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Anlagen - Prüfungsberichtsverordnung (PrüfbV)

V. v. 23.11.2009 BGBl. I S. 3793 (Nr. 75); aufgehoben durch § 72 V. v. 11.06.2015 BGBl. I S. 930
Geltung ab 26.11.2009; FNA: 7610-2-37 Aufsichtsrechtliche Vorschriften
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Anlagen

Anlage 1 (zu § 60) SON01


Anlage 1 wird in 3 Vorschriften zitiert

Datenübersicht für Kreditinstitute und Finanzdienstleistungsinstitute der Gruppen I und II

Die angegebenen Beträge (kaufmännische Rundung) lauten auf Tsd. Euro (EUR); Prozentangaben sind mit einer Nachkommastelle anzugeben.

Position  Berichtsjahr (1) Vorjahr (2)
(1) Daten zu den organisatorischen Grundlagen    
1. Anwendung der Vorschriften des KWG über das Handelsbuch:
ja (= 0) / nein (= 1)
300  
2. Personalbestand gemäß § 267 Absatz 5 HGB 001  
(2) Daten zur Vermögenslage    
1. Bestand Reserven nach § 340f HGB    
a) nicht als haftendes Eigenkapital berücksichtigte stille Reserven
nach § 340f HGB
002  
b) auf Grund unterlassener Einzelwertberichtigungen gebundene
Reserven nach § 340f HGB
400  
2. Reserven nach § 26a KWG a. F. 401  
3. Kursreserven bei Schuldverschreibungen und anderen
festverzinslichen Wertpapieren im Anlagevermögen
   
a) Bruttobetrag der Kursreserven 301  
b) Nettobetrag der Kursreserven 1) 302  
4. Kursreserven bei Aktien und anderen nicht festverzinslichen
Wertpapieren sowie Beteiligungen und Anteilen an verbundenen
Unternehmen im Anlagevermögen
   
a) Bruttobetrag der Kursreserven 303  
b) Nettobetrag der Kursreserven 1) 304  
5. Vermiedene Abschreibungen auf Schuldverschreibungen und andere
festverzinsliche Wertpapiere durch Übernahme in das Anlagevermögen
305  
6. Vermiedene Abschreibungen auf Aktien und andere nicht fest-
verzinsliche Wertpapiere durch Übernahme in das Anlagevermögen
306  
7. Nicht realisierte Reserven in Grundstücken, grundstücksgleichen
Rechten und Gebäuden (soweit sie als haftendes Eigenkapital nach
§ 10 Absatz 2b Nummer 6 KWG berücksichtigt werden)
005  
8. Beteiligungen gemäß § 10 Absatz 6 Satz 1 Nummer 5 KWG 402  
(3) Daten zur Liquidität und zur Refinanzierung    
1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten, die 10 Prozent der
„Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten" überschreiten
022  
250Stk.Stk.
2. Verbindlichkeiten gegenüber Kunden, die 10 Prozent der
„Verbindlichkeiten gegenüber Kunden" überschreiten
023  
251Stk.Stk.
3. Dem Kreditinstitut zugesagte Refinanzierungsmöglichkeiten ohne
diejenigen bei der Deutschen Bundesbank
   
a) Zusagen 024  
b) Inanspruchnahme 025  
(4) Daten zur Ertragslage    
1. Zinsergebnis    
a) Zinserträge 2) 029  
b) Zinsaufwendungen 030  
c) darunter: für stille Einlagen, für Genussrechte und für nachrangige
Verbindlichkeiten
031  
d) Zinsergebnis 032  
2. Vereinnahmte Zinsen aus notleidenden Forderungen 403  
3. Provisionsergebnis 3)    
a) Provisionserträge 313  
b) Provisionsaufwendungen 314  
c) Provisionsergebnis 033  
nur von Kreditinstituten anzugeben, soweit sie keine
Wertpapierhandelsbanken sind:
   
4. Nettoergebnis des Handelsbestands nach § 340c Absatz 1 HGB    
a) aus Geschäften mit Wertpapieren des Handelsbestands 034  
b) aus Geschäften mit Devisen und Edelmetallen 4) 035  
c) aus Geschäften mit Derivaten 036  
nur von Finanzdienstleistungsinstituten und Wertpapierhandelsbanken
anzugeben:
   
4. Aufwendungen und Erträge des Handelsbestands    
a) Aufwendungen aus Geschäften mit Wertpapieren des
Handelsbestands
315  
b) Erträge aus Geschäften mit Wertpapieren des Handelsbestands 316  
c) Aufwendungen aus Geschäften mit Devisen und Edelmetallen 4) 317  
d) Erträge aus Geschäften mit Devisen und Edelmetallen 4) 318  
e) Aufwendungen aus Geschäften mit Derivaten 319  
f) Erträge aus Geschäften mit Derivaten 320  
5. Ergebnis aus dem sonstigen nicht zinsabhängigen Geschäft 5) 037  
6. Allgemeiner Verwaltungsaufwand    
a) Personalaufwand 6) 038  
b) andere Verwaltungsaufwendungen 7) 039  
7. Sonstige und außerordentliche Erträge und Aufwendungen    
a) Erträge aus früheren Abschreibungen, Wertberichtigungen und
Rückstellungen im Kreditgeschäft
040  
b) Abschreibungen und Wertberichtigungen auf Forderungen sowie
Zuführungen zu Rückstellungen im Kreditgeschäft
041  
c) Erträge aus Zuschreibungen bei Wertpapieren der Liquiditätsreserve
und aus Geschäften mit diesen Wertpapieren
042  
d) Abschreibungen auf Wertpapiere der Liquiditätsreserve und
Aufwendungen aus Geschäften mit diesen Wertpapieren
043  
e) Erträge aus Zuschreibungen bei Finanzanlagen, Sachanlagen und
immateriellen Anlagewerten sowie aus Geschäften mit diesen
Gegenständen
044  
f) andere sonstige und außerordentliche Erträge 8) 045  
g) Abschreibungen und Wertberichtigungen auf Finanzanlagen,
Sachanlagen und immaterielle Anlagewerte sowie Aufwendungen
aus Geschäften mit diesen Gegenständen
046  
h) andere sonstige und außerordentliche Aufwendungen 9) 047  
8. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 048  
9. Erträge aus Verlustübernahmen und baren bilanzunwirksamen
Ansprüchen
049  
10. Aufwendungen aus der Bildung von Vorsorgereserven nach den §§ 340f
und 340g HGB
050  
11. Erträge aus der Auflösung von Vorsorgereserven nach den §§ 340f
und 340g HGB
051  
12. Auf Grund einer Gewinngemeinschaft, eines Gewinnabführungs-
oder eines Teilgewinnabführungsvertrages abgeführte Gewinne
052  
13. Gewinnvortrag aus dem Vorjahr 053  
14. Verlustvortrag aus dem Vorjahr 054  
15. Entnahmen aus Kapital- und Gewinnrücklagen 055  
16. Einstellungen in Kapital- und Gewinnrücklagen 056  
17. Entnahmen aus Genussrechtskapital 057  
18. Wiederauffüllung des Genussrechtskapitals 058  
(5) Daten zum Kreditgeschäft 10)    
1. Höhe des Kreditvolumens 073  
2. Darunter: Kredite an Nichtbanken 074  
3. Angaben zu den in interne Risikoklassifizierungsverfahren
auf Grund interner und externer Ratings eingeordneten Krediten
   
