§ 5 Berufsberatung der Soldatinnen auf Zeit und Soldaten auf Zeit
(1)
1Die Soldatinnen auf Zeit und Soldaten auf Zeit sind über die Bedeutung und die für sie wesentlichen Möglichkeiten ihrer zivilberuflichen Bildung, Eingliederung sowie deren Förderung nach den
§§ 6 bis 14 frühzeitig und umfassend zu beraten.
2Die Berufsberatung ist verbindliche Voraussetzung für die Bewilligung von Leistungen der Berufsförderung.
(2) Im Rahmen der Berufsberatung sollen das Berufs- und Eingliederungsziel festgelegt, die anzustrebenden Bildungsziele bestimmt und ein einvernehmlicher Förderungsplan erstellt werden.
(3) Soldatinnen auf Zeit und Soldaten auf Zeit mit einer festgesetzten Wehrdienstzeit von mindestens 20 Jahren sind verpflichtet, spätestens ein Jahr vor Ablauf ihrer Wehrdienstzeit an einem Beratungsgespräch des Karrierecenters der Bundeswehr - Berufsförderungsdienst - teilzunehmen.
Zitierungen von § 5 SVG
interne Verweise§ 1 SVG Persönlicher Geltungsbereich (vom 01.01.2025) ... es im Einzelnen nichts anderes bestimmt. (2) Teil 2 mit Ausnahme der §§ 4 und 5 Absatz 1 , der §§ 6 und 7 Absatz 2, der §§ 9, 11 und 56 Absatz 1 Satz 1 erster Halbsatz ...
§ 4 SVG Zweck und Arten ... Fragen der schulischen und beruflichen Bildung sowie der Eingliederung in das zivile Erwerbsleben ( § 5 ), 2. die Teilnahme an dienstzeitbegleitenden Bildungs- und ... Eingliederung in das zivile Erwerbsleben (§ 9 Absatz 1 und 7) gewährt werden. § 5 Absatz 1 Satz 2 gilt entsprechend. (4) Die Dienstzeitversorgung der Soldatinnen auf Zeit und Soldaten ...
§ 6 SVG Dienstzeitbegleitende Förderung der schulischen und beruflichen Bildung (vom 01.01.2025) ... Wehrdienst nach § 58b des Soldatengesetzes Leistende im Förderungsplan im Sinne des § 5 Absatz 2 vorgesehen, dass ein bestimmtes schulisches oder berufliches Bildungsziel im Rahmen der ... eine Vielzahl von Berufen förderlich zu sein (Basisqualifizierungen) ist abweichend von § 5 Absatz 1 Satz 2 eine vorherige Berufsberatung nicht notwendig. Zu den Basisqualifizierungen zählen ...
§ 126 SVG Übergangsregelungen aus Anlass des Bundeswehrreform-Begleitgesetzes (vom 01.01.2025) ... 45a des Soldatengesetzes bis zum 31. Dezember 2017 umgewandelt wird. § 4 Absatz 1, § 5 Absatz 3 , § 7 Absatz 7, 9 und 12, § 8 Absatz 1 und 2, die §§ 9, 10 und 16 Absatz 4 und ... 7 Absatz 11 darf in den Fällen des Satzes 1 die Höhe des Förderungsanspruchs nach § 5 Absatz 10 in der vor dem 26. Juli 2012 geltenden Fassung nicht unterschreiten. (3) Auf ...
Zitat in folgenden NormenBerufsförderungsverordnung (BFöV)
V. v. 23.10.2006 BGBl. I S. 2336; zuletzt geändert durch Artikel 5 G. v. 18.12.2024 BGBl. 2024 I Nr. 423
§ 2 BFöV Berufsberatung (vom 01.01.2025) ... durchgeführt werden. (4) Die Förderungsberechtigten nach § 5 Absatz 3 des Soldatenversorgungsgesetzes haben an der Berufsberatung teilzunehmen. Das Karrierecenter der Bundeswehr - ... Teilnahme sicher. Die Verpflichtung zur Teilnahme entfällt, wenn im Zeitraum nach § 5 Absatz 3 des Soldatenversorgungsgesetzes bereits eine entsprechende Beratung stattgefunden hat. (5) Die Berufsberatung kann mit ...
