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Achtung: Dieser Titel gilt komplett oder überwiegend erst ab 01.01.2025
§ 5 - Soldatenversorgungsgesetz (SVG)
Artikel 4 G. v. 20.08.2021 BGBl. I S. 3932, 3958 (Nr. 60); zuletzt geändert durch Artikel 5 G. v. 19.07.2024 BGBl. 2024 I Nr. 247
Geltung ab 01.01.2025; FNA: 53-12 Wehrsold - Fürsorge - Versorgung
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Geltung ab 01.01.2025; FNA: 53-12 Wehrsold - Fürsorge - Versorgung
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§ 5 Berufsberatung der Soldatinnen auf Zeit und Soldaten auf Zeit
§ 5 wird in 13 Vorschriften zitiert
(1) 1Die Soldatinnen auf Zeit und Soldaten auf Zeit sind über die Bedeutung und die für sie wesentlichen Möglichkeiten ihrer zivilberuflichen Bildung, Eingliederung sowie deren Förderung nach den §§ 6 bis 14 frühzeitig und umfassend zu beraten. 2Die Berufsberatung ist verbindliche Voraussetzung für die Bewilligung von Leistungen der Berufsförderung.
(2) Im Rahmen der Berufsberatung sollen das Berufs- und Eingliederungsziel festgelegt, die anzustrebenden Bildungsziele bestimmt und ein einvernehmlicher Förderungsplan erstellt werden.
(3) Soldatinnen auf Zeit und Soldaten auf Zeit mit einer festgesetzten Wehrdienstzeit von mindestens 20 Jahren sind verpflichtet, spätestens ein Jahr vor Ablauf ihrer Wehrdienstzeit an einem Beratungsgespräch des Karrierecenters der Bundeswehr - Berufsförderungsdienst - teilzunehmen.
Zitierungen von § 5 SVG
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 5 SVG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
SVG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 1 SVG Persönlicher Geltungsbereich
... es im Einzelnen nichts anderes bestimmt. (2) Teil 2 mit Ausnahme der §§ 4 und 5 Absatz 1 , der §§ 6, 9, 11 und 56 Absatz 1 Satz 1 erster Halbsatz und Absatz 2 sowie der ...
§ 4 SVG Zweck und Arten
... Fragen der schulischen und beruflichen Bildung sowie der Eingliederung in das zivile Erwerbsleben ( § 5 ), 2. die Teilnahme an dienstzeitbegleitenden Bildungs- und ... Eingliederung in das zivile Erwerbsleben (§ 9 Absatz 1 und 7) gewährt werden. § 5 Absatz 1 Satz 2 gilt entsprechend. (4) Die Dienstzeitversorgung der Soldatinnen auf Zeit und Soldaten ...
§ 6 SVG Dienstzeitbegleitende Förderung der schulischen und beruflichen Bildung
... Wehrdienst nach § 58b des Soldatengesetzes Leistende im Förderungsplan im Sinne des § 5 Absatz 2 vorgesehen, dass ein bestimmtes schulisches oder berufliches Bildungsziel im Rahmen der ...
§ 7 SVG Förderung der schulischen und beruflichen Bildung der Soldatinnen auf Zeit und Soldaten auf Zeit
... Erfahrungszeiten ist ausgeschlossen. (2) Sieht der Förderungsplan nach § 5 Absatz 2 vor, dass ein bestimmtes schulisches oder berufliches Bildungsziel schon während der ...
§ 10 SVG Förderung zur Teilhabe am zivilberuflichen Erwerbsleben
... Beratungen, Anpassungs-, Umschulungs- oder Eingliederungsmaßnahmen. Die §§ 5 bis 7, 9 und 11 sind mit dem Ziel entsprechend anzuwenden, die Erwerbsfähigkeit der ...
§ 15 SVG Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen
... Das Nähere zur Durchführung der Förderung nach den §§ 5 bis 9, 54 und 55 bestimmt die Bundesregierung durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des ...
§ 54 SVG Berufsförderung der Berufssoldatinnen und Berufssoldaten
... den Ruhestand versetzt wird. Zudem können ihr oder ihm auch die Leistungen nach den §§ 5 , 6 Absatz 1 und 3 sowie § 9 Absatz 1, 3, 4 und 7 gewährt werden. (5) ...
