erläutern b) Anforderungsprofil erstellen, dabei Anwen- dungszweck, Untergrund, Verarbeitung, Öko- logie, systemspezifische Eigenschaften und Kostenaspekte berücksichtigen c) Rohstoffe auswählen d) Maschinen und Geräte systemspezifisch auswählen und einsetzen e) verfahrenstechnische Parameter, insbeson- dere pH-Wert und Temperatur, festlegen f) Eigenschaften, Lager- und Transportbedin- gungen der Beschichtungsstoffe prüfen so- wie Korrekturmaßnahmen einleiten und durchführen g) Untergrund entfetten und mechanisch vorbe- reiten h) Applikationstechnik systemspezifisch aus- wählen und einsetzen i) Beschichtungsstoffe applizieren, dabei pro- duktspezifische Verarbeitungsvorschriften beachten j) Beschichtungsstoffe unter Berücksichtigung der Filmbildungsmechanismen härten k) Beschichtung nach Anforderungsprofil prü- fen, bewerten und optimieren | | | 13 14 | Formulieren, Herstellen, Applizieren und Prüfen von Beschichtungsstoffen und -systemen für mineralische Untergründe (§ 18 Absatz 3 Nummer 4) | a) Anforderungsprofil erstellen, dabei Anwen- dungszweck, Untergrund, Verarbeitung, Öko- logie, systemspezifische Eigenschaften und Kostenaspekte berücksichtigen b) Rohstoffe auswählen c) Maschinen und Geräte systemspezifisch auswählen und einsetzen d) verfahrenstechnische Parameter festlegen e) Eigenschaften, Lager- und Transportbedin- gungen der Beschichtungsstoffe prüfen so- wie Korrekturmaßnahmen einleiten und durchführen f) Untergrund reinigen, neutralisieren, isolieren und verfestigen g) Applikationstechnik produkt- und prozess- orientiert auswählen und einsetzen h) Beschichtungsstoffe applizieren, dabei pro- duktspezifische Verarbeitungsvorschriften beachten | | | 13 | | i) Beschichtungsstoffe unter Berücksichtigung der Filmbildungsmechanismen härten j) Beschichtung nach Anforderungsprofil prü- fen, bewerten und optimieren | | | 15 | Formulieren, Herstellen, Applizieren und Prüfen von lösemittelhaltigen Beschichtungsstoffen und -systemen für Holz und Holzwerkstoffe (§ 18 Absatz 3 Nummer 5) | a) Anforderungsprofil erstellen, dabei Anwen- dungszweck, Untergrund, Verarbeitung, Öko- logie, systemspezifische Eigenschaften und Kostenaspekte berücksichtigen b) Rohstoffe auswählen c) Maschinen und Geräte systemspezifisch auswählen und einsetzen d) verfahrenstechnische Parameter festlegen e) Eigenschaften, Lager- und Transportbedin- gungen der Beschichtungsstoffe prüfen so- wie Korrekturmaßnahmen einleiten und durchführen f) Untergrund wässern, schleifen und bleichen g) Applikationstechnik produkt- und prozess- orientiert auswählen und einsetzen h) Beschichtungsstoffe applizieren, dabei pro- duktspezifische Verarbeitungsvorschriften beachten i) Beschichtungsstoffe unter Berücksichtigung der Filmbildungsmechanismen härten j) Beschichtung nach Anforderungsprofil prü- fen, bewerten und optimieren | | | 13 16 | Formulieren, Herstellen, Applizieren und Prüfen von lösemittelhaltigen Beschichtungsstoffen und -systemen für Kunststoffoberflächen (§ 18 Absatz 3 Nummer 6) | a) Anforderungsprofil erstellen, dabei Anwen- dungszweck, Untergrund, Verarbeitung, Öko- logie, systemspezifische Eigenschaften und Kostenaspekte berücksichtigen b) Rohstoffe auswählen c) Maschinen und Geräte systemspezifisch auswählen und einsetzen d) verfahrenstechnische Parameter festlegen e) Eigenschaften, Lager- und Transportbedin- gungen der Beschichtungsstoffe prüfen so- wie Korrekturmaßnahmen einleiten und durchführen f) Untergrund