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Gesetz zur Durchführung einer Repräsentativstatistik über die Bevölkerung und die Arbeitsmarktbeteiligung sowie die Wohnsituation der Haushalte (Mikrozensusgesetz - MZG)
Artikel 1 G. v. 07.12.2016 BGBl. I S. 2826 (Nr. 59); zuletzt geändert durch Artikel 14 G. v. 17.07.2023 BGBl. 2023 I Nr. 191
Geltung ab 01.01.2017; FNA: 29-40 Statistik
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Geltung ab 01.01.2017; FNA: 29-40 Statistik
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§ 6 Kernprogramm der Erhebungsmerkmale
§ 6 wird in 11 Vorschriften zitiert
(1) 1In Haushalten werden jährlich Angaben zu folgenden Erhebungsmerkmalen erhoben:
- 1.
- Wohnung:
- a)
- Gemeinde und Gemeindeteil,
- b)
- Nutzung der Wohnung als alleinige Wohnung,
- c)
- Nutzung der Wohnung als Haupt- oder Nebenwohnung,
- d)
- Bestehen einer Wohnung im Ausland,
- 2.
- Haushalts- und Familienzusammenhang:
- a)
- Zahl der Haushalte in der Wohnung und Zahl der Personen im Haushalt,
- b)
- Wohnungs- und Haushaltszugehörigkeit der Personen sowie Familienzusammenhang,
- c)
- Wohn- und Lebensgemeinschaft,
- d)
- bei Folgebefragungen: Veränderungen der Haushaltsgröße und -zusammensetzung seit der letzten Befragung,
- 3.
- demografische Angaben:
- a)
- Geschlecht,
- b)
- Kalendermonat und Kalenderjahr der Geburt,
- c)
- Familienstand,
- 4.
- Staatsangehörigkeit und Migrationshintergrund:
- a)
- für alle Personen:
- aa)
- Staat der Geburt,
- bb)
- Staat der Geburt der Eltern,
- cc)
- Kalenderjahr des Zuzugs nach Deutschland,
- dd)
- Grund des Zuzugs,
- ee)
- bei Abwesenheit von mehr als zwölf Monaten: Kalenderjahr des erneuten Zuzugs nach Deutschland,
- ff)
- Staatsangehörigkeiten,
- gg)
- Art des Erwerbs der deutschen Staatsangehörigkeit,
- hh)
- im Haushalt vorwiegend gesprochene Sprache,
- b)
- für in Deutschland eingebürgerte Personen:
- aa)
- ehemalige Staatsangehörigkeit vor der Einbürgerung,
- bb)
- Kalenderjahr der Einbürgerung,
- c)
- für als Deutsche geborene Personen, deren Eltern nicht im selben Haushalt leben, zu den Eltern:
- aa)
- Kalenderjahr des Erstzuzugs nach Deutschland,
- bb)
- Ausländereigenschaft,
- cc)
- Art des Erwerbs der deutschen Staatsangehörigkeit,
- 5.
- Lebensunterhalt und Einkommen:
- a)
- Art des überwiegenden Lebensunterhalts,
- b)
- Höhe des Nettoeinkommens und des Haushaltsnettoeinkommens in dem Kalendermonat vor der Berichtswoche,
- c)
- für die Jahre 2017 bis 2019:
- aa)
- Art der öffentlichen Renten oder Pensionen untergliedert nach
- aaa)
- eigener Rente oder Pension,
- bbb)
- Witwenrente oder Witwerrente oder Witwenpension oder Witwerpension,
- ccc)
- Waisenrente oder Waisenpension,
- bb)
- Art der sonstigen öffentlichen und privaten Einkommen,
- cc)
- Höhe des Haushaltsnettoeinkommens in dem Kalendermonat vor der Berichtswoche,
- 6.
- Rentenversicherung: Art des Rentenversicherungsverhältnisses,
- 7.
