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Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 30.06.2013 aufgehoben
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A. - Beamtenversorgungs-Zuständigkeitsanordnung (BeamtVZustAnO)
A. v. 26.06.2010 BGBl. I S. 908 (Nr. 36); aufgehoben durch A. v. 13.09.2013 BGBl. I S. 3619
Geltung ab 01.08.2010; FNA: 2030-14-174 Beamte
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Geltung ab 01.08.2010; FNA: 2030-14-174 Beamte
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A. Festsetzung der Versorgungsbezüge
A. hat 1 frühere Fassung
- I.
- Sachliche Zuständigkeit
- II.
- Örtliche Zuständigkeit
- 1.
- Zuständig ist das Service-Center, in dessen Bereich sich der Hauptwohnsitz des Versorgungsberechtigten befindet. Für die Entscheidung nach § 49 Absatz 2 des Beamtenversorgungsgesetzes und die Versorgungsauskunft nach § 49 Absatz 10 des Beamtenversorgungsgesetzes ist das Service-Center zuständig, in dessen Bereich sich der Hauptwohnsitz des Beamten befindet.
- 2.
- Sind mehrere Personen (Witwen, Witwer, Waisen, geschiedene Ehegatten, Verwandte der aufsteigenden Linie) zum Bezug von Hinterbliebenenversorgung berechtigt, ist für die erste Festsetzung der Hinterbliebenenversorgung das Service-Center zuständig, welches für die Versorgung des verstorbenen Versorgungsberechtigten örtlich zuständig war. Die Zuständigkeit für alle weiteren Festsetzungen und Regelungen richtet sich für diesen Personenkreis nach dem Hauptwohnsitz der witwen- oder witwergeldberechtigten Person. Ist keine witwen- oder witwergeldberechtigte Person vorhanden, bestimmt sich die Zuständigkeit nach dem Hauptwohnsitz der jüngsten Person mit Anspruch auf Hinterbliebenenversorgung.
- 3.
- Für Versorgungsberechtigte, die ihren Hauptwohnsitz im Ausland haben, ist das Service-Center Köln (Versorgung) zuständig; es trifft auch die Entscheidung nach § 49 Absatz 6 des Beamtenversorgungsgesetzes. Wohnen die Empfänger von Hinterbliebenenbezügen sowohl im Ausland als auch im Geltungsbereich des Beamtenversorgungsgesetzes, ist das Service-Center Köln (Versorgung) auch für die Empfänger zuständig, die ihren Wohnsitz im Geltungsbereich des Beamtenversorgungsgesetzes haben.
Text in der Fassung der I. Anordnung zur Änderung der Beamtenversorgungs-Zuständigkeitsanordnung A. v. 14. Januar 2011 BGBl. I S. 51 m.W.v. 1. Januar 2011
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Frühere Fassungen von A. BeamtVZustAnO
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
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aktuell vorher | 01.01.2011 (27.01.2011) | I. Anordnung zur Änderung der Beamtenversorgungs-Zuständigkeitsanordnung vom 14.01.2011 BGBl. I S. 51 |
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/9344/a167010.htm