auf Lösemittelbeständigkeit prü- fen und vorbehandeln g) Applikationstechnik produkt- und prozess- orientiert auswählen und einsetzen h) Beschichtungsstoffe applizieren, dabei pro- duktspezifische Verarbeitungsvorschriften beachten i) Beschichtungsstoffe unter Berücksichtigung der Filmbildungsmechanismen härten j) Beschichtung nach Anforderungsprofil prü- fen, bewerten und optimieren | | | 13 17 | Formulieren, Herstellen, Applizieren und Prüfen von lösemittelhaltigen Beschichtungsstoffen und -systemen für metallische Untergründe (§ 18 Absatz 3 Nummer 7) | a) Anforderungsprofil erstellen, dabei Anwen- dungszweck, Untergrund, Verarbeitung, Öko- logie, systemspezifische Eigenschaften und Kostenaspekte berücksichtigen b) Rohstoffe auswählen c) Maschinen und Geräte systemspezifisch auswählen und einsetzen d) verfahrenstechnische Parameter festlegen e) Eigenschaften, Lager- und Transportbedin- gungen der Beschichtungsstoffe prüfen so- wie Korrekturmaßnahmen einleiten und durchführen f) Untergrund entfetten und mechanisch vorbe- handeln g) Beschichtungsstoffe applizieren, dabei pro- duktspezifische Verarbeitungsvorschriften beachten h) Beschichtungsstoffe unter Berücksichtigung der Filmbildungsmechanismen härten i) Beschichtung nach Anforderungsprofil prü- fen, bewerten und optimieren | | | 13 18 | Formulieren, Herstellen, Applizieren und Prüfen von Korrosionsschutzsystemen (§ 18 Absatz 3 Nummer 8) | a) Anforderungsprofil erstellen, dabei insbeson- dere die Anwendung im konstruktiven Stahl- bau, die Verarbeitung unter Witterungsbedin- gungen sowie Ökologie- und Kostenaspekte berücksichtigen b) Rohstoffe auswählen c) Maschinen und Geräte auswählen und ein- setzen d) verfahrenstechnische Parameter festlegen e) Eigenschaften, Lager- und Transportbedin- gungen der Beschichtungsstoffe prüfen so- wie Korrekturmaßnahmen einleiten und durchführen f) Untergründe durch abtragende Verfahren maschinell und manuell vorbereiten g) Applikationstechnik systemspezifisch unter Berücksichtigung der Witterung auswählen und einsetzen h) Beschichtungsstoffe unter Beachtung pro- duktspezifischer Verarbeitungsvorschriften applizieren i) Beschichtungsstoffe unter Berücksichtigung der Filmbildungsmechanismen härten j) Korrosionsschutzprüfung durchführen, Er- gebnis bewerten und Korrosionsschutzsys- tem optimieren | | | 13 19 | Formulieren, Herstellen, Applizieren und Prüfen von Pulverlacksystemen (§ 18 Absatz 3 Nummer 9) | a) systemspezifische Eigenschaften von Pulver- lacksystemen erläutern b) Anforderungsprofil erstellen, dabei Anwen- dungszweck, Untergrund, Verarbeitung, Öko- logie, systemspezifische Eigenschaften und Kostenaspekte berücksichtigen c) Rohstoffe auswählen d) Stoffgemische extrudieren, brechen, mahlen und sieben e) verfahrenstechnische Parameter, insbeson- dere Temperatur und Verweilzeit, festlegen und einhalten f) Eigenschaften, Lager- und Transportbedin- gungen der Beschichtungsstoffe prüfen so- wie Korrekturmaßnahmen einleiten und durchführen g) Objekte vorbereiten h) Objekte elektrostatisch beschichten i) Overspray rückgewinnen und aufarbeiten j) Beschichtungsstoffe unter Berücksichtigung der Filmbildungsmechanismen härten k) Beschichtung nach Anforderungsprofil prü- fen, bewerten und optimieren | | | 13 20 | Formulieren, Herstellen, Applizieren und Prüfen von Elektrotauchlacken (§ 18 Absatz 3 Nummer 10) | a) systemspezifische Eigenschaften von Elek- trotauchlacken erläutern b) Anforderungsprofil