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Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 30.06.2013 aufgehoben
>>> zur aktuellen Fassung oder >>> direkten Nachfolgeregelung
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E. - Beamtenversorgungs-Zuständigkeitsanordnung (BeamtVZustAnO)
A. v. 26.06.2010 BGBl. I S. 908 (Nr. 36); aufgehoben durch A. v. 13.09.2013 BGBl. I S. 3619
Geltung ab 01.08.2010; FNA: 2030-14-174 Beamte
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Geltung ab 01.08.2010; FNA: 2030-14-174 Beamte
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E. Weitere Aufgaben, die im Zusammenhang mit den Aufgaben nach den Abschnitten A bis D stehen
E. hat 1 frühere Fassung
- I.
- Geltendmachung der nach § 76 des Bundesbeamtengesetzes übergegangenen Schadensersatzansprüche gegen Dritte
- II.
- Aufgaben aus anderen Rechtsgebieten
- III.
- Erstattung von Ausgaben für Polizeivollzugsbeamte der Länder aufgrund der Verwendung bei einer deutschen Auslandsvertretung
Text in der Fassung der I. Anordnung zur Änderung der Beamtenversorgungs-Zuständigkeitsanordnung A. v. 14. Januar 2011 BGBl. I S. 51 m.W.v. 1. Januar 2011
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Frühere Fassungen von E. BeamtVZustAnO
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
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aktuell vorher | 01.01.2011 (27.01.2011) | I. Anordnung zur Änderung der Beamtenversorgungs-Zuständigkeitsanordnung vom 14.01.2011 BGBl. I S. 51 |
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/9344/a167014.htm