a) in interne Risikoklassifizierungsverfahren einbezogenes
Kreditvolumen
407  
b) Kredite mit erhöhter Ausfallwahrscheinlichkeit (Gelbbereich) 11) 408  
c) in Verzug geratene Kredite gemäß § 327 Absatz 1 Nummer 1 i. V. m.
Absatz 2 Nummer 5 SolvV (ohne Einzelwertberichtigung - EWB)
409  
d) bestehende Sicherheiten für in Verzug geratene Kredite 12) 410  
e) übrige, einer Ausfallkategorie zugeordnete Kredite vor Absetzung von
EWB 13)
411  
f) Höhe der individuellen Einzelwertberichtigungen 14) 412  
g) bestehende Sicherheiten für die übrigen, einer Ausfallkategorie
zugeordneten Kredite 13)
413  
h) Höhe der pauschalierten Einzelwertberichtigungen 414  
4. Angaben zu den nicht in interne Risikoklassifizierungsverfahren
eingeordneten Krediten
   
a) in Verzug geratene Kredite gemäß § 327 Absatz 1 Nummer 1
i. V. m. Absatz 2 Nummer 5 SolvV (ohne Kredite, für die eine
Einzelwertberichtigung - EWB gebildet wurde)
415  
b) bestehende Sicherheiten für in Verzug geratene Kredite 416  
c) einzelwertberichtigte, nicht in interne Risikoklassifizierungsverfahren
einbezogene Kredite vor Absetzung von EWB 15)
417  
d) Einzelwertberichtigungen für individuell wertberichtigte, nicht in
interne Risikoklassifizierungsverfahren einbezogene Kredite 14)
418  
e) bestehende Sicherheiten für die wertberichtigten, nicht in interne
Risikoklassifizierungsverfahren einbezogenen Kredite 13)
419  
f) Höhe der pauschalierten Einzelwertberichtigungen 420  
5. Geprüftes Bruttokreditvolumen 10) 421  
6. Darunter: Kredite an Nichtbanken 422  
7. Bruttovolumen der Kredite an solche Branchen, die einen Anteil
von > 10 % am Bruttokundenkreditvolumen ausmachen
423  
8. Unversteuerte Pauschalwertberichtigungen 16) 080  
9. Einzelwertberichtigungen    
a) Bestand in der Vorjahresbilanz 332  
b) Verbrauch 333  
c) Auflösung 334  
d) Bildung 335  
e) neuer Stand 336  
10. Rückstellungen im Kreditgeschäft 17)    
a) Bestand in der Vorjahresbilanz 337  
b) Verbrauch 338  
c) Auflösung 339  
d) Bildung 340  
e) neuer Stand 341  
11. Abschreibungen auf Forderungen zu Lasten der Gewinn- und
Verlustrechnung
086  
12. Zur Rettung von Forderungen erworbene Grundstücke und Gebäude 087  
13. Zinsänderungsrisiko gemäß § 11 PrüfbV 424  
14. Qualifizierte Beteiligungen an Unternehmen außerhalb des
Finanzsektors, deren Nennbetrag 15 % des haftenden
Eigenkapitals des Einlagenkreditinstituts übersteigt 18)
   
a) des geprüften Einzelinstituts 348  
349Stk.Stk.
b) der Institutsgruppe 19) 350  
351Stk.Stk.
15. Darunter: Anteile nach § 12 Absatz 1 Satz 3 KWG 352  
(6) Bilanzunwirksame Ansprüche    
1. Bare bilanzunwirksame Ansprüche    
a) im Berichtsjahr 20) 091  
b) Bestand am Jahresende 092  
2. Unbare bilanzunwirksame Ansprüche    
a) im Berichtsjahr 20) 093  
b) Bestand am Jahresende 094  
(7) Ergänzende Angaben    
1. Abweichungen im Sinne von § 284 Absatz 2 Nummer 3 HGB    
a) von Bilanzierungsmethoden ja (= 0) / nein (= 1) 095  
b) von Bewertungsmethoden ja (= 0) / nein (= 1) 096  
2. Buchwert der in Pension gegebenen Vermögensgegenstände bei
echten Pensionsgeschäften (§ 340b Absatz 4 Satz 4 HGB)
106  
3. Betrag der nicht mit dem Niederstwert bewerteten börsenfähigen
Wertpapiere bei den folgenden Posten (§ 35 Absatz 1 Nummer 2
RechKredV)
   
a) Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere
(Aktivposten Nummer 5)
107  
b) Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere (Aktivposten
Nummer 6)
108  
4. Leasinggeschäft    
a) Gesamtbestand der aktivierten Leasinggegenstände 109  
b) im Aufwandsposten Nummer 5 (Kontoform) oder 11 (Staffelform)
enthaltene Abschreibungen und Wertberichtigungen auf Leasing-
gegenstände
110  
c) im Ertragsposten Nummer 8 enthaltene Erträge aus Leasing-
geschäften
111  
5. Nachrangige Vermögensgegenstände    
a) nachrangige Forderungen an Kreditinstitute 112  
b) nachrangige Forderungen an Kunden 113  
c) sonstige nachrangige Vermögensgegenstände 114  
6. Fristengliederung der Forderungen und Verbindlichkeiten nach
§ 340d HGB i. V. m. § 9 RechKredV
   
a) andere Forderungen an Kreditinstitute mit Ausnahme der darin
enthaltenen Bausparguthaben aus abgeschlossenen Bauspar-
verträgen (Aktivposten Nummer 3b) mit einer Restlaufzeit
   
aa) bis drei Monate 354  
bb) mehr als drei Monate bis ein Jahr 355  
cc) mehr als ein Jahr bis fünf Jahre 356  
dd) mehr als fünf Jahre 357  
b) Forderungen an Kunden (Aktivposten Nummer 4) mit einer
Restlaufzeit
   
aa) bis drei Monate 358  
bb) mehr als drei Monate bis ein Jahr 359  
cc) mehr als ein Jahr bis fünf Jahre 360  
dd) mehr als fünf Jahre 361  
c) Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten mit vereinbarter
Laufzeit oder Kündigungsfrist (Passivposten Nummer 1b) mit
einer Restlaufzeit
   
aa) bis drei Monate 362  
bb) mehr als drei Monate bis ein Jahr 363  
cc) mehr als ein Jahr bis fünf Jahre 364  
dd) mehr als fünf Jahre 365  
d) Spareinlagen mit vereinbarter Kündigungsfrist (Passivposten
Nummer 2a) ab) mit einer Restlaufzeit
   
aa) bis drei Monate 366  
bb) mehr als drei Monate bis ein Jahr 367  
cc) mehr als ein Jahr bis fünf Jahre 368  
dd) mehr als fünf Jahre 369  
e) andere Verbindlichkeiten gegenüber Kunden mit vereinbarter
Laufzeit oder Kündigungsfrist (Passivposten Nummer 2b) bb)
mit einer Restlaufzeit
   
aa) bis drei Monate 370  
bb) mehr als drei Monate bis ein Jahr 371  
cc) mehr als ein Jahr bis fünf Jahre 372  
dd) mehr als fünf Jahre 373  
f) andere verbriefte Verbindlichkeiten (Passivposten Nummer 3b)
mit einer Restlaufzeit
   
aa) bis drei Monate 374  
bb) mehr als drei Monate bis ein Jahr 375  
cc) mehr als ein Jahr bis fünf Jahre 376  
dd) mehr als fünf Jahre 377  
g) im Posten „Forderungen an Kunden" (Aktivposten Nummer 4) ent-
haltene Forderungen mit unbestimmter Laufzeit
378  
h) im Posten „Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche
Wertpapiere" (Aktivposten Nummer 5) enthaltene Beträge, die in dem
Jahr, das auf den Bilanzstichtag folgt, fällig werden
379  
i) im Unterposten „begebene Schuldverschreibungen" (Passivposten
Nummer 3a) enthaltene Beträge, die in dem Jahr, das auf den
Bilanzstichtag folgt, fällig werden
380  