erstellen, dabei Anwen- dungszweck, Untergrund, Verarbeitung, Öko- logie, systemspezifische Eigenschaften und Kostenaspekte berücksichtigen c) Rohstoffe auswählen d) Maschinen und Geräte systemspezifisch auswählen und einsetzen e) verfahrenstechnische Parameter, insbeson- dere pH-Wert und Temperatur, festlegen f) Eigenschaften, Lager- und Transportbedin- gungen der Beschichtungsstoffe prüfen so- wie Korrekturmaßnahmen einleiten und durchführen g) Objekte vorbereiten h) Aufbau und Funktionsweise von Elektro- tauchanlagen erklären i) Applikationsparameter, insbesondere Span- nung, Leitfähigkeit, Temperatur, Verweilzeit, pH-Wert und nichtflüchtigen Anteil, festlegen j) Objekte unter Einhaltung der Applikationspa- rameter elektroforetisch beschichten, dabei produktspezifische Verarbeitungsvorschriften beachten k) Beschichtungsstoffe unter Berücksichtigung der Filmbildungsmechanismen härten l) Beschichtung nach Anforderungsprofil prü- fen, bewerten und optimieren | | | 13 21 | Formulieren, Herstellen und Prüfen von Bindemitteln (§ 18 Absatz 3 Nummer 11) | a) Bindemittel nach Anforderungsprofil formu- lieren b) Ausgangsstoffe auswählen c) Syntheseapparatur auswählen und einsetzen d) Bindemittel herstellen und Reaktionsverlauf anhand ermittelter Kenndaten steuern e) Einsetzbarkeit des Bindemittels im Beschich- tungsstoff prüfen und Bindemittel optimieren | | | 13 22 | Durchführen farbmetrischer Arbeiten (§ 18 Absatz 3 Nummer 12) | a) betrieblichen Einsatz von Farbmessgeräten erläutern b) farbmetrische Messungen durchführen c) Messwerte auswerten und Ergebnis interpre- tieren d) Farbmittel nach optischen, chemischen und thermischen Eigenschaften auswählen e) Farbtöne nach farbmetrischen Daten ausar- beiten | | | 13 23 | Untersuchen von Beschichtungen (§ 18 Absatz 3 Nummer 13) | a) Oberflächenbeschaffenheit beurteilen, Be- schichtungsfehler und deren Ursachen fest- stellen sowie Maßnahmen zur Fehlerbeseiti- gung vorschlagen b) Präparationstechnik zur Ursachenermittlung von Oberflächenstörungen anwenden c) Beschichtungen mikroskopisch untersuchen d) Zusammensetzung von Beschichtungen spektroskopisch untersuchen e) fotometrische Messungen durchführen f) Messwerte auswerten und Ergebnis interpre- tieren | | | 13 24 | Durchführen applikationstechnischer Arbeiten unter Prozessbedingungen (§ 18 Absatz 3 Nummer 14) | a) zu beschichtende Objekte vorbereiten und prüfen b) Objekte mit unterschiedlichen Geräten und nach unterschiedlichen Verfahren beschich- ten c) Beschichtungsstoffe und -systeme trocknen und härten d) beschichtete Objekte beurteilen und auf Feh- lerfreiheit prüfen e) Applikationsprozess optimieren | | | 13 25 | Durchführen produktionstechnischer Arbeiten zur Fertigungsübertragung (§ 18 Absatz 3 Nummer 15) | a) Fertigungsrezepturen, insbesondere aus Ent- wicklungsrezepturen, erstellen b) Anlagen, insbesondere nach Ansatzgröße und Stoffeigenschaft, auswählen c) Produktionsaufträge planen d) Beschichtungsstoffe im Produktionsmaßstab herstellen und abfüllen e) Produktionskosten ermitteln und Produkti- onsverfahren optimieren f) Produktionsablauf und -ergebnis dokumen- tieren | | | 13 Wahlqualifikationen der Auswahlliste II nach § 4 Absatz 4 Lfd. Nr. | Qualifikation | Zu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten | Zeitliche Richtwerte in Wochen im Ausbildungsabschnitt 1. - 52. Woche | 53. - 80. Woche | 81. - 182. Woche 1 | 2 | 3 | 4 26 | Laborbezogene Informationstechnik (§ 18 