§ 55 Entlassung
(3) Ein Soldat auf Zeit ist auf seinen Antrag zu entlassen, wenn das Verbleiben im Dienst für ihn wegen persönlicher, insbesondere häuslicher, beruflicher oder wirtschaftlicher Gründe eine besondere Härte bedeuten würde.
(4) 1Ein Soldat auf Zeit kann in den ersten vier Jahren seiner Dienstzeit entlassen werden, wenn er die Anforderungen, die an ihn in seiner Laufbahn zu stellen sind, nicht mehr erfüllt. 2Unbeschadet des Satzes 1 soll entlassen werden:
- 1.
- ein Offizieranwärter, der sich nicht zum Offizier eignet,
- 2.
- ein Sanitätsoffizieranwärter, der sich nicht zum Sanitätsoffizier eignet,
- 3.
- ein Militärmusikoffizieranwärter, der sich nicht zum Millitärmusikoffizier eignet,
- 4.
- ein Geoinformationsoffizieranwärter, der sich nicht zum Geoinformationsoffizier eignet,
- 5.
- ein Feldwebelanwärter, der sich nicht zum Feldwebel eignet, und
- 6.
- ein Unteroffizieranwärter, der sich nicht zum Unteroffizier eignet.
3Ist er zuvor in einer anderen Laufbahn verwendet worden, soll er nicht entlassen, sondern in diese zurückgeführt werden, soweit er noch einen dieser Laufbahn entsprechenden Dienstgrad führt.
(5) Ein Soldat auf Zeit kann während der ersten vier Dienstjahre fristlos entlassen werden, wenn er seine Dienstpflichten schuldhaft verletzt hat und sein Verbleiben in seinem Dienstverhältnis die militärische Ordnung oder das Ansehen der Bundeswehr ernstlich gefährden würde.
(6)
1Für die Zuständigkeit, die Anhörungspflicht und die Fristen bei der Entlassung gilt
§ 47 Abs. 1 bis 3 entsprechend.
2Für das Verfahren bei der Entlassung nach
§ 46 Absatz 2a gilt
§ 47a entsprechend.
3Die Entlassungsverfügung muss dem Soldaten in den Fällen des Absatzes 2 wenigstens drei Monate und in den Fällen des Absatzes 4 wenigstens einen Monat vor dem Entlassungstag unter schriftlicher Angabe der Gründe zugestellt werden.
4Für Soldaten, die einen Eingliederungsschein (
§ 13 * Absatz 1 Nummer 2 des
Soldatenversorgungsgesetzes) erhalten können und die Erteilung beantragt haben, beträgt die Frist in den Fällen des Absatzes 2 ein Jahr.
5In den Fällen des Absatzes 3 gilt
§ 46 Abs. 7 entsprechend.
---
- *)
- Anm. d. Red.: Die nicht durchführbare Änderung in Artikel 5 Nummer 9 G. v. 20. August 2021 (BGBl. I S. 3932) wurde sinngemäß in Satz 4 konsolidiert.
Frühere Fassungen von § 55 SG
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitierungen von § 55 SG
interne Verweise§ 56 SG Folgen der Entlassung und des Verlustes der Rechtsstellung eines Soldaten auf Zeit (vom 23.12.2023) ... seines Dienstverhältnisses durch Zeitablauf nach § 54 Abs. 1, durch Entlassung nach § 55 oder durch Verlust seiner Rechtsstellung als Soldat auf Zeit nach § 54 Abs. 2 Nr. 2 endet die ... Entlassung entsprechend dem § 46 Abs. 1 und 2 Satz 1 Nr. 1 bis 4, 7, 8 und Absatz 2a und nach § 55 Abs. 5 sowie mit dem Verlust seiner Rechtsstellung als Soldat auf Zeit verliert der Soldat seinen ... 2. nach § 46 Absatz 2a entlassen worden ist, 3. seine Entlassung nach § 55 Absatz 4 vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt hat, 4. nach § 55 ... 55 Absatz 4 vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt hat, 4. nach § 55 Absatz 5 entlassen worden ist, 5. seine Rechtsstellung verloren hat oder 6. durch ...