---
1)
Hier sind negative Ergebnisbeiträge aus den Sicherungsgeschäften mit den Kursreserven der gesicherten Aktiva zu verrechnen.
2)
Einschließlich laufender Erträge aus Beteiligungen, Erträgen aus Ergebnisabführungsverträgen und Leasinggebühren.
3)
Hier sind auch die Erträge und Aufwendungen für durchlaufende Kredite zu erfassen.
4)
Einschließlich der Gewinne und Verluste aus Devisentermingeschäften unabhängig davon, ob es sich um zins- oder kursbedingte Aufwendungen oder Erträge handelt.
5)
Hier sind die Ergebnisse aus Warenverkehr und Nebenbetrieben sowie alle anderen ordentlichen Ergebnisse aus dem nicht zinsabhängigen Geschäft einzuordnen, die nicht unter Position (4) Nummer 3 oder 4 fallen.
6)
Einschließlich Aufwendungen für vertraglich vereinbarte feste Tätigkeitsvergütungen an die persönlich haftenden Gesellschafter. Aufwendungen für von fremden Arbeitgebern angemietete Arbeitskräfte sind dem anderen Verwaltungsaufwand zuzurechnen.
7)
Hierunter fallen unter anderem Abschreibungen und Wertberichtigungen auf Sachanlagen und immaterielle Anlagewerte, ausgenommen außerordentliche Abschreibungen. Zu erfassen sind hier alle Steuern außer Steuern vom Einkommen und vom Ertrag.
8)
Hier sind alle Erträge anzugeben, die nicht dem ordentlichen Geschäft zuzuordnen sind und daher nicht in das Betriebsergebnis eingehen, nicht jedoch Erträge aus Verlustübernahmen und aus baren bilanzunwirksamen Ansprüchen.
9)
Hier sind alle Aufwendungen anzugeben, die nicht dem ordentlichen Geschäft zuzuordnen sind und daher nicht in das Betriebsergebnis eingehen, nicht jedoch Aufwendungen aus Gewinnabführungen.
10)
Bei den Angaben zum Kreditgeschäft ist grundsätzlich der Kreditbegriff gemäß § 19 KWG zugrunde zu legen. Derivate sind mit ihrem Kreditäquivalenzbetrag anzugeben, und zwar nach der jeweils von den Instituten angewandten Berechnungsmethode (vgl. §§ 9 bis 14 GroMiKV). Dabei ist von den Beträgen nach Abzug von Wertberichtigungen auszugehen.
11)
Hierunter fallen Engagements, die kein Ausfallkriterium erfüllen, deren Ausfallwahrscheinlichkeit (PD) jedoch 4 % beträgt oder übersteigt. Sollte das eingesetzte Risikoklassifizierungsverfahren keine Risikoklasse mit einer 4 %-Schwelle aufweisen, so ist die nächste höhere Schwelle zu verwenden. Sollte das intern verwendete Risikoklassifizierungsverfahren nicht auf ermittelten Ausfallwahrscheinlichkeiten (PDs) basieren, ist eine der 4 %-Schwelle äquivalente Abgrenzung des Gelbbereichs vorzunehmen. Diese muss für Dritte nachvollziehbar sein und soll über den Prüfungszeitraum hinaus konsistent angewendet werden.
12)
Von dem Institut im Rahmen der Erst- und Folgebewertung der Kreditsicherheiten gemäß BTO 1.2.1 Nummer 2 bis 4 und BTO 1.2.2 Nummer 3 und 4 der Mindestanforderungen an das Risikomanagement (MaRisk) der BaFin ermittelte Werte.
13)
Diese Kategorie beinhaltet keine Kredite, auf die ausschließlich pauschalierte Einzelwertberichtigungen gebildet wurden.
14)
Die Angaben zur Höhe der gebildeten EWB müssen den im Jahresabschluss berücksichtigten Werten entsprechen. Hinzuzurechnen sind Vorsorgereserven, die an akute Risiken gebunden sind und in deren Höhe auf die Bildung von EWB verzichtet wurde, sowie individuell zurechenbare Rückstellungen für Ausfallrisiken. Die hier berücksichtigten Vorsorgereserven sind zusätzlich in Position (2) Nummer 1b (Pos. 400), nicht jedoch in Position (2) Nummer 1a (Pos.002) auszuweisen.
15)
Kredite, für die an Stelle von EWB ausnahmsweise Vorsorgereserven gebunden wurden, sind hier ebenfalls zu erfassen.
16)
Einschließlich der unter den Rückstellungen ausgewiesenen Beträge.
17)
Soweit Pauschalwertberichtigungen als Rückstellungen ausgewiesen werden, sind sie unter Position (5) Nummer 8 anzugeben.
18)
Bedeutende Beteiligungen nach § 12 Absatz 1 Satz 1 KWG einschließlich der Anteile, die unter die Regelung des § 12 Absatz 1 Satz 3 KWG oder § 64a KWG fallen.
19)
Soweit die Relation auch auf konsolidierter Basis nach § 12 Absatz 2 KWG eingehalten werden muss, ist diese Angabe hier zusätzlich aufzunehmen.
20)
Nettoposition (erhaltene ./. zurückgezahlte).


Anlage 2 (zu § 60) SON02


Anlage 2 wird in 3 Vorschriften zitiert

Ergänzende Datenübersicht für Bausparkassen

Die angegebenen Beträge (kaufmännische Rundung) lauten auf Tsd. Euro (EUR);

Prozentangaben sind mit einer Nachkommastelle anzugeben.

Position  Berichtsjahr (1) Vorjahr (2)
(1) Zusätzliche Daten zum Kreditgeschäft    
1. Zins- und Tilgungsrückstände 150  
2. Tilgungsstreckungsdarlehen    
a) Anzahl 151Stk.Stk.
b) Gesamtbetrag 152  
3. Vor- und Zwischenfinanzierungen durch Dritte, für die unbedingte
Ablösungszusagen gegeben wurden
153  
4. Anhängige Zwangsversteigerungs- und Zwangsverwaltungsverfahren    
a) Anzahl 154Stk.Stk.
b) Gesamtbetrag der zugrunde liegenden Darlehen 155  
5. Im Berichtsjahr abgeschlossene, aufgehobene und eingestellte
Zwangsversteigerungsverfahren
   
a) Anzahl 156Stk.Stk.
b) Gesamtbetrag der zugrunde liegenden Darlehen 157  
6. Zur Verhütung von Verlusten an Grundpfandrechten übernommene
Grundstücke
   
a) Anzahl 158Stk.Stk.
b) Bilanzwert 159  
c) Gewinne, die sich beim Wiederverkauf von übernommenen
Grundstücken ergeben haben
160  
d) Verluste, die sich beim Wiederverkauf von übernommenen
Grundstücken ergeben haben
161  
7. Größenklassengliederung    
a) Bauspardarlehen bis 50.000 Euro in Prozent am Gesamtbestand
der Bauspardarlehen
162%%
b) Bauspardarlehen über 250.000 Euro in Prozent am Gesamtbestand
der Bauspardarlehen
163%%
c) Vor- und Zwischenfinanzierungskredite bis 50.000 Euro in Prozent
am Gesamtbestand der Vor- und Zwischenfinanzierungskredite
164%%
d) Vor- und Zwischenfinanzierungskredite über 250.000 Euro in Prozent
am Gesamtbestand der Vor- und Zwischenfinanzierungskredite
165%%
e) sonstige Baudarlehen bis 50.000 Euro in Prozent am
Gesamtbestand der sonstigen Baudarlehen
166%%
f) sonstige Baudarlehen über 250.000 Euro in Prozent am
Gesamtbestand der sonstigen Baudarlehen
167%%
(2) Bauspartechnische Daten    
1. Vertragsbestand der Bausparvorratsverträge    
a) Anzahl 168Stk.Stk.
b) Bausparsumme 169  
2. Neuabschlüsse von Bausparvorratsverträgen    
a) Anzahl 170Stk.Stk.
b) Bausparsumme 171  
3. Finanzierung der Vor- und Zwischenfinanzierungskredite    
a) kollektiv 172  
b) außerkollektiv 173  
4. Verhältnis von Bauspardarlehen zum Bestand an Bauspareinlagen 610  
5. Bauspareinlagen 611  
6. Bauspardarlehen 612  
7. Außerkollektive Anlage 613  
8. Außerkollektive Refinanzierung 614  
9. Zuführung zum „Fonds zur bauspartechnischen Absicherung" 615  
10. Bestand des Fonds für allgemeine Bausparrisiken 616  
11. Nettobausparneugeschäft (Bausparsumme) 617  
12. Aufwendungen für die den Vor- und Zwischenfinanzierungskrediten
zuzurechnenden Finanzierungskredite
   