Absatz 4 Nummer 1) | a) Hard- und Softwarekomponenten zur Lösung von Laboraufgaben auswählen, testen und einsetzen b) Makro-Programmierungen durchführen c) Programme installieren und konfigurieren d) Methoden der Systempflege anwenden e) Informationsleistungen von Datensystemen dokumentieren | | | 13 27 | Qualitätsmanagement (§ 18 Absatz 4 Nummer 2) | a) Validierung für ein Verfahren durchführen und dokumentieren b) Qualitätssicherungskonzept für einen Ar- beitsplatz entwickeln c) statistische Qualitätskontrolle durchführen d) Regeln Guter Laborpraxis (GLP), Guter Her- stellungspraxis (GMP) oder vergleichbare Re- gelungen anwenden e) bei der internen Überprüfung des Qualitäts- managements mitwirken | | | 13 28 | Umweltbezogene Arbeitstechniken (§ 18 Absatz 4 Nummer 3) | a) bei einem prozessbezogenen Verfahren der Abfallwirtschaft, Boden-, Luft- oder Gewäs- serreinhaltung mitwirken b) Konzentrationen und Kenngrößen von Um- weltparametern unter Beachtung einschlägi- ger Vorschriften bestimmen c) Emissionen und Immissionen messen d) Untersuchungsergebnisse mit Bestimmun- gen von Regelwerken vergleichen, dokumen- tieren und beurteilen sowie Maßnahmen ver- anlassen | | | 13 | 11 | Formulieren, Herstellen, Applizieren und Prüfen von wasserverdünnbaren Beschichtungsstoffen und -systemen für Holz und Holzwerkstoffe (§ 18 Absatz 2 Abschnitt B Nummer 1) | a) systemspezifische Eigenschaften von wasser- verdünnbaren Beschichtungsstoffen und -syste- men erläutern b) Anforderungsprofil erstellen und dabei Anwen- dungszweck, Untergrund, Verarbeitung, Ökolo- gie, systemspezifische Eigenschaften und Kos- tenaspekte berücksichtigen c) Rohstoffe auswählen d) Maschinen und Geräte systemspezifisch aus- wählen und einsetzen e) verfahrenstechnische Parameter, insbesondere pH-Wert und Temperatur, festlegen | | | 13 | | f) Eigenschaften, Lager- und Transportbedingun- gen der Beschichtungsstoffe prüfen sowie Kor- rekturmaßnahmen einleiten und durchführen g) Untergrund wässern, schleifen und bleichen h) Applikationstechnik systemspezifisch auswählen und einsetzen i) Beschichtungsstoffe applizieren und dabei pro- duktspezifische Verarbeitungsvorschriften be- achten j) Beschichtungsstoffe unter Berücksichtigung der Filmbildungsmechanismen härten k) Beschichtung nach Anforderungsprofil prüfen, bewerten und optimieren | | | 12 | Formulieren, Herstellen, Applizieren und Prüfen von wasserverdünnbaren Beschichtungsstoffen und -systemen für Kunststoffoberflächen (§ 18 Absatz 2 Abschnitt B Nummer 2) | a) systemspezifische Eigenschaften von wasser- verdünnbaren Beschichtungsstoffen und -syste- men erläutern b) Anforderungsprofil erstellen und dabei Anwen- dungszweck, Untergrund, Verarbeitung, Ökolo- gie, systemspezifische Eigenschaften und Kos- tenaspekte berücksichtigen c) Rohstoffe auswählen d) Maschinen und Geräte systemspezifisch aus- wählen und einsetzen e) verfahrenstechnische Parameter, insbesondere pH-Wert und Temperatur, festlegen f) Eigenschaften, Lager- und Transportbedingun- gen der Beschichtungsstoffe prüfen sowie Kor- rekturmaßnahmen einleiten und durchführen g) Untergrund vorbereiten h) Applikationstechnik systemspezifisch auswählen und einsetzen i) Beschichtungsstoffe applizieren und dabei pro- duktspezifische Verarbeitungsvorschriften be- achten j) Beschichtungsstoffe unter Berücksichtigung der Filmbildungsmechanismen härten k) Beschichtung nach Anforderungsprofil prüfen, bewerten und optimieren | | | 