Zitat in folgenden NormenMutterschutzverordnung für Soldatinnen (MuSchSoldV)
neugefasst durch B. v. 18.11.2004 BGBl. I S. 2858; zuletzt geändert durch Artikel 4 G. v. 24.02.2025 BGBl. 2025 I Nr. 59
§ 6b MuSchSoldV ... der Verteidigung auch bei Vorliegen der Voraussetzungen des Absatzes 1 eine Entlassung nach § 55 Abs. 5 des Soldatengesetzes ausgesprochen werden. (3) § 55 Abs. 1 des ... Entlassung nach § 55 Abs. 5 des Soldatengesetzes ausgesprochen werden. (3) § 55 Abs. 1 des Soldatengesetzes bleibt ...
Soldatenlaufbahnverordnung (SLV)
Artikel 1 V. v. 28.05.2021 BGBl. I S. 1228, 5240; zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 17.12.2024 BGBl. 2024 I Nr. 418
§ 9 SLV Laufbahnbefähigung und Laufbahnwechsel (vom 01.01.2025) ... den Dienstgrad „Hauptfeldwebel". Bei einer Rückführung nach § 55 Absatz 4 Satz 3 des Soldatengesetzes gelten die Sätze 2 und 3 entsprechend. (6) Werden Feldwebel in einen ...
Soldatenversorgungsgesetz (SVG)
Artikel 4 G. v. 20.08.2021 BGBl. I S. 3932, 3958; zuletzt geändert durch Artikel 9 G. v. 27.02.2025 BGBl. 2025 I Nr. 72
§ 7 SVG Förderung der schulischen und beruflichen Bildung der Soldatinnen auf Zeit und Soldaten auf Zeit (vom 01.01.2025) ... festgesetzten Wehrdienstzeit, 2. Entlassung infolge einer Dienstunfähigkeit nach § 55 Absatz 2 des Soldatengesetzes oder 3. Entlassung nach § 55 Absatz 4 Satz 2 des Soldatengesetzes auf Grund des ... nach § 55 Absatz 2 des Soldatengesetzes oder 3. Entlassung nach § 55 Absatz 4 Satz 2 des Soldatengesetzes auf Grund des Nichtbestehens der Laufbahnprüfung nach Laufbahnaufstieg und mindestens ...
§ 16 SVG Übergangsgebührnisse (vom 01.01.2025) ... Ablaufs der festgesetzten Wehrdienstzeit, wegen Dienstunfähigkeit oder wegen Entlassung nach § 55 Absatz 4 Satz 2 des Soldatengesetzes auf Grund des Nichtbestehens der Laufbahnprüfung nach Laufbahnaufstieg und mindestens ... auf Zeit, die nach einer Wehrdienstzeit von mindestens vier Jahren auf eigenen Antrag nach § 55 Absatz 3 des Soldatengesetzes entlassen worden sind, in den Grenzen der Absätze 2 und 3 in dem zeitlichen und finanziellen ...
§ 19 SVG Übergangsbeihilfe (vom 01.01.2025) ... (§ 54 Absatz 1 des Soldatengesetzes), wegen Dienstunfähigkeit oder wegen Entlassung nach § 55 Absatz 4 Satz 2 des Soldatengesetzes auf Grund des Nichtbestehens der Laufbahnprüfung nach Laufbahnaufstieg und mindestens ... steht der Beendigung des Dienstverhältnisses nach Absatz 1 die Beendigung nach § 55 Absatz 1 in Verbindung mit § 46 Absatz 3a Satz 1 des Soldatengesetzes gleich. (4) ... Zeitablaufs nach § 40 Absatz 3 des Soldatengesetzes oder wegen Dienstunfähigkeit nach § 55 Absatz 2 in Verbindung mit Absatz 6 Satz 3 des Soldatengesetzes nach Rückgabe des Eingliederungsscheins Versorgung nach den §§ 7 und 16 sowie ... das nach § 54 Absatz 2 Nummer 2 des Soldatengesetzes zum Verlust der Rechtsstellung oder nach § 55 Absatz 1 oder 5 des Soldatengesetzes zur Entlassung führen könnte, so darf die Übergangsbeihilfe erst nach dem ...
§ 83 SVG Umzugskostenvergütung ... Ablaufs der Zeit, für die sie oder er in das Dienstverhältnis berufen worden ist, nach § 55 Absatz 1 in Verbindung mit § 46 Absatz 3a Satz 1 des Soldatengesetzes oder wegen ...
§ 101a SVG Überbrückungsgeld (vom 01.01.2025) ... einer Wehrdienstzeit von mindestens vier Jahren eine vollziehbare Entlassungsverfügung nach § 55 Absatz 1 Satz 1 in Verbindung mit § 46 Absatz 2a des Soldatengesetzes erlassen wurde. War die ...