a) kollektiv 174  
b) außerkollektiv 175  
13. Wartezeitverändernde Faktoren    
a) Sparintensität I 176%%
b) Sparintensität II 177%%
c) Tilgungsintensität I 178%%
d) Tilgungsintensität II 179%%
14. Fortgesetzte Bausparverträge    
a) Anzahl 180Stk.Stk.
b) Bausparsumme 181  
c) Bauspareinlage 182  
d) durchschnittlicher Anspargrad 618  
e) durchschnittliche Bausparsumme 619  
15. Die gegenüber dem Vorjahr eingetretenen prozentualen Veränderungen
des eingelösten Neugeschäfts einschließlich Erhöhungen nach Anzahl
und Bausparsummen der Bausparverträge
620  
16. Verhältnis der Bausparsummen der fortgesetzten Verträge zu den
Bausparsummen der nicht zugeteilten Verträge
621%%
17. Anteil Bruttobausparneugeschäft am nichtzugeteilten Vertragsbestand 622  
18. Bausparsummen der gekündigten Verträge, deren Bauspareinlagen im
Geschäftsjahr zurückgezahlt worden sind
623  
19. Stornoquote 1) 624%%
20. Geleistete Rückzahlungen von Bauspareinlagen aus gekündigten
Verträgen
625  
21. Gesamtentnahmen aus der Zuteilungsmasse 626  
22. Rückzahlungsquote 627%%
23. Darlehensverzichtsquote 628%%
24. Darlehensträgheit 629%%
25. Durchschnittliche Zinssätze der    
a) Bauspareinlagen 630%%
b) Bauspardarlehen 631%%
c) außerkollektiven Anlage 632%%
d) außerkollektiven Refinanzierung 633%%
26. Zinsaufwendungen für Bauspareinlagen    
Tarif 1700  
Tarif 2701  
Tarif 3702  
Tarif 4703  
Tarif 5704  
Tarif 6705  
Tarif 7706  
Tarif 8707  
Tarif 9708  
Tarif 10 709  
Tarif 11 710  
Tarif 12 711  
Tarif 13 712  
Tarif 14 713  
Tarif 15 714  
Tarif 16 715  
Tarif 17 716  
Tarif 18 717  
Tarif 19 718  
Tarif 20 719  
Tarif 21 720  
Tarif 22 721  
Tarif 23 722  
Tarif 24 723  
Tarif 25 724  
Tarif 26 725  
Tarif 27 726  
Tarif 28 727  
Tarif 29 728  
Tarif 30 729  
Tarif 31 730  
Tarif 32 731  
Tarif 33 732  
Tarif 34 733  
Tarif 35 734  
Tarif 36 735  
Tarif 37 736  
Tarif 38 737  
Tarif 39 738  
Tarif 40 739  
Tarif 41 740  
Tarif 42 741  
Tarif 43 742  
Tarif 44 743  
Tarif 45 744  
Tarif 46 745  
Tarif 47 746  
Tarif 48 747  
Tarif 49 748  
Tarif 50 749  
27. Zinserträge aus Bauspardarlehen    
Tarif 1800  
Tarif 2801  
Tarif 3802  
Tarif 4803  
Tarif 5804  
Tarif 6805  
Tarif 7806  
Tarif 8807  
Tarif 9808  
Tarif 10 809  
Tarif 11 810  
Tarif 12 811  
Tarif 13 812  
Tarif 14 813  
Tarif 15 814  
Tarif 16 815  
Tarif 17 816  
Tarif 18 817  
Tarif 19 818  
Tarif 20 819  
Tarif 21 820  
Tarif 22 821  
Tarif 23 822  
Tarif 24 823  
Tarif 25 824  
Tarif 26 825  
Tarif 27 826  
Tarif 28 827  
Tarif 29 828  
Tarif 30 829  
Tarif 31 830  
Tarif 32 831  
Tarif 33 832  
Tarif 34 833  
Tarif 35 834  
Tarif 36 835  
Tarif 37 836  
Tarif 38 837  
Tarif 39 838  
Tarif 40 839  
Tarif 41 840  
Tarif 42 841  
Tarif 43 842  
Tarif 44 843  
Tarif 45 844  
Tarif 46 845  
Tarif 47 846  
Tarif 48 847  
Tarif 49 848  
Tarif 50 849  
28. Zinserträge aus Vor- und Zwischenfinanzierungskrediten 634  
29. Aufwendungen für kollektive und außerkollektive Finanzierungsmittel 635  
30. Umfang der Zuteilungsangebote 183  
31. Umfang der Zuteilungsannahmen 184  
32. Betragsmäßige Inanspruchnahme für das Kontingent nach § 4 Absatz 2
des Bausparkassengesetzes (BausparkG)
381  
33. Großbausparverträge nach § 2 der Bausparkassen-Verordnung (BausparkV)    
a) Gesamtbetrag der Großbausparverträge 232  
b) Gesamtbetrag der innerhalb des Kalenderjahres abgeschlossenen
Großbausparverträge
234  
c) Gesamtbetrag der Schnellsparverträge, die nach Absatz 2 in
Verbindung mit Absatz 4 anzurechnen sind
235  
d) Gesamtbetrag der Schnellsparverträge, die nach Absatz 3 in
Verbindung mit Absatz 4 anzurechnen sind
243  
34. Betragsmäßige Inanspruchnahme für Kontingente nach der BausparkV    
a) für das Kontingent für gewerbliche Beleihungen nach § 3 236  
b) für das Kontingent für Darlehen an Beteiligungsunternehmen nach
§ 4 Absatz 1
237  
35. Vor- und Zwischenfinanzierungskredite nach § 1 BausparkV 239  
a) Vor- und Zwischenfinanzierungskredite nach Absatz 1 Satz 1 240  
b) Gesamtbetrag der Darlehen nach § 4 Absatz 1 Nummer 1 BausparkG
mit einer voraussichtlichen Laufzeit bis zu der in § 1 Absatz 3 Satz 1
BausparkV angegebenen Anzahl von Monaten
241  
c) Gesamtbetrag der Darlehen zur Vorfinanzierung nach Absatz 1 Satz 2 242  
d) Gesamtbetrag der Darlehen nach den Absätzen 1 und 2 mit einer
voraussichtlichen Laufzeit bis zu der in Absatz 3 Satz 1 angegebenen
Anzahl von Monaten und mehr als in der in Absatz 3 Satz 2
angegebenen Anzahl von Monaten
636  