13 13 | Formulieren, Herstellen, Applizieren und Prüfen von wasserverdünnbaren Beschichtungsstoffen und -systemen für metallische Untergründe (§ 18 Absatz 2 Abschnitt B Nummer 3) | a) systemspezifische Eigenschaften von wasser- verdünnbaren Beschichtungsstoffen und -syste- men erläutern b) Anforderungsprofil erstellen und dabei Anwen- dungszweck, Untergrund, Verarbeitung, Ökolo- gie, systemspezifische Eigenschaften und Kos- tenaspekte berücksichtigen c) Rohstoffe auswählen d) Maschinen und Geräte systemspezifisch aus- wählen und einsetzen e) verfahrenstechnische Parameter, insbesondere pH-Wert und Temperatur, festlegen | | | 13 | | f) Eigenschaften, Lager- und Transportbedingun- gen der Beschichtungsstoffe prüfen sowie Kor- rekturmaßnahmen einleiten und durchführen g) Untergrund entfetten und mechanisch vorberei- ten h) Applikationstechnik systemspezifisch auswählen und einsetzen i) Beschichtungsstoffe applizieren und dabei pro- duktspezifische Verarbeitungsvorschriften be- achten j) Beschichtungsstoffe unter Berücksichtigung der Filmbildungsmechanismen härten k) Beschichtung nach Anforderungsprofil prüfen, bewerten und optimieren | | | 14 | Formulieren, Herstellen, Applizieren und Prüfen von Beschichtungsstoffen und -systemen für mineralische Untergründe (§ 18 Absatz 2 Abschnitt B Nummer 4) | a) Anforderungsprofil erstellen und dabei Anwen- dungszweck, Untergrund, Verarbeitung, Ökolo- gie, systemspezifische Eigenschaften und Kos- tenaspekte berücksichtigen b) Rohstoffe auswählen c) Maschinen und Geräte systemspezifisch aus- wählen und einsetzen d) verfahrenstechnische Parameter festlegen e) Eigenschaften, Lager- und Transportbedingun- gen der Beschichtungsstoffe prüfen sowie Kor- rekturmaßnahmen einleiten und durchführen f) Untergrund reinigen, neutralisieren, isolieren und verfestigen g) Applikationstechnik produkt- und prozessorien- tiert auswählen und einsetzen h) Beschichtungsstoffe applizieren und dabei pro- duktspezifische Verarbeitungsvorschriften be- achten i) Beschichtungsstoffe unter Berücksichtigung der Filmbildungsmechanismen härten j) Beschichtung nach Anforderungsprofil prüfen, bewerten und optimieren | | | 13 15 | Formulieren, Herstellen, Applizieren und Prüfen von lösemittelhaltigen Beschichtungsstoffen und -systemen für Holz und Holzwerkstoffe (§ 18 Absatz 2 Abschnitt B Nummer 5) | a) Anforderungsprofil erstellen und dabei Anwen- dungszweck, Untergrund, Verarbeitung, Ökolo- gie, systemspezifische Eigenschaften und Kos- tenaspekte berücksichtigen b) Rohstoffe auswählen c) Maschinen und Geräte systemspezifisch aus- wählen und einsetzen d) verfahrenstechnische Parameter festlegen e) Eigenschaften, Lager- und Transportbedingun- gen der Beschichtungsstoffe prüfen sowie Kor- rekturmaßnahmen einleiten und durchführen f) Untergrund wässern, schleifen und bleichen g) Applikationstechnik produkt- und prozessorien- tiert auswählen und einsetzen | | | 13 | | h) Beschichtungsstoffe applizieren und dabei pro- duktspezifische Verarbeitungsvorschriften be- achten i) Beschichtungsstoffe unter Berücksichtigung der Filmbildungsmechanismen härten j) Beschichtung nach Anforderungsprofil prüfen, bewerten und optimieren | | | 16 | Formulieren, Herstellen, Applizieren und Prüfen von lösemittelhaltigen Beschichtungsstoffen und -systemen für Kunststoffoberflächen (§ 18 Absatz 2 Abschnitt B Nummer 6) | a) Anforderungsprofil erstellen und dabei Anwen- dungszweck, Untergrund, Verarbeitung, Ökolo- gie, systemspezifische