- Besuch von Kindertagesbetreuung, Schule und Hochschule; berufliche Ausbildung:
- a)
- Besuch von Kindertagesbetreuung, Schule oder Hochschule in den letzten vier Wochen und im letzten Jahr vor der Berichtswoche,
- b)
- berufliche Ausbildung in den letzten vier Wochen und im letzten Jahr vor der Berichtswoche,
- c)
- Art der besuchten Kindertagesbetreuung, Schule oder Hochschule,
- d)
- Fachrichtung der Meisterausbildung an Fachschulen,
- e)
- Teilnahme an Lehrveranstaltungen in den letzten vier Wochen vor der Berichtswoche,
- 8.
- Bildungsabschlüsse:
- a)
- höchster allgemeinbildender Schulabschluss,
- b)
- bei im Ausland erworbenen Schulabschlüssen die Dauer des Schulbesuchs an allgemeinbildenden Schulen in Jahren,
- c)
- Kalenderjahr des höchsten allgemeinbildenden Schulabschlusses, falls kein beruflicher Abschluss oder Hochschulabschluss vorhanden ist,
- d)
- höchster beruflicher Ausbildungs- und Hochschulabschluss,
- e)
- Fachrichtung und Jahr des höchsten beruflichen Ausbildungs- oder Hochschulabschlusses,
- f)
- Abschluss im In- oder Ausland erworben,
- 9.
- Arbeitsmarktbeteiligung:
- a)
- für alle Personen:
- aa)
- Hauptstatus,
- bb)
- Erwerbsstatus,
- cc)
- regelmäßige oder gelegentliche Tätigkeit,
- dd)
- geringfügige Beschäftigung in der Haupt- und Nebentätigkeit,
- ee)
- Arbeitssuche in den vier Kalenderwochen, die mit der Berichtswoche enden,
- ff)
- Bestehen einer zweiten Erwerbstätigkeit,
- b)
- für Erwerbstätige zur Haupttätigkeit:
- aa)
- Wirtschaftszweig des Betriebes,
- bb)
- Größe des Betriebes,
- cc)
- ausgeübter Beruf sowie Stellung im Beruf,
- dd)
- Berufs- oder Arbeitsplatzwechsel im letzten Jahr vor der Berichtswoche,
- ee)
- normalerweise geleistete wöchentliche Arbeitszeit und tatsächlich geleistete Arbeitszeit,
- ff)
- Vollzeit- oder Teilzeittätigkeit,
- gg)
- Ursachen für Teilzeittätigkeit, einschließlich der arbeitsmarktbezogenen Gründe,
- hh)
- befristeter oder unbefristeter Arbeitsvertrag,
- ii)
- Vertrag mit einer Zeitarbeitsvermittlung,
- jj)
- Wunsch nach Mehrarbeit oder nach weniger Arbeit und Verfügbarkeit für Mehrarbeit in den beiden auf die Berichtswoche folgenden Kalenderwochen in Haupt- und Nebentätigkeit,
- kk)
- gewünschte Arbeitszeit in Haupt- und Nebentätigkeiten,
- c)
- für Personen mit zweiter Erwerbstätigkeit:
- aa)
- regelmäßige oder gelegentliche Tätigkeit,
- bb)
- Wirtschaftszweig des Betriebes,
- cc)
- ausgeübter Beruf sowie Stellung im Beruf,
- dd)
- normalerweise geleistete wöchentliche Arbeitszeit und tatsächlich geleistete Arbeitszeit,
- d)
- für Arbeitslose und Arbeitsuchende:
- aa)
- Art der Arbeitssuche in den vier Kalenderwochen, die mit der Berichtswoche enden, und Dauer der Arbeitssuche,
- bb)
- Verfügbarkeit für eine neue Arbeitsstelle in den beiden auf die Berichtswoche folgenden Kalenderwochen,
- e)
- für Nichterwerbstätige:
- aa)
- frühere Erwerbstätigkeit,
- bb)
- Zeitpunkt der Beendigung sowie Gründe für die Beendigung der letzten Tätigkeit,
- cc)
- Wirtschaftszweig der letzten Tätigkeit,
- dd)
- ausgeübter Beruf und Stellung im Beruf der letzten Tätigkeit,
- ee)
- Arbeitssuche in den vier Kalenderwochen, die mit der Berichtswoche enden,
- ff)
- arbeitsmarktbezogene und andere Gründe für die Nichtarbeitssuche,
- f)
- für Nichterwerbspersonen:
- aa)
- Wunsch nach einer Erwerbstätigkeit,
- bb)
- Verfügbarkeit für die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit in den beiden auf die Berichtswoche folgenden Kalenderwochen,
- cc)
- Gründe für die Nichtverfügbarkeit,
- 10.