---
1)
Die Stornoquote ist das Verhältnis der Bausparsummen der Bausparverträge, die im Berichtsjahr vor der vollen Bezahlung der Abschlussgebühr aufgelöst wurden, zum abgeschlossenen Neugeschäft des Berichtsjahres.


Anlage 3 (zu § 60) SON03


Anlage 3 wird in 1 Vorschrift zitiert

Ergänzungen zur Datenübersicht für Institute, die das Pfandbriefgeschäft betreiben

Die angegebenen Beträge (kaufmännische Rundung) lauten auf Tsd. Euro (EUR); Prozentangaben sind mit einer Nachkommastelle anzugeben.

Position  Berichtsjahr (1) Vorjahr (2)
(1) Zusätzliche Daten zum Kreditgeschäft von Pfandbriefbanken,
die Hypothekenpfandbriefe ausgeben
   
1. Hypothekendarlehen    
a) Hypothekendarlehen innerhalb der Beleihungsgrenze (§ 14 PfandBG) 150  
b) Hypothekendarlehen außerhalb der Beleihungsgrenze (freie Spitze) 151  
c) Höchstgrenze gemäß § 13 Absatz 1 Satz 2 PfandBG 152  
d) Deckungshypotheken insgesamt 153  
e) Deckungshypotheken an Bauplätzen und noch nicht ertragsfähigen
Neubauten
154  
f) Höchstgrenze § 16 Absatz 3 Satz 1 PfandBG 155  
g) Höchstgrenzen § 16 Absatz 3 Satz 2 PfandBG 157  
h) Deckungshypotheken an Bauplätzen 156  
2. Kredite an öffentliche Stellen gemäß § 20 PfandBG    
a) Kredite an öffentliche Stellen insgesamt 158  
b) Durch öffentliche Stellen gemäß § 20 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2
PfandBG verbürgte Darlehen
159  
c) Kredite an öffentliche Stellen im Ausland gemäß § 20
Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 Buchstabe b bis e PfandBG
160  
d) Höchstgrenze gemäß § 20 Absatz 1 Satz 2 PfandBG 161  
(2) Zusätzliche Daten zum Kreditgeschäft von Pfandbriefbanken,
die öffentliche Pfandbriefe ausgeben
   
 1. Kredite an öffentliche Stellen gemäß § 20 PfandBG 920  
(3) Zusätzliche Daten zum Kreditgeschäft von Pfandbriefbanken,
die Schiffspfandbriefe ausgeben
   
1. Schiffshypothekendarlehen    
a) Schiffshypothekendarlehen innerhalb der Beleihungsgrenze
(§ 22 Absatz 2 Satz 1 PfandBG)
164  
b) Schiffshypothekendarlehen außerhalb der Beleihungsgrenze
(freie Spitze)
165  
(4) Zusätzliche Daten zum Kreditgeschäft von Pfandbriefbanken,
die Flugzeugpfandbriefe ausgeben
   
1. Flugzeugdarlehen    
a) Flugzeugdarlehen innerhalb der Beleihungsgrenze
(§ 26b Absatz 2 Satz 1 PfandBG)
930  
b) Flugzeugdarlehen außerhalb der Beleihungsgrenze (freie Spitze) 931  



Anlage 4 (zu § 60) SON04


Anlage 4 wird in 2 Vorschriften zitiert

Datenübersicht für Finanzdienstleistungsinstitute der Gruppen IIIa und IIIb

Die angegebenen Beträge (kaufmännische Rundung) lauten auf Tsd. Euro (EUR); Prozentangaben sind mit einer Nachkommastelle anzugeben.

Position  Berichtsjahr (1) Vorjahr (2)
(1) Daten zu den organisatorischen Grundlagen    
 Personalbestand gemäß § 267 Absatz 5 HGB 001  
(2) Daten zur Vermögenslage    
1. Eigenmittel nach § 10 oder § 53 KWG nach dem
Stand bei Geschäftsschluss am Bilanzstichtag
   
a) haftendes Eigenkapital    
aa) Kernkapital 006  
bb) Ergänzungskapital 007  
b) Drittrangmittel 307  
(3) Daten zur Ertragslage    
1. Zinsergebnis    
a) Zinserträge 1) 029  
b) Zinsaufwendungen 030  
c) darunter: für stille Einlagen, für Genussrechte
und für nachrangige Verbindlichkeiten
031  
d) Zinsergebnis 032  
2. Provisionsergebnis    
a) Provisionserträge 313  
b) Provisionsaufwendungen 314  
c) Provisionsergebnis 033  
3. Ergebnis aus dem sonstigen nichtzinsabhängigen Geschäft 2) 037  
4. Allgemeiner Verwaltungsaufwand    
a) Personalaufwand 3) 038  
b) andere Verwaltungsaufwendungen 4) 039  
5. Sonstige und außerordentliche Erträge und Aufwendungen 900  
6. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 048  
7. Erträge aus Verlustübernahmen und
baren bilanzunwirksamen Ansprüchen
049  
8. Auf Grund einer Gewinngemeinschaft, eines Gewinnabführungs-
oder eines Teilgewinnabführungsvertrages abgeführte Gewinne
052  
9. Gewinnvortrag aus dem Vorjahr 053  
10. Verlustvortrag aus dem Vorjahr 054  
11. Entnahmen aus Kapital- und Gewinnrücklagen 055  
12. Einstellungen in Kapital- und Gewinnrücklagen 056  
13. Entnahmen aus Genussrechtskapital 057  
14. Wiederauffüllung des Genussrechtskapitals 058  
(4) Daten zum Kreditgeschäft    
1. Anmerkungsbedürftige Großkredite 088  
2. Nichtanwendung der Vorschriften des KWG über das Handelsbuch:    
Zahl der Überschreitungen der Großkrediteinzelobergrenze nach
§ 13 Absatz 3 Satz 1 KWG
   