Wehrdisziplinarordnung (WDO)
Artikel 1 G. v. 16.08.2001 BGBl. I S. 2093; aufgehoben durch Artikel 5 G. v. 17.12.2024 BGBl. 2024 I Nr. 424
§ 143 WDO Sonderbestimmung für Soldaten auf Zeit ... auf Zeit während der ersten vier Dienstjahre eine Entlassungsverfügung nach § 55 Abs. 5 des Soldatengesetzes zugestellt, kann gegen ihn wegen derselben Tat ein gerichtliches ... Disziplinarverfahren anhängig, kann er wegen derselben Tat nicht mehr nach § 55 Abs. 5 des Soldatengesetzes entlassen ...
Wehrdisziplinarordnung (WDO)
Artikel 1 G. v. 17.12.2024 BGBl. 2024 I Nr. 424
§ 147 WDO Sonderbestimmung für Soldatinnen auf Zeit und Soldaten auf Zeit ... Soldaten auf Zeit während der ersten vier Dienstjahre eine Entlassungsverfügung nach § 55 Absatz 5 des Soldatengesetzes zugestellt, kann gegen sie oder ihn wegen derselben Tat ein gerichtliches Disziplinarverfahren ... Disziplinarverfahren anhängig, kann sie oder er wegen derselben Tat nicht mehr nach § 55 Absatz 5 des Soldatengesetzes entlassen ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenBundeswehr-Attraktivitätssteigerungsgesetz (BwAttraktStG)
G. v. 13.05.2015 BGBl. I S. 706, 2018 I 532
Bundeswehr-Einsatzbereitschaftsstärkungsgesetz (BwEinsatzBerStG)
G. v. 04.08.2019 BGBl. I S. 1147; zuletzt geändert durch Artikel 13a G. v. 09.12.2019 BGBl. I S. 2053
Artikel 6 BwEinsatzBerStG Änderung des Soldatengesetzes ... „Überschreitens" durch das Wort „Erreichens" ersetzt. 20. § 55 Absatz 4 Satz 2 wird wie folgt gefasst: „Unbeschadet des Satzes 1 soll entlassen werden: ... worden ist oder als auf eigenen Antrag entlassen gilt, 2. seine Entlassung nach § 55 Absatz 4 vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt hat, 3. nach § 55 ... Absatz 4 vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt hat, 3. nach § 55 Absatz 5 entlassen worden ist, 4. seine Rechtsstellung verloren hat oder 5. durch ...
Bundeswehrreform-Begleitgesetz (BwRefBeglG)
G. v. 21.07.2012 BGBl. I S. 1583
Artikel 7 BwRefBeglG Änderung des Bundesbesoldungsgesetzes ... nach § 54 Absatz 2 Nummer 2 oder Nummer 3 des Soldatengesetzes oder nach § 55 des Soldatengesetzes beendet wird, im Fall des § 55 Absatz 2 des Soldatengesetzes aber nur, ... 3 des Soldatengesetzes oder nach § 55 des Soldatengesetzes beendet wird, im Fall des § 55 Absatz 2 des Soldatengesetzes aber nur, wenn der Soldat die Dienstunfähigkeit ...
Dienstrechtsneuordnungsgesetz (DNeuG)
G. v. 05.02.2009 BGBl. I S. 160, 462 ; zuletzt geändert durch Artikel 5 G. v. 20.12.2011 BGBl. I S. 2842
Dritte Verordnung zur Änderung der Soldatenlaufbahnverordnung
V. v. 16.06.2011 BGBl. I S. 1095
Artikel 1 3. SLVÄndV ... und Oberfähnriche den Dienstgrad Hauptfeldwebel. Bei einer Rückführung nach § 55 Absatz 4 Satz 3 des Soldatengesetzes gelten die Sätze 2 und 3 entsprechend. (4) ...
Erste Verordnung zur Änderung der Soldatenlaufbahnverordnung
V. v. 02.05.2007 BGBl. I S. 654
Artikel 1 1. SLVÄndV ... die sich für die entsprechende Laufbahn nicht eignen, werden mit ihrer Entlassung nach § 55 Abs. 4 Satz 2 des Soldatengesetzes oder mit der sonstigen Beendigung ihres ...