§ 55 SVG Eingliederung von Berufssoldatinnen und Berufssoldaten in das Erwerbsleben
... Dienstunfähigkeit endet, wird die Eingliederung in das spätere Berufsleben nach den §§ 5 , 6, 9 und 11 erleichtert. Freistellung vom militärischen Dienst zur Teilnahme an ...
§ 126 SVG Übergangsregelungen aus Anlass des Bundeswehrreform-Begleitgesetzes
... 45a des Soldatengesetzes bis zum 31. Dezember 2017 umgewandelt wird. § 4 Absatz 1, § 5 Absatz 3 , § 7 Absatz 7, 9 und 12, § 8 Absatz 1 und 2, die §§ 9, 10 und 16 Absatz 4 und ... 7 Absatz 11 darf in den Fällen des Satzes 1 die Höhe des Förderungsanspruchs nach § 5 Absatz 10 in der vor dem 26. Juli 2012 geltenden Fassung nicht unterschreiten. (3) Auf ...
§ 132 SVG Übergangsregelung zur Minderung der Förderungsdauer
... auf Zeit und Soldaten auf Zeit, deren Dienstverhältnis vor dem 1. Oktober 2021 endete, gilt § 5 Absatz 6 Satz 2 in der bis zum 30. September 2021 geltenden ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Gesetz über die Entschädigung der Soldatinnen und Soldaten und zur Neuordnung des Soldatenversorgungsrechts
G. v. 20.08.2021 BGBl. I S. 3932; zuletzt geändert durch Artikel 21 G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 414
Artikel 10 SVReformG Änderung des Streitkräftepersonalstruktur-Anpassungsgesetzes
... wird." 6. In § 8 Satz 2 werden die Wörter „nach § 5 Absatz 5 des Soldatenversorgungsgesetzes " durch die Wörter „nach § 7 Absatz 6 des Soldatenversorgungsgesetzes" ... ersetzt. 8. In § 10 werden die Wörter „ §§ 5 , 11 und 12 des Soldatenversorgungsgesetzes" durch die Wörter „§§ 7, 16 ...
Artikel 17 SVReformG Änderung der Berufsförderungsverordnung
... a) Die Angabe zu Teil 1 wird wie folgt gefasst: „Teil 1 Berufsberatung nach § 5 des Soldatenversorgungsgesetzes ". b) Die Angabe zu Teil 2 wird wie folgt gefasst: „Teil 2 ... Überschrift zu Teil 1 wird wie folgt gefasst: „Teil 1 Berufsberatung nach § 5 des Soldatenversorgungsgesetzes ". 3. In § 1a Absatz 4 Satz 1 werden die Wörter „nach § 5 ... § 3a Absatz 3 des Soldatenversorgungsgesetzes" durch die Wörter „nach § 5 Absatz 3 des Soldatenversorgungsgesetzes " ersetzt. 5. In § 2a Absatz 2 Satz 1 werden die Wörter „des § ... b) In Absatz 1 Nummer 3 werden die Wörter „nach § 5 des Soldatenversorgungsgesetzes " durch die Wörter „nach § 7 des Soldatenversorgungsgesetzes" ersetzt. ... wie folgt geändert: aa) In Nummer 1 werden die Wörter „im Sinne des § 5 Absatz 2 des Soldatenversorgungsgesetzes " durch die Wörter „im Sinne des § 7 Absatz 3 des ... ersetzt. b) In Absatz 5 Nummer 1 werden die Wörter „nach § 5 des Soldatenversorgungsgesetzes " durch die Wörter „nach § 7 des Soldatenversorgungsgesetzes" ersetzt. ... 13. In § 16 Absatz 1 zweiter Halbsatz werden die Wörter „nach § 5 des Soldatenversorgungsgesetzes " durch die Wörter „nach § 7 des Soldatenversorgungsgesetzes" ersetzt. ... ersetzt. 