Eigenschaften und Kos- tenaspekte berücksichtigen b) Rohstoffe auswählen c) Maschinen und Geräte systemspezifisch aus- wählen und einsetzen d) verfahrenstechnische Parameter festlegen e) Eigenschaften, Lager- und Transportbedingun- gen der Beschichtungsstoffe prüfen sowie Kor- rekturmaßnahmen einleiten und durchführen f) Untergrund auf Lösemittelbeständigkeit prüfen und vorbehandeln g) Applikationstechnik produkt- und prozessorien- tiert auswählen und einsetzen h) Beschichtungsstoffe applizieren und dabei pro- duktspezifische Verarbeitungsvorschriften be- achten i) Beschichtungsstoffe unter Berücksichtigung der Filmbildungsmechanismen härten j) Beschichtung nach Anforderungsprofil prüfen, bewerten und optimieren | | | 13 17 | Formulieren, Herstellen, Applizieren und Prüfen von lösemittelhaltigen Beschichtungsstoffen und -systemen für metallische Untergründe (§ 18 Absatz 2 Abschnitt B Nummer 7) | a) Anforderungsprofil erstellen und dabei Anwen- dungszweck, Untergrund, Verarbeitung, Ökolo- gie, systemspezifische Eigenschaften und Kos- tenaspekte berücksichtigen b) Rohstoffe auswählen c) Maschinen und Geräte systemspezifisch aus- wählen und einsetzen d) verfahrenstechnische Parameter festlegen e) Eigenschaften, Lager- und Transportbedingun- gen der Beschichtungsstoffe prüfen sowie Kor- rekturmaßnahmen einleiten und durchführen f) Untergrund entfetten und mechanisch vorbehan- deln g) Beschichtungsstoffe applizieren und dabei pro- duktspezifische Verarbeitungsvorschriften be- achten h) Beschichtungsstoffe unter Berücksichtigung der Filmbildungsmechanismen härten i) Beschichtung nach Anforderungsprofil prüfen, bewerten und optimieren | | | 13 18 | Formulieren, Herstellen, Applizieren und Prüfen von Korrosionsschutz- systemen (§ 18 Absatz 2 Abschnitt B Nummer 8) | a) Anforderungsprofil erstellen und dabei insbeson- dere die Anwendung im konstruktiven Stahlbau, die Verarbeitung unter Witterungsbedingungen sowie Ökologie- und Kostenaspekte berücksich- tigen b) Rohstoffe auswählen c) Maschinen und Geräte auswählen und einsetzen d) verfahrenstechnische Parameter festlegen e) Eigenschaften, Lager- und Transportbedingun- gen der Beschichtungsstoffe prüfen sowie Kor- rekturmaßnahmen einleiten und durchführen f) Untergründe durch abtragende Verfahren ma- schinell und manuell vorbereiten g) Applikationstechnik systemspezifisch unter Be- rücksichtigung der Witterung auswählen und ein- setzen h) Beschichtungsstoffe unter Beachtung produkt- spezifischer Verarbeitungsvorschriften applizieren i) Beschichtungsstoffe unter Berücksichtigung der Filmbildungsmechanismen härten j) Korrosionsschutzprüfung durchführen, Ergebnis bewerten und Korrosionsschutzsystem optimieren | | | 13 19 | Formulieren, Herstellen, Applizieren und Prüfen von Pulverlacksystemen (§ 18 Absatz 2 Abschnitt B Nummer 9) | a) systemspezifische Eigenschaften von Pulver- lacksystemen erläutern b) Anforderungsprofil erstellen und dabei Anwen- dungszweck, Untergrund, Verarbeitung, Ökolo- gie, systemspezifische Eigenschaften und Kos- tenaspekte berücksichtigen c) Rohstoffe auswählen d) Stoffgemische extrudieren, brechen, mahlen und sieben e) verfahrenstechnische Parameter, insbesondere Temperatur und Verweilzeit, festlegen und ein- halten f) Eigenschaften, Lager- und Transportbedingun- gen der Beschichtungsstoffe prüfen sowie Kor- rekturmaßnahmen einleiten und durchführen g) Objekte vorbereiten h) Objekte elektrostatisch