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Gesetz zur Vermeidung kurzfristiger Marktengpässe bei flüssiger Biomasse (EEGuaÄndG k.a.Abk.)


Eingangsformel



Der Bundestag hat das folgende Gesetz beschlossen:


Artikel 1 Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes


Artikel 1 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 1. Juli 2010 EEG Anlage 2

Die Anlage 2 zum Erneuerbare-Energien-Gesetz vom 25. Oktober 2008 (BGBl. I S. 2074), das zuletzt durch Artikel 12 des Gesetzes vom 22. Dezember 2009 (BGBl. I S. 3950) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
In Nummer III.6 werden die Wörter „sofern nachweislich die Anforderungen der Verordnung nach § 64 Abs. 2 Nr. 1 eingehalten sind," gestrichen.

2.
Die Nummer IV.6 wird aufgehoben.

3.
Die Nummer VIII wird aufgehoben.


Artikel 2 Änderung der Biomassestrom-Nachhaltigkeitsverordnung


Artikel 2 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 1. Juli 2010 BioSt-NachV § 64, § 74, § 78, Anlage 2

Die Biomassestrom-Nachhaltigkeitsverordnung vom 23. Juli 2009 (BGBl. I S. 2174) wird wie folgt geändert:

1.
In der Inhaltsübersicht wird die Angabe zu § 78 wie folgt gefasst:

„§ 78 Übergangsbestimmung".

2.
In § 64 Absatz 2 wird die Angabe „1. Januar 2010" durch die Angabe „1. Januar 2011" und die Angabe „30. Juni 2010" durch die Angabe „31. Dezember 2010" ersetzt.

3.
§ 74 wird wie folgt geändert:

a)
In Nummer 1 wird das Wort „Bekanntmachungen" durch das Wort „Bekanntmachung" ersetzt und werden die Wörter „und Anlage 2 Nummer 3 Satz 3" gestrichen.

b)
In Nummer 13 wird das Komma durch das Wort „und" ersetzt.

c)
Nummer 14 wird aufgehoben.

d)
Die bisherige Nummer 15 wird Nummer 14.

4.
§ 78 wird wie folgt gefasst:

„§ 78 Übergangsbestimmung

Diese Verordnung ist nicht auf flüssige Biomasse anzuwenden, die vor dem 1. Januar 2011 zur Stromerzeugung eingesetzt wird."

5.
Die Anlage 2 wird wie folgt geändert:

a)
In Nummer 1 werden Buchstabe a Doppelbuchstabe nn und Doppelbuchstabe oo, Buchstabe b Doppelbuchstabe tt und Doppelbuchstabe uu, Buchstabe c Doppelbuchstabe nn und Doppelbuchstabe oo sowie Buchstabe d Doppelbuchstabe tt und Doppelbuchstabe uu gestrichen.

b)
Nummer 3 wird aufgehoben.


Artikel 3 Inkrafttreten



Dieses Gesetz tritt mit Wirkung vom 1. Juli 2010 in Kraft.


Schlussformel



Die verfassungsmäßigen Rechte des Bundesrates sind gewahrt.

Das vorstehende Gesetz wird hiermit ausgefertigt. Es ist im Bundesgesetzblatt zu verkünden.

Der Bundespräsident

Christian Wulff

Die Bundeskanzlerin

Dr. Angela Merkel

Der Bundesminister für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit

Norbert Röttgen