a) des geprüften Einzelinstituts 342Stk.Stk.
b) der Institutsgruppe 5) 343Stk.Stk.
3. Unbare bilanzunwirksame Ansprüche    
a) im Berichtsjahr 6) 093  
b) Bestand am Jahresende 094  
(5) Ergänzende Angaben    
1. Abweichungen im Sinne von § 284 Absatz 2 Nummer 3 HGB    
a) von Bilanzierungsmethoden ja (= 0) / nein (= 1) 095  
b) von Bewertungsmethoden ja (= 0) / nein (= 1) 096  
2. Nachrangige Vermögensgegenstände    
a) nachrangige Forderungen an Kreditinstitute 112  
b) nachrangige Forderungen an Kunden 113  
c) sonstige nachrangige Vermögensgegenstände 114  


---
1)
Einschließlich laufender Erträge aus Beteiligungen, Erträgen aus Ergebnisabführungsverträgen und Leasinggebühren.
2)
Hier sind die Ergebnisse aus Warenverkehr und Nebenbetrieben sowie alle anderen ordentlichen Ergebnisse aus dem nichtzinsabhängigen Geschäft einzuordnen, die nicht unter Position (4) Nummer 3 oder 4 fallen.
3)
Einschließlich Aufwendungen für vertraglich vereinbarte feste Tätigkeitsvergütungen an die persönlich haftenden Gesellschafter. Aufwendungen für von fremden Arbeitgebern angemietete Arbeitskräfte sind dem anderen Verwaltungsaufwand zuzurechnen.
4)
Hierunter fallen unter anderem Abschreibungen und Wertberichtigungen auf Sachanlagen und immaterielle Anlagewerte, ausgenommen außerordentliche Abschreibungen. Zu erfassen sind hier alle Steuern außer Steuern vom Einkommen und vom Ertrag.
5)
Sofern das geprüfte Institut übergeordnetes Institut ist.
6)
Nettoposition (erhaltene ./. zurückgezahlte).


Anlage 5 (zu § 60) SON05


Anlage 5 wird in 2 Vorschriften zitiert

Datenübersicht für Institute, die Bereiche auf ein anderes Unternehmen ausgelagert haben

Institut:

Laufende
Nummer
Auslagerungs-
unternehmen
inklusive Adresse
Ausgelagerte
Aktivitäten und
Prozesse
Status
(geplant zum/
durchgeführt am/beendet am)
Datum der
Auslagerung
Bemerkungen insbesondere
zu Weiterverlagerungen
      
      
      
      
      
      
      



Anlage 6 (zu § 21) Fragebogen gemäß § 21 PrüfbV



Institut:

Berichtszeitraum:

Prüfungsstichtag:

Prüfungsleiter vor Ort:

Klassifizierung von Prüfungsfeststellungen

Für die Klassifizierung von Prüfungsfeststellungen ist der Prüfungsleiter vor Ort verantwortlich.

Feststellung (F 0) - keine Mängel

Feststellung (F 1) - geringfügige Mängel

Feststellung (F 2) - mittelschwere Mängel

Feststellung (F 3) - gewichtige Mängel

Feststellung (F 4) - schwergewichtige Mängel

Feststellung (F 5) - nicht anwendbar.

Eine F-0-Feststellung beschreibt ein völliges Fehlen von Normverstößen.

Eine F-1-Feststellung beschreibt einen Normverstoß mit leichten Auswirkungen auf die Wirksamkeit der Präventionsmaßnahme bzw. Präventionsvorkehrung.

Eine F-2-Feststellung beschreibt einen Normverstoß mit merklichen Auswirkungen auf die Wirksamkeit der Präventionsmaßnahme bzw. Präventionsvorkehrung.

Eine F-3-Feststellung beschreibt einen Normverstoß mit deutlichen Auswirkungen auf die Wirksamkeit der Präventionsmaßnahme bzw. Präventionsvorkehrung.

Eine F-4-Feststellung beschreibt einen Normverstoß mit Auswirkungen auf die Wirksamkeit der Präventionsmaßnahme bzw. Präventionsvorkehrung, die diese erheblich beeinträchtigt oder vollständig beseitigt.

Eine F-5-Feststellung beschreibt die Nichtanwendbarkeit des Prüfungsgebiets im geprüften Institut.