14. In § 18 Absatz 3 Satz 1 werden die Wörter „im Rahmen des § 5 des Soldatenversorgungsgesetzes " durch die Wörter „im Rahmen des § 7 des Soldatenversorgungsgesetzes" ... aa) In Satz 1 Tabellenüberschrift zu Spalte 1 werden die Wörter „nach § 5 Absatz 4 des Soldatenversorgungsgesetzes " durch die Wörter „nach § 7 Absatz 5 des Soldatenversorgungsgesetzes" ... geändert: aaa) Im Satzteil vor Nummer 1 werden die Wörter „nach § 5 Absatz 4 des Soldatenversorgungsgesetzes " durch die Wörter „nach § 7 Absatz 5 des Soldatenversorgungsgesetzes" ... ersetzt. bbb) In Nummer 1 werden die Wörter „nach § 5 Absatz 6 bis 8 und 10 des Soldatenversorgungsgesetzes " durch die Wörter „nach § 7 Absatz 7 bis 9 und 11 des ... ersetzt. ccc) In Nummer 2 werden die Wörter „des § 5 Absatz 9 des Soldatenversorgungsgesetzes " durch die Wörter „des § 7 Absatz 10 des Soldatenversorgungsgesetzes" ... wird wie folgt geändert: a) In Absatz 1 Satz 2 werden die Wörter „nach § 5 Abs. 4 des Soldatenversorgungsgesetzes " durch die Wörter „nach § 7 Absatz 5 des Soldatenversorgungsgesetzes" ... ersetzt. b) In Absatz 3 werden die Wörter „nach § 4 Absatz 2 oder § 5 des Soldatenversorgungsgesetzes " durch die Wörter „nach § 6 Absatz 2 oder § 7 des ... ersetzt. 17. In § 21 Absatz 2 Satz 4 werden die Wörter „nach § 5 des Soldatenversorgungsgesetzes " durch die Wörter „nach § 7 des Soldatenversorgungsgesetzes" ersetzt. ... ersetzt. b) In Absatz 2 Satz 1 werden die Wörter „nach § 5 des Soldatenversorgungsgesetzes " durch die Wörter „nach § 7 des Soldatenversorgungsgesetzes" ersetzt. ... § 9 Absatz 4 Satz 1 des Soldatenversorgungsgesetzes" und die Wörter „nach § 5 des Soldatenversorgungsgesetzes " durch die Wörter „nach § 7 des Soldatenversorgungsgesetzes" ersetzt. ... ersetzt. bb) In Satz 2 werden die Wörter „nach § 5 Absatz 5 des Soldatenversorgungsgesetzes " durch die Wörter „nach § 7 Absatz 6 des Soldatenversorgungsgesetzes" ... ersetzt. d) In Absatz 4 werden die Wörter „nach § 5 des Soldatenversorgungsgesetzes " durch die Wörter „nach § 7 des Soldatenversorgungsgesetzes" ersetzt. ... 25. In § 36 Satz 1 werden die Wörter „nach den §§ 4 und 5 des Soldatenversorgungsgesetzes " durch die Wörter „nach den §§ 6 und 7 des ...
Artikel 70 SVReformG Änderung des Einsatz-Weiterverwendungsgesetzes
... ersetzt. cc) In Nummer 3 werden die Wörter „ § 5 Absatz 5 des Soldatenversorgungsgesetzes " durch die Wörter „§ 7 Absatz 6 des Soldatenversorgungsgesetzes" und die ... „§ 7 Absatz 6 des Soldatenversorgungsgesetzes" und die Wörter „ § 5 Absatz 4 des Soldatenversorgungsgesetzes " durch die Wörter „§ 7 Absatz 5 des Soldatenversorgungsgesetzes" ... ersetzt. dd) In Nummer 4 werden die Wörter „ § 5 Absatz 6 bis 9 des Soldatenversorgungsgesetzes " durch die Wörter „§ 7 Absatz 7 bis 11 des Soldatenversorgungsgesetzes", ... „§ 7 Absatz 7 bis 11 des Soldatenversorgungsgesetzes", die Wörter „ § 5 Absatz 5 des Soldatenversorgungsgesetzes " durch die Wörter „§ 7 Absatz 6 des Soldatenversorgungsgesetzes" und die ... „§ 7 Absatz 6 des Soldatenversorgungsgesetzes" und die Wörter „ § 5 Absatz 4 des Soldatenversorgungsgesetzes " durch die Wörter „§ 7 Absatz 5 des Soldatenversorgungsgesetzes" ...
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