beschichten i) Overspray rückgewinnen und aufarbeiten j) Beschichtungsstoffe unter Berücksichtigung der Filmbildungsmechanismen härten k) Beschichtung nach Anforderungsprofil prüfen, bewerten und optimieren | | | 13 20 | Formulieren, Herstellen, Applizieren und Prüfen von Elektrotauchlacken (§ 18 Absatz 2 Abschnitt B Nummer 10) | a) systemspezifische Eigenschaften von Elektro- tauchlacken erläutern b) Anforderungsprofil erstellen und dabei Anwen- dungszweck, Untergrund, Verarbeitung, Ökolo- gie, systemspezifische Eigenschaften und Kos- tenaspekte berücksichtigen | | | | | c) Rohstoffe auswählen d) Maschinen und Geräte systemspezifisch aus- wählen und einsetzen e) verfahrenstechnische Parameter, insbesondere pH-Wert und Temperatur, festlegen f) Eigenschaften, Lager- und Transportbedingun- gen der Beschichtungsstoffe prüfen sowie Kor- rekturmaßnahmen einleiten und durchführen g) Objekte vorbereiten h) Aufbau und Funktionsweise von Elektrotauchan- lagen erklären i) Applikationsparameter festlegen, insbesondere Spannung, Leitfähigkeit, Temperatur, Verweil- zeit, pH-Wert und nichtflüchtigen Anteil j) Objekte unter Einhaltung der Applikationspara- meter elektroforetisch beschichten und dabei produktspezifische Verarbeitungsvorschriften beachten k) Beschichtungsstoffe unter Berücksichtigung der Filmbildungsmechanismen härten l) Beschichtung nach Anforderungsprofil prüfen, bewerten und optimieren | | | 13 21 | Formulieren, Herstellen, Applizieren und Prüfen von Druckfarben (§ 18 Absatz 2 Abschnitt B Nummer 11) | a) systemspezifische Eigenschaften von Druckfar- ben erläutern b) Anforderungsprofil erstellen und dabei Anwen- dungszweck, Untergrund, Verarbeitung, Ökolo- gie, systemspezifische Eigenschaften und Kos- tenaspekte berücksichtigen c) Rohstoffe auswählen d) Maschinen und Geräte zur Herstellung auswäh- len und einsetzen e) verfahrenstechnische Parameter festlegen f) Eigenschaften, Lager- und Transportbedingun- gen der Druckfarben prüfen sowie Korrektur- maßnahmen einleiten und durchführen g) Substrat für das Druckverfahren vorbereiten h) Druckverfahren berücksichtigen i) Druckfarben unter Berücksichtigung der Filmbil- dungsmechanismen trocknen und härten j) Beschichtung nach Anforderungsprofil prüfen, bewerten, optimieren | | | 13 22 | Formulieren, Herstellen und Prüfen von Bindemitteln (§ 18 Absatz 2 Abschnitt B Nummer 12) | a) Bindemittel nach Anforderungsprofil formulieren b) Ausgangsstoffe auswählen c) Syntheseapparatur auswählen und einsetzen d) Bindemittel herstellen und Reaktionsverlauf an- hand ermittelter Kenndaten steuern e) Einsetzbarkeit des Bindemittels im Beschich- tungsstoff prüfen und Bindemittel optimieren | | | 13 23 | Durchführen farbmetrischer Arbeiten (§ 18 Absatz 2 Abschnitt B Nummer 13) | a) betrieblichen Einsatz von Farbmessgeräten er- läutern b) farbmetrische Messungen durchführen c) Messwerte auswerten und Ergebnis interpretie- ren d) Farbmittel nach optischen, chemischen und thermischen Eigenschaften auswählen e) Farbtöne nach farbmetrischen Daten ausarbeiten | | | 13 24 | Untersuchen von Beschichtungen und Beschichtungsstoffen (§ 18 Absatz 2 Abschnitt B Nummer 14) | a) Oberflächenbeschaffenheit beurteilen, Beschich- tungsfehler und ihre Ursachen feststellen sowie Maßnahmen zur Fehlerbeseitigung vorschlagen b) Präparationstechnik zur Ursachenermittlung von Oberflächenstörungen anwenden c) Beschichtungen mikroskopisch untersuchen d) Zusammensetzung von Beschichtungen