Gesetz über die Entschädigung der Soldatinnen und Soldaten und zur Neuordnung des Soldatenversorgungsrechts
G. v. 20.08.2021 BGBl. I S. 3932; zuletzt geändert durch Artikel 15 G. v. 18.12.2024 BGBl. 2024 I Nr. 423
Gesetz zur Änderung des Soldatenentschädigungsgesetzes und des Soldatenversorgungsrechts
G. v. 18.12.2024 BGBl. 2024 I Nr. 423
Artikel 2 SoldEntsRÄndG Änderung des Soldatenversorgungsgesetzes ... festgesetzten Wehrdienstzeit, 2. Entlassung infolge einer Dienstunfähigkeit nach § 55 Absatz 2 des Soldatengesetzes oder 3. Entlassung nach § 55 Absatz 4 Satz 2 des Soldatengesetzes auf Grund des ... nach § 55 Absatz 2 des Soldatengesetzes oder 3. Entlassung nach § 55 Absatz 4 Satz 2 des Soldatengesetzes auf Grund des Nichtbestehens der Laufbahnprüfung nach Laufbahnaufstieg und mindestens ... durch die Wörter „, wegen Dienstunfähigkeit oder wegen Entlassung nach § 55 Absatz 4 Satz 2 des Soldatengesetzes auf Grund des Nichtbestehens der Laufbahnprüfung nach Laufbahnaufstieg und mindestens ... durch die Wörter „, wegen Dienstunfähigkeit oder wegen Entlassung nach § 55 Absatz 4 Satz 2 des Soldatengesetzes auf Grund des Nichtbestehens der Laufbahnprüfung nach Laufbahnaufstieg und mindestens ... a) Ablaufs der festgesetzten Wehrdienstzeit oder b) Entlassung nach § 55 Absatz 4 Satz 2 des Soldatengesetzes auf Grund des Nichtbestehens der Laufbahnprüfung nach Laufbahnaufstieg und mindestens ...
Artikel 3 SoldEntsRÄndG Änderung des Soldatenversorgungsgesetzes 2025 ... festgesetzten Wehrdienstzeit, 2. Entlassung infolge einer Dienstunfähigkeit nach § 55 Absatz 2 des Soldatengesetzes oder 3. Entlassung nach § 55 Absatz 4 Satz 2 des Soldatengesetzes auf Grund des ... nach § 55 Absatz 2 des Soldatengesetzes oder 3. Entlassung nach § 55 Absatz 4 Satz 2 des Soldatengesetzes auf Grund des Nichtbestehens der Laufbahnprüfung nach Laufbahnaufstieg und mindestens ... durch die Wörter „, wegen Dienstunfähigkeit oder wegen Entlassung nach § 55 Absatz 4 Satz 2 des Soldatengesetzes auf Grund des Nichtbestehens der Laufbahnprüfung nach Laufbahnaufstieg und mindestens ... durch die Wörter „, wegen Dienstunfähigkeit oder wegen Entlassung nach § 55 Absatz 4 Satz 2 des Soldatengesetzes auf Grund des Nichtbestehens der Laufbahnprüfung nach Laufbahnaufstieg und mindestens ... a) Ablaufs der festgesetzten Wehrdienstzeit oder b) Entlassung nach § 55 Absatz 4 Satz 2 des Soldatengesetzes auf Grund des Nichtbestehens der Laufbahnprüfung nach Laufbahnaufstieg und mindestens ...
Gesetz zur Beschleunigung der Entfernung von verfassungsfeindlichen Soldatinnen und Soldaten aus der Bundeswehr sowie zur Änderung weiterer soldatenrechtlicher Vorschriften
G. v. 20.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 392
Wehrrechtsänderungsgesetz 2008 (WehrRÄndG 2008)
G. v. 31.07.2008 BGBl. I S. 1629
Wehrrechtsänderungsgesetz 2010 (WehrRÄndG 2010)
G. v. 31.07.2010 BGBl. I S. 1052
Wehrrechtsänderungsgesetz 2011 (WehrRÄndG 2011)
G. v. 28.04.2011 BGBl. I S. 678
Artikel 11 WehrRÄndG 2011 Änderung des Bundesbesoldungsgesetzes ... Zeitraums nach § 54 Absatz 2 Nummer 2 oder Nummer 3 des Soldatengesetzes oder nach § 55 des Soldatengesetzes beendet wird, im Fall des § 55 Absatz 2 des Soldatengesetzes aber nur, ... 3 des Soldatengesetzes oder nach § 55 des Soldatengesetzes beendet wird, im Fall des § 55 Absatz 2 des Soldatengesetzes aber nur, wenn der Soldat die Dienstunfähigkeit ...