- ab dem Jahr 2018 Internetzugang und Internetnutzung:
- a)
- für alle Personen:
- aa)
- Internetzugang,
- bb)
- Internetnutzung in den letzten drei Monaten vor der Berichtswoche,
- b)
- an der Anschrift verfügbare maximale Datenübertragungsrate.
(2) Ab dem Jahr 2018 werden im Abstand von vier Jahren zusätzlich zu den Angaben nach Absatz 1 die Angaben zu folgenden Erhebungsmerkmalen erhoben:
- 1.
- Wohnsituation:
- a)
- Art, Typ und Größe des Gebäudes mit Wohnraum,
- b)
- leerstehende Wohnung,
- c)
- Baualtersgruppe des Gebäudes,
- d)
- Fläche der gesamten Wohnung,
- e)
- Besitzverhältnis,
- f)
- Nutzung der Wohnung als Eigentümer oder Eigentümerin, Hauptmieter oder Hauptmieterin oder Untermieter oder Untermieterin,
- g)
- Kalenderjahr des Einzugs des Haushalts in die Wohnung,
- h)
- Ausstattung der Wohnung mit Heiz- und Warmwasserbereitungsanlagen nach einzelnen Energieträgersystemen,
- i)
- Barrieren beim Zugang zur Wohnung,
- j)
- Barrieren innerhalb der Wohnung,
- k)
- Höhe der monatlichen Miete und der anteiligen Betriebs- und Nebenkosten für Mietwohnungen,
- l)
- Kredite für selbstgenutztes Wohneigentum,
- m)
- Art der öffentlichen Leistungen für die Wohnkosten,
- 2.
- vertraglich vereinbarte maximale Datenübertragungsrate,
- 3.
- für Frauen im Alter von 15 bis 75 Jahren: Zahl der lebend geborenen Kinder.
§ 7 Erhebungsmerkmale in Bezug auf die Arbeitsmarktbeteiligung
(1) Gemeinsam mit den Angaben zu § 6 werden, soweit in § 5 Absatz 3 Nummer 2 nichts anderes bestimmt ist, jährlich die Angaben zu folgenden Erhebungsmerkmalen erhoben:
- 1.
- für Erwerbstätige:
- a)
- zur Haupttätigkeit:
- aa)
- Lage der Arbeitsstätte,
- bb)
- Ursachen eines befristeten Arbeitsvertrags,
- cc)
- Gesamtdauer der befristeten Tätigkeit,
- dd)
- Anzahl bezahlter und unbezahlter Überstunden,
- ee)
- Kalendermonat und Kalenderjahr des Beginns der Tätigkeit beim derzeitigen Arbeitgeber oder als Selbständiger oder Selbständige,
- ff)
- arbeitsmarktbezogene und andere Gründe für den Unterschied zwischen normalerweise geleisteter wöchentlicher Arbeitszeit und tatsächlich geleisteter Arbeitszeit,
- gg)
- Ausübung von Leitungsfunktionen,
- hh)
- monatlicher Nettoverdienst,
- ii)
- Arbeitszeit und Arbeitsort in den vier Kalenderwochen, die mit der Berichtswoche enden:
- aaa)
- Samstags-, Sonntags- und Feiertagsarbeit,
- bbb)
- Nachtarbeit,
- ccc)
- Schichtarbeit,
- ddd)
- Abendarbeit,
- eee)
- Erwerbstätigkeit von zu Hause,
- b)
- weitere Erhebungsmerkmale für Erwerbstätige:
- aa)
- Gründe für Nichtverfügbarkeit zur Aufnahme einer zusätzlichen Tätigkeit oder einer höheren Arbeitszeit,
- bb)
- Art der gewünschten Mehrarbeit,
- cc)
- Arbeitssuche und Anlass der Arbeitssuche,
- dd)
- Fehlen von Betreuungsmöglichkeiten,
- ee)
- Beteiligung der öffentlichen Arbeitsvermittlung an der Suche nach der derzeitigen Haupttätigkeit,
- 2.