und Be- schichtungsstoffen spektroskopisch oder foto- metrisch untersuchen e) Beschichtungsstoffe mittels physikalischer, che- mischer und koloristischer Methoden untersu- chen f) statistische Methoden zur Qualitätssicherung anwenden g) Validierung von Messverfahren durchführen und dokumentieren, Messwerte auswerten und Ergebnisse interpretieren h) Methoden der Fehlerfrüherkennung, Fehlerbesei- tigung und Fehlervermeidung anwenden | | | 13 25 | Durchführen applikationstechnischer Arbeiten unter Prozessbedingungen (§ 18 Absatz 2 Abschnitt B Nummer 15) | a) zu beschichtende Objekte vorbereiten und prü- fen b) Objekte mit unterschiedlichen Geräten und nach unterschiedlichen Verfahren beschichten c) Beschichtungsstoffe und -systeme trocknen und härten d) beschichtete Objekte beurteilen und auf Fehler- freiheit prüfen e) Applikationsprozess optimieren | | | 13 26 | Durchführen produktionstechnischer Arbeiten zur Fertigungsübertragung (§ 18 Absatz 2 Abschnitt B Nummer 16) | a) Fertigungsrezepturen, insbesondere aus Ent- wicklungsrezepturen, erstellen b) Anlagen, insbesondere nach Ansatzgröße und Stoffeigenschaft, auswählen c) Produktionsaufträge planen d) Beschichtungsstoffe im Produktionsmaßstab herstellen und abfüllen e) Produktionskosten ermitteln und Produktions- verfahren optimieren f) Produktionsablauf und -ergebnis dokumentieren | | | 13 27 | Digitalisierung in Forschung, Entwicklung, Analytik und Produktion (§ 18 Absatz 2 Abschnitt B Nummer 17) | a) selbstorganisiert arbeiten, digitale Kommunikati- onsmittel einsetzen sowie in virtuellen Teams mitwirken b) Daten digital erfassen, prüfen, auswerten, doku- mentieren und sichern c) Plausibilität beim Datenaustausch zwischen digi- talen Systemen prüfen und Maßnahmen zur Be- seitigung von Fehlern einleiten d) Daten in digitalen Netzen recherchieren, Daten- analysen oder Simulationen durchführen und zur Optimierung von Prozessen nutzen e) Software-Applikationen des Betriebes mit mobi- len und stationären Arbeitsmitteln einsetzen f) digitale Medien für das Lernen im betrieblichen Alltag selbsttätig nutzen g) rechtliche und betriebliche Vorgaben zum Schutz und zur Sicherheit digitaler Daten einhalten | | | 13 28 | Arbeiten mit vernetzten und automatisierten Systemen (§ 18 Absatz 2 Abschnitt B Nummer 18) | a) Systeme einrichten, nutzen, überprüfen und op- timieren b) Labor-Informations- und Labor-Management- Systeme einsetzen c) Daten über digitale Netze austauschen d) Soft- und Hardwarestörungen an Systemen er- kennen und Maßnahmen zur Beseitigung der Störung einleiten | | | 13 29 | Prozessbezogene Arbeitstechniken (§ 18 Absatz 2 Abschnitt B Nummer 19) | a) bei der Planung von Prozessabläufen mitwirken b) prozessorientierte Arbeitstechnik auswählen und bewerten c) prozessorientierte Arbeitstechnik einsetzen d) Prozessablauf kontrollieren und dokumentieren e) Ergebnisse prüfen, bewerten und dokumentieren | | | 13 30 | Umweltbezogene Arbeitstechniken (§ 18 Absatz 2 Abschnitt B Nummer 20) | a) bei einem prozessbezogenen Verfahren der Ab- fallwirtschaft, Boden-, Luft- oder Gewässerrein- haltung mitwirken b) Konzentrationen und Kenngrößen von Umwelt- parametern unter Beachtung einschlägiger Vor- schriften bestimmen c) Emissionen und Immissionen messen d) Untersuchungsergebnisse mit Bestimmungen von Regelwerken vergleichen, dokumentieren und beurteilen sowie Maßnahmen veranlassen | | | 13 |
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