Zitate in aufgehobenen TitelnSoldatenlaufbahnverordnung (SLV)
neugefasst durch B. v. 19.08.2011 BGBl. I S. 1813; aufgehoben durch Artikel 3 V. v. 28.05.2021 BGBl. I S. 1228
Soldatenversorgungsgesetz (SVG)
neugefasst durch B. v. 16.09.2009 BGBl. I S. 3054; zuletzt geändert durch Artikel 2 G. v. 18.12.2024 BGBl. 2024 I Nr. 423; aufgehoben durch Artikel 90 G. v. 20.08.2021 BGBl. I S. 3932
§ 5 SVG Förderung der schulischen und beruflichen Bildung der Soldaten auf Zeit (vom 24.12.2024) ... festgesetzten Wehrdienstzeit, 2. Entlassung infolge einer Dienstunfähigkeit nach § 55 Absatz 2 des Soldatengesetzes oder 3. Entlassung nach § 55 Absatz 4 Satz 2 des Soldatengesetzes auf Grund des ... nach § 55 Absatz 2 des Soldatengesetzes oder 3. Entlassung nach § 55 Absatz 4 Satz 2 des Soldatengesetzes auf Grund des Nichtbestehens der Laufbahnprüfung nach Laufbahnaufstieg und mindestens ...
§ 11 SVG Übergangsgebührnisse (vom 24.12.2024) ... Ablaufs der festgesetzten Wehrdienstzeit, wegen Dienstunfähigkeit oder wegen Entlassung nach § 55 Absatz 4 Satz 2 des Soldatengesetzes auf Grund des Nichtbestehens der Laufbahnprüfung nach Laufbahnaufstieg und mindestens ... Soldaten auf Zeit, die nach einer Dienstzeit von mindestens vier Jahren auf eigenen Antrag nach § 55 Absatz 3 des Soldatengesetzes entlassen worden sind, in den Grenzen der Absätze 2 und 3 in dem zeitlichen und finanziellen ...
§ 12 SVG Übergangsbeihilfe (vom 24.12.2024) ... (§ 54 Abs. 1 des Soldatengesetzes), wegen Dienstunfähigkeit oder wegen Entlassung nach § 55 Absatz 4 Satz 2 des Soldatengesetzes auf Grund des Nichtbestehens der Laufbahnprüfung nach Laufbahnaufstieg und mindestens ... steht der Beendigung des Dienstverhältnisses nach Absatz 1 die Beendigung nach § 55 Abs. 1 in Verbindung mit § 46 Abs. 3a Satz 1 des Soldatengesetzes gleich. (4) ... Zeitablaufs nach § 40 Abs. 3 des Soldatengesetzes oder wegen Dienstunfähigkeit nach § 55 Abs. 2 in Verbindung mit Abs. 6 Satz 3 des Soldatengesetzes nach Rückgabe des Eingliederungsscheins Versorgung nach den §§ 5 und 11 sowie ... das nach § 54 Abs. 2 Nr. 2 des Soldatengesetzes zum Verlust der Rechtsstellung oder nach § 55 Abs. 1 oder 5 des Soldatengesetzes zur Entlassung führen könnte, so darf die Übergangsbeihilfe erst nach dem ...
§ 13e SVG Unterhaltsbeitrag für Soldaten auf Zeit (vom 01.01.2025) ... wegen a) Ablaufs der festgesetzten Wehrdienstzeit oder b) Entlassung nach § 55 Absatz 4 Satz 2 des Soldatengesetzes auf Grund des Nichtbestehens der Laufbahnprüfung nach Laufbahnaufstieg und mindestens ...
§ 62 SVG Umzugskostenvergütung (vom 01.10.2021) ... wegen Ablaufs der Zeit, für die er in das Dienstverhältnis berufen worden ist, nach § 55 Abs. 1 in Verbindung mit § 46 Abs. 3a Satz 1 des Soldatengesetzes oder wegen Dienstunfähigkeit ...
§ 86b SVG Überbrückungsgeld (vom 23.12.2023) ... einer Wehrdienstzeit von mindestens vier Jahren eine vollziehbare Entlassungsverfügung nach § 55 Absatz 1 Satz 1 in Verbindung mit § 46 Absatz 2a des Soldatengesetzes erlassen wurde. War der ...
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/55_SG.htm