- für Arbeitslose und Arbeitsuchende:
- a)
- Bezug von Arbeitslosengeld und Bürgergeld,
- b)
- Anlass der Arbeitssuche,
- c)
- Art und Umfang der gesuchten Tätigkeit,
- d)
- Meldung bei einer öffentlichen Arbeitsvermittlung,
- e)
- Gründe für Nichtverfügbarkeit innerhalb der beiden auf die Berichtswoche folgenden Kalenderwochen,
- f)
- Erwerbs- oder sonstige Tätigkeit vor der Arbeitssuche,
- 3.
- Weiterbildung:
- a)
- Teilnahme an Lehrveranstaltungen in den letzten vier Wochen vor dem Tag der Berichtswoche:
- aa)
- Gesamtdauer der Lehrveranstaltungen nach Stunden,
- bb)
- überwiegender Zweck der Teilnahme an den Lehrveranstaltungen,
- cc)
- Fachrichtung der zuletzt besuchten Lehrveranstaltung,
- b)
- Teilnahme an Lehrveranstaltungen im letzten Jahr vor dem Tag der Berichtswoche:
- aa)
- Gesamtdauer der Lehrveranstaltungen nach Stunden, Tagen oder Wochen,
- bb)
- überwiegender Zweck der Teilnahme an den Lehrveranstaltungen,
- cc)
- Fachrichtung der zuletzt besuchten Lehrveranstaltung,
- 4.
- Situation ein Jahr vor der Berichtswoche:
- a)
- Wohnsitz,
- b)
- Hauptstatus,
- c)
- Erwerbstätigkeit oder Nichterwerbstätigkeit,
- d)
- bei Erwerbstätigkeit:
- aa)
- Stellung im Beruf,
- bb)
- Wirtschaftszweig des Betriebes,
- 5.
- Behinderung:
- a)
- amtlich festgestellte Behinderteneigenschaft,
- b)
- Grad der Behinderung.
(2) Ab dem Jahr 2017 werden im Abstand von vier Jahren zusätzlich zu den Angaben nach Absatz 1 die Angaben zu folgenden Erhebungsmerkmalen erhoben:
- 1.
- Schichtarbeit:
- a)
- Art der geleisteten Schichtarbeit in den vier Kalenderwochen, die mit der Berichtswoche enden,
- b)
- durchschnittlich je Nacht geleistete Arbeitsstunden,
- 2.
- Gesundheitszustand:
- a)
- Dauer einer Krankheit oder Unfallverletzung in den vier Wochen vor der Berichtswoche,
- b)
- Art des Unfalls,
- c)
- Art der Behandlung,
- d)
- Krankheitsrisiken,
- e)
- Körpergröße und Gewicht.
(3) Ab dem Jahr 2019 werden im Abstand von vier Jahren zusätzlich zu den Angaben zu Absatz 1 die Angaben zu folgenden Erhebungsmerkmalen erhoben:
- 1.
- Krankenversicherungsschutz:
- a)
- Zugehörigkeit zur gesetzlichen Krankenversicherung nach Kassenarten,
- b)
- Zugehörigkeit zur privaten Krankenversicherung,
- c)
- sonstiger Anspruch auf Krankenversorgung,
- d)
- Art des Krankenversicherungsverhältnisses,
- e)
- zusätzlicher privater Krankenversicherungsschutz,
- 2.
- weitere Eigenschaften der Haupttätigkeit für Erwerbstätige:
- a)
- überwiegend ausgeübte Tätigkeit,
- b)
- Stellung im Betrieb.
(4) Ab dem Jahr 2020 werden im Abstand von vier Jahren zusätzlich zu den Angaben nach Absatz 1 die folgenden Angaben zu den Pendlereigenschaften von Schülern und Schülerinnen, Studenten und Studentinnen sowie Erwerbstätigen erhoben:
- 1.