NummerVorschriftPrüfungsgebietFeststellungFundstelle

A. Geldwäsche/Terrorismusfinanzierung

I. Kundensorgfaltspflichten
1.§ 3 Absatz 1 Nummer 1 i. V. m. § 4
Absatz 3 und 4 GwG, § 25e KWG
Identifizierungspflicht  
2.§ 3 Absatz 1 Nummer 2 GwG Einholung von Informationen zum Zweck/
zur Art der Geschäftsverbindung
  
3.§ 3 Absatz 1 Nummer 3 GwG Abklärung der wirtschaftlich Berechtigten   
4.§ 3 Absatz 1 Nummer 3 GwG Prüfpflichten bei Handeln des Vertrags-
partners auf fremde Rechnung
  
5.§ 3 Absatz 1 Nummer 4 GwG Laufende Überwachung von Bestands-
kunden
  
6.§ 3 Absatz 1 Nummer 4 GwG Aktualisierungsverpflichtung  
7.§ 3 Absatz 1 Nummer 4 GwG Bildung von Kundenprofilen   
8.§ 3 Absatz 6 GwG Beendigungsverpflichtung  
9.§ 5 GwG, § 25d KWG Vereinfachte Sorgfaltpflichten/Risiko-
bewertung
  
10.§ 25d Absatz 2 KWG Dokumentations- und Aufbewahrungspflicht   
11.§ 6 Absatz 2 Nummer 1 GwG Politisch exponierte Personen (PePs)   
12.§ 6 Absatz 2 Nummer 2 GwG Identifizierung von physisch nicht anwe-
senden Kunden
  
13.§ 6 Absatz 2 Nummer 3 GwG Untersuchung von zweifelhaften oder
ungewöhnlichen Sachverhalten
  
14.§ 25f Absatz 4 KWG Angemessene Maßnahmen von
Factoringunternehmen
  
15.§ 6 Absatz 2 Nummer 4 GwG,
§ 25f Absatz 5 KWG
Befolgung von Anordnungen (verstärkte
Sorgfaltspflichten)
  
16.§ 25f Absatz 5 KWG Dokumentations- und Aufbewahrungspflicht   
17.§ 6 GwG Sonstige Fälle verstärkter Sorgfaltspflichten   
18.§ 7 GwG Ausführung von Sorgfaltspflichten durch
Dritte
  
19.§ 25f Absatz 1 und 2 KWG Korrespondenzbanken  
20.§ 25f Absatz 3 KWG Sortengeschäfte über 2.500 €
(nicht über Konto)
  
II. Interne Sicherungsmaßnahmen
21.§ 9 Absatz 1 und 2 Nummer 2
GwG, § 25c Absatz 1 KWG i. V. m.
§ 3 Absatz 1 GwG
Gefährdungsanalyse  
22.§ 9 Absatz 1 und 2 Nummer 2
GwG, § 25c Absatz 1 KWG
Sicherungssysteme gegen Geldwäsche
und Terrorismusfinanzierung
  
23.§ 9 Absatz 1 und 2 Nummer 2
GwG, § 25c Absatz 1 KWG
Kundenannahmeprozess  
24.§ 9 Absatz 1 und 2 Nummer 2
GwG, § 25c Absatz 2 KWG
(EDV-)Monitoring  
25.§ 9 Absatz 1 und 2 Nummer 2
GwG, § 25c Absatz 1 Satz 3 KWG
Verhinderung des Missbrauchs von neuen
Finanzprodukten und Technologien/Be-
günstigung der Anonymität von Ge-
schäftsbeziehungen und Transaktionen
  
26.§ 9 Absatz 1 und 2 Nummer 2
GwG, § 25c Absatz 3 Satz 1 KWG
Verfahren in Bezug auf zweifelhafte oder
ungewöhnliche Sachverhalte
  
27.§ 9 Absatz 1 und 2 GwG, § 25c
Absatz 4 KWG
Geldwäschebeauftragter (Bestellung,
Mitteilung, Ausstattung, Kontrollen)
  
28.§ 9 Absatz 1 und 2 Nummer 2
GwG
Prüfungen durch die Innenrevision und
Kontrollen durch den Geldwäschebeauf-
tragten
  
29.§ 9 Absatz 1 und 2 Nummer 2
und 3 GwG
Schulungen  
30.§ 9 Absatz 1 und 2 Nummer 4
GwG
Zuverlässigkeitsprüfung  
31.§ 9 Absatz 3 GwG, § 25c Absatz 5
KWG
Auslagerung von internen Sicherungs-
maßnahmen
  
32.§ 9 Absatz 2 Nummer 1 GwG,
§ 25c Absatz 1 KWG
Sonstige interne Sicherungsmaßnahmen   
33.§ 9d GwG Besondere Sorgfaltspflichten bei Zahlungs-
vorgängen mittels Zahlungskarte im Zu-
sammenhang mit Glücksspielen im Internet
 

III. Sonstige Pflichten
34.§ 8 GwG Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflicht   
35.§ 11 GwG Verdachtsmeldungen  
36.§ 25g KWG, § 25c Absatz 4 KWG Einhaltung von Pflichten in Bezug auf
nachgeordnete Unternehmen
  
37.§ 25h KWG Verbotene Geschäfte   

B. Sonstige strafbare Handlungen (§ 25c Absatz 1 KWG)

38.§ 25c Absatz 1 KWG Gefährdungsanalyse  
39.§ 25c Absatz 1 KWG Sicherungssysteme gegen sonstige
strafbare Handlungen
  
40.§ 25c Absatz 1 KWG Grundsätze (Arbeitsanweisungen)   
41.§ 25c Absatz 1 KWG Prüfungen durch die Innenrevision und die
für die Verhinderung der sonstigen straf-
baren Handlungen zuständigen Stelle
  
42.§ 25c Absatz 2 KWG Monitoring-System  
43.§ 25c Absatz 1 KWG Aktualisierungsverpflichtung  
44.§ 25c Absatz 3 Dokumentations- und Aufzeichnungspflicht   
45.§ 25g KWG, § 25c Absatz 1 KWG Einhaltung von Pflichten in Bezug auf
nachgeordnete Unternehmen
  
46.§ 25c Absatz 5 KWG Auslagerung von internen Sicherungs-
maßnahmen
  
47.§ 25c Absatz 9 KWG (Absehen von der) Einrichtung einer
zuständigen Stelle
  

C. Verordnung (EG) Nr. 1781/2006 über die Übermittlung von Angaben zum Auftraggeber bei Geldtransfers

48.§ 25b KWG Pflichten auf Grund der Verordnung (EG)
Nr. 1781/2006
  

D. Automatisierter Abruf von Kontoinformationen

49.§ 24c KWG Pflichten im Zusammenhang mit dem
automatisierten Abruf von Kontoinforma-
tionen