§ 19 BFöV Kosten der beruflichen Bildung (vom 01.01.2025) ... auf Zeit oder als Soldat auf Zeit berufen, werden bereits erfolgte Kostenerstattungen nach § 5 des Soldatenversorgungsgesetzes auf den Höchstbetrag angerechnet, der auf Grund der neuen Verpflichtungsdauer besteht. ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenGesetz über die Entschädigung der Soldatinnen und Soldaten und zur Neuordnung des Soldatenversorgungsrechts
G. v. 20.08.2021 BGBl. I S. 3932; zuletzt geändert durch Artikel 15 G. v. 18.12.2024 BGBl. 2024 I Nr. 423
Artikel 17 SVReformG Änderung der Berufsförderungsverordnung (vom 24.12.2024) ... § 3a Absatz 3 des Soldatenversorgungsgesetzes" durch die Wörter „nach § 5 Absatz 3 des Soldatenversorgungsgesetzes " ersetzt. 5. In § 2a Absatz 2 Satz 1 werden die Wörter „des § ... b) In Absatz 1 Nummer 3 werden die Wörter „nach § 5 des Soldatenversorgungsgesetzes " durch die Wörter „nach § 7 des Soldatenversorgungsgesetzes" ersetzt. ... wie folgt geändert: aa) In Nummer 1 werden die Wörter „im Sinne des § 5 Absatz 2 des Soldatenversorgungsgesetzes " durch die Wörter „im Sinne des § 7 Absatz 3 des ... ersetzt. b) In Absatz 5 Nummer 1 werden die Wörter „nach § 5 des Soldatenversorgungsgesetzes " durch die Wörter „nach § 7 des Soldatenversorgungsgesetzes" ersetzt. ... 14. In § 18 Absatz 3 Satz 1 werden die Wörter „im Rahmen des § 5 des Soldatenversorgungsgesetzes " durch die Wörter „im Rahmen des § 7 des Soldatenversorgungsgesetzes" ... aa) In Satz 1 Tabellenüberschrift zu Spalte 1 werden die Wörter „nach § 5 Absatz 4 des Soldatenversorgungsgesetzes " durch die Wörter „nach § 7 Absatz 5 des Soldatenversorgungsgesetzes" ... geändert: aaa) Im Satzteil vor Nummer 1 werden die Wörter „nach § 5 Absatz 4 des Soldatenversorgungsgesetzes " durch die Wörter „nach § 7 Absatz 5 des Soldatenversorgungsgesetzes" ... ersetzt. bbb) In Nummer 1 werden die Wörter „nach § 5 Absatz 6 bis 8 und 10 des Soldatenversorgungsgesetzes " durch die Wörter „nach § 7 Absatz 7 bis 9 und 11 des ... ersetzt. ccc) In Nummer 2 werden die Wörter „des § 5 Absatz 9 des Soldatenversorgungsgesetzes " durch die Wörter „des § 7 Absatz 10 des Soldatenversorgungsgesetzes" ... wird wie folgt geändert: a) In Absatz 1 Satz 2 werden die Wörter „nach § 5 Abs. 4 des Soldatenversorgungsgesetzes " durch die Wörter „nach § 7 Absatz 5 des Soldatenversorgungsgesetzes" ... ersetzt. b) In Absatz 3 werden die Wörter „nach § 4 Absatz 2 oder § 5 des Soldatenversorgungsgesetzes " durch die Wörter „nach § 6 Absatz 2 oder § 7 des ... ersetzt. 17. In § 21 Absatz 2 Satz 4 werden die Wörter „nach § 5 des Soldatenversorgungsgesetzes " durch die Wörter „nach § 7 des Soldatenversorgungsgesetzes" ersetzt. ... § 9 Absatz 4 Satz 1 des Soldatenversorgungsgesetzes" und die Wörter „nach § 5 des Soldatenversorgungsgesetzes " durch die Wörter „nach § 7 des Soldatenversorgungsgesetzes" ersetzt. ... ersetzt. bb) In Satz 2 werden die Wörter „nach § 5 Absatz 5 des Soldatenversorgungsgesetzes " durch die Wörter „nach § 7 Absatz 6 des Soldatenversorgungsgesetzes" ... ersetzt. d) In Absatz 4 werden die Wörter „nach § 5 des Soldatenversorgungsgesetzes " durch die Wörter „nach § 7 des Soldatenversorgungsgesetzes" ersetzt. ... 25. In § 36 Satz 1 werden die Wörter „nach den §§ 4 und 5 des Soldatenversorgungsgesetzes " durch die Wörter „nach den §§ 6 und 7 des ...
Artikel 70 SVReformG Änderung des Einsatz-Weiterverwendungsgesetzes ... ersetzt. cc) In Nummer 3 werden die Wörter „ § 5 Absatz 5 des Soldatenversorgungsgesetzes " durch die Wörter „§ 7 Absatz 6 des Soldatenversorgungsgesetzes" und die ... „§ 7 Absatz 6 des Soldatenversorgungsgesetzes" und die Wörter „ § 5 Absatz 4 des Soldatenversorgungsgesetzes " durch die Wörter „§ 7 Absatz 5 des Soldatenversorgungsgesetzes" ... ersetzt. dd) In Nummer 4 werden die Wörter „ § 5 Absatz 6 bis 9 des Soldatenversorgungsgesetzes " durch die Wörter „§ 7 Absatz 7 bis 11 des Soldatenversorgungsgesetzes", ... „§ 7 Absatz 7 bis 11 des Soldatenversorgungsgesetzes", die Wörter „ § 5 Absatz 5 des Soldatenversorgungsgesetzes " durch die Wörter „§ 7 Absatz 6 des Soldatenversorgungsgesetzes" und die ... „§ 7 Absatz 6 des Soldatenversorgungsgesetzes" und die Wörter „ § 5 Absatz 4 des Soldatenversorgungsgesetzes " durch die Wörter „§ 7 Absatz 5 des Soldatenversorgungsgesetzes" ...
Gesetz zur Änderung des Soldatenentschädigungsgesetzes und des Soldatenversorgungsrechts
G. v. 18.12.2024 BGBl. 2024 I Nr. 423
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