- Gemeinde, von der aus der Weg zur Arbeits- oder Ausbildungsstätte vorwiegend angetreten wird,
- 2.
- Lage der Arbeits- oder Ausbildungsstätte,
- 3.
- hauptsächlich und weiteres benutztes Verkehrsmittel,
- 4.
- Entfernung und Zeitaufwand für den Weg zur Arbeits- oder Ausbildungsstätte.
(5) Ab dem Jahr 2017 werden zusätzlich gemeinsam mit den Angaben zu Absatz 1 die Angaben zu den Merkmalen nach der Verordnung (EG) Nr. 577/98 sowie nach den auf dieser Verordnung basierenden Rechtsakten erhoben, soweit diese Angaben nicht bereits nach Absatz 1 oder nach § 6 erhoben werden.
(6) Ab dem Jahr 2020 beträgt der Auswahlsatz höchstens 45 Prozent der nach § 6 zu Befragenden.
Text in der Fassung des Artikels 12 Bürgergeld-Gesetz G. v. 16. Dezember 2022 BGBl. I S. 2328 m.W.v. 1. Januar 2023
§ 8 Erhebungsmerkmale in Bezug auf Einkommen und Lebensbedingungen
(1) Ab dem Jahr 2020 werden jährlich gemeinsam mit den Angaben zum Kernprogramm nach § 6 bei Personen, die im Auswahlbezirk ihren Hauptwohnsitz haben, mit einem Auswahlsatz von höchstens 12 Prozent der nach § 6 zu Befragenden die Angaben zu folgenden Erhebungsmerkmalen erhoben:
- 1.
- Haushaltsveränderungen und Lebenssituation:
- a)
- bei der Erstbefragung: Kalendermonat und Kalenderjahr der Haushaltsveränderungen im laufenden Kalenderjahr sowie im Kalenderjahr vor der Berichtswoche,
- b)
- bei Folgebefragungen: Kalendermonat und Kalenderjahr der Haushaltsveränderungen seit der letzten Berichtswoche,
- c)
- Lebenssituation im Kalenderjahr vor der Berichtswoche,
- d)
- Lebenssituation bei Einzug in den Haushalt,
- e)
- derzeitige Anwesenheit der Haushaltsmitglieder,
- 2.
- Arbeitsmarktbeteiligung und Kinderbetreuung:
- a)
- für alle Personen:
- aa)
- Dauer der Erwerbstätigkeit in Jahren,
- bb)
- Alter, in dem die erste regelmäßige Erwerbstätigkeit aufgenommen wurde,
- cc)
- Arten von Lebenssituationen sowie Anzahl der Monate im Kalenderjahr vor der Berichtswoche, in denen diese Lebenssituationen bestanden,
- dd)
- Haupttätigkeit in den Kalendermonaten im Kalenderjahr vor der Berichtswoche,
- ee)
- Arbeitsplatzwechsel oder Aufgabe der Erwerbstätigkeit in den letzten zwölf Monaten vor der Berichtswoche, einschließlich der Gründe,
- b)
- für Nichterwerbstätige: befristeter oder unbefristeter Arbeitsvertrag in der letzten Erwerbstätigkeit,
- c)
- für alle Haushalte: Wochenstunden der Kinderbetreuung in einer üblichen Woche,
- 3.
- Einkommen und erhaltene Zahlungen im Kalenderjahr vor der Berichtswoche:
- a)
- Einkommensarten:
- aa)
- Art der öffentlichen Renten oder Pensionen untergliedert nach
- aaa)
- eigener Rente oder Pension,
- bbb)
- Witwenrente oder Witwerrente oder Witwenpension oder Witwerpension,
- ccc)
- Waisenrente oder Waisenpension,
- bb)
- Art der sonstigen öffentlichen und privaten Einkommen sowie Dauer des Bezugs,
- b)
- Krankenversicherungsschutz:
- aa)
- Zugehörigkeit zur gesetzlichen Krankenversicherung,
- bb)
- Zugehörigkeit zur privaten Krankenversicherung,
- cc)
- Art des Krankenversicherungsverhältnisses,
- dd)
- sonstiger Anspruch auf Krankenversorgung,
- ee)
- Dauer der Versicherungs- und Anspruchsverhältnisse im Kalenderjahr vor der Berichtswoche,
- c)
- Höhe des Einkommens aus Erwerbstätigkeit und Vermögen:
- aa)
- Höhe des Einkommens aus unselbständiger Tätigkeit,
- bb)
- Höhe des Gewinns oder Verlusts aus selbständiger Tätigkeit,
- cc)
- Höhe des Einkommens aus Wert- oder Sparanlagen,
- dd)
- Höhe des Einkommens aus Vermietung oder Verpachtung,
- d)
- Höhe der Renten und Pensionen:
- aa)
- Höhe der gesetzlichen Alters-, Pensions- und Hinterbliebenenleistungen,
- bb)
- Höhe der Werks- oder Betriebsrenten sowie der Leistungen der Zusatzversorgungskassen des öffentlichen Dienstes,
- cc)
- Höhe der gesetzlichen Leistungen bei Erwerbsminderung, Berufs- oder Dienstunfähigkeit,
- e)
- Höhe der erhaltenen öffentlichen Zahlungen und Unterhaltszahlungen:
- aa)
- Höhen der gesetzlichen Leistungen bei Arbeitslosigkeit, bei Aus- und Weiterbildungsförderungen der Bundesagentur für Arbeit, insbesondere Höhen des Qualifizierungsgeldes, und Höhen der Grundsicherung für Arbeitsuchende, insbesondere Höhen des Bürgergeldes, des Bürgergeldbonus und der Weiterbildungsleistungen,
- bb)
- Höhe der laufenden Hilfe zum Lebensunterhalt,
- cc)
- Höhe der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung,
- dd)
- Höhe des Elterngeldes,
- ee)
- Höhe des Wohngeldes,
- ff)
- Höhe der Ausbildungsförderung,
- gg)
- Höhe der erhaltenen Unterhaltszahlungen oder sonstiger regelmäßiger Zahlungen von Personen, die im Kalenderjahr vor der Berichtswoche nicht im Haushalt lebten,
- hh)
- Höhen der Leistungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung,
- 4.
- geleistete Zahlungen im Kalenderjahr vor der Berichtswoche:
- a)
- geleistete Beiträge für die private Vorsorge,
- b)
- geleistete Zahlungen für Grundbesitzabgaben,
- c)
- geleistete Unterhaltszahlungen oder sonstige regelmäßige Zahlungen an Personen, die im Kalenderjahr vor der Berichtswoche nicht im Haushalt lebten sowie Dauer der Zahlungen,
- 5.
- materielle Deprivation:
- a)
- Besitz eines Autos,
- b)
- finanzielle Kapazität, sich jährlich eine einwöchige Ferienreise zu leisten,
- c)
- finanzielle Kapazität, sich jeden zweiten Tag eine hochwertige Mahlzeit zu leisten,
- d)
- finanzielle Kapazität, unerwartet anfallende Ausgaben zu bestreiten,
- e)
- finanzielle Kapazität, die Wohnung angemessen zu heizen,
- f)
- Ersetzen abgewohnter Möbel,
- g)
- Ersetzen einiger abgetragener Kleidungsstücke durch neue,
- h)
- Besitz von zwei Paar passenden Schuhen,
- i)
- mindestens einmal im Monat mit Freunden oder Freundinnen oder Familienmitgliedern zum Essen oder Trinken treffen,
- j)
- regelmäßig einer Freizeitbeschäftigung nachgehen,
- k)
- wöchentlich einen kleinen Betrag für sich selbst zur Verfügung haben,
- l)
- Internetzugang für private Nutzung in der Wohnung,
- m)
- Besitz eines Computers im Haushalt,
- n)
- rechtzeitiges Bezahlen von Mieten, Hypotheken, Versorgungsrechnungen oder Konsumentenkrediten in den letzten zwölf Monaten vor der Berichtswoche,
- 6.
- Wohnsituation:
- a)
- Wohnungstyp,
- b)
- Besitzverhältnis,
- c)
- bis zu zwei Personen im Haushalt, die Eigentümer oder Eigentümerin oder Mieter oder Mieterin sind,
- d)
- Baualtersgruppe des Gebäudes,
- e)
- Fläche der gesamten Wohnung,
- f)
- Anzahl der Zimmer,
- g)
- Höhe der monatlichen Wohnkosten,
- h)
- Höhe der monatlichen Miete,
- i)
- Höhe der anteiligen Betriebs- und Nebenkosten,
- j)
- Kalenderjahr des Einzugs des Haushalts,
- 7.
- für Personen in Ausbildung: angestrebter Bildungsabschluss,
- 8.
- Hilfe durch andere.
(2) Zusätzlich werden gemeinsam mit den Angaben zu Absatz 1 die Angaben zu den Merkmalen nach der Verordnung (EG) Nr. 1177/2003 sowie nach den auf dieser Verordnung basierenden Rechtsakten in der jeweils geltenden Fassung erhoben, soweit diese Angaben nicht bereits nach Absatz 1 oder nach § 6 erhoben werden.
(3) Über den in Absatz 1 genannten Auswahlsatz hinaus sind die folgenden Personen und Haushalte Erhebungseinheiten für die Erhebung der Angaben zu den §§ 6 und 8 entsprechend den Regelungen zur Weiterbefragung nach der Verordnung (EG) Nr. 1982/2003 der Kommission vom 21. Oktober 2003 zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 1177/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates für die Gemeinschaftsstatistik über Einkommen und Lebensbedingungen (EU-SILC) im Hinblick auf die Regeln für die Stichprobenauswahl und die Weiterbefragung (ABl. L 298 vom 17.11.2003, S. 29) in der jeweils geltenden Fassung:
- 1.
- Personen oder Haushalte, die bei der Erstbefragung in einem Auswahlbezirk für die Erhebung der Angaben zu § 8 ausgewählt sind und aus dem Auswahlbezirk ziehen, nachdem die Erstbefragung stattgefunden hat, sowie
- 2.
- die neuen Haushaltsmitglieder der in Nummer 1 genannten Personen und Haushalte.
Text in der Fassung des Artikels 14 Gesetz zur Stärkung der Aus- und Weiterbildungsförderung G. v. 17. Juli 2023 BGBl. 2023 I Nr. 191 m.W.v. 1. April 2024
§ 9 Erhebungsmerkmale in Bezug auf Informations- und Kommunikationstechnologie
§ 9 wird in 5 Vorschriften zitiert
1Ab dem Jahr 2021 werden jährlich gemeinsam mit den Angaben zum Kernprogramm nach § 6 bei Personen, die im Auswahlbezirk ihren Hauptwohnsitz haben, die Angaben zu den Merkmalen nach der Verordnung (EG) Nr. 808/2004 sowie nach den auf dieser Verordnung basierenden Rechtsakten, soweit Personen und Haushalte betroffen sind, erhoben, soweit diese Angaben nicht bereits nach § 6 erhoben werden. 2Der Befragung liegt ein Auswahlsatz von höchstens 3,5 Prozent der nach § 6 zu Befragenden zugrunde.
§ 10 Erhebungsmerkmale in Gemeinschaftsunterkünften
§ 10 wird in 3 Vorschriften zitiert
(1) In Gemeinschaftsunterkünften werden abweichend von § 6 Angaben zu folgenden Erhebungsmerkmalen erhoben:
- 1.
- Gemeinde und Gemeindeteil,
- 2.
- Art der Gemeinschaftsunterkunft,
- 3.
- Kalendermonat und Kalenderjahr der Geburt,
- 4.
- Geschlecht,
- 5.
- Familienstand,
- 6.
- Staatsangehörigkeiten,
- 7.
- Nutzung als Haupt- oder Nebenwohnung,
- 8.
- Bestehen einer Wohnung im Ausland,
- 9.
- Hauptstatus.
(2) Gemeinschaftsunterkünfte nach Absatz 1 sind Einrichtungen, die regelmäßig der längerfristigen Unterbringung und Versorgung von Personen dienen, soweit diese keinen eigenen Haushalt führen.
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